3. Offenlage - Textfestsetzung 23.10.2013 .pdf
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Die Basisinformationen können bei den Verbandsgemeindewerken Konz abgefragt<br />
werden.<br />
10. Abfälle<br />
Sollten bei Baumaßnahmen Abfälle (z.B. Bauschutt, Hausmüll etc.) angetroffen<br />
werden oder sich sonstige Hinweise (z.B. geruchliche / visuelle Auffälligkeiten)<br />
ergeben, ist die SGD Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft,<br />
Bodenschutz Trier umgehend zu informieren.<br />
11. Systemdarstellungen zur Verdeutlichung der festgesetzten Gebäudehöhen<br />
Systemdarstellungen zur Verdeutlichung der festgesetzten Gebäudehöhen befinden<br />
sich in der Begründung zu den Änderungen Kapitel „Neue Systemdarstellungen<br />
zur Verdeutlichung der festgesetzten Gebäudehöhen“.<br />
12. Zulässige Dachformen und Dachaufbauten<br />
1<strong>3.</strong> Baugrunduntersuchungen<br />
Für alle Eingriffe in den Baugrund werden objektbezogene Baugrunduntersuchungen<br />
empfohlen. Die einschlägigen Regelwerke wie z. B. DIN 1054, DIN<br />
4020, DIN 1997-1 und -2 und DIN 4124, sind zu beachten.<br />
14. Umsetzung der Maßnahmenflächen K2 und K3 auf WSA-Flächen<br />
Die Umsetzung der Maßnahmen K2 (Saaraue) und K3 (Quellbereich) in den<br />
Teilflächen außerhalb des Geltungsbereichs hat entsprechend Ziffer G 15 und<br />
G 16 in Abstimmung mit dem Wasser- und Schifffahrtsamt Saarbrücken<br />
(WSA) in Zusammenhang mit den übrigen Flächen K2 und K3 zu erfolgen. Zu<br />
weiteren Einzelheiten wird auf den Umweltbericht (Kapitel <strong>3.</strong>4) verwiesen.<br />
15. Errichtung von Erdwärmesondenanlagen<br />
Den Bauherren wird aufgrund der hydrogeologischen Situation empfohlen,<br />
frühzeitig zu prüfen, ob eine Erdwärmesondenanlage zugelassen werden<br />
9445 <strong>Textfestsetzung</strong>en (<strong>3.</strong> <strong>Offenlage</strong>) Stand: 2<strong>3.</strong>10.2013