Gestaltungsrichtlinien für Solaranlagen - Marktgemeinde Wolfurt
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C) Anlagen mit schlechter bzw. ohne Integration in das Gebäudeerscheinungsbild<br />
Auf geneigten Dächern gelten Anlagen als schlecht integriert, wenn<br />
• der First, die seitlichen Dachränder oder der Traufe überragt werden<br />
• sie nicht die gleiche Orientierung und Neigung haben wie Dachkanten und Dachflächen<br />
• sie als massive „Abtreppungen“ aufweisen oder mehrere kleine „Kollektor-Inseln“ bilden<br />
Auf Flachdächern und flach geneigten Dächern gelten Anlagen als schlecht integriert, wenn<br />
• sie nicht parallel zur Dachkante angeordnet sind<br />
• der Dachüberstand der Kollektoren 1,0 m übersteigt<br />
In Balkonen gelten Anlagen als schlecht integriert, die nicht die gleiche Orientierung und Neigung<br />
aufweisen wie das Balkongeländer<br />
Im ebenen Freigelände aufgestellte Anlagen ohne Integration in ein bestehendes Bauwerk gelten<br />
ebenfalls als schlecht bzw. nicht integrierte Anlagen.<br />
Beispiele einer schlechten (und damit nicht genehmigungsfähigen) Integration ins Gebäude: