Frankfurt am Main, 12.09. – 22.09.2013 <strong>Fax</strong> <strong>+49</strong> <strong>69</strong> / <strong>75</strong> <strong>75</strong> - <strong>69</strong> <strong>26</strong> Bestellschein I – Markennamen in der App für Smartphones Kostenlos Firmenname Bitte hinterlegen Sie kostenlos zusätzlich zu unseren sonstigen Ausstellerangaben auch unsere Markennamen (Produktnamen) in der App zur <strong>IAA</strong> Pkw 2013 als Suchbegriff. Achtung: Bitte tragen Sie hier nicht Ihren Firmenamen ein! Markenname Markenname Markenname Markenname Markenname Markenname Preisangaben zzgl. gesetzlicher MwSt. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Eintragungen, Anzeigen und Fremdbeilagen in Katalogen und Onlineauftritten der Messe Frankfurt Medien und Service GmbH. (Stand 04/2006) Messe Frankfurt Medien und Service GmbH, Ludwig-Erhard-Anlage 1, 60327 Frankfurt am Main, Germany, Geschäftsführung: Klaus Reinke, Dr. Andreas Winckler, Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 24768 Markenname Markenname Ort und Datum Unterschrift/Firmenstempel Ansprechpartner/Telefon 28
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Eintragungen, Anzeigen und Fremdbeilagen in Katalogen und Onlineauftritten (Stand 04/06) Allgemein Mit der Erteilung eines Eintragungs- bzw. Anzeigenauftrages für den Katalog oder den Onlineauftritt zur jeweiligen Veranstaltung erkennt der Auftraggeber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Messe Frankfurt Medien und Service GmbH (MFS) an. Diese Bedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, die MFS hätte diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. 1. Auftragsannahme (1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, einen Pflichteintrag in den jeweiligen Katalog des Veranstalters in Auftrag zu geben. Firmenname und Anschrift werden gemäß der Anmeldung des Auftraggebers beim Veranstalter aufgenommen. Falls der Auftrag für den Pflichteintrag vom Auftraggeber nicht rechtzeitig zum im jeweiligen Bestellformular genannten Einsendeschluss eingegangen ist, erfolgt der Pflichteintrag ohne Verantwortung der MFS für die Richtigkeit. (2) Der erteilte Auftrag gilt jeweils nur für die im Bestellformular genannte Veranstaltung. (3) Bei Erteilung von Aufträgen getroffene mündliche Absprachen sind auf dem Bestellschein zu vermerken; sie werden aber erst durch ausdrückliche Bestätigung der MFS rechtsverbindlich. Eintragungsaufträge werden ansonsten von MFS nicht bestätigt. Bei telefonisch aufgegebenen Texten oder Textänderungen bestehen keine Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche. (4) Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtliche Zulässigkeit aller der MFS gegenüber gemachten Angaben und gelieferten Daten trägt der Auftraggeber die Verantwortung. Die Benutzung von Daten Dritter bedarf deren Zustimmung und gilt bei Auftragserteilung an die MFS als vom Auftraggeber eingeholt. Sollten durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken- oder Wettbewerbsrechte verletzt werden, haftet allein der Auftraggeber. Dies gilt auch im Hinblick auf Rechte an Internet-Domains sowie an Inhalten und Gestaltungen von Homepages und Websites. Der Auftraggeber stellt die MFS in diesem Zusammenhang von sämtlichen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung frei. (5) Firmen, die dem Veranstalter nicht als Aussteller gemeldet wurden, sind von einer redaktionellen Veröffentlichung im Katalog bzw. Onlineauftritt ausgeschlossen. Der Empfang von Bestellunterlagen vermittelt keinen Anspruch auf eine Standzuteilung auf der jeweiligen Veranstaltung. Anzeigenaufträge von Nichtausstellern werden erst nach vorheriger Zustimmung des Veranstalters angenommen. 