BSK - Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V.
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Seite 3/8<br />
3. Hilfsmittelversorgung selbst bestimmen<br />
Wie werden Sie und Ihre Partei die Monopolstellung wohnortferner, über regionaler Anbieter<br />
aufbrechen, die eine bedarfsgerechte Versorgung nicht sicherstellen können?<br />
Werden Sie und Ihre Partei die Ausschreibung der Hilfsmittelversorgung (§ 127 SGB V) ver-<br />
hindern bzw. aussetzen, da sie letztendlich den individuellen Anspruch aufs Hilfsmittelver-<br />
sorgung nach §33 SGB V gefährden und die individuellen, alltäglich Faktoren der Internatio-<br />
nalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit(ICF) eit(ICF) nicht berück-<br />
sichtigen?<br />
Die FDP steht für ein freiheitliches und vielfältiges Gesundheitssystem, das auf den Prinzipien<br />
des Wettbewerbs beruht, Solidarität und Eigenverantwortung miteinander verbindet und das<br />
Wohl der Patientinnen und Patienten in den Mittelpunkt der medizinischen Versorgung stellt.<br />
Der Gesundheitsmarkt ist jedoch kein Markt wie jeder andere. Wettbewerbliche Elemente in<br />
der Hilfsmittelversorgung dürfen nicht zu einer Gefährdung unserer hohen Standards in der<br />
Hilfsmittelversorgung führen. Die FDP nimmt die Sorgen der Betroffenen ernst und beobachtet<br />
daher sehr sorgfältig die Auswirkungen von Ausschreibungen im Hilfsmittelbereich auf die<br />
Versorgung der Versicherten. Eine Beibehaltung von Ausschreibungen setzt voraus, dass sich<br />
die Krankenkassen ihrer Verantwortung für eine ordnungsgemäße und am individuellen Bedarf<br />
ausgerichtete Hilfsmittelversorgung bewusst sind die ihnen zur Verfügung gestellten<br />
wettbewerblichen Instrumente auch verantwortungsvoll und gewissenhaft einsetzen.<br />
Wie werden Sie und Ihre Partei sicherstellen, dass alle Versicherte den gesetzlichen qualitaa-<br />
tiven Leistungsanspruch in der Hilfsversorgung haben?<br />
Der Leistungsanspruch auf Versorgung mit Hilfsmitteln gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung<br />
ist sehr weitreichend. Er umfasst neben den erforderlichen Hilfsmitteln selbst<br />
auch die notwendige Änderung, Instandsetzung und Ersatzbeschaffung von Hilfsmitteln, die<br />
Ausbildung in ihrem Gebrauch und die nach dem Stand der Technik zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit<br />
und Sicherheit notwendigen Wartungen und technischen Kontrollen. Die notwendigen<br />
Qualitätsstandards müssen bundesweit einheitlich und für alle Krankenkassen verbindlich<br />
festgelegt und im Versorgungsalltag auch beachtet werden. Gerade Menschen mit<br />
Behinderung sind auf eine bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Hilfsmittelversorgung<br />
angewiesen, um ein möglichst selbstbestimmtes und selbständiges Leben führen zu können.<br />
Einsparungen zu Lasten der notwendigen Versorgungsqualität darf es hier nicht geben.<br />
Werden Sie und Ihre Partei, wenn Sie in der Regierungsverantwortung sind, veranlassen,<br />
dass funktionierende Hilfsmittel in Zukunft nicht mehr verschrottet werden, auch wenn diese<br />
durch die Krankenkassen/Pflegekassen bereits abgeschrieben sind, was einen en wirtschaftlii-<br />
chen Vorteil für die gesamte Versichertengemeinschaft bedeuten würde?<br />
Die FDP begrüßt alle sinnvollen Bemühungen um einen verantwortungsvollen und ressourcenschonenden<br />
Mitteleinsatz bei der Gewährung von Leistungen der Kranken- und Pflegekassen.<br />
Dies gilt auch für den Wiedereinsatz von Hilfsmitteln. Die krankenversicherungsrechtlichen<br />
Regelungen sehen die Möglichkeit eines solchen Wiedereinsatzes schon heute<br />
ausdrücklich vor. Die Krankenkassen können zu diesem Zweck den Versicherten die erforderlichen<br />
Hilfsmittel auch leihweise überlassen. Von dieser Möglichkeit wird in geeigneten Fällen<br />
durchaus Gebrauch gemacht. Für einen Wiedereinsatz können aber nur Hilfsmittel in Betracht<br />
kommen, die sich auf Grund ihrer Auslegung hierfür eignen. Sie müssen insbesondere<br />
robust sein und so aufbereitet werden können, dass sie dem nachfolgenden Nutzer sowohl in<br />
einem technisch als auch hygienisch einwandfreien Zustand zur Verfügung gestellt werden.