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Kindergartenreglement - Arosa

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17.10.10<br />

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Gemeinde <strong>Arosa</strong><br />

Reglement für den Kindergarten<br />

<strong>Arosa</strong><br />

vom 12. Januar 2006<br />

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Reglement für den Kindergarten <strong>Arosa</strong><br />

vom 12. Januar 2006<br />

17.10.10<br />

- 2 -<br />

Gestützt auf Art. 2 und Art. 16 der Schulordnung der Gemeinde <strong>Arosa</strong> und dem kantonalen<br />

Kindergartengesetz vom 17. Mai 1992 erlässt der Schulrat das folgende Reglement für den<br />

Kindergarten:<br />

Die Personen werden geschlechtsneutral behandelt.<br />

a) Aufgabe und Richtziele des Kindergartens<br />

Aufgabe<br />

Art. 1 Zweck des Kindergartens<br />

Der Kindergarten übernimmt Verantwortung im Rahmen der Bildung und unterstützt und<br />

ergänzt die elterliche Erziehung des Kindes. Er fördert dessen schöpferischen Kräfte und seine<br />

körperliche, geistige und soziale Entwicklung, bereichert die kindliche Erlebnis- und<br />

Erfahrungswelt und pflegt das sprachliche Ausdrucksvermögen.<br />

Die Hauptverantwortung für die Erziehung der Kinder liegt bei den Eltern.<br />

Der Kindergarten bemüht sich um die Integration behinderter und fremdsprachiger Kinder.<br />

Er bereitet das Kind auf den Schuleintritt vor, ohne das Arbeitsprogramm des Schulunterrichts<br />

vorwegzunehmen.<br />

Richtziele<br />

☺ Vermittlung von grundlegenden Kenntnissen und Fertigkeiten<br />

☺ Entwicklung der Wahrnehmungsfähigkeit<br />

☺ Aufbau eines persönlichen Wertesystems<br />

☺ Entwicklung eines Gemeinschaftsgefühls<br />

☺ Förderung der gegenseitigen Toleranz<br />

☺ Förderung der Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen<br />

☺ Stärkung des Vertrauens auf eigene Entscheidungen und Handlungen<br />

☺ Interesse wecken an der Umwelt<br />

☺ Orientierung und Lernen am Spiel<br />

☺ Förderung von ganzheitlichen Erfahrungen<br />

b) Arbeitsweise<br />

Im Kindergarten wird meistens themenbezogen gearbeitet. Die Kindergärtnerin wählt ein<br />

Thema nicht nur nach ihrem eigenen Interesse aus, sondern achtet darauf, was einzelne Kinder<br />

oder die ganze Gruppe zur Zeit gerade beschäftigt. Das Interesse der Kindergruppe sowie die<br />

Intensität der Erlebnisse und Verarbeitungsbedürfnisse sind massgebend für die Dauer eines<br />

Themas. Nach Möglichkeit ist auf saisonale Gegebenheiten Rücksicht zu nehmen. Beim Basteln<br />

sind v.a. Grundfertigkeiten wie Schneiden, Malen, Kleben und Falten zu pflegen. Dabei sollen<br />

hauptsächlich Naturmaterialien sowie Stoff, Filz, Papier und Karton Verwendung finden. Die<br />

verschiedenen Formen, mit denen der Unterricht angegangen werden kann, reichen von<br />

geführten Gross- oder Kleingruppen bis zum freien Spiel.<br />

Massgebend für den Unterricht im Kindergarten ist der Erziehungsplan für die Kindergärten im<br />

Kanton Graubünden.


a) Kindergartenbesuch<br />

Art. 2 Allgemeine Bestimmungen<br />

17.10.10<br />

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Der Kindergarten steht allen Kindern offen, deren Eltern in <strong>Arosa</strong> ihren Wohnsitz haben und die<br />

die in Absatz b) festgelegte Alterslimite erfüllen. Jedes Kind ist berechtigt, während zweier<br />

Jahre vor dem Schuleintritt den Kindergarten zu besuchen.<br />

b) Aufnahmealter<br />

Der Eintritt in den Kindergarten erfolgt frühestens zu Schuljahresbeginn des Jahres, in dem das<br />

