3. Offenlage - Textfestsetzung 23.10.2013 .pdf
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• Pflanzungen auf den Baugrundstücken: in der nach Abschluss der baulichen<br />
Maßnahmen folgenden Pflanzperiode;<br />
• Pflanzungen auf den öffentlichen Grünflächen im Straßenraum: in der nach<br />
Abschluss der Straßenbaumaßnahmen folgenden Pflanzperiode.<br />
<strong>3.</strong> Die Kompensationsmaßnahmen werden zu 72,8 % den neu ausgewiesenen<br />
Baugrundstücken in WA-1, WA-2 und WA-3 und zu 27,2 % den öffentlichen<br />
Verkehrsflächen und Versorgungsflächen zugeordnet.<br />
J) BAULICHE UND SONSTIGE TECHNISCHE VORKEHRUNGEN ZUM<br />
SCHUTZ VOR SCHÄDLICHEN UMWELTEINWIRKUNGEN IM SINNE DES<br />
BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES<br />
(§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB)<br />
1. An den in der Planzeichnung als „Flächen für besondere Anlagen und Vorkehrungen<br />
zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes“<br />
gekennzeichneten Baugrenzen sind an den<br />
entsprechenden Fassaden / Dachbereichen oberhalb des 1. Vollgeschosses<br />
Aufenthaltsräume in Wohnungen unzulässig. Aufenthaltsräume in Wohnungen<br />
können dann an den relevanten Fassaden- / Dachseiten oberhalb des<br />
1. Vollgeschosses zugelassen werden, wenn auf öffenbare Fenster verzichtet<br />
wird oder soweit eine ausreichende Belüftung dieser Räume nicht auch von<br />
einer den Sportanlagen-Lärmquellen abgewandten Seite erfolgen kann.<br />
(Hinweis: Der Einbau schallgedämmter Lüftungseinrichtungen, die bei geschlossenen<br />
Fenstern eine ausreichende Belüftung gewährleisten, genügt<br />
ebenfalls den Anforderungen nach Satz 2).<br />
2. Auf den in der Planzeichnung als „Flächen für besondere Anlagen und Vorkehrungen<br />
zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des<br />
Bundes-Immissionsschutzgesetzes“ mit der Zweckbestimmung „Lärmschutzwall“<br />
gekennzeichneten Flächen, ist zum Schutz gegen Sportlärm ein 3 Meter<br />
hoher bepflanzter Erdwall, Böschungsneigung nicht steiler als 1:1,5, anzulegen.<br />
9445 <strong>Textfestsetzung</strong>en (<strong>3.</strong> <strong>Offenlage</strong>) Stand: 2<strong>3.</strong>10.2013