Amtsblatt Nr. 13-06-12 vom 31.08.2012 - Landkreis Jerichower Land
Amtsblatt Nr. 13-06-12 vom 31.08.2012 - Landkreis Jerichower Land
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<strong>Amtsblatt</strong> des <strong><strong>Land</strong>kreis</strong>es <strong>Jerichower</strong> <strong>Land</strong>, 6. Jahrgang, <strong>Nr</strong>. : <strong>13</strong> <strong>vom</strong> 31.08.20<strong>12</strong> Seite 282<br />
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild<br />
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem<br />
Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die<br />
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.<br />
Rudolstadt, 11. Mai 20<strong>12</strong><br />
gez. Dipl.-Kfm. Murschall<br />
Wirtschaftsprüferin<br />
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2011 und der Lagebericht werden gemäß § <strong>12</strong>1 Absatz 1 Ziffer 1<br />
b der Gemeindeordnung des <strong>Land</strong>es Sachsen-Anhalt <strong>vom</strong> 05. Oktober 1993 in der jeweils geltenden Fassung<br />
in der Zeit <strong>vom</strong> 03. September 20<strong>12</strong> bis 11. September 20<strong>12</strong> während der Dienststunden zur Einsichtnahme<br />
im Rathaus der Stadt Gommern, Platz des Friedens 10, Zimmer 4 öffentlich ausgelegt.<br />
Gommern, den 14.08.20<strong>12</strong><br />
gez. Seeger<br />
Geschäftsführer<br />
______________________________________________________________________________________<br />
Finanzamt Genthin<br />
154<br />
Bekanntmachung<br />
über die<br />
Nachschätzung (§ <strong>12</strong> BodSchätzG)<br />
In der Gemarkung Ladeburg wird im Jahr 20<strong>12</strong> eine Nachschätzung durchgeführt, um wesentliche Änderungen<br />
bezüglich der Ertragsbedingungen von landwirtschaftlichen Flächen zu erfassen. Hierzu führt der<br />
Schätzungsausschuss des Finanzamtes unter Leitung des Amtlichen <strong>Land</strong>wirtschaftlichen Sachverständigen<br />
(ALS) eine örtliche Besichtigung der Flächen durch. Ich weise in diesem Zusammenhang darauf hin, dass<br />
die Gemeinden, die Eigentümer und die Nutzer verpflichtet sind,<br />
- Veränderungen anzuzeigen (§ <strong>12</strong> Abs. 3 BodSchätzG)<br />
- und den Beauftragten jederzeit das Betreten der Flächen zu gestatten und die von ihnen als notwendig<br />
erachteten Maßnahmen, wie Aufgrabungen, zuzulassen. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht<br />
nicht (§ 15 BodSchätzG).<br />
21.08.20<strong>12</strong> Jürgens<br />
Datum, Vorsteher/in des Finanzamtes<br />
______________________________________________________________________________________<br />
Impressum:<br />
Herausgeber:<br />
Redaktion:<br />
<strong><strong>Land</strong>kreis</strong> <strong>Jerichower</strong> <strong>Land</strong><br />
<strong><strong>Land</strong>kreis</strong> <strong>Jerichower</strong> <strong>Land</strong><br />
Kreistagsbüro<br />
PF 1<strong>13</strong>1 39288 Burg, Bahnhofstr. 9<br />
39281 Burg Telefon: 03921 949-1701<br />
Telefax: 03921 949-9502<br />
E-Mail: Kreistagsbuero@lkjl.de<br />
Internet: www.lkjl.de<br />
Redaktionsschluss: 20./bzw. 21. des Monats<br />
Erscheinungstermin: letzter Arbeitstag des Monats<br />
Das <strong>Amtsblatt</strong> kann im Internet auf der Website des <strong><strong>Land</strong>kreis</strong>es <strong>Jerichower</strong> <strong>Land</strong> (www.lkjl.de) oder in der<br />
Kreisverwaltung des <strong><strong>Land</strong>kreis</strong>es <strong>Jerichower</strong> <strong>Land</strong> in Burg, Bahnhofstraße 9, Kreistagsbüro und in den Verwaltungen<br />
der Städte und Gemeinden eingesehen werden.