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(1) Die in der Anlage - Stadt Butzbach

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<strong>Anlage</strong>n<br />

zur 29. Sitzung<br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />

am Montag, dem 28.10.2013<br />

Teil A (ohne Aussprache)<br />

TOP 1<br />

Eröffnung und Begrüßung<br />

TOP 2<br />

Mitteilungen und Anfragen


TOP 3<br />

STADT BUTZBACH<br />

FD: 402 Grünanlagen, Friedhöfe, Spiel- und Sportplätze <strong>Butzbach</strong>, 07.08.2013<br />

Diktatzeichen: Christ, Otmar<br />

Bezugsnummer:<br />

BESCHLUSSVORLAGE Nummer: 2013/0312<br />

Beratungsfolge<br />

Der Magistrat<br />

Ausschuss für Jugend, Kultur, Soziales, Demografischer Wandel, Bürgeranfragen<br />

und Sport<br />

Haupt- und F<strong>in</strong>anzausschuss<br />

<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />

TOP<br />

E<strong>in</strong>richtung e<strong>in</strong>es Bestattungswaldes im <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Butzbach</strong><br />

hier: Antrag <strong>der</strong> UWG-Fraktion vom 24.10.2011<br />

Beschluss:<br />

Dem Antrag <strong>der</strong> UWG-Fraktion auf E<strong>in</strong>richtung e<strong>in</strong>es Bestattungswaldes im <strong>Stadt</strong>gebiet<br />

<strong>Butzbach</strong>, vorgeschlagener Standort 4, wird zugestimmt.<br />

<strong>Die</strong> Entgeltkalkulation soll sicherstellen, dass die Bereitstellungskosten <strong>der</strong> E<strong>in</strong>richtung<br />

sowie die laufenden Betriebs- und Unterhaltungskosten über die Bestattungsentgelte sowie<br />

Entgelte für den Erwerb <strong>der</strong> Nutzungsrechte an den e<strong>in</strong>zelnen Baumstandorten<br />

kostendeckend s<strong>in</strong>d.<br />

Das erfor<strong>der</strong>liche Satzungsrecht ist durch die Verwaltung vorzubereiten.<br />

<strong>Die</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Mittel für die E<strong>in</strong>richtung des Bestattungswaldes s<strong>in</strong>d im Etat für das<br />

Haushaltsjahr 2014 bereitzustellen.<br />

Stellungnahme FD Zentrale F<strong>in</strong>anzen / F<strong>in</strong>anzielle Auswirkungen:<br />

Zeichnungsleiste:<br />

FD 4 FD 6<br />

(Unterschrift)


Sachstandsbericht:<br />

Der Antrag <strong>der</strong> UWG-Fraktion wurde von <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung am<br />

10.11.2011 an den Magistrat überwiesen und lautet wie folgt:<br />

„Wir beantragen die Aufnahme des folgenden Antrags gem. § 12 (1,2) <strong>der</strong><br />

Geschäftsordnung für die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung auf die Tagesordnung <strong>der</strong><br />

nächsten <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung:<br />

Der Magistrat wird beauftragt, e<strong>in</strong> geeignetes Waldstück zur E<strong>in</strong>richtung e<strong>in</strong>es<br />

Bestattungswaldes im <strong>Stadt</strong>gebiet zu suchen und die Möglichkeiten <strong>der</strong> Bestattung <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>em Bestattungswald mit e<strong>in</strong>em Betreiber (z.B. FriedWald GmbH) o<strong>der</strong> <strong>in</strong> Eigenregie zu<br />

erarbeiten.<br />

Das Ergebnis wird zur weiteren Beratung und Beschlussfassung dem Haupt- und<br />

F<strong>in</strong>anzausschuss sowie dem Ausschuss für Jugend, Kultur, Soziales, Demographischer<br />

Wandel, Bürgeranfragen und Sport vorgelegt.<br />

Begründung mit Information:<br />

<strong>Die</strong> Bestattung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Wald erweitert die Möglichkeiten <strong>in</strong> <strong>der</strong> Bestattungskultur. Neben<br />

den klassischen Bestattungsformen, f<strong>in</strong>det die Bestattung im Wald zunehmend Akzeptanz<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> Bevölkerung. <strong>Die</strong>se Art <strong>der</strong> Bestattung bietet Menschen schon zu Lebzeiten die<br />

Gelegenheit, sich <strong>in</strong>dividuell mit ihrer letzten Ruhestätte ause<strong>in</strong>an<strong>der</strong>zusetzen und diese<br />

auszuwählen. Zudem entfällt hier die Grabpflege, was <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e für Menschen <strong>der</strong>en<br />

Angehörige nicht ortsnah wohnen, e<strong>in</strong>e Entlastung darstellt.<br />

Der Bestattungswald ist e<strong>in</strong>e neue, naturverbundene Form <strong>der</strong> Bestattung und trägt dem<br />

Wunsch nach e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>dividuellen, selbstbestimmten und würdig erachteten Form des<br />

Abschiedsnehmens Rechnung.<br />

<strong>Die</strong> Asche des Verstorbenen wird <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em geson<strong>der</strong>t ausgewiesenen Waldstück <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er<br />

biologisch abbaubaren Urne am Fuße e<strong>in</strong>es Baumes beigesetzt. An dem Baum wird dann<br />

entwe<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e kle<strong>in</strong>e Plakette mit e<strong>in</strong>er Nummer- u. Buchstabenkennung o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Name<br />

mit Sterbedatum o<strong>der</strong> e<strong>in</strong> an<strong>der</strong>es religiöses Symbol angebracht; wie es dem Wunsch des<br />

Verstorbenen und se<strong>in</strong>er Angehörigen entspricht.<br />

„Der Baum ist Grab und Grabmal, er nimmt die Asche mit se<strong>in</strong>en Wurzeln auf, als S<strong>in</strong>nbild<br />

des Lebens über den Tod h<strong>in</strong>aus. <strong>Die</strong> Grabpflege übernimmt die Natur (FriedWald GmbH).<br />

Das Waldstück kann durch e<strong>in</strong>en Geistlichen geweiht und Gottesdienste können mit den<br />

Trauergästen im Bestattungswald abgehalten werden; so wird es bspw. im hessischen<br />

Re<strong>in</strong>hardswald praktiziert“.<br />

Durch Beschlüsse des Magistrats vom 13.03.2012 sowie des Haupt- und<br />

F<strong>in</strong>anzausschusses und des Ausschusses für Jugend, Kultur, Soziales, Demographischer<br />

Wandel, Bürgeranfragen und Sport vom 27.03.2012 und <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />

vom 19.04.2012, wurde die Verwaltung beauftragt, im S<strong>in</strong>ne <strong>der</strong> Antragstellung <strong>der</strong> UWG-<br />

Fraktion <strong>in</strong> Abstimmung mit dem Forstamt Weilrod zu überprüfen, ob <strong>in</strong> <strong>Butzbach</strong> e<strong>in</strong>e


geeignete Bestattungsfläche, die mit e<strong>in</strong>em vertretbaren f<strong>in</strong>anziellen Aufwand erschlossen<br />

werden kann.<br />

Das Forstamt Weilrod wurde gebeten Standortvorschläge für e<strong>in</strong>e Bestattungsfläche zu<br />

unterbreiten.<br />

Das Forstamt hat nach erfolgter Standorte<strong>in</strong>schätzung 4 mögliche Standorte für e<strong>in</strong>en<br />

Bestattungswald, im 1. Bauabschnitt mit e<strong>in</strong>er Fläche von ca. 5 ha mit e<strong>in</strong>er möglichen<br />

Erweiterung bei 3 Standorten um nochmals 5 ha, vorgeschlagen.<br />

Es handelt sich hierbei um folgende Standorte:<br />

- Standort 1 = Degerfeld, Abteilung 302, Gemarkung <strong>Butzbach</strong><br />

- Standort 2 = bei K<strong>in</strong><strong>der</strong>heim Waldfrieden, Abteilung 429,<br />

Gemarkung Nie<strong>der</strong>-Weisel<br />

(Bewirtschaftungsnachteile für die <strong>Stadt</strong>. E<strong>in</strong>e Vermarktung des zur Zeit noch<br />

jungen Baumbestandes könnte die nächsten 99 Jahre nicht erfolgen)<br />

- Standort 3 = vor Hausen, Abteilung 420, Gemarkung Nie<strong>der</strong>-<br />

Weisel<br />

(hier beträgt die Fläche 4 ha, e<strong>in</strong>e Erweiterungsfläche<br />

steht nicht zur Verfügung)<br />

- Standort 4 = vor Hausen-Oes, Abteilung 329, Gemarkung<br />

<strong>Butzbach</strong><br />

Lage <strong>der</strong> Standorte siehe Plan –<strong>Anlage</strong>-<br />

Da <strong>der</strong> Standort 4 <strong>in</strong> <strong>der</strong> Abteilung 329 vor dem <strong>Stadt</strong>teil Hausen-Oes am Rande <strong>der</strong><br />

weiteren Schutzzone für die Tr<strong>in</strong>kwassergew<strong>in</strong>nungsanlage Jungwald <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>werke<br />

<strong>Butzbach</strong> liegt, wurde hierzu e<strong>in</strong>e Stellungnahme des Kreisausschusses, hier des Amtes<br />

für Strukturför<strong>der</strong>ung und Umwelt-, Wasser- u. Bodenschutz e<strong>in</strong>geholt.<br />

In ihrem Schreiben v. 17.12.2012 wird mitgeteilt, dass bei <strong>der</strong> <strong>Anlage</strong><br />

e<strong>in</strong>es Bestattungswaldes ke<strong>in</strong>e Bedenken bestehen, diese Fläche <strong>in</strong> die Planung<br />

e<strong>in</strong>zubeziehen, da hier lediglich Urnenbestattungen vorgenommen werden.<br />

Auf schriftliche Antragstellung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong> vom November 2012 erfolgte mit<br />

Hessen-Mobil / Straßen- u. Verkehrsmanagement im März 2013 e<strong>in</strong> Ortsterm<strong>in</strong> bei den<br />

Standorten 2, 3 und 4, um die bestehenden Wegeanb<strong>in</strong>dungen an die Landesstraßen 3053<br />

u. 3056 <strong>in</strong> Augensche<strong>in</strong> zunehmen.


Nach diesem Ortsterm<strong>in</strong> teilt Hessen-Mobil <strong>in</strong> se<strong>in</strong>em Schreiben vom 25.03.2013 mit, dass<br />

aus straßenrechtlicher Sicht alle 3 benannten Flächen denkbar s<strong>in</strong>d. Sollte seitens <strong>der</strong><br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong> die Entscheidung für e<strong>in</strong>e <strong>der</strong> 3 <strong>in</strong> Frage kommenden Flächen getroffen<br />

werden, ist bei Hessen-Mobil e<strong>in</strong> Antrag für die Zufahrt gem. § 19 Hess. Straßengesetz für<br />

den „Bestattungswald“ zu stellen.<br />

<strong>Die</strong> Bereitstellungkosten für den Bestattungswald werden für<br />

- die Planung,<br />

- die E<strong>in</strong>friedung mit e<strong>in</strong>em Forstzaun<br />

- die Herrichtung <strong>der</strong> Andachtsfläche mit Zuwegung<br />

- die verkehrliche Erschließung<br />

- die Durchforstung sowie<br />

- die digitale Aufnahme <strong>der</strong> Bestattungsbäume und E<strong>in</strong>richtung des<br />

Friedhofsprogramm<br />

beim Standort 1 auf 50.000,-- € bis 60.000,-- € und bei den Standorten 2, 3 und 4 auf<br />

70.000,-- € bis 90.000,-- € geschätzt.<br />

Konkrete Kostenermittlungen können erst nach erfolgter Standortent-scheidung<br />

durchgeführt werden.<br />

Am 18.04.2013 wurden die 4 von Hessen-Forst vorgeschlagenen Standorte von<br />

Mitarbeitern <strong>der</strong> Verwaltung und Herrn Götz von Hessen-Forst <strong>in</strong> Augensche<strong>in</strong> genommen<br />

und begutachtet.<br />

Von allen Teilnehmern wird empfohlen, den Standort vor Hausen-Oes <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

Abteilung 329 als Bestattungswald für <strong>Butzbach</strong> auszuwählen.<br />

