Kindergartenreglement - Arosa
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j) Austritt<br />
17.10.10<br />
- 4 -<br />
Ein Austritt während des Schuljahres ist nur bei einem Wegzug der Eltern aus <strong>Arosa</strong> möglich.<br />
Dies ist dem Schulrat, der Schulleitung und der Kindergärtnerin so früh wie möglich mitzuteilen<br />
k) Schularzt, Schulzahnarzt, Schulpsychologischer Dienst<br />
Die kantonalen Verordnungen über den schulärztlichen Dienst, die Schulzahnpflege sowie den<br />
schulpsychologischen Dienst in der Volksschule finden auch im Kindergarten Anwendung.<br />
l) Ansprechpersonen<br />
Die Kindergartenlehrkraft ist erste Ansprechperson, gefolgt von der Schulleitung und dem<br />
Schulrat.<br />
m) Rekurse<br />
Entscheide der Kindergärtnerin in Kindergartenangelegenheiten kann der unmittelbar<br />
Betroffene innert 14 Tagen seit der Mitteilung schriftlich an den Schulrat weiterziehen.<br />
Entscheide des Schulrates in Kindergartenangelegenheiten können innert 14 Tagen schriftlich<br />
an das Kindergarteninspektorat weitergezogen werden. Die Beschwerdeschrift muss einen<br />
Antrag und eine kurze Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid und die Beweismittel<br />
sind, sofern in Händen des Beschwerdeführers, beizulegen. Im Beschwerdeverfahren hat in der<br />
Regel die unterliegende Partei die Kosten zu tragen.<br />
n) Inkrafttreten<br />
Dieses Reglement wurde vom Schulrat am 12. Januar 2006 gutgeheissen und wird per Schuljahr<br />
2006/07 in Kraft gesetzt.<br />
NAMEN DES SCHULRATES<br />
Die Präsidentin: Die Aktuarin:<br />
Altmann Yvonne Nägeli Klara