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4.3. Vergütungsvereinbarung 2008 - Kassenärztliche Vereinigung ...

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Information<br />

der<br />

KVBB<br />

<strong>Vergütungsvereinbarung</strong> <strong>2008</strong><br />

§ 6<br />

Schlussbestimmung<br />

<strong>4.3.</strong><br />

⎯⎯⎯<br />

9/18<br />

Sollten während der Laufzeit dieses Vertrages die vertragsärztliche<br />

Versorgung betreffende Gesetze, Verträge oder Empfehlungen in Kraft<br />

treten, verhandeln die Vertragspartner unverzüglich über die Anpassung<br />

dieser <strong>Vergütungsvereinbarung</strong>. Satz 1 gilt für die Aufnahme neuer<br />

Leistungen in den EBM analog.<br />

Potsdam, den 09. Januar 2012<br />

<strong>Kassenärztliche</strong> <strong>Vereinigung</strong><br />

Brandenburg<br />

IKK Brandenburg und Berlin<br />

92. Erg.-Lfg. - Stand: 01. April 2012

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