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Amtsblatt Nr. 13-06-12 vom 31.08.2012 - Landkreis Jerichower Land

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<strong>Amtsblatt</strong> des <strong><strong>Land</strong>kreis</strong>es <strong>Jerichower</strong> <strong>Land</strong>, 6. Jahrgang, <strong>Nr</strong>. : <strong>13</strong> <strong>vom</strong> 31.08.20<strong>12</strong> Seite 278<br />

4. Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass ihnen die Fürsorge für ihre Familie die Ausübung des<br />

Amtes in besondere Weise erschwert,<br />

5. Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie aus dringenden beruflichen Grund oder durch<br />

Krankheit oder Gebrechen verhindert sind, das Amt ordnungsgemäß auszuüben,<br />

6. Wahlberechtigte, die sich am Wahltag aus zwingenden Gründen außerhalb ihres Wohnortes aufhalten,<br />

7. Wahlberechtigte, die aus politischen oder religiösen Gründen die Beteiligung an Wahlen ablehnen.<br />

Vorschläge sind in der Stadtverwaltung Gommern, Walther-Rathenau-Str. 4, Haupt- und Ordnungsamt, Frau<br />

Fritsch, schriftlich einzureichen.<br />

Gommern, den <strong>13</strong>. August 20<strong>12</strong><br />

Hünerbein<br />

Wahlleiter<br />

______________________________________________________________________________________<br />

148<br />

Einheitsgemeinde Stadt Jerichow<br />

Bekanntmachung<br />

über das Inkrafttreten der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes Brettin<br />

Die <strong>vom</strong> Gemeinderat der Gemeinde Brettin am 21.10.1999 als Satzung beschlossene 1. Änderung des<br />

Flächennutzungsplanes Brettin, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), wurde am<br />

31.01.2000 <strong>vom</strong> Regierungspräsidium Magdeburg genehmigt.<br />

Die Erteilung der Genehmigung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes von Brettin wurde am<br />

24.02.2000 ortsüblich bekannt gemacht.<br />

Die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes als gemeindliche Satzung ist vor der Bekanntmachung auszufertigen.<br />

Da auf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Ausfertigungsvermerk fehlte, wurden die erforderlichen<br />

Verfahrens- und Formvorschriften nicht eingehalten.<br />

Die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes Brettin wurde zwischenzeitlich am 28.08.20<strong>12</strong> <strong>vom</strong> Bürgermeister<br />

der Einheitsgemeinde Stadt Jerichow ausgefertigt.<br />

Die Erteilung der Genehmigung und die Ausfertigung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes Brettin<br />

werden hiermit bekannt gemacht.<br />

Die Satzung tritt mit dem Tage der Bekanntmachung im <strong>Amtsblatt</strong> des <strong><strong>Land</strong>kreis</strong>es <strong>Jerichower</strong> <strong>Land</strong> rückwirkend<br />

zum 24.02.2000 in Kraft.<br />

Die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes Brettin kann im Bauamt in der Einheitsgemeinde Stadt Jerichow,<br />

Karl-Liebknecht-Straße 10 in 39319 Jerichow während der Dienstzeiten oder nach Vereinbarung von<br />

jedermann eingesehen werden.<br />

Jerichow, den 31.08.20<strong>12</strong><br />

(Siegel)<br />

Bothe<br />

Bürgermeister<br />

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