3,32 MB - Pichl bei Wels - Land Oberösterreich
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AMTLICHES<br />
Räum- und Streupflicht für Anrainer<br />
Es wird wieder auf die Anrainerpflichten gemäß den Bestimmungen<br />
des § 93 der Straßenverkehrsordnung (StVO) hingewiesen.<br />
„Die Eigentümer von Liegenschaften in Ortsgebieten, ausgenommen die<br />
Eigentümer unverbauter land- und forstwirtschaftlicher Liegenschaften,<br />
haben dafür zu sorgen, dass die entlang der Liegenschaft in einer<br />
Entfernung von nicht mehr als 3 Metern vorhandenen Gehsteige<br />
und Gehwege einschließlich der in ihrem Zuge befindlichen Stiegenanlagen<br />
entlang der ganzen Liegenschaft in der Zeit von 6 bis<br />
22 Uhr von Schnee und Verunreinigung gesäubert sowie <strong>bei</strong> Schnee<br />
und Glatteis bestreut sind. Ist kein Gehsteig bzw. Gehweg vorhanden,<br />
so ist der Straßenrand in einer Breite von 1 Meter zu säubern<br />
und zu bestreuen. Die gleiche Verpflichtung trifft die Eigentümer von<br />
Verkaufshütten. In einer Wohnstraße ohne Gehsteige gilt die Verpflichtung<br />
für 1 Meter breiten Streifen entlang der Häuserfronten.<br />
Ferner ist daür zu sorgen, dass Schneewächten oder Eisbildung von den<br />
Dächern der an der Straße gelegenen Gebäude bzw. Verkaufshütten entfernt<br />
werden.“<br />
Die fallweise Gehsteigräumung durch die Gemeinde befreit die einzelnen<br />
Liegenschaftsbesitzer nicht von ihren Anrainerpflichten. Die<br />
Anrainer dürfen sich nicht darauf verlassen, dass die Gehsteige von<br />
der Gemeinde überhaupt und rechtzeitig geräumt werden.<br />
Die Gemeinde kann diese Unterstützung nur sporadisch vornehmen<br />
und zwar dann, wenn organisatorisch ein entsprechender Personal- und<br />
Maschineneinsatz möglich ist.<br />
Um den Winterdienst ordnungsgemäß abwickeln zu können, ersuchen<br />
wir alle Gemeindebürger und Autobesitzer, die Straßen von privaten<br />
Ablagerungen freizuhalten bzw. ihre Fahrzeuge so abzustellen, dass<br />
die Räumfahrzeuge nicht blockiert werden. Die Gemeinde führt diese<br />
Unterstützung insbesondere ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und<br />
unter Ausschluss jeglicher Haftung durch.<br />
An alle <strong>Land</strong>wirte<br />
System Immergrün <strong>Pichl</strong><br />
System Immergrün bedeutet<br />
den Anbau von abfrostenden<br />
Zwischenfrüchten sowie<br />
überwinternden Klee- bzw.<br />
Kleegrasmischungen für<br />
Futterzwecke als Erosionsund<br />
Grundwasserschutz. Die<br />
Anträge für das System Immergrün<br />
<strong>Pichl</strong> sind bis spätestens<br />
Mittwoch, 31. Oktober 2012<br />
im Gemeindeamt <strong>Pichl</strong> abzugeben.<br />
Die Antragsformulare sind<br />
im Gemeindeamt erhältlich.<br />
Sie können diese auch von<br />
der Homepage der Gemeinde<br />
(www.pichl.ooe.gv.at/Gemeinde<br />
<strong>Pichl</strong>/Bürgerservice/Formulare/<br />
System Immergrün herunterladen<br />
und bereits zu Hause<br />
ausfüllen! Mitzubringen ist der<br />
AMA-Herbstantrag 2012!<br />
Tierzuchtförderung 2012<br />
Die Anträge zur Tierzuchtförderung<br />
2012 sind bis spätestens<br />
Freitag, 30. November<br />
2012 im Gemeindeamt abzugeben.<br />
Mitzubringen sind die<br />
Rinder-Besamungsscheine und<br />
die Schweine-Tierliste 2012.<br />
Freihalten der Gehsteige<br />
Es wird ersucht, die Restmüll-, Bio- oder Papiertonnen nicht auf<br />
den Gehsteigen zur Entleerung zu platzieren, da dies nicht nur eine<br />
Behinderung für den Winterdienst, sondern auch für die Fussgänger<br />
darstellt.<br />
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