LDT, 04/2011 - QMS
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Dezernat 6 - Informationstechnik, Telematik und Telemedizin<br />
1. Grundsätzliche Festlegungen<br />
1.1. Zielsetzung<br />
Die <strong>LDT</strong>-Datensatzbeschreibung (Labordatenträger) ermöglicht die Übertragung von<br />
Aufträgen und Befundberichten zwischen Einsendepraxen und Arztpraxen.<br />
1.1.1. Begriffsdefinition: Arztpraxis – Einsendepraxis<br />
<br />
<br />
Arztpraxis<br />
Praxis eines an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Arztes mit<br />
Patientenkontakt.<br />
Einsendepraxis<br />
Praxis, in der der Patient in der Regel nicht vorstellig wird, sondern die Untersuchung<br />
von eingesandtem Körpermaterial Grundlage der ärztlichen Leistung ist. Wir<br />
unterscheiden drei Arten von Einsendepraxen:<br />
- Laborfacharzt,<br />
- Sonstige Einsendepraxis, z.B. Pathologen,<br />
- Laborgemeinschaft: Zusammenschluss von mehreren niedergelassenen Ärzten, die<br />
gemeinsam ein Laboratorium betreiben, in dem die von den Mitgliedern<br />
entnommenen Köpermaterialien untersucht werden. Eine Laborgemeinschaft kann für<br />
ihre Mitglieder Leistungen aus den Abschnitt 32.2 des EBM erbringen. 1<br />
1<br />
Bis 30.09.2008 konnte eine Laborgemeinschaft nicht auf Überweisung in Anspruch genommen werden, sondern jeder Arzt<br />
rechnete seine Leistungen selbst ab. Alle anfallenden Kosten (Räume, Personal, Analysegeräte, Kosten je erbrachter Analyse<br />
etc.) wurden unter den Mitgliedern verrechnet.<br />
Ab 01.10.2008 rechnen Laborgemeinschaften die von ihr erbrachten Leistungen direkt mit der KV ab. Die Leistungen müssen<br />
dabei über den Anforderungsschein 10A bzw. elektronisch unter Scheinuntergruppe 28 angefordert werden.<br />
B03: <strong>LDT</strong> Datensatzbeschreibung Seite 8 von 68