Amtsblatt Nr. 13-06-12 vom 31.08.2012 - Landkreis Jerichower Land
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<strong>Amtsblatt</strong> des <strong><strong>Land</strong>kreis</strong>es <strong>Jerichower</strong> <strong>Land</strong>, 6. Jahrgang, <strong>Nr</strong>. : <strong>13</strong> <strong>vom</strong> 31.08.20<strong>12</strong> Seite 272<br />
5. Ermittlung des Ausgleichs im Kalenderjahr 20___<br />
a. Personenkilometer<br />
Im Kalenderjahr 20___ wurde <strong>vom</strong> Verkehrsunternehmen im Ausbildungsverkehr bezogen auf die ÖSPV-<br />
Linien im Bereich der für den <strong><strong>Land</strong>kreis</strong> <strong>Jerichower</strong> <strong>Land</strong> zuständigen Genehmigungsbehörde eine Verkehrsleistung<br />
in Höhe von:<br />
_____________ Personenkilometer / a<br />
nachgewiesen.<br />
Die Personenkilometer errechnen sich durch Multiplikation der Summe der Beförderungsfälle pro Jahr und<br />
der mittleren Reiseweite gemäß den Feststellungen unter <strong>Nr</strong>. 0.<br />
Personenkilometer<br />
= Summe Beförderungsfälle * mittlere Reiseweite<br />
b. Sollkosten<br />
Im Kalenderjahr 20___ wurden <strong>vom</strong> Verkehrsunternehmen im Ausbildungsverkehr bezogen auf die ÖSPV-<br />
Linien im Bereich der für den <strong><strong>Land</strong>kreis</strong> <strong>Jerichower</strong> <strong>Land</strong> zuständigen Genehmigungsbehörde Sollkosten in<br />
Höhe von:<br />
_____________ EUR / a<br />
nachgewiesen.<br />
Die Kosten errechnen sich durch Multiplikation der Summe der Personenkilometer pro Jahr und dem pauschalen<br />
Kostensatz gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung.<br />
Kosten = Summe Personenkilometer * pauschaler Kostensatz Satzung<br />
c. Fahrgelderlöse<br />
Im Kalenderjahr 20___ wurden bezogen auf die ÖSPV-Linien im Bereich der für den <strong><strong>Land</strong>kreis</strong> <strong>Jerichower</strong><br />
<strong>Land</strong> zuständigen Genehmigungsbehörde <strong>vom</strong> Verkehrsunternehmen Fahrgelderlöse aus dem Verkauf von<br />
Zeitfahrausweisen im Ausbildungsverkehr und Einnahmen aus erhöhten Beförderungsentgelten im Ausbildungsverkehr<br />
in Höhe von insgesamt:<br />
_____________ EUR / a<br />
nachgewiesen.