Von <strong>der</strong> Verwaltung wird ebenfalls vorgeschlagen, e<strong>in</strong>en Bestattungswald e<strong>in</strong>zurichten.<br />

Gründe:<br />

1. <strong>Die</strong> Bestattungsform wird von <strong>Butzbach</strong>er Bürgern schon seit Jahren<br />

nachgefragt und sollte aus diesem Grunde auch angeboten werden.<br />

2. Es wird davon ausgegangen, das die F<strong>in</strong>anzierung <strong>der</strong> Investitionskosten<br />

und <strong>der</strong> laufenden Betriebs- und Unterhaltungskosten über die<br />

Entgelte<strong>in</strong>ahmen kostendeckend erfolgen kann.<br />

3. Führt man den Bestattungswald als e<strong>in</strong>en Betrieb gewerblicher Art, können die<br />

Nutzungsentgelte für die e<strong>in</strong>zelnen Bestattungen mit Gew<strong>in</strong>n kalkuliert<br />

werden. <strong>Die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong> muss sich allerd<strong>in</strong>gs an den Entgeltordnungen<br />

<strong>der</strong> Nachbarkommunen orientieren, um letztendlich sicherzustellen, dass<br />

<strong>in</strong>teressierte Bürger auch den Bestattungswald <strong>Butzbach</strong> für ihre Bestattung<br />

aussuchen. Durch Beschluss <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung sollte<br />

festgelegt werden, dass evtl. erzielte Gew<strong>in</strong>ne zur zweckgebundenen


Reduzierung <strong>der</strong> Ausgaben im Friedhofsbudget e<strong>in</strong>gesetzt werden.<br />

Es wird unterstellt, dass jährlich ca. 10 – 20 Bestattungen im Bestattungswald erfolgen<br />

werden. <strong>Die</strong>s bezieht sich auf Bestattungen aus <strong>Butzbach</strong>.<br />

Selbstverständlich sollten im Bestattungswald auch Bürger von Außerhalb beigesetzt<br />

werden können, sodass die jährliche Bestattungszahl nicht konkret ermittelt werden kann.<br />

Es wird allerd<strong>in</strong>gs darauf h<strong>in</strong>gewiesen, dass neben dem Friedwald Weilrod, dem<br />

Waldfriedhof <strong>in</strong> Waldsolms, dem Ruheforst <strong>in</strong> Laubach und dem Bestattungswald <strong>in</strong><br />

Us<strong>in</strong>gen/Merzhausen vermutlich <strong>in</strong> den nächsten 10 Jahren noch weitere Friedhöfe dieser<br />

Art e<strong>in</strong>gerichtet werden, sodass zum heutigen Tage nicht konkret abzuschätzen ist, wie<br />

sich die Bestattungszahlen <strong>in</strong> dem Bestattungswald entwickeln werden.<br />

Vorgesehen ist im 1. Bauabschnitt – e<strong>in</strong>e Bestattungsfläche von 5 ha -.<br />

Auf dieser Fläche bef<strong>in</strong>den sich geschätzt ca. 400 Bestattungsbäume an denen die<br />

nächsten 99 Jahre ca. 3.200 Bestattungen erfolgen können.<br />

E<strong>in</strong>e Erweiterung auf <strong>in</strong>sgesamt 10 ha ist bei den Standorten 1, 2 und 4 möglich.<br />

Beim Standort 3 steht nur e<strong>in</strong>e Fläche von ca. 4 ha zur Verfügung. Es könnten ca. 2.500<br />

Bestattungen erfolgen. E<strong>in</strong>e Erweiterungsfläche ist nicht vorhanden.<br />

H<strong>in</strong>weis:<br />

<strong>Die</strong> Mitglie<strong>der</strong> des Magistrats und <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung erhalten am Samstag,<br />

den 28.09.2013 die Möglichkeit, unter fachkundiger Führung von Herrn Götz (Hessen-<br />

Forst) und den Mitarbeitern <strong>der</strong> Verwaltung, vor den weiteren Beratungen <strong>in</strong> den<br />

Ausschüssen und <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung, die vorgeschlagenen Standorte zu<br />

besichtigen.<br />

Treffpunkt: 14.00 Uhr an dem Parkplatz Nußallee beim BGH <strong>Butzbach</strong>


TOP 4<br />

STADT BUTZBACH<br />

FD: 501 <strong>Stadt</strong>planung, <strong>Stadt</strong>entwicklung, Bauanträge <strong>Butzbach</strong>, 10.09.2013<br />

Diktatzeichen: Miller/am<br />

Bezugsnummer:<br />

BESCHLUSSVORLAGE Nummer: 2013/0359<br />

Beratungsfolge<br />

Der Magistrat<br />

Ausschuss für Bauen, Planung, Umwelt, Verkehr und Energie<br />

<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />

TOP<br />

Bauleitplanung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong>, Kernstadt<br />

Bebauungsplan „Gewerbe- und Industriegebiet Nord - Teil I“<br />

Beschluss:<br />

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch<br />

1. Für die teilweise bereits e<strong>in</strong>er Folgenutzung zugeführtem Hallen und Freiflächen <strong>der</strong><br />

früheren P<strong>in</strong>tsch-Bamag AG beidseits <strong>der</strong> Bahnanlagen wird e<strong>in</strong> Bebauungsplan<br />

aufgestellt. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Gewerbe- und Industriegebiet<br />

Nord - Teil I“.<br />

2. Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung <strong>Butzbach</strong><br />

Flur 5 Nr. 51/4 - 51/7, 51/9, 74/4, 74/7, 74/10 74/12 – 74/18, 74/21, 74/22, 74/20 und<br />

81tlw.<br />

Flur 6 Nr. 1/18 - 1/23, 1/25 und 1/28<br />

Der räumliche Geltungsbereich ist <strong>der</strong> anliegenden Karte zu entnehmen, die Karte ist<br />

Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses.<br />

3. <strong>Die</strong> angestrebten Planziele s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

die Schaffung des Bauplanungsrechtes für e<strong>in</strong>e gewerblich-<strong>in</strong>dustrielle<br />

Folgenutzung <strong>der</strong> vorhandenen Gebäude und Freiflächen e<strong>in</strong>schließlich e<strong>in</strong>er<br />

möglichen Neubebauung<br />

die Schaffung des Bauplanungsrechtes im Bereich <strong>der</strong> Büro- und Laborgebäude<br />

<strong>der</strong> Bamag seitlich <strong>der</strong> Bundesstraße B 3 sowie weiterer standortverträglicher<br />

Nutzungen beidseits Zum Oberwerk<br />

die Sicherung des vorhandenen Flüchtl<strong>in</strong>gsheims (Flur 6, Flste. 74/21 ) durch die<br />

Festsetzung e<strong>in</strong>er ggf. zeitlich befristeten o<strong>der</strong> bis zum E<strong>in</strong>tritt e<strong>in</strong>es bestimmten<br />

Zustandes zulässigen Wohnnutzung und die Steuerung <strong>der</strong> Folgenutzung <strong>in</strong> diesem<br />

Bereich (Garni-Hotel)<br />

die Sicherung <strong>der</strong> <strong>in</strong>neren Erschließung durch die Ausweisung privater<br />

Verkehrsflächen<br />

die Schaffung von Investitionssicherheit durch Klärungen fachgesetzlicher


Rahmenbed<strong>in</strong>gungen wie zum Beispiel die Belange des Immissionsschutzes und<br />

<strong>der</strong> äußeren Verkehrserschließung.<br />

4. <strong>Die</strong> Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im zweistufigen Regelverfahren mit<br />

Umweltprüfung. <strong>Die</strong> frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und<br />

die Beteiligung <strong>der</strong> Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1<br />

BauGB s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>zuleiten.<br />

Vor E<strong>in</strong>leitung <strong>der</strong> Beteiligungsverfahren nach BauGB ist durch e<strong>in</strong>e schalltechnische<br />

Untersuchung zu prüfen, <strong>in</strong>wieweit Flüchtl<strong>in</strong>gswohnheime und <strong>in</strong> <strong>der</strong> Folge auch<br />

Beherbergungsbetriebe (Hotel-Garni) auf dem Grundstück <strong>der</strong> Fa. FLT-Kröll zulässig s<strong>in</strong>d<br />

und welche Auswirkungen dies auf die angrenzenden Betriebe hat.<br />

Stellungnahme FD Zentrale F<strong>in</strong>anzen / F<strong>in</strong>anzielle Auswirkungen:<br />

Zeichnungsleiste:<br />

Sachstandsbericht:<br />

(Unterschrift)<br />

Bei dem Gewerbe- und Industriegebiet im Norden <strong>der</strong> Kernstadt <strong>Butzbach</strong> handelt es sich<br />

um e<strong>in</strong>en traditionellen Industriestandort, gegründet <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Zeit, <strong>in</strong> <strong>der</strong> die Eisenbahn das<br />

wichtigste Transportmittel war. <strong>Die</strong> Entstehung und Entwicklung des Gebietes beschreibt<br />

e<strong>in</strong>e Veröffentlichung von „butzbach aktiv wirtschaftsför<strong>der</strong>ung e.v.“ anlässlich <strong>der</strong><br />

Gewerbeschau 2008 wie folgt:<br />

Um den Reparationen und <strong>der</strong> Besetzung des Saarlandes nach dem Ersten Weltkrieg zu<br />

entgehen, siedelte die Megu<strong>in</strong> AG 1919 von Dill<strong>in</strong>gen/Saar nach <strong>Butzbach</strong> über. 1925<br />

wird das Unternehmen von <strong>der</strong> 1872 gegründeten Berl<strong>in</strong>-Anhalt<strong>in</strong>ischen Masch<strong>in</strong>enbau<br />

AG übernommen. Der Produktionsstandort <strong>Butzbach</strong> wird mit rund 2.500 Mitarbeitern<br />

zum größten Arbeitsplatz <strong>der</strong> Wetterau. Aus dem Unternehmen wurde zunächst die<br />

P<strong>in</strong>tsch-Bamag AG, 1970 die Davy Bamag AG. Danach wurde das Unternehmen <strong>in</strong> die<br />

E<strong>in</strong>zelfirmen <strong>Butzbach</strong>er Weichenbau GmbH, P<strong>in</strong>tsch Bamag Gastechnik GmbH, Faun-<br />

Werke, Davy Bamag GmbH, Lochblech und Stanzwerk <strong>Butzbach</strong>. 1991 übernimmt<br />

schließlich die Lurgi AG das Restunternehmen. (...)<br />

<strong>Die</strong> vorhandenen Hallen und Freiflächen werden aktuell unter an<strong>der</strong>em durch die Firmen<br />

Eisen-Fischer (Stahlkontor), Konex (Verpackungslogistik) und FLT-Kröll (<strong>Die</strong>nstleistungen<br />

rund um die Getränke<strong>in</strong>dustrie) genutzt. Der sechsgeschossige Bürokomplex Zum<br />

Oberwerk 6 dient e<strong>in</strong>em Folgeunternehmen, <strong>der</strong> BAMAG Waste to Energy Germany<br />

GmbH.<br />

In den Gebäuden Zum Oberwerk 12/14 ist e<strong>in</strong> Flüchtl<strong>in</strong>gswohnheim <strong>in</strong>stalliert. Das<br />

rückwärtige Gebäude soll ebenfalls dieser Nutzung zugeführt werden. <strong>Die</strong> aktuelle


Notsituation vor allem durch Asylsuchende <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e aus Südost-Europa macht die<br />

Nutzung <strong>der</strong> Gebäude als Unterkünfte für Flüchtl<strong>in</strong>ge notwendig.<br />

Als Folgenutzung bietet sich die E<strong>in</strong>richtung e<strong>in</strong>es Hotel-Garni für das <strong>der</strong>zeit benötige<br />

