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Ordnung der Bereitschaften im DRK-Landesverband Rheinland ...

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<strong>DRK</strong>-<strong>Landesverband</strong> <strong>Rheinland</strong>-Pfalz e.V.<br />

<strong>Bereitschaften</strong><br />

7. Aus-, Fort- und Weiterbildung<br />

Die zuständigen Leitungs- und Führungskräfte tragen die Verantwortung dafür, dass die<br />

Angehörigen, Anwärter und frei Mitarbeitenden <strong>der</strong> <strong>Bereitschaften</strong> die für die<br />

Dienstdurchführung erfor<strong>der</strong>liche Ausbildung erhalten und diese sich durch geeignete<br />

Fortbildungsmaßnahmen ständig auf dem Laufenden halten.<br />

Die zuständigen Leitungs- und Führungskräfte achten dabei auf eine breite fachliche<br />

Grundausbildung, um die in <strong>Bereitschaften</strong> Mitwirkenden multifunktional einsetzen zu<br />

können.<br />

Die Teilnahme an Aus-, Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen, die nicht <strong>im</strong> unmittelbaren<br />

Zusammenhang mit <strong>der</strong> ausgeübten o<strong>der</strong> vorgesehenen Tätigkeit stehen, ist <strong>im</strong><br />

Einvernehmen mit <strong>der</strong> zuständigen Bereitschaftsleitung zu ermöglichen.<br />

Auf die Qualifizierung von Leitungs- und Führungskräften ist <strong>im</strong> Sinn vorausschauen<strong>der</strong><br />

Personalentwicklung zu achten. Die Voraussetzungen zur Teilnahme an Ausbildungsmaßnahmen<br />

sowie <strong>der</strong>en Inhalte regeln die <strong>DRK</strong>-Ausbildungsordnungen des<br />

<strong>DRK</strong>-<strong>Landesverband</strong>es <strong>Rheinland</strong>-Pfalz sowie die Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften<br />

<strong>der</strong> <strong>Bereitschaften</strong>.<br />

In Zielsetzung und Inhalten vergleichbare Qualifikationen sind anzuerkennen.<br />

8. Anerkennung<br />

Beson<strong>der</strong>e Leistungen sind durch Anerkennung in mündlicher o<strong>der</strong> schriftlicher Form sowie<br />

durch die Verleihung von Auszeichnungen zu würdigen.<br />

Orden, Ehrenzeichen und sonstige Auszeichnungen können gemäß den gesetzlichen und<br />

den Rotkreuz-Best<strong>im</strong>mungen beantragt und verliehen werden. Weitere Ausführungen enthält<br />

die „<strong>Ordnung</strong> für Belobigungen, Beschwerde- und Disziplinarverfahren <strong>der</strong> Gemeinschaften,<br />

<strong>Bereitschaften</strong>, Bergwacht und Wasserwacht“.<br />

Einzelheiten zur Trageweise von Auszeichnungen regelt die „Dienstbekleidungsordnung für<br />

die Angehörigen <strong>der</strong> <strong>Bereitschaften</strong>“.<br />

Die Dienstzeitberechnung beginnt mit <strong>der</strong> aktiven Zugehörigkeit zu einer Gemeinschaft.<br />

Anwartschaften, Beurlaubungs-, Wehr- und Zivildienstzeiten werden berücksichtigt.<br />

Dienstzeiten die bei an<strong>der</strong>en Hilfsorganisationen, bei den Feuerwehren o<strong>der</strong> be<strong>im</strong> THW<br />

erworben wurden, können nicht anerkannt werden.<br />

Aktive <strong>DRK</strong>-Vordienstzeiten nach einer Unterbrechung <strong>der</strong> Mitgliedschaft werden anerkannt.<br />

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