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GKK will Radiologiestelle einsparen Massiver Protest in zwölf ...

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Lex and Tax<br />

Vorsorge und Versicherung<br />

Der Sommer naht und so manche/r Schüler<strong>in</strong> oder Schüler bzw.<br />

Student<strong>in</strong> oder Student ist auf Suche nach e<strong>in</strong>em Ferienjob. Nachdem<br />

es hier verschiedene Spielarten gibt, wollen wir Ihnen e<strong>in</strong>en<br />

Überblick über die Chancen und Risiken von Vertragsgestaltungen<br />

geben.<br />

Grundsätzlich kennen wir drei Arten von Ferienjobs:<br />

Echte Ferialpraktikanten, Ferialarbeitnehmer und Volontäre<br />

Echte Ferialpraktikanten<br />

„Echte“ Ferialpraktikanten s<strong>in</strong>d Schüler und Studenten, die im Rahmen<br />

des Lehrplanes bzw. der Studienordnung e<strong>in</strong>e vorgeschriebene<br />

Tätigkeit verrichten. Es muss sich dabei nachweislich um Schüler<br />

oder Studenten e<strong>in</strong>er bestimmten Fachrichtung handeln, die im<br />

Betrieb auch entsprechend dieser Fachrichtung e<strong>in</strong>gesetzt werden.<br />

E<strong>in</strong> Ferialpraktikum kann nicht nur während der Ferienzeit,<br />

sondern während des ganzen Jahres absolviert werden. Die Dauer<br />

richtet sich dabei nach den e<strong>in</strong>schlägigen Ausbildungsvorschriften.<br />

Die Nachweise über die Ausbildungserfordernisse hat der Arbeitgeber<br />

aufzubewahren.<br />

Das Wichtigste aber: Werden Schüler/Studenten im Rahmen ihres<br />

Praktikums als Dienstnehmer beschäftigt und beziehen sie e<strong>in</strong>en<br />

Lohn oder e<strong>in</strong> Gehalt, müssen sie bei der Gebietskrankenkasse angemeldet<br />

werden. Beziehen sie ke<strong>in</strong> Geld, s<strong>in</strong>d sie auch nicht anzumelden,<br />

die Schülerunfallversicherung übernimmt den Unfallschutz.<br />

Ferialarbeitnehmer<br />

Ferialarbeitnehmer s<strong>in</strong>d sicher die häufigste und üblichste Form<br />

der Ferienarbeit. Hierbei handelt es sich um Schüler und Studenten,<br />

die sich <strong>in</strong> den Ferien ganz e<strong>in</strong>fach etwas dazuverdienen wollen.<br />

Sie s<strong>in</strong>d bei der Gebietskrankenkasse anzumelden und nach dem<br />

jeweiligen Kollektivvertrag zu entlohnen. Ebenso steht e<strong>in</strong> anteiliges<br />

kollektivvertragliches Urlaubs- und Weihnachtsgeld zu, ebenso<br />

wie anteiliger Urlaub (bzw. geldmäßige Abf<strong>in</strong>dung dafür). Wird<br />

der Ferialarbeiter krank, so gelten auch die Regeln für die Entgeltfortzahlung.<br />

Volontäre<br />

Volontäre (nicht nur Schüler und Studenten) arbeiten <strong>in</strong> Betrieben<br />

und wollen ihre Fähigkeiten und Kenntnisse erweitern und verbessern.<br />

Die Arbeitsleistung wird ohne Entgelt ausgeübt. Sie s<strong>in</strong>d nur<br />

Ferienjobs –<br />

Achtung vor Fallen!<br />

Mag. Manfred Kenda<br />

unfallversichert und müssen nicht bei der Gebietskrankenkasse,<br />

sondern bei der Allgeme<strong>in</strong>en Unfallversicherungsanstalt angemeldet<br />

werden.<br />

Zuverdienstgrenze für die Familienbeihilfe<br />

Jugendliche von 14 bis 18 Jahren können unbeschränkt eigene<br />

E<strong>in</strong>künfte erwerben und verlieren den Anspruch auf Familienbeihilfe<br />

nicht.<br />

Ab dem Kalenderjahr, das nach dem 18. Geburtstag kommt, beträgt<br />

die Zuverdienstgrenze für den Bezug der Familienbeihilfe<br />

€ 10.000,-- pro Jahr. D.h. man darf im Zeitraum zwischen 1. Jänner<br />

und 31. Dezember jeden Jahres, das nach dem 18. Geburtstag<br />

kommt, nicht mehr als € 10.000,-- steuerpflichtiges E<strong>in</strong>kommen<br />

verdienen, um den Anspruch auf Familienbeihilfe nicht zu verlieren.<br />

Dabei zählt nicht das gesamte Bruttoe<strong>in</strong>kommen zum steuerpflichtigen<br />