Flüchtl<strong>in</strong>gswohnheim an.<br />

In e<strong>in</strong>em Vorgespräche führt die Baugenehmigungsbehörde des Wetteraukreises dazu aus,<br />

dass aufgrund <strong>der</strong> e<strong>in</strong>deutigen Def<strong>in</strong>ition des Nutzungsumfanges e<strong>in</strong> Garni-Hotel <strong>in</strong>nerhalb<br />

e<strong>in</strong>es Gewerbegebietes zulässig se<strong>in</strong> kann. Temporäres Wohnen an<strong>der</strong>er Art und<br />

dauerhaftes Wohnen s<strong>in</strong>d unzulässig.<br />

Um e<strong>in</strong>e städtebaulich geordnete Entwicklung des Industrie- und Gewerbegebietes<br />

sicherzustellen und die hierfür erfor<strong>der</strong>lichen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen zu formulieren, bedarf<br />

es <strong>der</strong> Aufstellung e<strong>in</strong>es Bebauungsplanes, dessen räumliche Geltungsbereich die Flächen<br />

umfasst, für die aktuell Planungsbedarf besteht. Es handelt sich hierbei um die von <strong>der</strong><br />

KWS Beteiligungs- und Verwaltungs GmbH (ehem. O&K) übernommenen sowie die<br />

hierüber erschlossenen und gewerblich genutzten Gebäude und Lagerflächen. H<strong>in</strong>zu<br />

kommen die Anwesen Zum Oberwerk 6 (BAMAG) und 12-18 (FLT-Kröll) sowie das<br />

Gelände beidseits <strong>der</strong> Straße Zum Oberwerk (Voestalp<strong>in</strong>e). <strong>Die</strong> Kosten des<br />

Bebauungsplanverfahrens werden von diesen Firmen übernommen.<br />

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbe- und Industriegebiet Nord<br />

- Teil I“ ist im Regionalen Flächennutzungsplan (RegFNP) zwischen dem heutigen und den<br />

früheren Verlauf <strong>der</strong> Bundesstraße als gemischte Baufläche, Bestand und im Übrigen als<br />

gewerbliche Baufläche, Bestand und geplant, dargestellt.<br />

Innerhalb <strong>der</strong> im RegFNP als gemischte Baufläche dargestellten Bereiche, soll, um das<br />

Wohnen dort ausschließen und damit e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>schränkung <strong>der</strong> vorhandenen Betriebe zu<br />

vermeiden, e<strong>in</strong> e<strong>in</strong>geschränktes Gewerbegebiet zur Ausweisung gelangen. Derzeit<br />

bef<strong>in</strong>den sich im Norden die nur noch teilweise genutzten Büro- und Laborgebäude <strong>der</strong><br />

Bamag, für die sich als Folgenutzung zum Beispiel e<strong>in</strong> Büropark mit etagenweiser<br />

Vermietung und geme<strong>in</strong>samen Infrastrukture<strong>in</strong>richtungen, Konferenzräumen usw. anbietet.<br />

<strong>Die</strong> südlich beidseits <strong>der</strong> Zufahrtsstraße liegenden Flächen empfehlen sich des Weiteren<br />

zum Beispiel für die Ansiedlung e<strong>in</strong>er Tankstelle o<strong>der</strong> sonstiger gewerblicher Nutzungen,<br />

die schon aus dem Unternehmensgegenstand heraus auf e<strong>in</strong>e repräsentative<br />

Außendarstellung des eigenen Betriebsgeländes zur Bundesstraße achten. Ausdrücklich<br />

ausgeschlossen bleiben soll E<strong>in</strong>zelhandel mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten wie<br />

Lebensmittel und Drogerieartikel und zentrenrelevanten Sortimenten wie Schuhe und<br />

Textilien, da es sich hierbei um Nutzungen handelt, die auf Grund <strong>der</strong> Festlegungen <strong>der</strong><br />

Raumordnung und <strong>der</strong> vorbereitenden Bauleitplanung (das regionale E<strong>in</strong>zelhandelskonzept<br />

sieht <strong>in</strong> <strong>Butzbach</strong> neben dem zentralen Versorgungsbereich Innenstadt nur e<strong>in</strong>en sonstigen<br />

E<strong>in</strong>zelhandelstandort im Bereich Philipp-Reis-Straße/Am Hetgesborn vor) nicht befürwortet<br />

werden können. Hierfür soll vorrangig die Wie<strong>der</strong>nutzung <strong>in</strong>nerstädtischer Brachflächen,<br />

wie zum Beispiel <strong>der</strong> ehemaligen <strong>Butzbach</strong> Farbenfabrik <strong>in</strong> <strong>der</strong> Weiseler Straße, im Fokus<br />

stehen.<br />

Aus <strong>der</strong> gewerblichen Baufläche entwickelt werden können Gewerbegebiete im S<strong>in</strong>ne § 8<br />

Baunutzungsverordnung und Industriegebiete im S<strong>in</strong>ne § 9 BauNVO. H<strong>in</strong>zuweisen ist <strong>in</strong><br />

diesem Kontext auf § 1 Abs. 4 BauGB, nach dem die Geme<strong>in</strong>den ihre Bauleitpläne an die<br />

Ziele <strong>der</strong> Raumordnung anzupassen haben. E<strong>in</strong>e beson<strong>der</strong>e Bedeutung kommt auch hier<br />

dem E<strong>in</strong>zelhandel zu, dem <strong>der</strong> regionale Flächennutzungsplan e<strong>in</strong> eigenes Kapitel widmet<br />

und für den dort unter Ziffer 3.4.3-3 als Ziel <strong>der</strong> Raumordnung formuliert ist:


In den gewerblichen Bauflächen (Bestand und Planung) des Regionalen<br />

Flächennutzungsplans (...) wi<strong>der</strong>spricht auch die Ansiedlung von nicht großflächigen<br />

zentrenrelevanten E<strong>in</strong>zelhandelsbetrieben den Zielen <strong>der</strong> Raumordnung. <strong>Die</strong> E<strong>in</strong>richtung<br />

von Verkaufsflächen <strong>in</strong> diesen Gebieten ist nur für die Selbstvermarktung <strong>der</strong> <strong>in</strong> diesen<br />

Gebieten produzierenden und weiterverarbeitenden Betriebe zulässig, wenn die<br />

Verkaufsfläche e<strong>in</strong>en untergeordneten Teil <strong>der</strong> durch das Betriebsgebäude überbauten<br />

Fläche e<strong>in</strong>nimmt und zu ke<strong>in</strong>en negativen Auswirkungen führt.<br />

<strong>Die</strong> genannten Ziele gelten auch<br />

- für die beabsichtigte Umnutzung von bisher gewerblichen Betrieben o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en<br />

vorhandenen baulichen <strong>Anlage</strong>n zu großflächigen E<strong>in</strong>zelhandelsbetrieben,<br />

- für die beabsichtigte Umwidmung von gewerblichen Bauflächen (Gewerbe- und<br />

Industriegebieten) zu Son<strong>der</strong>gebieten für zentrenrelevanten großflächigen E<strong>in</strong>zelhandel<br />

sowie Kerngebieten und<br />

- für die auch mit <strong>der</strong> Zeit gewachsene Agglomeration von mehreren kle<strong>in</strong>eren<br />

E<strong>in</strong>zelhandelsbetrieben, die zwar je<strong>der</strong> für sich nicht das Kriterium <strong>der</strong> Großflächigkeit<br />

erfüllen, aber <strong>in</strong> <strong>der</strong> Summe die Ziele <strong>der</strong> Raumordnung verletzen, beziehungsweise zu<br />

den <strong>in</strong> § 11 (3) BauNVO genannten Auswirkungen führen.<br />

Um <strong>in</strong> dieser Zielvorgabe zu entsprechen, wird regelmäßig Satz 2 als Festsetzung <strong>in</strong> den<br />

normativen Teil des Bebauungsplanes aufgenommen.<br />

Der beson<strong>der</strong>en Berücksichtigung bedürfen ferner die Belange <strong>der</strong> verkehrlichen<br />

Erschließung. Da es sich bei dem Industrie- und Gewerbepark um Privatgelände handelt,<br />

kann die Straßenverkehrsfläche an <strong>der</strong> Toranlage <strong>in</strong> Höhe des vormaligen Verlaufes <strong>der</strong><br />

Bundesstraße B 3 enden. <strong>Die</strong> <strong>in</strong>nere Erschließung erfolgt über private Verkehrsflächen.<br />

Da westlich des heutigen Verlaufes <strong>der</strong> Bundesstraße B 3 mit <strong>der</strong> Bebauung Gluckstraße,<br />

Regerstraße und Schumannstraße e<strong>in</strong> re<strong>in</strong>es Wohngebiet anschließt, empfiehlt sich als<br />

Ergänzung des Abwägematerials die Beauftragung e<strong>in</strong>er schalltechnischen Untersuchung<br />

als Grundlage für Grenzziehung zwischen den als Gewerbegebiet und den als<br />

Industriegebiet auszuweisenden Teilflächen. Zu erörtern ist ferner die Frage, ob gerade für<br />

die Nachtzeit bei den wohngebietsseitigen Teilflächen e<strong>in</strong>e Emissionskont<strong>in</strong>gentierung<br />

erfor<strong>der</strong>lich wird.<br />

Anzusprechen s<strong>in</strong>d schließlich die Belange <strong>der</strong> Abfallwirtschaft und des Artenschutzes, die<br />

im Zuge des Bauleitplanverfahrens mit den jeweils zuständigen Behörden und sonstigen<br />

Trägern öffentlicher Belange zu erörtern se<strong>in</strong> werden.<br />

Planziel des Bebauungsplanes „Gewerbe- und Industriegebiet Nord - Teil I“ ist die<br />

Sicherung des ehemaligen Produktionsstandortes als Standort für Industrie und Gewerbe<br />

im S<strong>in</strong>ne <strong>der</strong> Berücksichtigung <strong>der</strong> Belange <strong>der</strong> Wirtschaft sowie <strong>der</strong> Erhaltung, Sicherung<br />

und Schaffung von Arbeitsplätzen ( § 1 Abs. 6 Nr. 8 BauGB)..<br />

Bebauungsplan „Gewerbe- und Industriegebiet Nord - Teil I“<br />

hier: Räumlicher Geltungsbereich


Rö<strong>der</strong>feld<br />

Flur 4<br />

32<br />

8<br />

8<br />

7<br />

15<br />

2<br />

5<br />

36<br />

38 40<br />

24<br />

26<br />

10<br />

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2<br />

3<br />

5<br />

5<br />

11<br />

Flur 15<br />

Affen<br />

Flur 4<br />

Lagerplatz<br />

Kranbahn<br />

55<br />

Lagerplatz<br />

Flur 6<br />

Spießerfeld<br />

Im langen Feld<br />

Flur 5<br />

6<br />

20<br />

5<br />

12 18<br />

16<br />

14<br />

2. Gewann<br />

B 3<br />

B 3<br />

Gluckstraße<br />

Regerstraße<br />

Johann-Sebastian-Bach-Straße<br />

Haydnstraße<br />

Schumannstraße<br />

Grenzweg<br />

Zum Oberwerk<br />

Zum Oberwerk<br />

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20<br />

genordet, ohne Maßstab


TOP 5<br />

STADT BUTZBACH<br />

FD: 501 <strong>Stadt</strong>planung, <strong>Stadt</strong>entwicklung, Bauanträge <strong>Butzbach</strong>, 10.09.2013<br />

Diktatzeichen: Miller, Ralph<br />

Bezugsnummer:<br />

BESCHLUSSVORLAGE Nummer: 2013/0362<br />

Beratungsfolge<br />

Der Magistrat<br />

Ausschuss für Bauen, Planung, Umwelt, Verkehr und Energie<br />

<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />

TOP<br />

Bebauungsplanverfahren „Keltenweg“ <strong>in</strong> Pohl Göns<br />

hier: a) Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen <strong>der</strong> Bürgerbeteiligung<br />

gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie <strong>der</strong> Beteiligung <strong>der</strong> Behörden und<br />

sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB<br />

e<strong>in</strong>gegangenen Anregungen (E<strong>in</strong>zelbeschlüsse)<br />

b) Offenlegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB<br />

Beschluss:<br />

a) E<strong>in</strong>zelbeschlüsse<br />

1. Botanische Vere<strong>in</strong>igung für Naturschutz<br />

1.1 Es sei aus <strong>der</strong> Begründung nicht erkennbar, dass mit <strong>der</strong> Ausweisung e<strong>in</strong> aus <strong>der</strong><br />

Entwicklung von <strong>Butzbach</strong> entstehen<strong>der</strong> Bedarf an Bauplätzen gedeckt würde. Es stünde<br />

zu befürchten, dass Pendler aus dem Rhe<strong>in</strong>-Ma<strong>in</strong>-Gebiet nach <strong>Butzbach</strong> gelockt würden<br />

und damit zur Belastung <strong>der</strong> Verkehrswege beitrügen. Sei ke<strong>in</strong> Grund für die Entwicklung<br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong> nachweisbar, werde die Erschließung des Baugebietes abgelehnt.<br />

Stellungnahme und Beschluss<br />

<strong>Die</strong> Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.<br />

Es handelt sich bei <strong>der</strong> Planung, wie <strong>in</strong> <strong>der</strong> Begründung zum Bebauungsplan ausgeführt,<br />

um die bereits <strong>in</strong> den 1960er angedachte Erweiterung des Wohngebietes am westlichen<br />

Ortsrand des <strong>Stadt</strong>teils Pohl-Göns. <strong>Die</strong>se Flächen s<strong>in</strong>d bereits im Flächennutzungsplan <strong>der</strong><br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong> von 1990 als Wohnbauflächen dargestellt und wurden von <strong>der</strong><br />

Regionalplanung mit dem Regionalen Flächennutzungsplan (RegFNP 2010 ) bestätigt. Der<br />

RegFNP 2010 stellt u.a. Vorranggebiete Siedlung dar und weist bedarfsgemäß<br />

Wohnbauflächen für die Städte und Geme<strong>in</strong>den aus. <strong>Die</strong> bauleitplanerische Ausweisung<br />

von Wohnbauflächen hat <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> Karte ausgewiesenen „Vorranggebiete<br />

Siedlung, Bestand und Planung“ stattzuf<strong>in</strong>den. E<strong>in</strong>e Bereitstellung von Bauplätzen für den<br />

<strong>Stadt</strong>teil Pohl-Göns kann deshalb nur <strong>in</strong> <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Regionalplanung bestätigten Fläche<br />

erfolgen.


