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Gestaltungsrichtlinien für Solaranlagen - Marktgemeinde Wolfurt

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Anhang: Spezifikation der Anlagen<br />

A) Anlagen mit guter Integration in das Gebäudeerscheinungsbild<br />

Auf geneigten Dächern gelten Anlagen als gut integriert, wenn<br />

• sie dachbündig eingebaut sind, bzw. der Dachüberstand 1 max. 20 cm beträgt<br />

• der First, die seitlichen Dachränder oder der Traufe nicht überragt werden<br />

• sie die gleiche Orientierung und Neigung aufweisen wie Dachkanten und Dachflächen<br />

• sie als zusammenhängende Flächen oder als Bänder möglichst rechteckig gestaltet sind<br />

Auf Flachdächern und flach geneigten Dächern 2 gelten Anlagen als gut integriert, wenn<br />

• sie parallel zur Dachkante angeordnet sind<br />

• der Dachüberstand 3 der Kollektoren darf maximal 1,0 m beträgt<br />

• der Abstand zum Dachrand zumindest der Höhe des Dachüberstandes entspricht.<br />

In Balkonen und Fassadenteilen gelten Anlagen als gut integriert, wenn<br />

• sie in die Fassadengestaltung integriert sind<br />

• sie die gleiche Orientierung und Neigung aufweisen wie Gebäudekannten und Fassaden<br />

Röhrenkollektoren gelten durch den hohen Reflexionsgrad generell nicht als Anlagen mit guter Integration<br />

in das Gebäudeerscheinungsbild.<br />

Möglichkeiten zur guten Integration von <strong>Solaranlagen</strong> in das Erscheinungsbild eines Gebäudes:<br />

Beispiele einer guten Integration von <strong>Solaranlagen</strong> ins Erscheinungsbild eines Gebäudes:<br />

1 Dachüberstand = rechtwinkliger Abstand zwischen Dachfläche und Oberkante der Anlage<br />

2 bis 7° Dachneigung<br />

3 Dachüberstand = Abstand von der Dachfläche bzw. von der Oberkante der Attika zum höchsten Punkt der Anlage.

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