E<strong>in</strong>kommen. Das 13. und 14. Monatsgehalt und beispielsweise<br />

Sozialversicherungsbeträge werden bei der Berechnung<br />

der Zuverdienstgrenze nicht berücksichtigt.<br />

Übersteigt das zu versteuernde E<strong>in</strong>kommen (= Bruttogehalt abzüglich<br />

Sozialversicherung) im Kalenderjahr die Zuverdienstgrenze,<br />

besteht für dieses Kalenderjahr ke<strong>in</strong> Anspruch auf Familienbeihilfe<br />

und die bezogene Familienbeihilfe und der K<strong>in</strong>derabsetzbetrag<br />

s<strong>in</strong>d zurück zu zahlen.<br />

Selbstverständlich s<strong>in</strong>d für Ferienjobs, wenn die entsprechenden<br />

Grenzen überschritten werden, Lohnsteuer und Sozialversicherung<br />

zu bezahlen. Dabei kann über die Arbeitnehmerveranlagung<br />

nach Ablauf des jeweiligen Jahres die Lohnsteuer, oder wenn ke<strong>in</strong>e<br />

Lohnsteuer bezahlt wurde, e<strong>in</strong> Teil der bezahlten Sozialversicherungsbeiträge<br />

als Negativsteuer zurückgefordert werden.<br />

Tipp:<br />

Klären Sie mit dem zukünftigen Dienstgeber Ihres Sprössl<strong>in</strong>gs ab,<br />

um welche Art Ferienjob und um welche Entlohnung es sich handelt,<br />

damit das „Lohnsackerl“ am Ende des Beschäftigungsverhältnisses<br />

auch wirklich Freude macht.<br />

Mag. Manfred Kenda<br />

Die Steuerberater<br />

E<strong>in</strong> Mitglied der MEDTAX-Gruppe<br />

Stark betroffene Berufsgruppe<br />

Ke<strong>in</strong>e Branche oder Berufsgruppe ist vom Risiko e<strong>in</strong>er Betriebsunterbrechung<br />

vergleichbar betroffen wie der vom E<strong>in</strong>satz des Unternehmers<br />

abhängige „Freiberufler-Betrieb“, worunter ja alle Ärzte<br />

und Ärzt<strong>in</strong>nen zu subsumieren s<strong>in</strong>d.<br />

Gedeckte Risiken durch e<strong>in</strong>e Betriebsunterbrechungs-versicherung<br />

E<strong>in</strong>e Betriebsunterbrechung kann e<strong>in</strong>erseits durch e<strong>in</strong>en Personenschaden<br />

wie Arbeitsunfähigkeit des Arztes oder der Ärzt<strong>in</strong> <strong>in</strong>folge<br />

von Krankheit, Unfall oder behördlich angeordneten Quarantäne<br />

<strong>in</strong>folge Seuche und Epidemie als auch durch zahlreiche<br />

Sachschäden, wie zum Beispiel durch Brand, Blitzschlag, Leitungswasser<br />

oder auch E<strong>in</strong>bruchsdiebstahl hervorgerufen werden. Die<br />

Risiken e<strong>in</strong>er Betriebsunterbrechung s<strong>in</strong>d also vielfältig, <strong>in</strong> der Regel<br />

wird aber das Personenrisiko überwiegen, da die Arbeitskraft<br />

und nicht das Sachanlagenvermögen die wesentliche Betriebsgrundlage<br />

darstellt. Weiters kann auch das Risiko der Ord<strong>in</strong>ationse<strong>in</strong>richtung<br />

ausgeschlossen werden, denn diese ist meist <strong>in</strong> der<br />

Ord<strong>in</strong>ationsversicherung weit besser und kostengünstiger zu versichern.<br />

Daher wird auch von vielen Ärzten und Ärzt<strong>in</strong>nen e<strong>in</strong>e<br />

