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Rundschreiben Nr. 11 vom 29.07.2013 - Amt für Ernährung ...

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Erhöhter Schneckenbefall 2013 zu erwarten<br />

Durch die vielen Niederschläge der vergangenen Wochen, ist in diesem Jahr mit einem höheren Schneckenbefall<br />

als in Normaljahren <strong>für</strong> die Herbstsaaten insbesondere <strong>für</strong> die Rapssaaten zu rechnen. Auf<br />

Flächen, die <strong>für</strong> die Rapssaat vorgesehen sind, sollte in diesem Jahr der Schneckenbesatz schon auf der<br />

Getreidestoppel kontrolliert werden. Hierdurch erhält man erste Hinweise zum erwartenden Besatz.<br />

Bei den Stoppelbearbeitungsmaßnahmen sollten Strohnester und grobe/bröckelige Bodenstrukturen ohne<br />

ausreichende Rückverfestigung mit Hohlräumen vermieden werden („Schneckenwohnungen“). Mehrfache<br />

Stoppelbearbeitungsmaßnahmen mit guter Rückverfestigung reduzieren den Schneckenbesatz im Vorfeld.<br />

Die Anwendung von Kalkstickstoffdüngern zur Eier und Jungschneckenbekämpfung kann in diesem Jahr<br />

<strong>vom</strong> Vorteil sein. Die Kalkstickstoffdünger sollten kurz vor der Saat als Vorsaatdüngung verabreicht werden.<br />

Neben der Wirkung auf Eier und Jungschnecken kann so auch die Stickstoffversorgung <strong>für</strong> eine optimale<br />

Vorwinterentwicklung abgedeckt werden (N-Fixierung durch hohe Strohmengen!). Eine Gabe von<br />

200 – 250 kg/ha liefern dann 40-50 kg N/ha.<br />

Zur Besatzermittlung von Altschnecken ist eine Kontrolle unmittelbar nach der Rapsaussaat erforderlich.<br />

Diese kann erfolgen, indem abends Schneckenfolien, Autogummimatten oder feuchte Jutesäcke<br />

ausgelegt und am nächsten Morgen auf Schnecken überprüft werden. Wird nach einer Nacht bei fünf<br />

Kontrollstellen durchschnittlich unter jeder Falle mindestens eine Schnecke gefunden, dann ist eine Behandlung<br />

erforderlich. Schnecken sind bei entsprechender feuchter Witterung ein erhebliches Risiko <strong>für</strong><br />

die Kultur Raps. Im Bedarfsfall ist sofort Schneckenkorn auszubringen. Während der Keimung bis zum 4-<br />

Blattstadium ist die Pflanze besonders gefährdet.<br />

Es ist zwischen trocken- und nassgepresstem Schneckenkorn zu unterscheiden. Trockengepresstes<br />

Schneckenkorn ist zwar kostengünstiger als nassgepresstes, hat aber eine deutlich schlechtere Regenstabilität<br />

und geringere Belegdichten pro Quadratmeter. Aus diesem Grund wird an dieser Stelle nur noch<br />

nassgepresstes Schneckenkorn aufgeführt.<br />

Mit Sluxx steht im Raps ein nassgepresstes Schneckenkorn aus einer neuen Wirkstoffgruppe zur Verfügung.<br />

Der Wirkstoff Eisen-III-Phosphat (29,7g/kg) sorgt bei den Schnecken nach der Aufnahme <strong>für</strong> einen<br />

sofortigen Fraßstopp, der letztlich zum Absterben führt. Des Weiteren ist Sluxx besonders nützlingsschonend<br />

und daher auch im Ökologischen Landbau zugelassen. Die Aufwandmenge liegt bei 7 kg/ha, was<br />

60 Kö./qm entspricht. Es darf max. viermal im Abstand von 14 Tagen angewandt werden.<br />

Weiterhin stehen mehrere Produkte auf Metaldehydbasis zur Verfügung. Sie führen bei der Schnecke<br />

dazu, dass die Schleimzellen irreparabel geschädigt werden. Diese Produkte haben gegenüber Methiocarb-Präparaten<br />

den Vorteil, dass Nützlinge wie Laufkäfer und Regenwürmer geschont werden und keine<br />

Abstandsauflagen zu Gewässern einzuhalten sind.<br />

z.B. Delicia Schneckenlinsen 30 g/kg Metaldehyd 3,0 kg- 33 Kö./m² NW642<br />

VV215:<br />

NW642:<br />

NW701:<br />

Patrol MetaPads 40 g/kg Metaldehyd 4,0 kg- 35 Kö./m² NW642, VV215<br />

Metarex /Clartex Blau 50 g/kg Metaldehyd 7,0 kg- 42 Kö./m²<br />

Arinex 60 g/kg Metaldehyd 6,0 kg- 40 Kö./m² NW642, VV215<br />

MolluStop 30 g/kg Metaldehyd 3,0 kg-35 Kö./m² NW642<br />

Mesurol-Schneckenkorn 20 g/kg Methiocarb 5,0 kg- 45 Kö./m ² NW642, NW701<br />

Maximal 1 Anwendung je Kultur bzw. Jahr<br />

Behandelten Grünraps nicht verfüttern<br />

Abstand zu Gewässern: in Bayern 0 m<br />

Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen<br />

nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein<br />

mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion<br />

darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite<br />

von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme <strong>für</strong> das<br />

abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer<br />

münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder<br />

Direktsaatverfahren erfolgt.<br />

_______________________________________________________________________________________________________<br />

Seite 7 Erzeugerring-<strong>Rundschreiben</strong> <strong>11</strong>/2013 <strong>29.07.2013</strong>

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