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Sachverhalt - unirep - Humboldt-Universität zu Berlin

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Euro in der Zeit von Juli bis Dezember 2007 und 80.000 Euro in der Zeit von 2008 bis 2010 <strong>zu</strong><br />

zahlen gewesen wären. G hat <strong>zu</strong>nächst erfolglos versucht, die anderen Sicherheiten <strong>zu</strong> verwerten,<br />

und möchte nunmehr gegen V aus der Grundschuld vorgehen. Das Grundstück liegt in <strong>Berlin</strong>; V<br />

wohnt in Potsdam, G wohnt in <strong>Berlin</strong>.<br />

a) G möchte im Oktober 2011 den V aus der Grundschuld in Höhe von 100.000 Euro in Anspruch<br />

nehmen. V beruft sich in einem Telefonat mit G vorsorglich auf Verjährung und<br />

darauf, dass eine Darlehensforderung des G in der geltend gemachten Höhe gar nicht<br />

mehr bestehe. Mit Recht? Auf etwaige Zinsen der noch offenen Darlehensvaluta ist nicht<br />

ein<strong>zu</strong>gehen.<br />

b) G möchte V aus der Grundschuld mit dem in Aufgabe 3a beschriebenen Begehren gerichtlich<br />

verklagen. Welches Gericht wäre da<strong>zu</strong> örtlich und sachlich <strong>zu</strong>ständig? Welchen<br />

Verlauf nimmt der Prozess, wenn G <strong>zu</strong>nächst vor dem örtlich un<strong>zu</strong>ständigen Gericht<br />

klagt?<br />

c) G verklagt V aus der Grundschuld vor dem <strong>zu</strong>ständigen Gericht mit dem in Aufgabe 3a<br />

beschriebenen Klagebegehren. Der Rechtsanwalt des G trägt in der Klageschrift <strong>zu</strong>r Begründung<br />

die Grundschuld und den Abzahlungsstand des Darlehens so vor wie beschrieben;<br />

das Telefonat zwischen G und V erwähnt er nicht. In der mündlichen Verhandlung,<br />

<strong>zu</strong> der ordnungsgemäß geladen wurde, erscheint V nur persönlich ohne Rechtsanwalt. Der<br />

Rechtsanwalt des G beantragt im Verhandlungstermin sodann den Erlass eines Versäumnisurteils<br />

gegen V. V wehrt sich: Er sei doch selbst im Termin erschienen; außerdem bestehe<br />

die Darlehensschuld nicht mehr in voller Höhe. Im Übrigen habe G ihm die restlichen<br />

Rückstände längst erlassen, was der Zeuge Z bestätigen könne. Wie wird das Gericht<br />

entscheiden?<br />

Bearbeitervermerk:<br />

Die Aufgaben sind in einem umfassenden Gutachten <strong>zu</strong> beantworten, in dem ggf. hilfsgutachterlich<br />

auf alle im <strong>Sachverhalt</strong> angesprochenen Fragestellungen ein<strong>zu</strong>gehen ist.<br />

Hinweis:<br />

Die Besprechung der Klausur findet am Montag, 2. Dezember 2013, von 12.15 - 13.45 Uhr in<br />

Raum UL 9, 213 statt.<br />

Klausuren können bis spätestens Montag, 25. November 2013, 12.00 Uhr in Raum 229 (Kommode,<br />

Bebelplatz 1) abgegeben werden.<br />

<strong>Universität</strong>s-Repetitorium der <strong>Humboldt</strong>-<strong>Universität</strong> <strong>zu</strong> <strong>Berlin</strong> / Zivilrecht / Prof. de la Durantaye 2

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