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3,32 MB - Pichl bei Wels - Land Oberösterreich

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AMTLICHES<br />

Räum- und Streupflicht für Anrainer<br />

Es wird wieder auf die Anrainerpflichten gemäß den Bestimmungen<br />

des § 93 der Straßenverkehrsordnung (StVO) hingewiesen.<br />

„Die Eigentümer von Liegenschaften in Ortsgebieten, ausgenommen die<br />

Eigentümer unverbauter land- und forstwirtschaftlicher Liegenschaften,<br />

haben dafür zu sorgen, dass die entlang der Liegenschaft in einer<br />

Entfernung von nicht mehr als 3 Metern vorhandenen Gehsteige<br />

und Gehwege einschließlich der in ihrem Zuge befindlichen Stiegenanlagen<br />

entlang der ganzen Liegenschaft in der Zeit von 6 bis<br />

22 Uhr von Schnee und Verunreinigung gesäubert sowie <strong>bei</strong> Schnee<br />

und Glatteis bestreut sind. Ist kein Gehsteig bzw. Gehweg vorhanden,<br />

so ist der Straßenrand in einer Breite von 1 Meter zu säubern<br />

und zu bestreuen. Die gleiche Verpflichtung trifft die Eigentümer von<br />

Verkaufshütten. In einer Wohnstraße ohne Gehsteige gilt die Verpflichtung<br />

für 1 Meter breiten Streifen entlang der Häuserfronten.<br />

Ferner ist daür zu sorgen, dass Schneewächten oder Eisbildung von den<br />

Dächern der an der Straße gelegenen Gebäude bzw. Verkaufshütten entfernt<br />

werden.“<br />

Die fallweise Gehsteigräumung durch die Gemeinde befreit die einzelnen<br />

Liegenschaftsbesitzer nicht von ihren Anrainerpflichten. Die<br />

Anrainer dürfen sich nicht darauf verlassen, dass die Gehsteige von<br />

der Gemeinde überhaupt und rechtzeitig geräumt werden.<br />

Die Gemeinde kann diese Unterstützung nur sporadisch vornehmen<br />

und zwar dann, wenn organisatorisch ein entsprechender Personal- und<br />

Maschineneinsatz möglich ist.<br />

Um den Winterdienst ordnungsgemäß abwickeln zu können, ersuchen<br />

wir alle Gemeindebürger und Autobesitzer, die Straßen von privaten<br />

Ablagerungen freizuhalten bzw. ihre Fahrzeuge so abzustellen, dass<br />

die Räumfahrzeuge nicht blockiert werden. Die Gemeinde führt diese<br />

Unterstützung insbesondere ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und<br />

unter Ausschluss jeglicher Haftung durch.<br />

An alle <strong>Land</strong>wirte<br />

System Immergrün <strong>Pichl</strong><br />

System Immergrün bedeutet<br />

den Anbau von abfrostenden<br />

Zwischenfrüchten sowie<br />

überwinternden Klee- bzw.<br />

Kleegrasmischungen für<br />

Futterzwecke als Erosionsund<br />

Grundwasserschutz. Die<br />

Anträge für das System Immergrün<br />

<strong>Pichl</strong> sind bis spätestens<br />

Mittwoch, 31. Oktober 2012<br />

im Gemeindeamt <strong>Pichl</strong> abzugeben.<br />

Die Antragsformulare sind<br />

im Gemeindeamt erhältlich.<br />

Sie können diese auch von<br />

der Homepage der Gemeinde<br />

(www.pichl.ooe.gv.at/Gemeinde<br />

<strong>Pichl</strong>/Bürgerservice/Formulare/<br />

System Immergrün herunterladen<br />

und bereits zu Hause<br />

ausfüllen! Mitzubringen ist der<br />

AMA-Herbstantrag 2012!<br />

Tierzuchtförderung 2012<br />

Die Anträge zur Tierzuchtförderung<br />

2012 sind bis spätestens<br />

Freitag, 30. November<br />

2012 im Gemeindeamt abzugeben.<br />

Mitzubringen sind die<br />

Rinder-Besamungsscheine und<br />

die Schweine-Tierliste 2012.<br />

Freihalten der Gehsteige<br />

Es wird ersucht, die Restmüll-, Bio- oder Papiertonnen nicht auf<br />

den Gehsteigen zur Entleerung zu platzieren, da dies nicht nur eine<br />

Behinderung für den Winterdienst, sondern auch für die Fussgänger<br />

darstellt.<br />

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