Pflegeversicherung 2013 - IKK Nord
Pflegeversicherung 2013 - IKK Nord
Pflegeversicherung 2013 - IKK Nord
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Auch häusliche Betreuung können mehrere<br />
Pflegebedürftige gemeinschaftlich in der Wohnung<br />
eines Pflegebedürftigen bzw. der eines<br />
Familienangehörigen in Anspruch nehmen.<br />
Die <strong>IKK</strong>-Pflegekasse sichert solche Pflegearrangements<br />
mit Pflegediensten oder Einzelpflegekräften<br />
vertraglich ab. Sprechen Sie uns an.<br />
Alle Pflegebedürftigen erhalten von der <strong>IKK</strong>-<br />
Pflegekasse eine Liste über ortsansässige Pflegedienste,<br />
die von den Pflegekassen für die<br />
Pflegesachleistung zugelassen sind. Die <strong>IKK</strong>-<br />
Mitarbeiter beraten auch gern persönlich zu<br />
Leistungsinhalten und Kosten für die Pflegesachleistung.<br />
Für die Pflegesachleistung wird<br />
mit dem ambulanten Pflegedienst ein Pflegevertrag<br />
geschlossen. Hierin sind Art, Inhalt<br />
und Umfang der Leistungen zu beschreiben.<br />
Auch die mit den Pflegekassen vereinbarten<br />
Vergütungen – entweder für den Zeitaufwand,<br />
für die zeitunabhängigen Leistungen oder für<br />
Komplexleistungen – sind im Pflegevertrag zu<br />
beschreiben. Der Pflegedienst muss den Pflegebedürftigen<br />
vor Vertragsschluss aufklären,<br />
wie sich die Inanspruchnahme der Pflegeleistungen<br />
auswirkt, wenn die Vergütung zeitbezogen<br />
oder zeitlich unabhängig bezahlt werden.<br />
Der Pflegebedürftige hat die freie Wahlmöglichkeit<br />
bei der Zusammenstellung dieser<br />
Vergütungsformen.<br />
Bei ehrenamtlicher Pflege und dem Bezug von<br />
Pflegegeld unterstützen Pflegeprofis die häusliche<br />
Pflege durch einen Beratungseinsatz. Dieser<br />
ist für alle Pflegebedürftigen verpflichtend<br />
• in den Pflegestufen I und II halbjährlich und<br />
• in der Pflegestufe III vierteljährlich<br />
abzurufen. Hierdurch sollen Pflegende beraten<br />
und die Qualität der häuslichen Pflege gesichert<br />
werden. Die Kosten für die Beratungseinsätze<br />
übernimmt die <strong>IKK</strong>-Pflegekasse.<br />
<strong>IKK</strong>-Pflegekasse<br />
trägt Beratungskosten<br />
15