Ordnung der Bereitschaften im DRK-Landesverband Rheinland ...
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<strong>DRK</strong>-<strong>Landesverband</strong> <strong>Rheinland</strong>-Pfalz e.V.<br />
<strong>Bereitschaften</strong><br />
Über den Antrag, <strong>der</strong> Bereitschaft anzugehören, entscheidet die Bereitschaftsversammlung<br />
mit einfacher Mehrheit nach Ablauf einer Anwartschaft von mindestens 6 Monaten. Bei<br />
Wohnortwechsel o<strong>der</strong> Wechsel aus einer an<strong>der</strong>en Gemeinschaft kann auf die Anwartschaft<br />
ganz o<strong>der</strong> teilweise verzichtet werden.<br />
Für die Aufnahme sind folgende Unterlagen vorzulegen:<br />
Aufnahmeantrag für die <strong>Bereitschaften</strong><br />
Lichtbild neueren Datums<br />
ggf. Einverständniserklärung <strong>der</strong> Erziehungsberechtigten<br />
auf Verlangen <strong>der</strong> Bereitschaftsleitung ein polizeiliches Führungszeugnis<br />
Wurde die erfor<strong>der</strong>liche einfache Mehrheit bei <strong>der</strong> Abst<strong>im</strong>mung erreicht, erfolgt die Mitarbeit<br />
nunmehr als Angehöriger <strong>der</strong> Bereitschaft.<br />
Interessierte Personen, die eine freie Mitarbeit in einer Bereitschaft anstreben, beantragen<br />
dies schriftlich bei <strong>der</strong> zuständigen Bereitschaftsleitung. Die Mitarbeit erfolgt als freier<br />
Mitarbeiter.<br />
5.3 Gleichzeitige Mitwirkung o<strong>der</strong> Mitgliedschaft in mehr als einer Gemeinschaft /<br />
Bereitschaft<br />
Möchten Angehörige, Anwärter o<strong>der</strong> frei Mitarbeitende <strong>der</strong> <strong>Bereitschaften</strong> gleichzeitig in<br />
weiteren Gemeinschaften / <strong>Bereitschaften</strong> tätig sein, also mitwirken, so ist hierüber<br />
Einvernehmen zwischen allen Beteiligten zu erzielen.<br />
Gemeinsam ist zu vereinbaren, welche Leitung fe<strong>der</strong>führend zuständig sein soll.<br />
Die Mitwirkung in Einsatzformationen ist zu regeln.<br />
Eine Mehrfachverplanung in Einsatzformationen o<strong>der</strong> KatS-Funktionen sollte vermieden<br />
werden. Dies gilt auch für die gleichzeitige Mitwirkung bei an<strong>der</strong>en Organisationen (z.B.<br />
Feuerwehren o<strong>der</strong> THW).<br />
Eine Mitgliedschaft in einer zweiten Bereitschaft ist nicht möglich.<br />
5.4 Beendigung <strong>der</strong> Zugehörigkeit<br />
Für Angehörige <strong>der</strong> <strong>Bereitschaften</strong> endet ihre Zugehörigkeit durch<br />
<br />
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Austritt aus <strong>der</strong> Bereitschaft<br />
Ausschluss aus <strong>der</strong> Bereitschaft<br />
Austritt aus dem <strong>DRK</strong><br />
Ausschluss aus dem <strong>DRK</strong><br />
Die Zugehörigkeit erlischt automatisch, wenn ein Angehöriger einer Bereitschaft über einen<br />
Zeitraum von 12 Monaten ohne Beurlaubung nicht erschienen ist. Das Erlöschen <strong>der</strong><br />
Zugehörigkeit ist dem Angehörigen schriftlich mitzuteilen. Mit dem Ende <strong>der</strong> Zugehörigkeit<br />
endet auch die <strong>DRK</strong>-Mitgliedschaft, sofern keine För<strong>der</strong>mitgliedschaft besteht.<br />
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