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Pflegeversicherung 2013 - IKK Nord

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Leben mehrere Pflegebedürftige in einer<br />

Wohnung zusammen und dient eine Maßnahme<br />

zur Wohnumfeldverbesserung<br />

mehreren Personen, erhält jeder Pflegebedürftige<br />

den Zuschuss bis zu 2.557 Euro,<br />

zusammen aber begrenzt auf 10.228 Euro.<br />

Bei mehr als vier Pflegebedürftigen wird<br />

dieser Grenzwert auf die Beteiligten anteilig<br />

aufgeteilt.<br />

Auch bei der Auswahl von Pflegehilfsmitteln<br />

gilt: Nehmen Sie vorab unsere Beratung in<br />

Anspruch. Denn Mehrkosten, die durch eine<br />

besondere, pflegerisch nicht notwendige Ausstattung<br />

entstehen, darf die <strong>IKK</strong>-Pflegekasse<br />

nicht übernehmen.<br />

Besondere Leistungsform:<br />

Persönliches Budget<br />

Behinderte Menschen<br />

können Leistungen<br />

zur medizinischen<br />

Rehabilitation, zur<br />

Teilhabe am Arbeitsleben<br />

und zur Teilhabe<br />

am Leben in der<br />

Gemeinschaft unter<br />

bestimmten Voraussetzungen<br />

auch als<br />

Persönliches Budget<br />

in Anspruch nehmen.<br />

Dies bedeutet, dass<br />

insbesondere die Krankenkassen, Rentenversicherungsträger,<br />

Unfallversicherungsträger,<br />

Agenturen für Arbeit sowie Sozialhilfeträger<br />

bestimmte Sachleistungen auf Antrag auch<br />

als Geldleistungen oder in Form von Gutscheinen<br />

zur Verfügung stellen.<br />

Der behinderte Mensch schließt dabei mit<br />

den betroffenen Trägern – ggf. als trägerübergreifendes<br />

Persönliches Budget mit allen Trägern<br />

gemeinsam – eine Vereinbarung darüber<br />

ab, dass er seine individuelle Versorgung mit<br />

den zur Verfügung gestellten Geldleistungen/<br />

Gutscheinen in Eigenregie sicherstellt. Wenn<br />

Sie dies wünschen, stellen wir Ihnen auch<br />

Leistungen der <strong>IKK</strong>-Pflegekasse als Persönliches<br />

Budget zur Verfügung. Wir zahlen dann ggf.<br />

das Pflegegeld, bei der Kombinationsleistung<br />

das anteilige Pflegegeld (s. Seite 16) sowie<br />

den Höchstleistungsbetrag für zum Verbrauch<br />

bestimmte Pflegehilfsmittel (s. Seite 24) als<br />

Teil eines trägerübergreifenden Persönlichen<br />

Budgets aus.<br />

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