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Pflegeversicherung 2013 - IKK Nord

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Auch häusliche Betreuung können mehrere<br />

Pflegebedürftige gemeinschaftlich in der Wohnung<br />

eines Pflegebedürftigen bzw. der eines<br />

Familienangehörigen in Anspruch nehmen.<br />

Die <strong>IKK</strong>-Pflegekasse sichert solche Pflegearrangements<br />

mit Pflegediensten oder Einzelpflegekräften<br />

vertraglich ab. Sprechen Sie uns an.<br />

Alle Pflegebedürftigen erhalten von der <strong>IKK</strong>-<br />

Pflegekasse eine Liste über ortsansässige Pflegedienste,<br />

die von den Pflegekassen für die<br />

Pflegesachleistung zugelassen sind. Die <strong>IKK</strong>-<br />

Mitarbeiter beraten auch gern persönlich zu<br />

Leistungsinhalten und Kosten für die Pflegesachleistung.<br />

Für die Pflegesachleistung wird<br />

mit dem ambulanten Pflegedienst ein Pflegevertrag<br />

geschlossen. Hierin sind Art, Inhalt<br />

und Umfang der Leistungen zu beschreiben.<br />

Auch die mit den Pflegekassen vereinbarten<br />

Vergütungen – entweder für den Zeitaufwand,<br />

für die zeitunabhängigen Leistungen oder für<br />

Komplexleistungen – sind im Pflegevertrag zu<br />

beschreiben. Der Pflegedienst muss den Pflegebedürftigen<br />

vor Vertragsschluss aufklären,<br />

wie sich die Inanspruchnahme der Pflegeleistungen<br />

auswirkt, wenn die Vergütung zeitbezogen<br />

oder zeitlich unabhängig bezahlt werden.<br />

Der Pflegebedürftige hat die freie Wahlmöglichkeit<br />

bei der Zusammenstellung dieser<br />

Vergütungsformen.<br />

Bei ehrenamtlicher Pflege und dem Bezug von<br />

Pflegegeld unterstützen Pflegeprofis die häusliche<br />

Pflege durch einen Beratungseinsatz. Dieser<br />

ist für alle Pflegebedürftigen verpflichtend<br />

• in den Pflegestufen I und II halbjährlich und<br />

• in der Pflegestufe III vierteljährlich<br />

abzurufen. Hierdurch sollen Pflegende beraten<br />

und die Qualität der häuslichen Pflege gesichert<br />

werden. Die Kosten für die Beratungseinsätze<br />

übernimmt die <strong>IKK</strong>-Pflegekasse.<br />

<strong>IKK</strong>-Pflegekasse<br />

trägt Beratungskosten<br />

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