Kind 5 Jahre alt wird.<br />

c) Freiwilligkeit<br />

Der Besuch des Kindergartens ist freiwillig, aber nach erfolgter Aufnahme muss der Besuch<br />

gemäss kantonalem Schulgesetz regelmässig erfolgen (Ausnahmen sind unter Absatz g)<br />

formuliert). Die Kindergärtler unterstehen auch den verschiedenen Reglementen der Schule<br />

<strong>Arosa</strong>.<br />

d) Unentgeltlichkeit<br />

Der Besuch des Kindergartens ist für Kinder, deren Eltern Wohnsitz in <strong>Arosa</strong> haben,<br />

unentgeltlich.<br />

e) Stundenplan / Kindergartenzeit<br />

Der Stundenplan wird vom Schulrat festgelegt und beträgt mindestens 8 und höchstens<br />

20 Stunden.<br />

Die wöchentliche Kindergartenzeit in der Gemeinde beträgt fünf Tage. (Montag bis Freitag)<br />

f) Ferien und freie Tage<br />

Die Ferien entsprechen den Schulferien der Schule <strong>Arosa</strong>.<br />

Die Schulgemeinde gewährt die Möglichkeit, nach Absprache mit der Kindergärtnerin für<br />

maximal 2 Wochen pro Schuljahr das Kind aus dem Unterricht zu nehmen.<br />

Längere und / oder weitere Urlaubsgesuche müssen dem Schulrat 4 Wochen vor Urlaubsantritt<br />

schriftlich eingereicht werden.<br />

Für Arzttermine sollen nach Möglichkeit freie Halbtage berücksichtigt werden.<br />

g) Präsenzzeit/Auffangzeit<br />

Die Kindergärtnerin ist je eine Viertelstunde vor und nach der stundenplanmässigen<br />

Unterrichtszeit im Kindergarten anwesend.<br />

h) Versäumnisse<br />

Vorhersehbare Versäumnisse sind der Kindergärtnerin frühzeitig zu melden. Bei<br />

krankheitsbedingter Abwesenheit des Kindes ist die Kindergärtnerin telefonisch zu informieren.<br />

i) Ausschluss vom Unterricht<br />

Bei wiederholtem, grundlosem Fernbleiben kann der Schulrat nach einer schriftlichen Mahnung<br />

der Eltern und nach Rücksprache mit der Kindergärtnerin einen Ausschluss des Kindes vom<br />

Kindergartenunterricht verfügen.


j) Austritt<br />

17.10.10<br />

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Ein Austritt während des Schuljahres ist nur bei einem Wegzug der Eltern aus <strong>Arosa</strong> möglich.<br />

Dies ist dem Schulrat, der Schulleitung und der Kindergärtnerin so früh wie möglich mitzuteilen<br />

k) Schularzt, Schulzahnarzt, Schulpsychologischer Dienst<br />

Die kantonalen Verordnungen über den schulärztlichen Dienst, die Schulzahnpflege sowie den<br />

schulpsychologischen Dienst in der Volksschule finden auch im Kindergarten Anwendung.<br />

l) Ansprechpersonen<br />

Die Kindergartenlehrkraft ist erste Ansprechperson, gefolgt von der Schulleitung und dem<br />

Schulrat.<br />

m) Rekurse<br />

Entscheide der Kindergärtnerin in Kindergartenangelegenheiten kann der unmittelbar<br />

Betroffene innert 14 Tagen seit der Mitteilung schriftlich an den Schulrat weiterziehen.<br />

Entscheide des Schulrates in Kindergartenangelegenheiten können innert 14 Tagen schriftlich<br />

an das Kindergarteninspektorat weitergezogen werden. Die Beschwerdeschrift muss einen<br />

Antrag und eine kurze Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid und die Beweismittel<br />

sind, sofern in Händen des Beschwerdeführers, beizulegen. Im Beschwerdeverfahren hat in der<br />

Regel die unterliegende Partei die Kosten zu tragen.<br />

n) Inkrafttreten<br />

Dieses Reglement wurde vom Schulrat am 12. Januar 2006 gutgeheissen und wird per Schuljahr<br />

2006/07 in Kraft gesetzt.<br />

NAMEN DES SCHULRATES<br />

Die Präsidentin: Die Aktuarin:<br />

Altmann Yvonne Nägeli Klara

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