Titelthema: Schlaue Kinder - Landknirpse
Titelthema: Schlaue Kinder - Landknirpse
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Pflege von Angehörigen<br />
Neu: Familienpflegezeitgesetz<br />
► Reduktion der wöchentlichen<br />
Arbeitszeit auf mindestens 15 Stunden<br />
für maximal 2 Jahre<br />
► Lohnaufstockung um 50% innerhalb<br />
der Pflegezeit. Wer z.B. von<br />
einer Vollzeit- auf eine Halbzeitstelle<br />
reduziert, erhält für 50% Arbeitszeit<br />
75% seines letzten Bruttoeinkommens.<br />
► Rückzahlung nach der Beendigung der Pflegezeit, indem man zwar wieder 100%<br />
arbeitet, aber nur 75% seines Lohns so lange erhält, wie die Pflegezeit dauerte (Nachpflegezeit).<br />
► Abschluss einer Familienpflegezeitversicherung durch den Arbeitnehmer<br />
► Arbeitgeber erhalten für die Aufstockung des Gehalts in der Pflegephase ein zinsloses<br />
Darlehen, welches sie in der Nachpflegezeit wieder zurückbezahlen.<br />
► Kündigungsschutz in der Pflege- und Nachpflegephase für Arbeitnehmer<br />
Wird die Familienpflegezeit vom Arbeitgeber abgelehnt, muss er dem Beschäftigten trotzdem<br />
eine Freistellung oder Teilzeitarbeit ohne Lohnausgleich für maximal sechs Monate<br />
gewähren, sofern der Unternehmer mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigt. Genauso haben<br />
Pflegebedürftige (in der Häuslichkeit) einen Rechtsanspruch auf Pflegegeld von der Pflegekasse<br />
in Abhängigkeit von der Pflegestufe (1: 235,-€, 2: 440,-€, 3: 700,-€ jeweils monatlich).<br />
bzw. dessen Personalverantwortlichen direkt<br />
in Kontakt und klärt über die Möglichkeit auf,<br />
wie man pflegende Mitarbeiter fördern und<br />
binden kann. Nicht selten sind Pflegende<br />
durch die Doppelbelastung von Beruf und<br />
Pflege so überfordert, dass sie zuerst zum Arzt<br />
statt zum Personalverantwortlichen gehen, da<br />
sie hier keine Unterstützung erwarten. Diesen<br />
plötzlichen Mitarbeiterausfall kann sich heute<br />
beim bestehenden Fachkräftemangel kaum<br />
ein Unternehmen leisten.<br />
Zu der Thematik Pflege ist im 2. Halbjahr 2012<br />
eine Veranstaltung geplant. Weitere Informationen<br />
zum Familienzeitpflegemanagement<br />
erhalten Sie unter www.wfehst.de und<br />
www.hdw-bildungszentrum.de.<br />
März – Mai 12<br />
Fachkräfte für das<br />
Sozial- und Gesundheitswesen<br />
Dass wir mit immer mehr Pflegefällen rechnen<br />
müssen, wissen wir nicht erst seit gestern. Insgesamt<br />
macht die Gesundheitsbranche schon<br />
10% aller ausgeschriebenen Stellen aus. Es<br />
fehlen Fachkräfte – auch im Verwaltungsbereich!<br />
Im Haus der Wirtschaft Stralsund<br />
Bildungszentrum gGmbH (HdW) bietet man<br />
deshalb ab März eine neue berufsbegleitende<br />
Aufstiegsausbildung zum/zur „Geprüften<br />
Fachwirt/in im Sozial- und Gesundheitswesen<br />
(IHK)“ an. Diese Fachwirte besetzen mittlere<br />
Führungspositionen z.B. in Pflegeeinrichtungen,<br />
ambulanten Pflegediensten, Krankenhäusern,<br />
Kureinrichtungen, Rettungsdiensten,<br />
Krankenkassen usw. Die Ausbildung ist eine<br />
gute Möglichkeit, vom Schichtdienst in familienfreundlichere<br />
Arbeitszeiten zu wechseln. Sie<br />
stellt durchaus eine Alternative für Männer<br />
und Frauen dar, die die Betreuung von den<br />
eigenen kleinen <strong>Kinder</strong>n mit den Anforderungen<br />
im Beruf vereinbaren möchten. Zugangsvoraussetzung<br />
ist eine abgeschlossene<br />
Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf<br />
oder auch eine mehrjährige<br />
Tätigkeit im sozialen oder gesundheitlichen<br />
Bereich. Genaueres erfahren Sie im HdW. C.B.<br />
Wir gestalten<br />
<strong>Kinder</strong>(T)Räume<br />
Gardinenatelier<br />
Polsterwerkstatt<br />
Teppichboden<br />
Sonnenschutz<br />
Insektenschutz<br />
Wohnaccessoires<br />
Jungfernstieg 7, 18437 Stralsund<br />
www.stoff-und-wohnkontor.de, Tel. 03831-703403<br />
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