1.2 Es sei nicht geprüft worden, ob die Versorgung des Gebietes mit Wärme auf e<strong>in</strong>e<br />

umweltverträglichere Weise als mit E<strong>in</strong>zelanlagen möglich sei. In unmittelbarer Nähe<br />

befände sich die Biogasanlage, die bereits die nahe Mittelpunktschule mit Wärme versorge.<br />

Da die Verkle<strong>in</strong>erung und Sanierung <strong>der</strong> Schule angekündigt sei, sei zu erwarten, dass<br />

Kapazitäten frei würden. <strong>Die</strong> Möglichkeit das neu entstehende Wohngebiet ganz o<strong>der</strong><br />

teilweise an die <strong>Anlage</strong> anzuschließen solle daher unbed<strong>in</strong>gt geprüft werden. Der<br />

pauschale H<strong>in</strong>weis unter Punkt 6 <strong>der</strong> Begründung (Erneuerbare Energien und<br />

Energiee<strong>in</strong>sparung) befriedige <strong>in</strong> ke<strong>in</strong>er Weise.<br />

Stellungnahme und Beschluss<br />

Den Anmerkungen wird im Rahmen <strong>der</strong> nachfolgenden Erschließungsplanung<br />

entsprochen.<br />

1.3 Es sei nicht beschrieben worden, wie sichergestellt werden solle, dass die Bauplätze<br />

auch zeitnah bebaut würden. In unmittelbarem Umfeld befänden sich mehr als 40 Jahre<br />

nach <strong>der</strong> Erschließung nach wie vor Baulücken, was darauf schließen ließe, dass sich die<br />

Nachfrage <strong>in</strong> Grenzen hielte.<br />

Stellungnahme und Beschluss<br />

<strong>Die</strong> Bedenken werden zurückgewiesen.<br />

<strong>Die</strong> <strong>Stadt</strong> ist Eigentümer<strong>in</strong> <strong>der</strong> Flächen <strong>in</strong>nerhalb des Plangebietes. Beim Verkauf <strong>der</strong><br />

Grundstücke wird e<strong>in</strong>e Bauverpflichtung <strong>in</strong> den Vertrag aufgenommen, die e<strong>in</strong>e Bebauung<br />

<strong>in</strong>nerhalb von zwei Jahren vorschreibt.<br />

<strong>Die</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> Stellungnahme angesprochenen Grundstücke bzw. Baulücken bef<strong>in</strong>den sich<br />

nicht im Eigentum <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong>. <strong>Die</strong> Durchsetzung e<strong>in</strong>er Bebauung o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>es<br />

Verkaufs an Bauwillige ist nicht möglich.<br />

1.4 In <strong>der</strong> Begründung werde beschrieben, dass auch e<strong>in</strong> Bedarf an Bauplätzen mit<br />

weniger als 400m² bestünde. Auf e<strong>in</strong>e maximale Größe werde dagegen nicht e<strong>in</strong>gegangen.<br />

Beides solle geregelt werden, um dem Gebot des sparsamen Umgangs mit <strong>der</strong> Ressource<br />

Boden gerecht zu werden.<br />

Stellungnahme und Beschluss<br />

Den Anmerkungen wird entsprochen.<br />

<strong>Die</strong> <strong>in</strong> die Plankarte des Bebauungsplanes unverb<strong>in</strong>dlich e<strong>in</strong>getragenen<br />

Grundstücksgrenzen zeigen die von <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong> zum Ziel gesetzten<br />

Grundstückse<strong>in</strong>teilungen. <strong>Die</strong>se haben im Entwurf des Bebauungsplanes e<strong>in</strong>e Größe von<br />

rd. 334 m² bis rd. 550 m², das Eckgrundstück rückwärtig des Anwesens Alemannenstraße<br />

14 verfügt aufgrund se<strong>in</strong>es beson<strong>der</strong>en Zuschnittes über rd. 600 m².<br />

Der Bebauungsplan „Keltenweg“ setzt darüber h<strong>in</strong>aus we<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e verb<strong>in</strong>dliche<br />

M<strong>in</strong>destgröße für Grundstücke, noch e<strong>in</strong>e Maximalgröße fest. <strong>Die</strong>s ermöglicht e<strong>in</strong>e<br />

gemischte Ausprägung an Grundstücksgrößen und die gewünschte sozialstrukturelle<br />

Durchmischung des Quartiers.<br />

1.5 Neben <strong>der</strong> Pflanzung von Koniferen solle auch die Pflanzung von nicht e<strong>in</strong>heimischen,<br />

immergrünen Pflanzen wie Kirschlorbeer untersagt werden.


Stellungnahme und Beschluss<br />

Den Anmerkungen wird entsprochen.<br />

<strong>Die</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> Stellungnahme angesprochene bauordnungsrechtliche Gestaltungsvorschrift<br />

unter Punkt 3.4.1 wird zum Entwurf wie folgt überarbeitet: „M<strong>in</strong>d. 30 % <strong>der</strong><br />

Grundstücksfreiflächen s<strong>in</strong>d mit e<strong>in</strong>heimischen, standortgerechten Laubgehölzen zu<br />

bepflanzen. Es gelten 1 Baum je 25 m², e<strong>in</strong> Strauch 1 m² (zur Artenauswahl s.u.). <strong>Die</strong><br />

Anpflanzung von nicht e<strong>in</strong>heimischen Koniferen sowie nicht e<strong>in</strong>heimischen immergrünen<br />

Sträuchern ist unzulässig. Blühende Ziersträucher und Arten alter Bauerngärten können bis<br />

zu 25 % <strong>der</strong> E<strong>in</strong>zelpflanzen e<strong>in</strong>gestreut werden.“ <strong>Die</strong> Artenauswahl wird durch blühende<br />

Ziersträucher sowie Arten alter Bauerngärten ergänzt.<br />

2. EVB<br />

2.1 Wasserversorgung<br />

2.1.1 <strong>Die</strong> Erschließung des Gebietes mit Tr<strong>in</strong>kwasser sei zum e<strong>in</strong>en über den Keltenweg<br />

und zum an<strong>der</strong>en aus südlicher Richtung über die Verlängerung <strong>der</strong> Hüttenberger Straße<br />

und dem hiervon abgehenden Fußweg geplant. <strong>Die</strong>se Wege müssten als öffentliche<br />

Verkehrswege ausgewiesen bleiben.<br />

Stellungnahme und Beschluss<br />

Der Anmerkung wird entsprochen.<br />

Sowohl <strong>der</strong> Keltenweg als auch die Verlängerung <strong>der</strong> Hüttenberger Straße werden als<br />

öffentliche Verkehrswege ausgewiesen.<br />

2.1.2 E<strong>in</strong>e Erschließung erfolge nur mit e<strong>in</strong>em Erschließungsvertrag zwischen <strong>der</strong> EVB<br />

GmbH und dem Erschließungsträger mit entsprechen<strong>der</strong> Kostenteilung.<br />

Stellungnahme und Beschluss<br />

Der Anmerkung wird auf Ebene <strong>der</strong> Erschließungsplanung entsprochen.<br />

<strong>Die</strong> vertragliche Regelung und Durchführung <strong>der</strong> Erschließung erfolgen auf Ebene <strong>der</strong><br />

Erschließungsplanung. Für die Ebene <strong>der</strong> verb<strong>in</strong>dlichen Bauleitplanung besteht ke<strong>in</strong><br />

Handlungsbedarf.<br />

2.1.3 Aufgrund <strong>der</strong> noch ausstehenden Rohrnetzberechnung könne noch ke<strong>in</strong>e Angabe zur<br />

Löschwassermenge gemacht werden. Im Keltenweg und <strong>in</strong> <strong>der</strong> Hüttenberger Straße könne<br />

für den Grundschutz e<strong>in</strong> Löschwasserbedarf von 48m³/h bei e<strong>in</strong>em Druck von 1,5 bar über<br />

zwei Stunden zur Verfügung gestellt werden.<br />

Stellungnahme und Beschluss<br />

<strong>Die</strong> H<strong>in</strong>weise werden zur Kenntnis genommen<br />

und <strong>in</strong> <strong>der</strong> Begründung zum Bebauungsplan vermerkt.<br />

2.1.4 Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liege <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> Zone III des<br />

Wasserschutzgebietes für den örtlichen Tr<strong>in</strong>kwasserbrunnen des <strong>Stadt</strong>teils Pohl-Göns. Es


gelten die Bestimmungen <strong>der</strong> Verordnung zum Schutz <strong>der</strong> Tr<strong>in</strong>kwassergew<strong>in</strong>nungsanlage<br />

vom 22.03.1975.<br />

Stellungnahme und Beschluss<br />

<strong>Die</strong> H<strong>in</strong>weise werden zur Kenntnis genommen<br />

und <strong>in</strong> <strong>der</strong> Plankarte und <strong>der</strong> Begründung zum Bebauungsplan vermerkt. E<strong>in</strong> H<strong>in</strong>weis auf<br />

das Tr<strong>in</strong>kwasserschutzgebiet war bereits zum Vorentwurf Bestandteil <strong>der</strong> Plankarte.<br />

2.2 Gasversorgung<br />

2.2.1 <strong>Die</strong> Erschließung des Gebietes mit Gas sei zum e<strong>in</strong>en über den Keltenweg und zum<br />

an<strong>der</strong>en aus südlicher Richtung über die Verlängerung <strong>der</strong> Hüttenberger Straße und dem<br />

hiervon abgehenden Fußweg geplant. <strong>Die</strong>se Wege müssten als öffentliche Verkehrswege<br />

ausgewiesen bleiben.<br />

Stellungnahme und Beschluss<br />

Der Anmerkung wird entsprochen.<br />

Sowohl <strong>der</strong> Keltenweg als auch die Verlängerung <strong>der</strong> Hüttenberger Straße werden als<br />

öffentliche Verkehrswege ausgewiesen.<br />

2.2.2 E<strong>in</strong>e Erschließung erfolge nur mit e<strong>in</strong>em Erschließungsvertrag zwischen <strong>der</strong> EVB<br />

GmbH und dem Erschließungsträger mit entsprechen<strong>der</strong> Kostenteilung.<br />

Stellungnahme und Beschluss<br />

Der Anmerkung wird auf Ebene <strong>der</strong> Erschließungsplanung entsprochen.<br />

<strong>Die</strong> vertragliche Regelung und Durchführung <strong>der</strong> Erschließung erfolgen auf Ebene <strong>der</strong><br />

Erschließungsplanung. Für die Ebene <strong>der</strong> verb<strong>in</strong>dlichen Bauleitplanung besteht ke<strong>in</strong><br />

Handlungsbedarf.<br />

2.2.3 In dem nördlichen Teil des Geltungsbereiches liege <strong>in</strong> dem landwirtschaftlichen Weg<br />

e<strong>in</strong>e Gas-Hochdruckleitung <strong>der</strong> EVB GmbH Hier dürften ke<strong>in</strong>e Verän<strong>der</strong>ungen h<strong>in</strong>sichtlich<br />

Grenzen, Befestigung, Überbauung usw. vorgenommen werden. <strong>Die</strong> Leitung müsse<br />

je<strong>der</strong>zeit frei zugänglich se<strong>in</strong>.<br />

Stellungnahme und Beschluss<br />

Der Anmerkung wird entsprochen.<br />

und zur Beachtung bei den nachfolgenden Planungsebenen auf <strong>der</strong> Plankarte und <strong>der</strong><br />

Begründung durch e<strong>in</strong>en H<strong>in</strong>weis vermerkt.<br />

2.3 Abwasserentsorgung<br />

2.3.1 Durch den Anschluss des geplanten Baugebietes würden im weiteren Verlauf des<br />

Kanalnetzes erhebliche hydraulische Auswechslungen notwendig. <strong>Die</strong>s beträfe<br />

<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e den Hauptsammler des <strong>Stadt</strong>teils mit <strong>der</strong> Anb<strong>in</strong>dung an den<br />

Verbandssammler des Abwasserverbandes Kleebachtal. Hier sei <strong>der</strong> Kanal auf etwa 430 m<br />

Länge von <strong>der</strong>zeit DN 600 auf DN 800 auszuwechseln. <strong>Die</strong> entstehenden Kosten seien


ereits im September 2011 mit ca. 370.000 Euro abgeschätzt und <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung am<br />

14.09.2011 und am 06.11.2012 mitgeteilt worden.<br />

Stellungnahme und Beschluss<br />

<strong>Die</strong> Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.<br />

<strong>Die</strong> Notwendigkeit hydraulischer Auswechslungen ist <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong> bekannt. <strong>Die</strong><br />

veranschlagten Kosten s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> die Gesamtkalkulation für das Plangebiet e<strong>in</strong>geflossen und<br />

werden auf den Verkaufspreis je Quadratmeter Nettobauland umgelegt werden.<br />

2.3.2 Der <strong>Stadt</strong>teil Pohl-Göns sei über den Verbandssammler des Abwasserverbandes<br />

Kleebachtal an die Kläranlage Gießen angeschlossen. Hier sei bei dem Betreiber <strong>der</strong><br />

Kläranlage unbed<strong>in</strong>gt e<strong>in</strong>e Stellungnahme e<strong>in</strong>zuholen, ob das geplante Baugebiet <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

Schmutzfrachtberechnung <strong>der</strong> E<strong>in</strong>zugsgebiete <strong>der</strong> Kläranlage berücksichtigt sei und somit<br />

dem Planungsvorhaben zugestimmt werden könne.<br />

Stellungnahme und Beschluss<br />

<strong>Die</strong> Anregung wird zur Kenntnis genommen.<br />

Auf Anfrage teilten die Mittelhessischen Wasserbetriebe mit E-Mail vom 17.06.2013 mit,<br />

dass das Gebiet <strong>in</strong> <strong>der</strong> Schmutzfrachtberechnung bei <strong>der</strong> Prognoseberechnung unter <strong>der</strong><br />

Kennung FTG 504 berücksichtigt worden sei.<br />

2.3.3 Aufgrund <strong>der</strong> For<strong>der</strong>ungen des Wasserhaushaltsgesetzes werde die Anordnung von<br />

Zisternen mit e<strong>in</strong>er Auslegung von 25 l/m² angeschlossener Fläche gefor<strong>der</strong>t. <strong>Die</strong><br />

Befestigung von Verkehrsflächen, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e von Parkplätzen etc. solle <strong>in</strong><br />

wasserdurchlässiger Form erfolgen. Es werde gebeten, dies <strong>in</strong> den textlichen<br />

Festsetzungen zum Bebauungsplan entsprechend zu berücksichtigen.<br />

Stellungnahme und Beschluss<br />

<strong>Die</strong> Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.<br />

Der Prüfauftrag für den Bau von Zisternen ergibt sich unmittelbar aus den Wassergesetzen.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus räumt das Hessische Wassergesetz (HWG) den Geme<strong>in</strong>den e<strong>in</strong>e<br />

Satzungsermächtigung zur Festsetzung <strong>der</strong> Verwendung von Wassersammelanlagen e<strong>in</strong>.<br />

<strong>Die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong> wird für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes von <strong>der</strong><br />

<strong>in</strong> § 37 Abs. 4 Satz 2 HWG <strong>in</strong>tegrierten Satzungsermächtigung Gebrauch machen und die<br />

Anordnung von Zisternen mit e<strong>in</strong>er Auslegung von 25 l/m² angeschlossener versiegelter<br />

Fläche zum Entwurf <strong>in</strong> die Planung aufnehmen.<br />

Festsetzungen zur wasserdurchlässigen Befestigung bestimmter Grundstücksteile fanden<br />

schon zum Vorentwurf E<strong>in</strong>gang <strong>in</strong> die Plankarte.<br />

3. Landesamt für Denkmalpflege / Hessen Archäologie<br />

In unmittelbarer Nähe des Bebauungsplanes sei e<strong>in</strong> Grubenhaus e<strong>in</strong>er<br />

hochmittelalterlichen Siedlung bekannt. In Absprache mit <strong>der</strong> Kreisarchäologie des<br />

Wetteraukreises for<strong>der</strong>e das Landesamt für Denkmalpflege jedoch ke<strong>in</strong>e komplette<br />

Voruntersuchung und Ausgrabung auf dem Gelände, son<strong>der</strong>n versuche e<strong>in</strong>e möglichst<br />

kostengünstige und schnelle Lösung durch folgende rechtliche H<strong>in</strong>weise und Auflagen zu<br />

ermöglichen:


1. Wenn bei Erdarbeiten Bodendenkmäler bekannt werden, so ist dies dem Landesamt<br />

für Denkmalpflege Hessen, Archäologische Denkmalpflege, o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Unteren<br />

Denkmalschutzbehörde unverzüglich anzuzeigen (§ 20 HDSchG). In diesen Fällen<br />

kann für die weitere Fortführung des Vorhabens e<strong>in</strong>e denkmalschutzrechtliche<br />

Genehmigung nach § 16 HDSchG erfor<strong>der</strong>lich werden.<br />

2. Das Landesamt für Denkmalpflege ist m<strong>in</strong>destens zwei Wochen vor Beg<strong>in</strong>n <strong>der</strong><br />

Erschließungsarbeiten bzw. Baubeg<strong>in</strong>n erster Bodene<strong>in</strong>griffe zu benachrichtigen, da<br />

im Geltungsbereich mit dem Auftreten von Bodendenkmälern zu rechnen ist und<br />

e<strong>in</strong>e kostenfreie Beobachtung seitens <strong>der</strong> Kreisarchäologie des Wetteraukreises<br />

stattf<strong>in</strong>den wird.<br />

Es werde gebeten, die H<strong>in</strong>weise 1 und 2 rechtlich festzusetzen. Im Übrigen würden gegen<br />

den Bebauungsplan ke<strong>in</strong>e grundsätzlichen Bedenken vorgebracht.<br />

Stellungnahme und Beschluss<br />

Den Anmerkungen wird entsprochen.<br />

Der entsprechende H<strong>in</strong>weis <strong>in</strong> <strong>der</strong> Plankarte wird ergänzt.<br />

4. Kreisausschuss Wetteraukreis, Strukturför<strong>der</strong>ung und Umwelt<br />

4.1 Kommunalhygiene<br />

4.1.1 Es sei erfor<strong>der</strong>lich, fachgutachterlich untersuchen zu lassen, wie sich die im Bereich<br />

<strong>der</strong> 20kV-Leitung auftretenden Magnetfel<strong>der</strong> auf die Gesundheit <strong>der</strong> dort lebenden<br />

Menschen auswirken würden.<br />

Das Kabel verlaufe möglicherweise unmittelbar entlang <strong>der</strong> Wohnbebauung. Es sei davon<br />

auszugehen, dass <strong>in</strong> <strong>der</strong> Wohnbebauung Menschen unterschiedlichen Alters und<br />

Gesundheitsstatus lebten, die bis zu 24 pro Tag exponiert se<strong>in</strong> könnten.<br />

Es sei sicher zu stellen, dass es bei mediz<strong>in</strong>isch technischen Geräten, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e<br />

Herzschrittmachern und implantierten Defibrillatoren, zu ke<strong>in</strong>en Magnetfeld bed<strong>in</strong>gten<br />

Funktionsstörungen kommen könne.<br />

H<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> Beurteilung sei die Wirkung von Stahlarmierungen auf die Ausbreitung von<br />

Magnetfel<strong>der</strong>n zu berücksichtigen.<br />

Verwiesen werde auf:<br />

‣ „Maßnahmenkatalog zur Verm<strong>in</strong><strong>der</strong>ung <strong>der</strong> elektromagnetischen<br />

Umweltbelastung“ (1998)<br />

‣ Bericht „Elektromagnetische Fel<strong>der</strong> im Alltag (2002)<br />

Stellungnahme und Beschluss<br />

<strong>Die</strong> Ausführungen werden zur Kenntnis genommen, die Bedenken und For<strong>der</strong>ungen<br />

zurückgewiesen.<br />

In ihrer Stellungnahme vom 08.07.2013 teilt die OVAG Netz GmbH, dass zur<br />

Leitungsachse <strong>der</strong> 20kV-Freileitung (Mittelspannung) e<strong>in</strong> Schutzstreifen von beidseits<br />

jeweils 7,5 m zu Gebäuden e<strong>in</strong>zuhalten sei. <strong>Die</strong> zum Vorentwurf dargestellte Baugrenze im<br />

Westen des Plangebietes berücksichtigt diesen Schutzstreifen bereits.


Unterhalb e<strong>in</strong>er Freileitung treten die höchsten Feldstärken auf, nehmen mit wachsendem<br />

seitlichem Abstand zur Freileitung schnell ab, sodass davon ausgegangen werden kann,<br />

dass außerhalb des Schutzstreifens bei e<strong>in</strong>em permanenten Aufenthalt von Menschen<br />

ke<strong>in</strong>e gesundheitlichen Gefahren zu befürchten s<strong>in</strong>d.<br />

Erläuternd sei ergänzt, dass seit den 1970er Jahren die Vermutung herrscht, dass sich<br />

elektromagnetische Fel<strong>der</strong> negativ auf die Gesundheit von Menschen auswirken können.<br />

Langjährige weltweite Forschungsaktivitäten mit mehr als 20.000 Veröffentlichungen haben<br />

bisher zu ke<strong>in</strong>er abschließenden Aussage geführt. E<strong>in</strong> Nachweis, dass sich die Fel<strong>der</strong> nicht<br />

negativ auf die Gesundheit von Menschen auswirken, ist mit wissenschaftlichen Methoden<br />

grundsätzlich nicht möglich, da die Nullhypothese nicht nachweisbar ist. (Borschüre<br />

„Elektrische und magnetische Fel<strong>der</strong> – Strom im Alltag“, 2. Ausgabe 2011,<br />

Forschungsstelle für Elektropathologie, München)<br />

Des Weiteren steht die <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong> mit <strong>der</strong> OVAG Netz GmbH <strong>in</strong> Verhandlungen zur<br />

unterirdischen Verlegung <strong>der</strong> 20kV-Leitung. Nach <strong>der</strong>zeitigem Planstand ist von e<strong>in</strong>er<br />

zukünftig unterirdischen Führung des Kabels auszugehen.<br />

<strong>Stadt</strong>seits wird nicht von <strong>der</strong> Notwendigkeit e<strong>in</strong>er fachgutachterlichen Untersuchung, wie <strong>in</strong><br />

<strong>der</strong> Stellungnahme gefor<strong>der</strong>t, ausgegangen.<br />

4.1.2 <strong>Die</strong> Tr<strong>in</strong>kwasserschutzgebiete wurden 2011 geän<strong>der</strong>t. Es würden somit die<br />

