4.3. Vergütungsvereinbarung 2008 - Kassenärztliche Vereinigung ...
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Information<br />
der<br />
KVBB<br />
<strong>Vergütungsvereinbarung</strong> <strong>2008</strong><br />
§ 6<br />
Schlussbestimmung<br />
<strong>4.3.</strong><br />
⎯⎯⎯<br />
9/18<br />
Sollten während der Laufzeit dieses Vertrages die vertragsärztliche<br />
Versorgung betreffende Gesetze, Verträge oder Empfehlungen in Kraft<br />
treten, verhandeln die Vertragspartner unverzüglich über die Anpassung<br />
dieser <strong>Vergütungsvereinbarung</strong>. Satz 1 gilt für die Aufnahme neuer<br />
Leistungen in den EBM analog.<br />
Potsdam, den 09. Januar 2012<br />
<strong>Kassenärztliche</strong> <strong>Vereinigung</strong><br />
Brandenburg<br />
IKK Brandenburg und Berlin<br />
92. Erg.-Lfg. - Stand: 01. April 2012