Rundschreiben Nr. 11 vom 29.07.2013 - Amt für Ernährung ...
Rundschreiben Nr. 11 vom 29.07.2013 - Amt für Ernährung ...
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Erhöhter Schneckenbefall 2013 zu erwarten<br />
Durch die vielen Niederschläge der vergangenen Wochen, ist in diesem Jahr mit einem höheren Schneckenbefall<br />
als in Normaljahren <strong>für</strong> die Herbstsaaten insbesondere <strong>für</strong> die Rapssaaten zu rechnen. Auf<br />
Flächen, die <strong>für</strong> die Rapssaat vorgesehen sind, sollte in diesem Jahr der Schneckenbesatz schon auf der<br />
Getreidestoppel kontrolliert werden. Hierdurch erhält man erste Hinweise zum erwartenden Besatz.<br />
Bei den Stoppelbearbeitungsmaßnahmen sollten Strohnester und grobe/bröckelige Bodenstrukturen ohne<br />
ausreichende Rückverfestigung mit Hohlräumen vermieden werden („Schneckenwohnungen“). Mehrfache<br />
Stoppelbearbeitungsmaßnahmen mit guter Rückverfestigung reduzieren den Schneckenbesatz im Vorfeld.<br />
Die Anwendung von Kalkstickstoffdüngern zur Eier und Jungschneckenbekämpfung kann in diesem Jahr<br />
<strong>vom</strong> Vorteil sein. Die Kalkstickstoffdünger sollten kurz vor der Saat als Vorsaatdüngung verabreicht werden.<br />
Neben der Wirkung auf Eier und Jungschnecken kann so auch die Stickstoffversorgung <strong>für</strong> eine optimale<br />
Vorwinterentwicklung abgedeckt werden (N-Fixierung durch hohe Strohmengen!). Eine Gabe von<br />
200 – 250 kg/ha liefern dann 40-50 kg N/ha.<br />
Zur Besatzermittlung von Altschnecken ist eine Kontrolle unmittelbar nach der Rapsaussaat erforderlich.<br />
Diese kann erfolgen, indem abends Schneckenfolien, Autogummimatten oder feuchte Jutesäcke<br />
ausgelegt und am nächsten Morgen auf Schnecken überprüft werden. Wird nach einer Nacht bei fünf<br />
Kontrollstellen durchschnittlich unter jeder Falle mindestens eine Schnecke gefunden, dann ist eine Behandlung<br />
erforderlich. Schnecken sind bei entsprechender feuchter Witterung ein erhebliches Risiko <strong>für</strong><br />
die Kultur Raps. Im Bedarfsfall ist sofort Schneckenkorn auszubringen. Während der Keimung bis zum 4-<br />
Blattstadium ist die Pflanze besonders gefährdet.<br />
Es ist zwischen trocken- und nassgepresstem Schneckenkorn zu unterscheiden. Trockengepresstes<br />
Schneckenkorn ist zwar kostengünstiger als nassgepresstes, hat aber eine deutlich schlechtere Regenstabilität<br />
und geringere Belegdichten pro Quadratmeter. Aus diesem Grund wird an dieser Stelle nur noch<br />
nassgepresstes Schneckenkorn aufgeführt.<br />
Mit Sluxx steht im Raps ein nassgepresstes Schneckenkorn aus einer neuen Wirkstoffgruppe zur Verfügung.<br />
Der Wirkstoff Eisen-III-Phosphat (29,7g/kg) sorgt bei den Schnecken nach der Aufnahme <strong>für</strong> einen<br />
sofortigen Fraßstopp, der letztlich zum Absterben führt. Des Weiteren ist Sluxx besonders nützlingsschonend<br />
und daher auch im Ökologischen Landbau zugelassen. Die Aufwandmenge liegt bei 7 kg/ha, was<br />
60 Kö./qm entspricht. Es darf max. viermal im Abstand von 14 Tagen angewandt werden.<br />
Weiterhin stehen mehrere Produkte auf Metaldehydbasis zur Verfügung. Sie führen bei der Schnecke<br />
dazu, dass die Schleimzellen irreparabel geschädigt werden. Diese Produkte haben gegenüber Methiocarb-Präparaten<br />
den Vorteil, dass Nützlinge wie Laufkäfer und Regenwürmer geschont werden und keine<br />
Abstandsauflagen zu Gewässern einzuhalten sind.<br />
z.B. Delicia Schneckenlinsen 30 g/kg Metaldehyd 3,0 kg- 33 Kö./m² NW642<br />
VV215:<br />
NW642:<br />
NW701:<br />
Patrol MetaPads 40 g/kg Metaldehyd 4,0 kg- 35 Kö./m² NW642, VV215<br />
Metarex /Clartex Blau 50 g/kg Metaldehyd 7,0 kg- 42 Kö./m²<br />
Arinex 60 g/kg Metaldehyd 6,0 kg- 40 Kö./m² NW642, VV215<br />
MolluStop 30 g/kg Metaldehyd 3,0 kg-35 Kö./m² NW642<br />
Mesurol-Schneckenkorn 20 g/kg Methiocarb 5,0 kg- 45 Kö./m ² NW642, NW701<br />
Maximal 1 Anwendung je Kultur bzw. Jahr<br />
Behandelten Grünraps nicht verfüttern<br />
Abstand zu Gewässern: in Bayern 0 m<br />
Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen<br />
nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein<br />
mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion<br />
darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite<br />
von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme <strong>für</strong> das<br />
abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer<br />
münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder<br />
Direktsaatverfahren erfolgt.<br />
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Seite 7 Erzeugerring-<strong>Rundschreiben</strong> <strong>11</strong>/2013 <strong>29.07.2013</strong>