BSK - Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V.
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Darüber hinaus will die FDP neben der wichtigen Aufklärungsarbeit, dass Menschen mit Behinderung<br />
meist zuverlässige und hoch motivierte Arbeitnehmer sind, die Anreize für Unternehmen,<br />
Menschen mit Behinderung einzustellen, wirksam erhöhen. Gefragt sind individuelle<br />
Konzepte, die die Interessen von Menschen mit Behinderung und die Interessen von Arbeitgebern<br />
zusammenführen.<br />
Befürworten Sie und Ihre Partei einen Mindestlohn für Werkstattbeschäftigte (aktuell liegt<br />
der durchschnittliche Stundenlohn zwischen 0,73 Euro und 1,00 Euro)?<br />
In welcher Höhe werden Sie einen Mindestlohn für Werkstattbeschäftigte festsetzen, wenn<br />
Sie in der Regierungsverantwortung sind?<br />
Unser Ziel ist die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt.<br />
Das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderung zwischen einer WfbM<br />
und alternativen Leistungserbringern zu stärken ist ein zentrales Anliegen. Daher setzen wir<br />
uns für die Ausgestaltung eines „Persönliches Budgets für Arbeit“ ein, welches Menschen mit<br />
Behinderung die Chance gibt, die Unterstützung für ihren Arbeitsplatz selbstbestimmt zu organisieren.<br />
Bei einer Beschäftigung in einer WfbM handelt es sich um ein geschütztes Beschäftigungsverhältnis,<br />
das sich nicht nur in einem arbeitsrechtlichen Leistungsverhältnis erschöpft.<br />
Ein Vergleich mit den Arbeitsbedingungen des ersten Arbeitsmarktes ist daher aus<br />
unserer Sicht unpassend. Da es kein für alle WfbM verbindliches Entlohnungsmodell gibt, ist<br />
es wesentliche Aufgabe der Werkstatt gemeinsam mit dem Werkstattrat, dieses selbst zu<br />
entwickeln. Hierbei kommt den Werkstatträten eine zentrale Bedeutung zu. Um diese in ihrer<br />
Arbeit zu unterstützen, fördert die christlich-liberale Bundesregierung den Aufbau einer überregionalen<br />
Interessenvertretung.<br />
6. Heimkostenbeitrag verringern<br />
Befürworten Sie und Ihre Partei eine Verdopplung und jährliche Dynamisierung des Freibee-<br />
trages und setzen Sie sich, wenn Sie in der Regierungsverantwortung sind, für dessen Um-<br />
U<br />
setzung ein, damit sich Arbeit für Heimbewohner/innen wieder lohnt?<br />
Die unterschiedliche Behandlung der Leistungsempfänger nach SGB II und SGB XII rechtfertigt<br />
sich durch die Systemunterschiede zwischen der Grundsicherung für Arbeitsuchende und<br />
der Sozialhilfe. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende wendet sich vornehmlich an einen<br />
dem Grunde nach erwerbsfähigen Personenkreis, der nur vorübergehend der Unterstützung<br />
bedarf, während die Sozialhilfe für einen Personenkreis gedacht ist, der tendenziell dauerhaft<br />
auf die Unterstützung durch steuerfinanzierte Sozialleistungen angewiesen ist.<br />
Grundsätzlich wird Einkommen auf Leistungen der Sozialhilfe angerechnet, weil es sich um<br />
eine bedarfsabhängige und steuerfinanzierte Sozialleistung handelt, für die der Nachranggrundsatz<br />
gilt. Das bedeutet, dass ein Anspruch auf Leistungen nur dann besteht, wenn der<br />
Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestritten werden kann. Dazu zählen grundsätzlich<br />
alle Einkünfte oder das vorhandene Vermögen. Es gibt jedoch Ausnahmen von diesem<br />
Grundsatz, das sogenannte anrechnungsfreie Einkommen. Die wichtigste Ausnahme von der<br />
Einkommensanrechnung stellt der Freibetrag bei Erwerbstätigkeit dar. Dieser unterscheidet<br />
sich wegen der oben genannten unterschiedlichen Zielrichtungen vom SGB II. Hier sollen die<br />
Hinzuverdienste dem Einzelnen die Möglichkeit geben, sich selbstständig eine Leiter aus der<br />
Hilfebedürftigkeit hinaus zu bauen. Die FDP hat sich stets dafür eingesetzt und wird sich auch<br />
zukünftig dafür einsetzen, dass mehr Arbeit auch finanziell belohnt wird.