2. Unterlagen (1) Die vom Auftraggeber im Rahmen der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellenden Unterlagen (wie z.B. Texte, Logos, Druckvorlagen, Zeichnungen sowie sonstige Daten) müssen bei der MFS spätestens bis zum im jeweiligen Bestellformular genannten Einsendeschluss eingehen. Sollte der Auftraggeber die erforderlichen Unterlagen nicht fristgemäß zur Verfügung stellen, ist die MFS nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht mehr verpflichtet, den Vertrag zu erfüllen. Nach dem jeweiligen Einsendeschluss bei der MFS eingehende Bestellunterlagen für Eintragungen werden nach Möglichkeit zu den gleichen Bedingungen im Nachtrag, der dem Katalog beigefügt ist, berücksichtigt. Nach Erfüllung des Auftrages erfolgt die Rückgabe der der MFS überlassenen Unterlagen nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Auftraggebers. (2) Änderungen des ursprünglichen Auftrags sind der MFS vom Auftraggeber rechtzeitig schriftlich mitzuteilen, um eine technische Umsetzung noch zu ermöglichen. Der durch die Änderungen entstehende Mehraufwand bei der MFS ist vom Auftraggeber zu tragen. Korrekturabzüge werden nur für gestaltete Anzeigen und nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers vorgelegt. Eine Vorlage erfolgt jedoch nicht, wenn der Auftraggeber druckfertige Daten ohne Änderungswünsche zur Verfügung stellt oder seinen Anzeigenwortlaut aus der vorhergehenden Auflage unverändert beibehält. Gibt der Auftraggeber den Korrekturabzug nicht innerhalb der gesetzten Frist zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt. Platzierungsaufträge können nur berücksichtigt werden, wenn dies aus herstellungstechnischen Gründen möglich ist. (3) Für sämtliche Eintragungen und Anzeigen sind die bestehenden Vorgaben des Veranstalters maßgeblich. Auf deren Inhalt und Aufbau hat die MFS keinen Einfluss. Auch bei anders lautendem Auftrag können nur die Daten übernommen werden, die vom Veranstalter als gültig angegeben wurden. Um ein einheitliches Satzbild zu gewährleisten, trifft die MFS über Fragen der Gestaltung (Textaufbau, Schriftart, Größe, Grafik) die letzte Entscheidung. 3. Rücktritt, Höhere Gewalt (1) Sollte der Auftraggeber bereits erteilte Aufträge zurücknehmen oder einschränken, ist die MFS berechtigt, ohne weiteren Nachweis des Schadens eine Bearbeitungsgebühr von bis zu 50 % der Auftragssumme zu verlangen. Dem Auftraggeber wird der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale. (2) Die MFS behält sich ein Rücktrittsrecht vor, falls ein Auftrag wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach pflichtgemäßem Ermessen der MFS gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt, die Veröffentlichung für die MFS oder den Veranstalter unzumutbar oder der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung für vorhergehende oder laufende Aufträge in Verzug ist. (3) Beilagenaufträge sind für die MFS erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils des Katalogs erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. (4) Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. (5) Sollte die MFS an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen durch den Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die die MFS oder ihre Zulieferer betreffen, gehindert werden und die die MFS auch mit der nach den Umständen zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte, z.B. Arbeitskampfmaßnahmen, Ausfall von Energie, behördliche Maßnah- men, so verlängert sich ihre Leistungsfrist um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Nach 6 Monaten ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. 4. Preise, Zahlungsbedingungen (1) Die jeweiligen Preise ergeben sich aus den von der MFS übermittelten Bestellunterlagen. Kosten für herzustellende Druckunterlagen sind im Anzeigenpreis nicht enthalten und werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt. (2) Die Preise enthalten keine Mehrwertsteuer. (3) Die Rechnung ist sofort nach Rechnungslegung ohne Abzug zahlbar. Die MFS behält sich ein Recht auf Vorkasse ausdrücklich vor. Zahlungen sind unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer ausschließlich auf eines der auf der Rechnung genannten Konten der MFS einzuzahlen. Nachlässe auf vorzeitige Zahlungen werden nicht gewährt. (4) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen gegenüber der MFS aufrechnen. Dies gilt auch im kaufmännischen Verkehr. Das Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB steht dem Auftraggeber nur insoweit zu, als der Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis stammt. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten finden die §§ 273, 320 BGB, 3<strong>69</strong> HGB keine Anwendung. 5. Gewährleistung (1) Offensichtliche Mängel sind der MFS innerhalb von 30 Tagen, bei Vollkaufleuten unverzüglich, nach Erscheinen schriftlich anzuzeigen. Später eingehende Mängelrügen werden von der MFS nicht berücksichtigt; die Eintragung gilt dann als genehmigt. (2) Für den Fall, dass die in Auftrag gegebene Veröffentlichung im Katalog ganz bzw. teilweise nicht oder in inhaltlich veränderter Form erschienen ist, steht dem Auftraggeber kein Recht auf Nacherfüllung, insbesondere nicht auf Neudruck, Einfügung oder Versendung von Berichtigungsnachträgen zu. Bei kostenpflichtigen Veröffentlichungen im Katalog hat der Auftraggeber einen Anspruch auf Minderung des Rechnungsbetrages. Bei Beanstandungen elektronischer Dokumente kann der Auftraggeber unter Ausschluss anderer Ansprüche Nacherfüllung von der MFS verlangen. In den Fällen verzögerter, unterlassener oder misslungener Nacherfüllung kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Minderung fordern. 6. Haftung (1) Die MFS haftet nicht für einfach fahrlässig verursachte Schäden, es sei denn, es werden wesentliche Vertragspflichten verletzt, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszwecks notwendig ist. (Verletzung von Kardinalpflichten). (2) Bei einfach fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten haftet die MFS nur für vertragstypische und bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehbare Schäden. Sie haftet in diesem Fall nicht für mittelbare Folgeschäden. (3) Die Haftung der MFS ist auf einen voraussehbaren Schadensumfang beschränkt und der Höhe nach auf das für den betreffenden Auftrag zu zahlende Entgelt begrenzt. (4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn Ansprüche aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geltend gemacht werden, wenn sich die Haftung zwingend aus dem Produkthaftungsgesetz ergibt, wenn es sich um eine Garantieerklärung oder um einen Fall arglistigen Verschweigens eines Mangels handelt sowie im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. (5) Eine Verschiebung des Erscheinungstermins des jeweiligen Katalogs berechtigt den Auftraggeber nicht zu Schadensersatzansprüchen. Auch für einen kurzfristigen Ausfall des Systems aufgrund technischer Notwendigkeit bei Veröffentlichungen im Onlineauftritt ist die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ausgeschlossen. 7. Verjährung Ansprüche des Auftraggebers wegen Mängeln oder Schadensersatz verjähren innerhalb eines Jahres ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für die Verjährung von Ansprüchen gem. Ziffer 6 Abs. 4. 8. Werbungsmittler Nur auf klassische Anzeigenschaltungen und Werbebanner im Internet wird Werbungsmittlern eine Mittlervergütung gewährt. 9. Erfüllungsort, Gerichtsstand (1) Erfüllungsort ist Frankfurt am Main. Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorsieht, Frankfurt am Main. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand Frankfurt am Main vereinbart. (2) Für die vertraglichen Beziehungen zwischen der MFS und dem Auftraggeber gilt ausschließlich deutsches Recht. 10. Datenschutz (1) Hinweis gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz: Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die MFS sämtliche für die Auftragsabwicklung erforderlichen Daten – auch unter Einsatz automatischer Datenverarbeitung – speichert, verarbeitet oder weiterleitet, soweit dies zur Auftragserfüllung notwendig ist. (2) Der Auftraggeber erklärt sich mit einer möglichen Veröffentlichung seiner in dem Auftrag genannten Daten und Anzeigentexte in weiteren, von der MFS im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellten Verlagserzeugnissen in gedruckter oder elektronischer Form einverstanden. Ein Anspruch auf Veröffentlichung ergibt sich aus dieser Klausel nicht. Publishing Services Messe Frankfurt Medien und Service GmbH Ludwig-Erhard-Anlage 1 60327 Frankfurt am Main
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