Kindergartenreglement - Arosa
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17.10.10<br />
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Gemeinde <strong>Arosa</strong><br />
Reglement für den Kindergarten<br />
<strong>Arosa</strong><br />
vom 12. Januar 2006<br />
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Reglement für den Kindergarten <strong>Arosa</strong><br />
vom 12. Januar 2006<br />
17.10.10<br />
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Gestützt auf Art. 2 und Art. 16 der Schulordnung der Gemeinde <strong>Arosa</strong> und dem kantonalen<br />
Kindergartengesetz vom 17. Mai 1992 erlässt der Schulrat das folgende Reglement für den<br />
Kindergarten:<br />
Die Personen werden geschlechtsneutral behandelt.<br />
a) Aufgabe und Richtziele des Kindergartens<br />
Aufgabe<br />
Art. 1 Zweck des Kindergartens<br />
Der Kindergarten übernimmt Verantwortung im Rahmen der Bildung und unterstützt und<br />
ergänzt die elterliche Erziehung des Kindes. Er fördert dessen schöpferischen Kräfte und seine<br />
körperliche, geistige und soziale Entwicklung, bereichert die kindliche Erlebnis- und<br />
Erfahrungswelt und pflegt das sprachliche Ausdrucksvermögen.<br />
Die Hauptverantwortung für die Erziehung der Kinder liegt bei den Eltern.<br />
Der Kindergarten bemüht sich um die Integration behinderter und fremdsprachiger Kinder.<br />
Er bereitet das Kind auf den Schuleintritt vor, ohne das Arbeitsprogramm des Schulunterrichts<br />
vorwegzunehmen.<br />
Richtziele<br />
☺ Vermittlung von grundlegenden Kenntnissen und Fertigkeiten<br />
☺ Entwicklung der Wahrnehmungsfähigkeit<br />
☺ Aufbau eines persönlichen Wertesystems<br />
☺ Entwicklung eines Gemeinschaftsgefühls<br />
☺ Förderung der gegenseitigen Toleranz<br />
☺ Förderung der Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen<br />
☺ Stärkung des Vertrauens auf eigene Entscheidungen und Handlungen<br />
☺ Interesse wecken an der Umwelt<br />
☺ Orientierung und Lernen am Spiel<br />
☺ Förderung von ganzheitlichen Erfahrungen<br />
b) Arbeitsweise<br />
Im Kindergarten wird meistens themenbezogen gearbeitet. Die Kindergärtnerin wählt ein<br />
Thema nicht nur nach ihrem eigenen Interesse aus, sondern achtet darauf, was einzelne Kinder<br />
oder die ganze Gruppe zur Zeit gerade beschäftigt. Das Interesse der Kindergruppe sowie die<br />
Intensität der Erlebnisse und Verarbeitungsbedürfnisse sind massgebend für die Dauer eines<br />
Themas. Nach Möglichkeit ist auf saisonale Gegebenheiten Rücksicht zu nehmen. Beim Basteln<br />
sind v.a. Grundfertigkeiten wie Schneiden, Malen, Kleben und Falten zu pflegen. Dabei sollen<br />
hauptsächlich Naturmaterialien sowie Stoff, Filz, Papier und Karton Verwendung finden. Die<br />
verschiedenen Formen, mit denen der Unterricht angegangen werden kann, reichen von<br />
geführten Gross- oder Kleingruppen bis zum freien Spiel.<br />
Massgebend für den Unterricht im Kindergarten ist der Erziehungsplan für die Kindergärten im<br />
Kanton Graubünden.