Bestimmungen <strong>der</strong> Verordnung zum Schutz Tr<strong>in</strong>kwassergew<strong>in</strong>nungsanlagen <strong>in</strong> ihrer aktuell<br />

gültigen Fassung gelten.<br />

Stellungnahme und Beschluss<br />

Der H<strong>in</strong>weis wird zur Kenntnis genommen.<br />

Im Fach<strong>in</strong>formationssystem Grund- und Tr<strong>in</strong>kwasserschutz Hessen, wird die EVB als<br />

Betreiber <strong>der</strong> dem Wasserschutzgebiet zugehörigen Tr<strong>in</strong>kwassergew<strong>in</strong>nungsanlage<br />

genannt. Sowohl das Fach<strong>in</strong>formationssystem Grund- und Tr<strong>in</strong>kwasserschutz Hessen als<br />

auch <strong>der</strong> Betreiber geben ke<strong>in</strong>en H<strong>in</strong>weis darauf, dass e<strong>in</strong>e Än<strong>der</strong>ung des<br />

Tr<strong>in</strong>kwasserschutzgebietes vollzogen wurde. <strong>Die</strong> Abgrenzung <strong>der</strong> Schutzgebietszonen<br />

bef<strong>in</strong>det sich <strong>der</strong>zeit im Än<strong>der</strong>ungsverfahren. Das <strong>in</strong> <strong>der</strong> Schutzzone III liegende Plangebiet<br />

ist von diesen Än<strong>der</strong>ungen nicht betroffen. Sollte die geän<strong>der</strong>te Verordnung zum Schutz<br />

<strong>der</strong> Tr<strong>in</strong>kwassergew<strong>in</strong>nungsanlagen vor dem Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes <strong>in</strong><br />

Kraft treten, wird <strong>der</strong> H<strong>in</strong>weis auf <strong>der</strong> Plankarte entsprechend aktualisiert. Grundsätzlich<br />

gelten stets die Verordnung zum Schutz Tr<strong>in</strong>kwassergew<strong>in</strong>nungsanlagen <strong>in</strong> ihrer aktuell<br />

gültigen Fassung.<br />

4.2 Archäologische Denkmalpflege<br />

Im Gebiet des Bebauungsplanes seien mittelalterliche Siedlungsreste bekannt. Es werde<br />

daher um Aufnahme <strong>der</strong> folgenden H<strong>in</strong>weise <strong>in</strong> die textlichen Festsetzungen gebeten:<br />

1. <strong>Die</strong> untere Denkmalschutzbehörde ist m<strong>in</strong>destens zwei Wochen vor Beg<strong>in</strong>n <strong>der</strong><br />

Erschließungsarbeiten zu benachrichtigen, da im Bebauungsplanbereich mit dem<br />

Auftreten von Bodendenkmälern zu rechnen ist. Seitens <strong>der</strong> Archäologischen<br />

Denkmalpflege des Wetteraukreises wird dann e<strong>in</strong>e kostenfreie Beobachtung<br />

vorgenommen.


2. Wenn bei Erdarbeiten Bodendenkmäler bekannt werden, so ist dies dem Landesamt<br />

für Denkmalpflege Hessen, Archäologische Denkmalpflege, o<strong>der</strong> <strong>der</strong> unteren<br />

Denkmalschutzbehörde unverzüglich anzuzeigen (§ 20 HDSchG). In diesen Fällen<br />

kann für weitere Fortführung des Vorhabens e<strong>in</strong>e denkmalschutzrechtliche<br />

Genehmigung nach § 16 HDSchG erfor<strong>der</strong>lich werden.<br />

3. Sollten umfangreiche Siedlungsreste auftreten, gilt, dass durch die weitere<br />

Bebauung Kulturdenkmäler im S<strong>in</strong>ne von § 2 Abs. 2 Satz 2 HDSchG<br />

(Bodendenkmäler) zerstört werden. Daher muss im Vorfeld weiterer Bodene<strong>in</strong>griffe<br />

e<strong>in</strong>e Grabungsmaßnahme vorgeschaltet werden, um das Kulturgut zu<br />

dokumentieren und zu sichern (§ 18 Abs. 1 HDSchG). <strong>Die</strong>se Kosten s<strong>in</strong>d vom<br />

Planbetreiber / Verursacher zu tragen.<br />

Es werde gebeten, die H<strong>in</strong>weise 1 bis 3 rechtlich festzusetzen. Im Übrigen würden gegen<br />

den Bebauungsplan ke<strong>in</strong>e grundsätzlichen Bedenken vorgebracht.<br />

Stellungnahme und Beschluss<br />

Den Anmerkungen wird entsprochen.<br />

Der entsprechende H<strong>in</strong>weis <strong>in</strong> <strong>der</strong> Plankarte wird ergänzt und <strong>der</strong> Sachverhalt <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

Begründung zum Bebauungsplan dargelegt.<br />

4.3 Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Gegen die Planungen bestünden ke<strong>in</strong>e grundsätzlichen Bedenken. <strong>Die</strong> E<strong>in</strong>griffs- und<br />

Ausgleichbilanzierung sei nachvollziehbar und das errechnete Defizit könne über das<br />

Ökokonto <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong> ausgeglichen werden, sofern die Anzahl <strong>der</strong> Punkte dann zur<br />

Verfügung stünde.<br />

E<strong>in</strong> Mangel bestünde jedoch <strong>in</strong> Bezug auf die artenschutzrechtlichen Bestimmungen des<br />

Bundesnaturschutzgesetzes. E<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>malige Begehung zur Kartierung <strong>der</strong> Fauna des<br />

Gebietes außerhalb <strong>der</strong> Brutzeit im September sei nicht ausreichend, um festzustellen,<br />

dass dort ke<strong>in</strong>e „beson<strong>der</strong>en Arten“ festgestellt wurden.<br />

Zur Bearbeitung <strong>der</strong> gesetzlichen Vorgaben <strong>der</strong> §§ 44 ff. des Bundesnaturschutzgesetzes<br />

sei <strong>der</strong> Leitfaden für den Artenschutz <strong>in</strong> Hessen anzuwenden.<br />

Um die Brutstätten (Feldlerche, Rebhuhn) nachzuweisen o<strong>der</strong> auszuschließen, seien daher<br />

Begehungen zu e<strong>in</strong>er Zeit erfor<strong>der</strong>lich <strong>in</strong> <strong>der</strong> die Reviere besetzt s<strong>in</strong>d.<br />

E<strong>in</strong>e Abwägung bezüglich <strong>der</strong> §§ 44 ff. BNatSchG ist ohneh<strong>in</strong> nicht zulässig, so dass<br />

weitere Begehungen <strong>in</strong> den Monaten zwischen März und Juli erfolgen müssten, damit<br />

aussagekräftige Daten vorlägen.<br />

E<strong>in</strong>e abschließende Stellungnahme werde bis zur Vorlage dieser Unterlagen zurück<br />

gestellt.<br />

Stellungnahme und Beschluss<br />

<strong>Die</strong> Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.<br />

<strong>Die</strong> Bezugnahme <strong>der</strong> gemachten Ausführungen auf den <strong>in</strong> <strong>der</strong> Stellungnahme<br />

angesprochenen Leitfaden wird durch e<strong>in</strong>e redaktionelle Ergänzung <strong>in</strong> <strong>der</strong> Begründung<br />

bzw. dem Umweltbericht zum Bebauungsplan verdeutlicht.


Zwischen Juli und September 2013 wurde <strong>der</strong> Standort <strong>in</strong>sgesamt fünfmal begangen.<br />

Während dieser Begehungen konnten we<strong>der</strong> Individuen <strong>der</strong> Feldlerche noch des Rebhuhns<br />

am Standort nachgewiesen werden. Da die Begehungen noch <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> Brutzeit <strong>der</strong><br />

Feldlerche stattfanden, kann <strong>der</strong>en Vorkommen am Standort ausgeschlossen werden.<br />

Bezüglich des Rebhuhns ist aufgrund <strong>der</strong> hohen Dichte an (teils freilaufenden) Hunden im<br />

Umfeld des Plangebiets ebenfalls nicht mit e<strong>in</strong>em Brutvorkommen zu rechnen. Im Rahmen<br />

<strong>der</strong> zwei Begehungen unmittelbar nach <strong>der</strong> Ernte konnten zudem ke<strong>in</strong>e H<strong>in</strong>weise auf e<strong>in</strong><br />

Vorkommen des Feldhamsters gefunden werden.<br />

Vor Beg<strong>in</strong>n <strong>der</strong> Baumaßnahme wird e<strong>in</strong>e abschließende Kontrolluntersuchung stattf<strong>in</strong>den,<br />

um den Anfor<strong>der</strong>ungen des § 44 Bundesnaturschutzgesetz, dessen Adressat <strong>der</strong><br />

unmittelbare E<strong>in</strong>griff ist, Rechnung zu tragen. E<strong>in</strong> entsprechen<strong>der</strong> H<strong>in</strong>weis wurde bereits<br />

zum Vorentwurf <strong>in</strong> die Plankarte aufgenommen.<br />

4.4 Wasser- und Bodenschutz<br />

In den Planunterlagen werde auf die Thematik Bodenschutz nur oberflächlich e<strong>in</strong>gegangen.<br />

Vom Land Hessen werde die Anwendung <strong>der</strong> im Jahr 2011 veröffentlichten „Arbeitshilfe zur<br />

Berücksichtigung von Bodenschutzbelangen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Abwägung und <strong>der</strong> Umweltprüfung nach<br />

BauGB <strong>in</strong> Hessen“ empfohlen.<br />

Stellungnahme und Beschluss<br />

<strong>Die</strong> Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.<br />

Der Umweltbericht wird unter Anwendung <strong>der</strong> o.g. Arbeitshilfe ergänzt.<br />

4.5 Landwirtschaft<br />

Es bestünden ke<strong>in</strong>e Bedenken. Für die Beurteilung <strong>der</strong> geplanten Ausgleichsmaßnahmen<br />

würden die Angabe <strong>der</strong> Gemarkung, <strong>der</strong> Flur und <strong>der</strong> Flurstücke und die Beschreibung <strong>der</strong><br />

Maßnahme benötigt.<br />

Stellungnahme und Beschluss<br />

<strong>Die</strong> grundsätzliche Zustimmung wird zur Kenntnis genommen.<br />

Sobald Art und Lage <strong>der</strong> Ausgleichsmaßnahmen bekannt s<strong>in</strong>d, wird die Planung dem FD<br />

Landwirtschaft zur erneuten Beurteilung vorgelegt.<br />

4.6 Bauordnung<br />

Als unterer Bezugspunkt für die Ermittlung <strong>der</strong> zulässigen Firsthöhe wurde die Sockelhöhe<br />

<strong>in</strong> Bezug auf die Höhenlage <strong>der</strong> erschließenden Straße def<strong>in</strong>iert. Es wird gebeten zu<br />

regeln, welche Straße jeweils bei Eckgrundstücken anzusetzen sei.<br />

Stellungnahme und Beschluss<br />

Der Anmerkung wird entsprochen.<br />

<strong>Die</strong> textliche Festsetzung wird ergänzt: Bei Eckgrundstücken gilt die<br />

Haupterschließungsseite des geplanten Gebäudes als Bemessungsgrundlage.<br />

Da sich das Gebiet als recht ebene Fläche darstellt, ersche<strong>in</strong>en stadtseits weitergehende<br />

Höhenfestsetzungen <strong>in</strong> m ü NN nicht notwendig, zumal im Rahmen <strong>der</strong>


Erschließungsplanung die Ausbauhöhe <strong>der</strong> Planstraße festgelegt werden wird und sich bei<br />

<strong>der</strong> Planung von Wohngebäuden an diesem Wert zu orientieren ist.<br />

4.7 Brandschutzdienststelle<br />

Es wird u.a. darauf h<strong>in</strong>gewiesen, dass folgen<strong>der</strong> Löschwasserbedarf erfor<strong>der</strong>lich sei: 800 l /<br />

m<strong>in</strong> über e<strong>in</strong>en Zeitraum von m<strong>in</strong>. 2 Stunden bei e<strong>in</strong>em Druck von m<strong>in</strong>. 1,5 bar. Sollte die<br />

Löschwassermenge nicht aus dem öffentlichen Netz erbracht werden können, sei <strong>der</strong><br />

Löschwasservorrat durch geeignete Maßnahmen sicher zu stellen.<br />

Zur Löschwasserentnahme seien im öffentlichen Versorgungsnetz Hydranten e<strong>in</strong>zubauen.<br />