Betriebsunterbrechungsversicherung (im Folgendem als „BUFT“<br />

bezeichnet) abgeschlossen, um e<strong>in</strong>erseits das f<strong>in</strong>anzielle Risiko anlässlich<br />

e<strong>in</strong>er ungewollten Unterbrechung des Betriebes e<strong>in</strong>zuschränken,<br />

sowie andererseits auch e<strong>in</strong>e Vertretung bezahlen zu<br />

können.<br />

Was leistet e<strong>in</strong>e Betriebsunterbrechungsversicherung?<br />

Die Versicherung leistet immer die sogenannte Versicherungssumme,<br />

die sich aus dem Betriebsgew<strong>in</strong>n und den fortlaufenden<br />

fixen Betriebsausgaben, wie Gehälter, Mieten, Steuern und Abgaben,<br />

Kreditraten u. -z<strong>in</strong>sen sowie Versicherungen usw., welche<br />

dem Deckungsbeitrag entsprechen sollte. Dieser kann dann auch<br />

im Schadensfall vom Versicherer überprüft werden. Nicht versichert<br />

s<strong>in</strong>d die sogenannten variablen Kosten, das s<strong>in</strong>d jene, die als<br />

Folge e<strong>in</strong>er Betriebsunterbrechung wegfallen oder verm<strong>in</strong>dert<br />

werden.<br />

E<strong>in</strong>kommensteuerliche Behandlung<br />

Als Betriebsausgaben abzugsfähig s<strong>in</strong>d Aufwendungen, die durch<br />

den Betrieb veranlasst s<strong>in</strong>d. Die <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e solche Versicherung bezahlten<br />

Prämien werden demnach als Betriebsausgaben anerkannt,<br />

gleichzeitig gelten aus dieser Versicherung empfangene<br />

Entschädigungszahlungen auch zu den jeweiligen E<strong>in</strong>künften.<br />

Betriebsunterbrechung …<br />

…e<strong>in</strong> existentielles Risiko für die Ärzt<strong>in</strong> oder den Arzt!<br />

Mag. (FH) Wolfgang M. Berl<br />

INVIVA GmbH, www.med<strong>in</strong>viva.at<br />

Kündigung aufgrund der Tatsache als<br />

Sachversicherung<br />

Der OGH hat sich <strong>in</strong> der Vergangenheit mehrmals mit dem Thema<br />

„BUFT“ beschäftigt und festgehalten, dass es sich hierbei um e<strong>in</strong>e<br />

Sachversicherung handelt, bei der der Betrieb und nicht die Person<br />

des Versicherungsnehmers versichert sei. Das ist natürlich e<strong>in</strong> großer<br />

und oft nicht bedachter Nachteil für alle Inhaber von solchen<br />

„BUFT“ Verträgen, weil <strong>in</strong> der Sachversicherung die Kündigung des<br />

Vertrages wegen zu häufiger und großer Schadenszahlungen zulässig<br />

ist. Vorsicht: Das Problem dabei ist, dass gekündigte Versicherungen<br />

bei e<strong>in</strong>em anderen Versicherungsunternehmen danach<br />

nicht mehr angenommen werden!<br />

Achten sie daher auf folgende wichtige Punkte<br />

Ihres Vertrages:<br />

• Verzicht des Versicherers auf die Kündigung im Schadenfall<br />

• Verkürzung der Karenzfrist bei stationärer Krankenhausbehandlung<br />

• völlige Arbeitsunfähigkeit <strong>in</strong>folge Schwangerschaft bzw.<br />

Entb<strong>in</strong>dung<br />

• Bei völliger und bleibender Arbeitsunfähigkeit oder Tod der versicherten<br />

Person durch e<strong>in</strong> Personenschadenereignis wird e<strong>in</strong>e<br />

Nachhaftung von maximal 6 Monaten für nachgewiesene nötige<br />

Betriebsauslagen und Kosten für die Liquidierung des Betriebes<br />

geboten<br />

• Mitversicherung psychischer oder psychosomatischer Erkrankungen<br />

(z.B. Depression, Burn-out-Syndrom)<br />

Schadenbeispiel:<br />

Facharzt-Ord<strong>in</strong>ations-Inhaber,<br />

knapp 1 Million Euro Gew<strong>in</strong>n, Burn-out Diagnose 2013<br />

Vertrag:<br />

Leistung der schon lange bestehenden BUFT € 1.500 pro Tag!<br />

Aber:<br />

Bei dem letzten Umstellungsangebot se<strong>in</strong>es Versicherungsmaklers<br />

entschied der Klient, bei se<strong>in</strong>em „billigen“ alten<br />

Vertrag zu bleiben.<br />

Nicht versichert:<br />

Kündigungsverzicht im Schadenfall; Mitversicherung der<br />

psychischen Erkrankungen<br />

Schaden-Szenario:<br />

Leider ke<strong>in</strong>e Leistung, da psychische Erkrankungen<br />

nicht mitversichert s<strong>in</strong>d!<br />

32 Juni 2013 · www.aekktn.at Juni 2013 · www.aekktn.at 33

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