Gestaltungsrichtlinien für Solaranlagen - Marktgemeinde Wolfurt
Gestaltungsrichtlinien für Solaranlagen - Marktgemeinde Wolfurt
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Anhang: Spezifikation der Anlagen<br />
A) Anlagen mit guter Integration in das Gebäudeerscheinungsbild<br />
Auf geneigten Dächern gelten Anlagen als gut integriert, wenn<br />
• sie dachbündig eingebaut sind, bzw. der Dachüberstand 1 max. 20 cm beträgt<br />
• der First, die seitlichen Dachränder oder der Traufe nicht überragt werden<br />
• sie die gleiche Orientierung und Neigung aufweisen wie Dachkanten und Dachflächen<br />
• sie als zusammenhängende Flächen oder als Bänder möglichst rechteckig gestaltet sind<br />
Auf Flachdächern und flach geneigten Dächern 2 gelten Anlagen als gut integriert, wenn<br />
• sie parallel zur Dachkante angeordnet sind<br />
• der Dachüberstand 3 der Kollektoren darf maximal 1,0 m beträgt<br />
• der Abstand zum Dachrand zumindest der Höhe des Dachüberstandes entspricht.<br />
In Balkonen und Fassadenteilen gelten Anlagen als gut integriert, wenn<br />
• sie in die Fassadengestaltung integriert sind<br />
• sie die gleiche Orientierung und Neigung aufweisen wie Gebäudekannten und Fassaden<br />
Röhrenkollektoren gelten durch den hohen Reflexionsgrad generell nicht als Anlagen mit guter Integration<br />
in das Gebäudeerscheinungsbild.<br />
Möglichkeiten zur guten Integration von <strong>Solaranlagen</strong> in das Erscheinungsbild eines Gebäudes:<br />
Beispiele einer guten Integration von <strong>Solaranlagen</strong> ins Erscheinungsbild eines Gebäudes:<br />
1 Dachüberstand = rechtwinkliger Abstand zwischen Dachfläche und Oberkante der Anlage<br />
2 bis 7° Dachneigung<br />
3 Dachüberstand = Abstand von der Dachfläche bzw. von der Oberkante der Attika zum höchsten Punkt der Anlage.