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Kindergartenreglement - Arosa

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j) Austritt<br />

17.10.10<br />

- 4 -<br />

Ein Austritt während des Schuljahres ist nur bei einem Wegzug der Eltern aus <strong>Arosa</strong> möglich.<br />

Dies ist dem Schulrat, der Schulleitung und der Kindergärtnerin so früh wie möglich mitzuteilen<br />

k) Schularzt, Schulzahnarzt, Schulpsychologischer Dienst<br />

Die kantonalen Verordnungen über den schulärztlichen Dienst, die Schulzahnpflege sowie den<br />

schulpsychologischen Dienst in der Volksschule finden auch im Kindergarten Anwendung.<br />

l) Ansprechpersonen<br />

Die Kindergartenlehrkraft ist erste Ansprechperson, gefolgt von der Schulleitung und dem<br />

Schulrat.<br />

m) Rekurse<br />

Entscheide der Kindergärtnerin in Kindergartenangelegenheiten kann der unmittelbar<br />

Betroffene innert 14 Tagen seit der Mitteilung schriftlich an den Schulrat weiterziehen.<br />

Entscheide des Schulrates in Kindergartenangelegenheiten können innert 14 Tagen schriftlich<br />

an das Kindergarteninspektorat weitergezogen werden. Die Beschwerdeschrift muss einen<br />

Antrag und eine kurze Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid und die Beweismittel<br />

sind, sofern in Händen des Beschwerdeführers, beizulegen. Im Beschwerdeverfahren hat in der<br />

Regel die unterliegende Partei die Kosten zu tragen.<br />

n) Inkrafttreten<br />

Dieses Reglement wurde vom Schulrat am 12. Januar 2006 gutgeheissen und wird per Schuljahr<br />

2006/07 in Kraft gesetzt.<br />

NAMEN DES SCHULRATES<br />

Die Präsidentin: Die Aktuarin:<br />

Altmann Yvonne Nägeli Klara

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