4 Freitag, 03. Dezember 2010 Amtsblatt Mutlangen
Freitag, 03. Dezember 2010 5 § 2 Umfang der erstattungsfähigen Kosten (1) Erstattungsfähig sind die Kosten für die Durchführung von allen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die nach § 9 Abs. 1 a BauGB zugeordnet sind. (2) Die Durchführungskosten umfassen die Kosten für 1. den Erwerb und die FreiIegung der Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, 2. die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einschließlich ihrer Planung, Fertigstellungs- und Entwicklungspflege. Dazu gehört auch der Wert der von der Gemeinde aus ihrem Vermögen bereitgestellten Flächen im Zeitpunkt der Bereitstellung. § 3 Ermittlung der erstattungsfähigen Kosten Die erstattungsfähigen Kosten werden nach den tatsächlichen Kosten ermittelt. § 4 Verteilung der erstattungsfähigen Kosten Die nach §§ 2, 3 erstattungsfähigen Kosten werden auf die nach § 9 Abs. 1 a BauGB zugeordneten Grundstücke nach Maßgabe der zulässigen Grundfläche (§ 19 Abs. 2 BauNVO) verteilt. Ist keine zulässige Grundfläche festgesetzt, wird die überbaubare Grundstücksfläche zugrundegelegt. Für sonstige selbständige versiegelbare Flächen gilt die versiegelbare Fläche als überbaubare Grundstücksfläche. § 5 Anforderung von Vorauszahlungen Die Gemeinde kann für Grundstücke, für die eine Kostenerstattungspflicht noch nicht oder nicht in vollem Umfang entstanden ist, Vorauszahlungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Kostenerstattungsbetrages anfordern, sobald die Grundstücke, auf denen Eingriffe zu erwarten sind, baulich oder gewerblich genutzt werden dürfen. § 6 Fälligkeit des Kostenerstattungsbetrages Der Kostenerstattungsbetrag wird einen Monat nach Bekanntgabe der Anforderung fällig. §7 Ablösung Der Kostenerstattungsbetrag kann auf Antrag abgelöst werden. Der Ablösebetrag bemisst sich nach der voraussichtlichen Höhe des zu erwartenden endgültigen Erstattungsbetrages. §8 Inkrafttreten Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Ausgefertigt Mutlangen, den 17.11.2010 gez. Seyfried, Bürgermeister Hinweis Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Gleichzeitig wurde die Jahresrechnung 2009 der Sonderrechnung „Mutlanger Heide“ gemäß § 95 Abs.2 der GemO, alte Fassung wie folgt festgestellt: Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt gesamt 1. Soll-Einnahmen 117.218,73 € 2.984.000,00 € 3.101.218,73 € 2. Neue Haushaltseinnahmereste 0,00 € 0,00 € 0,00 € 3. Zwischensumme 117.218,73 € 2.984.000,00 € 3.101.218,73 € 4. abzgl. Haushaltseinnahmereste des Vorjahres 0,00 € 0,00 € 0,00 € 5. Bereinigte Soll- Einnahmen 117.218,73 € 2.984.000,00 € 3.101.218,73 € 6. Soll-Ausgaben 129.774,79 € 2.325.855,18 € 2.455.629,97 € 7. Neue Haushaltsausgabereste 0,00 € 953.893,61 € 953.893,61 € 8. Zwischensumme 129.774,79 € 3.279.748,79 € 3.409.523,58 € 9. abzgl. Haushaltsausgabereste des Vorjahres 12.556,06 € 295.748,79 € 308.304,85 € 10. Bereinigte Soll- Ausgaben 117.218,73 € 2.984.000,00 € 3.101.218,73 € 11. Differenz 10. ./. 5. 