Amtsblatt Nr. 13-06-12 vom 31.08.2012 - Landkreis Jerichower Land
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<strong>Amtsblatt</strong> des <strong><strong>Land</strong>kreis</strong>es <strong>Jerichower</strong> <strong>Land</strong>, 6. Jahrgang, <strong>Nr</strong>. : <strong>13</strong> <strong>vom</strong> 31.08.20<strong>12</strong> Seite 279<br />
Einheitsgemeinde Stadt Jerichow<br />
149<br />
Bekanntmachung<br />
über das Inkrafttreten der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Brettin<br />
Die <strong>vom</strong> Gemeinderat der Gemeinde Brettin am 22.03.2001 als Satzung beschlossene 2. Änderung des<br />
Flächennutzungsplanes Brettin, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), wurde am<br />
20.08.2001 <strong>vom</strong> Regierungspräsidium Magdeburg genehmigt.<br />
Die Erteilung der Genehmigung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes von Brettin wurde am<br />
28.08.2001 ortsüblich bekannt gemacht.<br />
Die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes als gemeindliche Satzung ist vor der Bekanntmachung auszufertigen.<br />
Da auf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Ausfertigungsvermerk fehlte, wurden die erforderlichen<br />
Verfahrens- und Formvorschriften nicht eingehalten.<br />
Die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Brettin wurde zwischenzeitlich am 28.08.20<strong>12</strong> <strong>vom</strong> Bürgermeister<br />
der Einheitsgemeinde Stadt Jerichow ausgefertigt.<br />
Die Erteilung der Genehmigung und die Ausfertigung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Brettin<br />
werden hiermit bekannt gemacht.<br />
Die Satzung tritt mit dem Tage der Bekanntmachung im <strong>Amtsblatt</strong> des <strong><strong>Land</strong>kreis</strong>es <strong>Jerichower</strong> <strong>Land</strong> rückwirkend<br />
zum 28.08.2001 in Kraft.<br />
Die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Brettin kann im Bauamt in der Einheitsgemeinde Stadt Jerichow,<br />
Karl-Liebknecht-Straße 10 in 39319 Jerichow während der Dienstzeiten oder nach Vereinbarung von<br />
jedermann eingesehen werden.<br />
Jerichow, den 31.08.20<strong>12</strong><br />
(Siegel)<br />
Bothe<br />
Bürgermeister<br />
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Einheitsgemeinde Stadt Jerichow<br />
150<br />
Bekanntmachung<br />
der 3. Änderung des Fortgeltenden Flächennutzungsplanes von Brettin<br />
Der Stadtrat der Einheitsgemeinde Stadt Jerichow hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.08.20<strong>12</strong> den<br />
Beschluss gefasst, den Fortgeltenden Flächennutzungsplan der ehemaligen Gemeinde Brettin zu ändern<br />
und zu ergänzen.<br />
Mit der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der ehemaligen Gemeinde Brettin soll u.a. eine als Sondergebiet<br />
Bundeswehr dargestellte Fläche als Fläche für ein Sondergebiet (SO) gemäß § 11 Abs.1 und 2<br />
der Baunutzungsverordnung mit der Zweckbestimmung für Freiflächen- Photovoltaikanlagen in der Gemarkung<br />
Brettin ausgewiesen werden.<br />
Der Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 01/280/20<strong>12</strong> wird hiermit bekannt gemacht.<br />
Der Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Brettin <strong>Nr</strong>.: 39-10-09 <strong>vom</strong> 15.10.2009 wird hiermit aufgehoben.<br />
Jerichow, den 31.08.20<strong>12</strong><br />
Siegel<br />
Bothe<br />
Bürgermeister<br />
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