Pflegeversicherung 2013 - IKK Nord
Pflegeversicherung 2013 - IKK Nord
Pflegeversicherung 2013 - IKK Nord
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Leben mehrere Pflegebedürftige in einer<br />
Wohnung zusammen und dient eine Maßnahme<br />
zur Wohnumfeldverbesserung<br />
mehreren Personen, erhält jeder Pflegebedürftige<br />
den Zuschuss bis zu 2.557 Euro,<br />
zusammen aber begrenzt auf 10.228 Euro.<br />
Bei mehr als vier Pflegebedürftigen wird<br />
dieser Grenzwert auf die Beteiligten anteilig<br />
aufgeteilt.<br />
Auch bei der Auswahl von Pflegehilfsmitteln<br />
gilt: Nehmen Sie vorab unsere Beratung in<br />
Anspruch. Denn Mehrkosten, die durch eine<br />
besondere, pflegerisch nicht notwendige Ausstattung<br />
entstehen, darf die <strong>IKK</strong>-Pflegekasse<br />
nicht übernehmen.<br />
Besondere Leistungsform:<br />
Persönliches Budget<br />
Behinderte Menschen<br />
können Leistungen<br />
zur medizinischen<br />
Rehabilitation, zur<br />
Teilhabe am Arbeitsleben<br />
und zur Teilhabe<br />
am Leben in der<br />
Gemeinschaft unter<br />
bestimmten Voraussetzungen<br />
auch als<br />
Persönliches Budget<br />
in Anspruch nehmen.<br />
Dies bedeutet, dass<br />
insbesondere die Krankenkassen, Rentenversicherungsträger,<br />
Unfallversicherungsträger,<br />
Agenturen für Arbeit sowie Sozialhilfeträger<br />
bestimmte Sachleistungen auf Antrag auch<br />
als Geldleistungen oder in Form von Gutscheinen<br />
zur Verfügung stellen.<br />
Der behinderte Mensch schließt dabei mit<br />
den betroffenen Trägern – ggf. als trägerübergreifendes<br />
Persönliches Budget mit allen Trägern<br />
gemeinsam – eine Vereinbarung darüber<br />
ab, dass er seine individuelle Versorgung mit<br />
den zur Verfügung gestellten Geldleistungen/<br />
Gutscheinen in Eigenregie sicherstellt. Wenn<br />
Sie dies wünschen, stellen wir Ihnen auch<br />
Leistungen der <strong>IKK</strong>-Pflegekasse als Persönliches<br />
Budget zur Verfügung. Wir zahlen dann ggf.<br />
das Pflegegeld, bei der Kombinationsleistung<br />
das anteilige Pflegegeld (s. Seite 16) sowie<br />
den Höchstleistungsbetrag für zum Verbrauch<br />
bestimmte Pflegehilfsmittel (s. Seite 24) als<br />
Teil eines trägerübergreifenden Persönlichen<br />
Budgets aus.<br />
25