Für den E<strong>in</strong>bau <strong>der</strong> Hydranten sei das DVGW Regelwerk – Arbeitsblatt W 331(M) –<br />

e<strong>in</strong>zuhalten.<br />

Ferner seien Straßen so zu befestigen, dass sie von Feuerwehrfahrzeugen mit e<strong>in</strong>er<br />

Achslast von m<strong>in</strong>. 10 t befahren werden können.<br />

Auf die Musterrichtl<strong>in</strong>ie <strong>der</strong> Fachkommission Bauaufsicht <strong>der</strong> ARGEBAU vom Juli 1998<br />

„Flächen für die Feuerwehr“ werde verwiesen.<br />

Unterfluthydranten seien so anzulegen, dass sie vom ruhenden Verkehr nicht blockiert<br />

würden.<br />

Stellungnahme und Beschluss<br />

<strong>Die</strong> Ausführungen werden zur Kenntnis genommen<br />

und zur Beachtung im Vollzug des Bebauungsplanes <strong>in</strong> <strong>der</strong> Begründung zum<br />

Bebauungsplan dargelegt.<br />

5. Ortsbeirat Pohl-Göns<br />

5.1 <strong>Die</strong> verkehrliche Erschließung alle<strong>in</strong> über die Zufahrt Alemannenstraße werde<br />

abgelehnt. E<strong>in</strong>e Zufahrt müsse auch über die Verlängerung <strong>der</strong> Hüttenberger Straße sowie<br />

– und dies war im Altplan vorgesehen – über die Stichstraße zum „Ortsr<strong>in</strong>gweg“ und von<br />

dort zum Ortse<strong>in</strong>- bzw. Ausgang Rechtenbacher Straße erfolgen.<br />

Stellungnahme und Beschluss<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt.<br />

Durch den Ausbau e<strong>in</strong>es Teiles des Feldweges <strong>in</strong> Verlängerung <strong>der</strong> Hüttenberger Straße<br />

wird das Plangebiet zum Entwurf zweiseitig erschlossen. Mit e<strong>in</strong>er Breite von 8,5 m ist<br />

dieser Zufahrtsbereich <strong>der</strong> Erschließung über den Keltenweg m<strong>in</strong>destens gleichwertig.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus wird die <strong>in</strong> <strong>der</strong> Stellungnahme angesprochene Verb<strong>in</strong>dung nach Süden<br />

vorbereitet. E<strong>in</strong> Ausbau <strong>der</strong> Verb<strong>in</strong>dung im Rahmen des Vollzugs des Bebauungsplanes<br />

Keltenweg ist nicht vorgesehen. <strong>Die</strong> Bereitstellung von ca. 46 Wohnbaugrundstücken<br />

begründet nicht den Bau e<strong>in</strong>er zusätzlichen verkehrlichen Anb<strong>in</strong>dung an das übergeordnete<br />

Straßennetz, da die Erschließung über den Keltenweg und die Hüttenberger Straße<br />

ausreichend gewährleistet ist und die Kosten für den Bau e<strong>in</strong>er zusätzlichen Straße <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>em Missverhältnis zu <strong>der</strong> erschließenden Fläche stehen. <strong>Die</strong> für den Straßenbau<br />

heranzuziehenden Flächen bef<strong>in</strong>den sich darüber h<strong>in</strong>aus nicht <strong>in</strong> Besitz <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Butzbach</strong>. Im Zuge von möglichen weiteren Planungen im Bereich südlich des Plangebietes<br />

wird die Errichtung <strong>der</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> Stellungnahme angesprochenen Verb<strong>in</strong>dung erfor<strong>der</strong>lich und


kann dann auch aus wirtschaftlichen Gründen als anbaufähige Straße geplant werden (s.<br />

<strong>Anlage</strong>).<br />

5.2 H<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> Bee<strong>in</strong>trächtigungen durch Lärm von <strong>der</strong> nahen B3 Trasse und durch<br />

Gerüche <strong>der</strong> benachbarten Biogasanlage / des Schwe<strong>in</strong>emastbetriebes sei grundsätzlich<br />

die S<strong>in</strong>nhaftigkeit des Baugebietes zu h<strong>in</strong>terfragen. Der Ortsbeirat hätte e<strong>in</strong> ähnlich großes<br />

Neubaugebiet jenseits <strong>der</strong> Gießener Straße favorisiert.<br />

Stellungnahme und Beschluss<br />

<strong>Die</strong> Bedenken werden zurückgewiesen.<br />

Immissionen von <strong>der</strong> B3 s<strong>in</strong>d aufgrund <strong>der</strong> Entfernung zu vernachlässigen. Für die<br />

Biogasanlage wurde im Rahmen <strong>der</strong> Genehmigungsplanung e<strong>in</strong> Gutachten erstellt, das für<br />

den Bereich des Plangebietes für e<strong>in</strong>e Wohnnutzung belastende Immissionen ausschließt.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus teilt das Regierungspräsidium <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Stellungnahme vom 10.07.2013<br />

mit, dass bezüglich auf das Plangebiet e<strong>in</strong>wirken<strong>der</strong> Immissionen aus<br />

immissionsschutzrechtlicher Sicht ke<strong>in</strong>e Bedenken gegen die Planung bestünden.<br />

<strong>Die</strong> seitens des Ortsbeirates favorisierte Fläche jenseits <strong>der</strong> Gießener Straße gelangt im<br />

Regionalen Flächennutzungsplan 2010 (RegFNP 2010 ) als Vorranggebiet für Landwirtschaft<br />

zu Darstellung; hier hat die Bodennutzung durch die Landwirtschaft Vorrang vor an<strong>der</strong>en<br />

Nutzungen. <strong>Die</strong> Plangebietsfläche Keltenweg wird im RegFNP als Vorranggebiet Siedlung<br />

Planung dargestellt. <strong>Die</strong> bauleitplanerische Ausweisung e<strong>in</strong>es Allgeme<strong>in</strong>en Wohngebietes<br />

<strong>in</strong> diesem Bereich folgt den Zielen <strong>der</strong> Raumordnung.<br />

5.3 Der im Investitionsplan <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> vorgesehene Ausbau <strong>der</strong> Hüttenberger Straße im Jahr<br />

2015 solle s<strong>in</strong>nvollerweise erst nach Beendigung aller Baumaßnahmen im Plangebiet<br />

erfolgen.<br />

Stellungnahme und Beschluss<br />

<strong>Die</strong> Bedenken werden zur Kenntnis genommen<br />

und im Rahmen <strong>der</strong> nachfolgenden Erschließungsplanung entsprechend Berücksichtigung<br />

f<strong>in</strong>den.<br />

5.4 Im Zuge weiterer Planungen sei die Leistungsfähigkeit <strong>der</strong> Kanalisation im Bereich<br />

Hüttenberger Straße / Gießener Straße zu untersuchen.<br />

Stellungnahme und Beschluss<br />

<strong>Die</strong> Anregung wird zur Kenntnis genommen.<br />

<strong>Die</strong> Leistungsfähigkeit <strong>der</strong> Kanalisation ist bekannt. <strong>Die</strong> EVB teilt <strong>in</strong> ihrer Stellungnahme<br />

mit, dass durch den Anschluss des geplanten Baugebietes im weiteren Verlauf des<br />

Kanalnetzes erhebliche hydraulische Auswechslungen notwendig würden. <strong>Die</strong>s beträfe<br />

<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e den Hauptsammler des <strong>Stadt</strong>teils mit <strong>der</strong> Anb<strong>in</strong>dung an den<br />

Verbandssammler des Abwasserverbandes Kleebachtal. Hier sei <strong>der</strong> Kanal auf etwa 430 m<br />

Länge von <strong>der</strong>zeit DN 600 auf DN 800 auszuwechseln.<br />

6. OVAG Netz AG


6.1 In dem Gebiet seien 20 kV-Kabel und 0,4 kV-Kabel verlegt, und es sei e<strong>in</strong>e 20kV-<br />

Freileitung mit den zugehörigen Masten vorhanden. Ebenso seien <strong>Anlage</strong>n für die<br />

Straßenbeleuchtung vorhanden. Um Darstellung des 20 kV-Kabels <strong>in</strong> <strong>der</strong> Plankarte wird<br />

gebeten. <strong>Die</strong> Lage <strong>der</strong> Freileitung sei bereits dargestellt. Es seien die Schutzstreifen<br />

ergänzt worden.<br />

Stellungnahme und Beschluss<br />

Der Bitte wird entsprochen.<br />

<strong>Die</strong> Lage des 20 kV-Kabels wird <strong>in</strong> <strong>der</strong> Darstellung <strong>der</strong> Plankarte ergänzt.<br />

Es wird e<strong>in</strong> H<strong>in</strong>weis zu den Schutzstreifen <strong>der</strong> Freileitung <strong>in</strong> <strong>der</strong> Plankarte geführt. Im Zuge<br />

<strong>der</strong> Erschließungsplanung wird angestrebt, dass die Freileitung unterirdisch verlegt wird.<br />

6.2 <strong>Die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong> werde gebeten, bei evtl. notwendigen Erdarbeiten im Bereich <strong>der</strong><br />

Kabel die ausführende Firma darauf aufmerksam zu machen, dass diese sich vor<br />

Arbeitsbeg<strong>in</strong>n mit dem Netzbezirk Friedberg (Tel. 06031 / 821650) <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung setzen<br />

solle.<br />

Stellungnahme und Beschluss<br />

Der H<strong>in</strong>weis wird zur Kenntnis genommen<br />

und <strong>in</strong> <strong>der</strong> Begründung zum Bebauungsplan für die nachfolgenden Planungsebenen<br />

vermerkt.<br />

6.3 Man gehe davon aus, dass die Kabel weiterh<strong>in</strong> im öffentlichen Bereich lägen,<br />

ansonsten sei u.a. e<strong>in</strong> 2,50 m breiter Schutz- und Arbeitsstreifen auszuweisen, <strong>der</strong> nicht<br />

überbaut werden dürfe.<br />

Stellungnahme und Beschluss<br />

Der Anmerkung wird zugestimmt.<br />

<strong>Die</strong> Kabel verbleiben im öffentlichen Bereich.<br />

6.4 Weiter wird darauf h<strong>in</strong>gewiesen, dass <strong>in</strong> den Bereichen, <strong>in</strong> denen Bepflanzungen<br />

vorgesehen s<strong>in</strong>d, die vorhandenen bzw. geplanten Kabel durch geeignete Maßnahmen zu<br />

schützen seien.<br />

Stellungnahme und Beschluss<br />

Der H<strong>in</strong>weis wird zur Kenntnis genommen<br />

und zur Beachtung im Vollzug des Bebauungsplanes <strong>in</strong> <strong>der</strong> Begründung vermerkt.<br />

6.5 In <strong>der</strong> Begründung sei angegeben, dass auf Wunsch <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> die vorhandene 20 kV-<br />

Freileitung im Zuge <strong>der</strong> Erschließung des Plangebietes durch e<strong>in</strong> 20 kV-Kabel ersetzt<br />

werden solle. <strong>Die</strong> <strong>Stadt</strong> werde gebeten, sich zur Abstimmung direkt mit <strong>der</strong> Fachabteilung<br />

Friedberg (Tel.: 06031 / 821367) <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung zu setzen.<br />

Stellungnahme und Beschluss<br />

Der H<strong>in</strong>weis wird zur Kenntnis genommen.


