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Titelthema: Schlaue Kinder - Landknirpse

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Pflege von Angehörigen<br />

Neu: Familienpflegezeitgesetz<br />

► Reduktion der wöchentlichen<br />

Arbeitszeit auf mindestens 15 Stunden<br />

für maximal 2 Jahre<br />

► Lohnaufstockung um 50% innerhalb<br />

der Pflegezeit. Wer z.B. von<br />

einer Vollzeit- auf eine Halbzeitstelle<br />

reduziert, erhält für 50% Arbeitszeit<br />

75% seines letzten Bruttoeinkommens.<br />

► Rückzahlung nach der Beendigung der Pflegezeit, indem man zwar wieder 100%<br />

arbeitet, aber nur 75% seines Lohns so lange erhält, wie die Pflegezeit dauerte (Nachpflegezeit).<br />

► Abschluss einer Familienpflegezeitversicherung durch den Arbeitnehmer<br />

► Arbeitgeber erhalten für die Aufstockung des Gehalts in der Pflegephase ein zinsloses<br />

Darlehen, welches sie in der Nachpflegezeit wieder zurückbezahlen.<br />

► Kündigungsschutz in der Pflege- und Nachpflegephase für Arbeitnehmer<br />

Wird die Familienpflegezeit vom Arbeitgeber abgelehnt, muss er dem Beschäftigten trotzdem<br />

eine Freistellung oder Teilzeitarbeit ohne Lohnausgleich für maximal sechs Monate<br />

gewähren, sofern der Unternehmer mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigt. Genauso haben<br />

Pflegebedürftige (in der Häuslichkeit) einen Rechtsanspruch auf Pflegegeld von der Pflegekasse<br />

in Abhängigkeit von der Pflegestufe (1: 235,-€, 2: 440,-€, 3: 700,-€ jeweils monatlich).<br />

bzw. dessen Personalverantwortlichen direkt<br />

in Kontakt und klärt über die Möglichkeit auf,<br />

wie man pflegende Mitarbeiter fördern und<br />

binden kann. Nicht selten sind Pflegende<br />

durch die Doppelbelastung von Beruf und<br />

Pflege so überfordert, dass sie zuerst zum Arzt<br />

statt zum Personalverantwortlichen gehen, da<br />

sie hier keine Unterstützung erwarten. Diesen<br />

plötzlichen Mitarbeiterausfall kann sich heute<br />

beim bestehenden Fachkräftemangel kaum<br />

ein Unternehmen leisten.<br />

Zu der Thematik Pflege ist im 2. Halbjahr 2012<br />

eine Veranstaltung geplant. Weitere Informationen<br />

zum Familienzeitpflegemanagement<br />

erhalten Sie unter www.wfehst.de und<br />

www.hdw-bildungszentrum.de.<br />

März – Mai 12<br />

Fachkräfte für das<br />

Sozial- und Gesundheitswesen<br />

Dass wir mit immer mehr Pflegefällen rechnen<br />

müssen, wissen wir nicht erst seit gestern. Insgesamt<br />

macht die Gesundheitsbranche schon<br />

10% aller ausgeschriebenen Stellen aus. Es<br />

fehlen Fachkräfte – auch im Verwaltungsbereich!<br />

Im Haus der Wirtschaft Stralsund<br />

Bildungszentrum gGmbH (HdW) bietet man<br />

deshalb ab März eine neue berufsbegleitende<br />

Aufstiegsausbildung zum/zur „Geprüften<br />

Fachwirt/in im Sozial- und Gesundheitswesen<br />

(IHK)“ an. Diese Fachwirte besetzen mittlere<br />

Führungspositionen z.B. in Pflegeeinrichtungen,<br />

ambulanten Pflegediensten, Krankenhäusern,<br />

Kureinrichtungen, Rettungsdiensten,<br />

Krankenkassen usw. Die Ausbildung ist eine<br />

gute Möglichkeit, vom Schichtdienst in familienfreundlichere<br />

Arbeitszeiten zu wechseln. Sie<br />

stellt durchaus eine Alternative für Männer<br />

und Frauen dar, die die Betreuung von den<br />

eigenen kleinen <strong>Kinder</strong>n mit den Anforderungen<br />

im Beruf vereinbaren möchten. Zugangsvoraussetzung<br />

ist eine abgeschlossene<br />

Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf<br />

oder auch eine mehrjährige<br />

Tätigkeit im sozialen oder gesundheitlichen<br />

Bereich. Genaueres erfahren Sie im HdW. C.B.<br />

Wir gestalten<br />

<strong>Kinder</strong>(T)Räume<br />

Gardinenatelier<br />

Polsterwerkstatt<br />

Teppichboden<br />

Sonnenschutz<br />

Insektenschutz<br />

Wohnaccessoires<br />

Jungfernstieg 7, 18437 Stralsund<br />

www.stoff-und-wohnkontor.de, Tel. 03831-703403<br />

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