0,00 € 0,00 € 0,00 € Die Vermögensrechnung 2009 wurde gemäß § 95 Abs.2 GemO, alte Fassung wie folgt festgestellt: Kapitaleinlage beim Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Mutlangen zum 31.12.2009: 859.901,88 € Forderungen aus Darlehen, die die Gemeinde gewährt hat, zum 31.12.2009: 3.982,20 € Beteiligungen der Gemeinde zum 31.12.2009: 1.502,58 € Forderungen aus Geldanlagen zum 31.12.2009: 200.000,00 € Rückzahlungsverpflichtungen aus Kreditaufnahmen (Schuldenstand) zum 31.12.2009: 1.612.334,26 € Stand der allgemeinen Rücklage zum 31.12.2009: 374.849,52 € Stand der Sonderrücklage der Sonderrechnung "Wohnpark Mutlanger Heide" zum 31.12.2009 1.089.092,93 € Die Jahresrechnung 2009 nebst Rechenschaftsbericht liegt gemäß § 95 Abs.3 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg in der Zeit von Montag, 06. Dezember2010 bis Dienstag, 14. Dezember 2010 (jeweils einschließlich) während der üblichen Dienstzeiten im Rathaus, Hauptstraße 22, 73557 Mutlangen, in Zimmer 30 zur Einsichtnahme aus. Gemeindeverwaltungsverband Schwäbischer Wald Widmung der Straße „Steingrubenweg“ Die Straße „Steingrubenweg“, Flurstück Nr. 462/6 auf der Gemarkung Mutlangen wird mit sofortiger Wirkung gemäß § 5 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg (StrG) gewidmet und ist für den öffentlichen Verkehr freigegeben. Die Straße wird als Gemeindestraße gemäß § 3 Absatz 1 Nr. 3 StrG eingestuft. Die Straße beginnt gegenüber Gebäude Goethestraße 7, sie verläuft von der Einmündung Goethestraße in einer Breite von ca. 5,80 m ca. 90 m nach Westen, schwenkt dann nach Süden und mündet nach 40 m in eine große Wendeplatte, von der aus noch 3 weitere Straßenarme nach Osten, nach Westen und nach Nordwesten abgehen. Im Lageplan ist die zu widmende Gemeindestraße gepunktet gekennzeichnet. Feststellungsbeschluss der Jahresrechnung 2009 Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 16.11.2010 das Ergebnis der Jahresrechnung 2009 des Gemeindehaushalts gemäß § 95 Abs.2 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO), alte Fassung wie folgt festgestellt: Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt gesamt 1. Soll-Einnahmen 12.399.249,48 € 5.120.437,95 € 17.519.687,43 € 2. Neue Haushaltseinnahmereste 0,00 € 1.717.045,37 € 1.717.045,37 € 3. Zwischensumme 12.399.249,48 € 6.837.483,32 € 19.236.732,80 € abzgl. Haushaltseinnahmereste 4. des Vorjahres 0,00 € 345.559,00 € 345.559,00 € 5. Bereinigte Soll- Einnahmen 12.399.249,48 € 6.491.924,32 € 18.891.173,80 € 6. Soll-Ausgaben 12.321.882,45 € 4.086.679,46 € 16.408.561,91 € 7. Neue Haushaltsausgabereste 164.603,98 € 2.537.460,86 € 2.702.064,84 € 8. Zwischensumme 12.486.486,43 € 6.624.140,32 € 19.110.626,75 € abzgl. Haushaltsausgabereste 9. des Vorjahres 87.236,95 € 132.216,00 € 219.452,95 € 10. Bereinigte Soll- Ausgaben 12.399.249,48 € 6.491.924,32 € 18.891.173,80 € 11. Differenz 10. ./. 5. 0,00 € 0,00 € 0,00 € Der Steingrubenweg ist mit sofortiger Wirkung für den öffentlichen Verkehr freigegeben. Franziskus-Gymnasium feierte Richtfest Nach dem 1. Spatenstich im Februar und der Grundsteinlegung im Juli konnte das Franziskus-Gymnasium nun sein Richtfest feiern. Bis auf Restarbeiten im Bereich der Dachabdichtung und der Fenster-