6.6 Für den Fall, dass die 20 kV-Freileitung im Gebiet verbleiben solle, sei e<strong>in</strong><br />

Schutzstreifen für Gebäude von 7,50 m rechts und l<strong>in</strong>ks <strong>der</strong> Leitungsachse e<strong>in</strong>zuhalten.<br />

Für Anpflanzungen von Gehölzen betrüge die Schutzstreifenbreite 5,0 m. Innerhalb des<br />

Schutzstreifens dürften nur niedrig wachsende Bäume und Sträucher angepflanzt werden,<br />

die im ausgewachsenen Zustand nicht näher als 2,50 m an die Freileitung heranreichen. Es<br />

wird um die Darstellung bei<strong>der</strong> Werte im Bebauungsplan gebeten.<br />

Stellungnahme und Beschluss<br />

Der Bitte wird entsprochen.<br />

E<strong>in</strong> H<strong>in</strong>weis auf die Schutzstreifen <strong>der</strong> Freileitung wird <strong>in</strong> die Plankarte aufgenommen.<br />

6.7 Beim Befahren von Leitungstrassen mit Lkw, Raupen usw. und dem Aufstellen von<br />

Baumasch<strong>in</strong>en seien die e<strong>in</strong>schlägigen Vorschriften, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e <strong>in</strong> Bezug auf den<br />

Abstand zu den 20 kV-Freileitungen e<strong>in</strong>zuhalten.<br />

Sollten Tiefbauarbeiten <strong>in</strong> Mastnähe (ca. 10,00 m um den Maststandort) ausgeführt<br />

werden, wird gebeten, sich frühzeitig mit <strong>der</strong> Fachabteilung <strong>der</strong> OVAG <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung zu<br />

setzen.<br />

Stellungnahme und Beschluss<br />

<strong>Die</strong> Bitte wird zur Kenntnis genommen<br />

und zur Berücksichtigung im Vollzug des Bebauungsplanes <strong>in</strong> <strong>der</strong> Begründung vermerkt.<br />

6.8 <strong>Die</strong> Versorgung des geplanten Baugebietes mit elektrischer Energie kann durch<br />

entsprechende Netzerweiterungen erfolgen.<br />

Stellungnahme und Beschluss<br />

Der H<strong>in</strong>weis wird zur Kenntnis genommen.<br />

6.9 Sollte e<strong>in</strong> externer Ausgleich notwendig werden, werde für e<strong>in</strong>e abschließende<br />

Stellungnahme die genaue Lage sowie Angaben über die Art <strong>der</strong> Maßnahmen benötigt.<br />

Stellungnahme und Beschluss<br />

Der Bitte wird gefolgt<br />

und die OVAG Netz AG im Rahmen <strong>der</strong> Entwurfsoffenlage erneut beteiligt.<br />

7. Regierungspräsidium Darmstadt<br />

7.1 Aus regionalplanerischer Sicht begegne die Planung <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> im RPS/RegFNP<br />

2010 entsprechend dargestellten „Wohnbaufläche / Geplant“ ke<strong>in</strong>en grundsätzlichen<br />

Bedenken.<br />

Stellungnahme und Beschluss<br />

<strong>Die</strong> Ausführung wird zustimmend zur Kenntnis genommen.


7.2 Naturschutz<br />

Schutzgebiete se<strong>in</strong>e von dem Vorhaben nicht betroffen.<br />

Stellungnahme und Beschluss<br />

<strong>Die</strong> Anmerkung wird zur Kenntnis genommen.<br />

7.3 Grundwasserschutz / Wasserversorgung<br />

<strong>Die</strong> Bauleitplanung müsse wasserwirtschaftliche Belange angemessen berücksichtigen.<br />

Gewährleistet werden müsse e<strong>in</strong>e qualitative und quantitativ ausreichende<br />

Wasserversorgung. In den Unterlagen seien dazu ke<strong>in</strong>e ausreichenden Aussagen<br />

enthalten.<br />

Das Plangebiet liege <strong>in</strong> <strong>der</strong> Zone III des Wasserschutzgebietes für die Brunnen 1 und 2 <strong>der</strong><br />

Tr<strong>in</strong>kwassergew<strong>in</strong>nungsanlagen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong> im <strong>Stadt</strong>teil Pohl-Göns (StAnz.<br />

24/1975, Seite 1059 ff). <strong>Die</strong> Ge- und Verbote seien zu beachten.<br />

Stellungnahme und Beschluss<br />

<strong>Die</strong> H<strong>in</strong>weise werden zur Kenntnis genommen<br />

und bei den weiteren Planungen berücksichtigt. E<strong>in</strong>er qualitativen und quantitativen<br />

Wasserversorgung des Gebietes wird abschließend auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong><br />

Erschließungsplanung Rechnung getragen.<br />

7.4 Bodenschutz West<br />

Altlastenverdächtige Flächen seien nicht bekannt.<br />

Stellungnahme und Beschluss<br />

<strong>Die</strong> Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.<br />

7.5 Immissionsschutz<br />

Nördlich des Plangebietes bef<strong>in</strong>de sich e<strong>in</strong>e nach BImSchG genehmigte Biogasanlage. Es<br />

wurde nachgewiesen, dass die beabsichtigte Planung mit <strong>der</strong> vorgesehenen Nutzung durch<br />

die Biogasanlage nicht zu Konfliktsituationen mit den vorhandenen bzw. geplanten<br />

schutzbedürftigen Nutzungen führt. Aus immissionsschutzrechtlicher Sicht bestehen gegen<br />

die Planung ke<strong>in</strong>e Bedenken.<br />

Stellungnahme und Beschluss<br />

<strong>Die</strong> Ausführung wird zustimmend zur Kenntnis genommen.<br />

7.6 Allgeme<strong>in</strong><br />

Sobald <strong>der</strong> Bauleitplan rechtsverb<strong>in</strong>dlich geworden sei, werde um Übersendung e<strong>in</strong>er<br />

Mehrausfertigung an das Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und<br />

Umwelt Frankfurt, Gutleutstraße 114, 60327 Frankfurt, gebeten.


Stellungnahme und Beschluss<br />

Der Anmerkung wird entsprochen.<br />

7.7 Bergaufsicht<br />

In <strong>der</strong> Gemarkung Pohl-Göns, Flur 1 seien <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> Bergbauberechtigungen „Ludwig“<br />

und Ludwig I“ Schächte mit e<strong>in</strong>er Teufe von bis zu 18 m angelegt worden. nähere Angaben<br />

über die Standorte lägen nicht vor.<br />

Es werde empfohlen, bei Aushubarbeiten auf Anzeichen alten Bergbaus zu achten und ggf.<br />

sowohl das Ordnungsamt als auch die Bauaufsichtsbehörde zu <strong>in</strong>formieren und die<br />

notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen<br />

Stellungnahme und Beschluss<br />

Der H<strong>in</strong>weis wird zur Kenntnis genommen<br />

und <strong>in</strong> <strong>der</strong> Begründung zum Bebauungsplan vermerkt.<br />

7.8 Kampfmittelräumdienst<br />

Über die im Lageplan bezeichnete Fläche lägen aussagekräftige Luftbil<strong>der</strong> vor. E<strong>in</strong>e<br />

Auswertung <strong>der</strong> Luftbil<strong>der</strong> habe ke<strong>in</strong>en begründeten Verdacht ergeben, dass mit dem<br />

Auff<strong>in</strong>den von Bombenbl<strong>in</strong>dgängern zu rechnen sei.<br />

Stellungnahme und Beschluss<br />

Der H<strong>in</strong>weis wird zur Kenntnis genommen.<br />

8. Günther und Jutta Stul<br />

Es werde angeregt, die Erschließung des Plangebietes zusätzlich über die Hüttenberger<br />

Straße vorzunehmen. Der dort bef<strong>in</strong>dliche landwirtschaftliche Weg solle entsprechend<br />

verlängert werden. <strong>Die</strong>se Maßnahme würde den Verkehr <strong>in</strong> <strong>der</strong> Alemannenstraße entlasten<br />

und e<strong>in</strong>e Verteilung des Verkehrsaufkommens für das neue Baugebiet mit sich br<strong>in</strong>gen.<br />

Stellungnahme und Beschluss<br />

Der Anregung wird gefolgt.<br />

Durch den Ausbau e<strong>in</strong>es Teiles des Feldweges <strong>in</strong> Verlängerung des Hüttenberger Weges<br />

wird das Plangebiet zum Entwurf zweiseitig erschlossen. Mit e<strong>in</strong>er Breite von 8,5 m ist<br />

dieser Zufahrtsbereich <strong>der</strong> Erschließung über den Keltenweg m<strong>in</strong>destens gleichwertig.<br />

b) Offenlegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB<br />

(1) <strong>Die</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Anlage</strong> bef<strong>in</strong>dlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen <strong>der</strong><br />

Beteiligung <strong>der</strong> Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie <strong>der</strong> Beteiligung <strong>der</strong> Behörden<br />

und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB e<strong>in</strong>gegangenen<br />

Anregungen werden als Stellungnahmen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong> beschlossen.<br />

(2) Der Bebauungsplan wird <strong>in</strong> <strong>der</strong> gem. (1) geän<strong>der</strong>ten Fassung als Entwurf zur Offenlage<br />

gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.


Stellungnahme FD Zentrale F<strong>in</strong>anzen / F<strong>in</strong>anzielle Auswirkungen:<br />

Zeichnungsleiste:<br />

Sachstandsbericht:<br />

(Unterschrift)<br />

<strong>Die</strong> <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong> hat <strong>in</strong> ihrer Sitzung am 30.08.2012<br />

die Aufstellung des Bebauungsplanes „Keltenweg“ beschlossen.<br />

Planziel des aus dem Regionalen Flächennutzungsplan 2010 (RegFNP 2010 ) zu entwickelnden<br />

Bebauungsplanes ist im Wesentlichen die Ausweisung e<strong>in</strong>es Allgeme<strong>in</strong>en Wohngebietes<br />

im S<strong>in</strong>ne § 4 BauNVO <strong>in</strong> Anpassung an den östlich angrenzenden Bebauungsplan „In den<br />

Strichen-Biengärten“ von 1968.<br />

Im Bestreben e<strong>in</strong>en e<strong>in</strong>heitlichen Siedlungskörper zu schaffen, passt sich <strong>der</strong> vorliegende<br />

Bebauungsplan <strong>in</strong> Art und Maß <strong>der</strong> Nutzung den Vorgaben des Altbebauungsplanes an,<br />

die geän<strong>der</strong>ten Nutzeransprüche f<strong>in</strong>den jedoch auch Berücksichtigung bspw. bei <strong>der</strong><br />

differenzierten E<strong>in</strong>teilung <strong>der</strong> Grundstücke.<br />

Der Vorentwurf ließ die Erschließung des Plangebietes alle<strong>in</strong> über den Keltenweg erfolgen.<br />

Zum Entwurf wird die Erschließung dah<strong>in</strong>gehend erweitert, dass die Verlängerung <strong>der</strong><br />

Hüttenberger Straße im Süden des Geltungsbereiches als zweite Zuwegung dient. <strong>Die</strong>se<br />

Zuwegung bereitet e<strong>in</strong>en Knotenpunkt vor, <strong>der</strong> im südlichen Anschluss die Ausweisung<br />

weiterer Wohnbauflächen ermöglicht. Während <strong>der</strong> Vorentwurf mit e<strong>in</strong>er Wegeverb<strong>in</strong>dung<br />

aus dem Gebiet nach Norden die Erschließung nördlich liegen<strong>der</strong> Flächen vorbereitete,<br />

sieht <strong>der</strong> Entwurf e<strong>in</strong>e Anb<strong>in</strong>dung weiterer Flächen im südlichen Bereich vor.<br />

Da sich die Gesamtentwicklung <strong>in</strong> diesem Bereich nach <strong>der</strong>zeitigem Stand nicht <strong>in</strong><br />

nördliche Richtung erstrecken wird, wurden <strong>in</strong> den Bebauungsplanentwurf für den<br />

nördlichen und westlichen Ortsrand Festsetzungen zur Ortsrande<strong>in</strong>grünung aufgenommen.<br />

Der Geltungsbereich des Entwurfes wird um den südlichen Weg (Flurstücke 779/3 und<br />

779/4) erweitert.<br />

<strong>Die</strong> Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im 2-stufigen Regelverfahren, da es sich um<br />

ke<strong>in</strong>e Maßnahme <strong>der</strong> Innenentwicklung handelt. Im Zuge <strong>der</strong> Beteiligung <strong>der</strong> Behörden und<br />

sonstigen Träger öffentlicher Belange s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e Anregungen e<strong>in</strong>gegangen, die nicht im<br />

Rahmen <strong>der</strong> Abwägung überwunden werden könnten.<br />

Abschließend sei festgestellt, dass die <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong> über die getroffenen Festsetzungen<br />

die Anregungen <strong>in</strong> umfangreicher Weise gewürdigt hat, so dass das<br />

Bebauungsplanverfahren fortgeführt werden kann.


Bauleitplanung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong>, <strong>Stadt</strong>teil Pohl-Göns, Bebauungsplan „Keltenweg“<br />

Übersichtskarte, genordet, ohne Maßstab

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