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Beantwortung von Rückfragen Vergabeverfahren ... - VBB

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<strong>Beantwortung</strong> <strong>von</strong> <strong>Rückfragen</strong><br />

<strong>Vergabeverfahren</strong>:<br />

Vergabenummer: SPNV 1/2013<br />

Verkehrsleistungen im SPNV für das Teilnetz „Ring“ der Berliner<br />

S-Bahn einschließlich Fahrzeugbeschaffung und Fahrzeuginstandhaltung<br />

Rückfrage Nummer : R013 vom 17.05.2013<br />

Frage 1 <strong>von</strong> 1<br />

Bezug: III.2.2) (WF1) der Auftragsbekanntmachung<br />

Frage:<br />

„Im Rahmen der Vorbereitung der Präqualifikationsunterlagen bezieht sich unsere Fragestellung<br />

auf die geforderten Unterlagen zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit<br />

gemäß Pkt. III.2.2) (WF1) in Verbindung mit den veröffentlichten Fragestellungen<br />

anderer Bieter Frage R002 vom 23.04.2013 in Verbindung mit Frage R005 vom<br />

06.05.2013.<br />

In der <strong>Beantwortung</strong> der o.g. Fragen haben Sie darauf hingewiesen, dass für den Nachweis<br />

der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit die Jahresabschlüsse der letzten 3<br />

Geschäftsjahre nicht ausreichend sind.<br />

Explizit werden für den Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit die<br />

Prüfberichte des Wirtschaftsprüfers zu den Jahresabschlüssen der letzten 3 Geschäftsjahre<br />

gefordert. [...] Diese Prüfberichte sind nach internationalem Wirtschaftsrecht [...] nicht gefordert.<br />

Sie können demzufolge als Nachweis im Bieterverfahren nicht vorgelegt werden.<br />

Der umfassende Prüfungsbericht (long form report) nach deutschem Recht (§ 321 HGB) ist<br />

in den internationalen Prüfungsgrundsätzen der International Standards on Auditing (ISA)<br />

und der US-Generally Accepted Auditing Standards (US-GAAS) ohne Entsprechung. Die in<br />

ISA 700 (The Auditor's Report on Financial Statements) und SAS 58 (Reports on Audited<br />

Financial Statements) dargestellten Regelungen zum Prüfungsergebnis entsprechen weitgehend<br />

den durch das KonTraG und das BiLReG geänderten gesetzlichen Regelungen zum<br />

Bestätigungsvermerk nach § 322 HGB und den Grundsätzen für die ordnungsmäßige Erteilung<br />

<strong>von</strong> Bestätigungsvermerken bei Abschlussprüfungen (IDW PS 400). Eine nochmalige<br />

Konsultation mit internationalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften hat die vorgenannten<br />

Rechtsgründe bestätigt.<br />

Um einen diesbezüglichen Nachteil oder Ausschluss als [...] Unternehmen, welches ausschließlich<br />

der internationalen Prüfungspflicht unterliegt, beim Bieterverfahren zu vermeiden,<br />

bitten wir um Information, welche Dokumente für den Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen<br />

Leistungsfähigkeit alternativ als ausreichend akzeptiert werden, wenn wie in die-<br />

Seite 1 <strong>von</strong> 2<br />

SBR_2013-05-27_R013_Antwort_anonym


sem Fall, der ursprüngliche Nachweis für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit,<br />

in Form <strong>von</strong> Prüfberichten des Wirtschaftsprüfers, wegen der anders lautenden Regelungen<br />

in den internationalen Prüfungsgrundsätzen des Wirtschaftsrechts objektiv nicht beigebracht<br />

werden kann.<br />

Antwort:<br />

Die Auftraggeber werden auf die Vorlage des Nachweises (WF1) verzichten. Die Veröffentlichung<br />

der umsetzenden Änderungsbekanntmachung erfolgt in Kürze.<br />

Seite 2 <strong>von</strong> 2<br />

SBR_2013-05-27_R013_Antwort_anonym

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