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Steuern - Arosa

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Sowohl die Quellensteuer-Abrechnung mit den entsprechenden Tarifen als auch die Ablieferung der Quellensteuer<br />

hat vom Arbeitgeber bzw. vom Veranstalter zu erfolgen.<br />

Alle für den Quellensteuerabzug erforderlichen Formulare, Abrechnungsblätter, Merkblätter und Tarife sind beim<br />

Gemeindesteueramt anzufordern oder können auf der Webseite der Kantonalen Steuerverwaltung (www.stv.<br />

gr.ch; Menüleiste «Quellensteuer») heruntergeladen werden.<br />

Steuerinkasso<br />

Der Einzug der <strong>Steuern</strong> für Einkommen und Vermögen erfolgt jährlich. Ist die Steuer im Zeitpunkt der Fälligkeit<br />

noch nicht definitiv veranlagt, wird sie provisorisch aufgrund der Steuererklärung, der letzten rechtskräftigen<br />

Veranlagung oder nach Massgabe des voraussichtlich geschuldeten Betrages bezogen. Die provisorischen Veranlagungsverfügungen<br />

sind nicht anfechtbar. Eine Einsprache oder ein Rekurs bewirken keinen Zahlungsaufschub.<br />

Zuwenig bezahlte Beträge werden nachgefordert und zuviel bezahlte Beträge samt Zins zurückerstattet.<br />

Gemeindesteuer:<br />

Hauptfakturierung: Mitte Januar<br />

Zahlbar: 1. Rate 30. April / 2. Rate 30. Juni<br />

Ganzer Betrag: 31. Mai<br />

Kantonssteuer:<br />

Hauptfakturierung: Mitte Januar<br />

Zahlbar: 1. Rate 28. Feb. / 2. Rate 30. April<br />

Ganzer Betrag: 31. März<br />

Bundessteuer:<br />

Hauptfakturierung: Ende Februar<br />

Zahlbar: 31. März<br />

Auf Beträgen, die nicht innert der gesetzten Zahlungsfrist eingehen, wird der gesetzlich vorgesehene Verzugszins<br />

berechnet.<br />

Wegzug<br />

Der Wohnsitzwechsel ist der Einwohnerkontrolle der Gemeinde <strong>Arosa</strong> frühzeitig zu melden.<br />

Fakturierung bei interkommunalem bzw. interkantonalem Wegzug:<br />

Massgebend für die Steuerpflicht für Bund, Kanton und Gemeinde für das ganze Steuerjahr ist der Wohnsitz am<br />

Ende des Steuerjahres (31.12.). Eine pro Rata Besteuerung entfällt.<br />

Fakturierung bei Wegzug ins Ausland:<br />

Beim Wegzug ins Ausland wird eine Sofortabrechnung pro Rata erstellt. Alle <strong>Steuern</strong> werden damit fällig und<br />

sind sofort zahlbar.

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