a) Kindergartenbesuch<br />
Art. 2 Allgemeine Bestimmungen<br />
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Der Kindergarten steht allen Kindern offen, deren Eltern in <strong>Arosa</strong> ihren Wohnsitz haben und die<br />
die in Absatz b) festgelegte Alterslimite erfüllen. Jedes Kind ist berechtigt, während zweier<br />
Jahre vor dem Schuleintritt den Kindergarten zu besuchen.<br />
b) Aufnahmealter<br />
Der Eintritt in den Kindergarten erfolgt frühestens zu Schuljahresbeginn des Jahres, in dem das<br />
Kind 5 Jahre alt wird.<br />
c) Freiwilligkeit<br />
Der Besuch des Kindergartens ist freiwillig, aber nach erfolgter Aufnahme muss der Besuch<br />
gemäss kantonalem Schulgesetz regelmässig erfolgen (Ausnahmen sind unter Absatz g)<br />
formuliert). Die Kindergärtler unterstehen auch den verschiedenen Reglementen der Schule<br />
<strong>Arosa</strong>.<br />
d) Unentgeltlichkeit<br />
Der Besuch des Kindergartens ist für Kinder, deren Eltern Wohnsitz in <strong>Arosa</strong> haben,<br />
unentgeltlich.<br />
e) Stundenplan / Kindergartenzeit<br />
Der Stundenplan wird vom Schulrat festgelegt und beträgt mindestens 8 und höchstens<br />
20 Stunden.<br />
Die wöchentliche Kindergartenzeit in der Gemeinde beträgt fünf Tage. (Montag bis Freitag)<br />
f) Ferien und freie Tage<br />
Die Ferien entsprechen den Schulferien der Schule <strong>Arosa</strong>.<br />
Die Schulgemeinde gewährt die Möglichkeit, nach Absprache mit der Kindergärtnerin für<br />
maximal 2 Wochen pro Schuljahr das Kind aus dem Unterricht zu nehmen.<br />
Längere und / oder weitere Urlaubsgesuche müssen dem Schulrat 4 Wochen vor Urlaubsantritt<br />
schriftlich eingereicht werden.<br />
Für Arzttermine sollen nach Möglichkeit freie Halbtage berücksichtigt werden.<br />
g) Präsenzzeit/Auffangzeit<br />
Die Kindergärtnerin ist je eine Viertelstunde vor und nach der stundenplanmässigen<br />
Unterrichtszeit im Kindergarten anwesend.<br />
h) Versäumnisse<br />
Vorhersehbare Versäumnisse sind der Kindergärtnerin frühzeitig zu melden. Bei<br />
krankheitsbedingter Abwesenheit des Kindes ist die Kindergärtnerin telefonisch zu informieren.<br />
i) Ausschluss vom Unterricht<br />
Bei wiederholtem, grundlosem Fernbleiben kann der Schulrat nach einer schriftlichen Mahnung<br />
der Eltern und nach Rücksprache mit der Kindergärtnerin einen Ausschluss des Kindes vom<br />
Kindergartenunterricht verfügen.
j) Austritt<br />
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Ein Austritt während des Schuljahres ist nur bei einem Wegzug der Eltern aus <strong>Arosa</strong> möglich.<br />
Dies ist dem Schulrat, der Schulleitung und der Kindergärtnerin so früh wie möglich mitzuteilen<br />
k) Schularzt, Schulzahnarzt, Schulpsychologischer Dienst<br />
Die kantonalen Verordnungen über den schulärztlichen Dienst, die Schulzahnpflege sowie den<br />
schulpsychologischen Dienst in der Volksschule finden auch im Kindergarten Anwendung.<br />
l) Ansprechpersonen<br />
Die Kindergartenlehrkraft ist erste Ansprechperson, gefolgt von der Schulleitung und dem<br />
Schulrat.<br />
m) Rekurse<br />
Entscheide der Kindergärtnerin in Kindergartenangelegenheiten kann der unmittelbar<br />
Betroffene innert 14 Tagen seit der Mitteilung schriftlich an den Schulrat weiterziehen.<br />
Entscheide des Schulrates in Kindergartenangelegenheiten können innert 14 Tagen schriftlich<br />
an das Kindergarteninspektorat weitergezogen werden. Die Beschwerdeschrift muss einen<br />
Antrag und eine kurze Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid und die Beweismittel<br />
sind, sofern in Händen des Beschwerdeführers, beizulegen. Im Beschwerdeverfahren hat in der<br />
Regel die unterliegende Partei die Kosten zu tragen.<br />
n) Inkrafttreten<br />
Dieses Reglement wurde vom Schulrat am 12. Januar 2006 gutgeheissen und wird per Schuljahr<br />
2006/07 in Kraft gesetzt.<br />
NAMEN DES SCHULRATES<br />
Die Präsidentin: Die Aktuarin:<br />
Altmann Yvonne Nägeli Klara