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Neustrukturierung der öffentlich-rechtlichen Fernsehlandschaft - DICE

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nes erwünschten Angebots, muss zunächst geprüft werden, ob eine entsprechende<br />

Sendung schon existiert. Ist dies <strong>der</strong> Fall, liegt kein Marktversagen vor. Eine<br />

Erstellung ist nicht notwendig. Falls eine solche Sendung nicht existiert, sollte<br />

geprüft werden, ob grundsätzlich eine Finanzierung über den Werbe- und o<strong>der</strong><br />

Zuschauermarkt möglich wäre. Falls eine Finanzierung durch die Privaten nicht<br />

zu erwarten ist, die Kosten geringer als <strong>der</strong> abzuschätzende Nutzen und keine<br />

gravierenden Wettbewerbsverzerrungen zu erwarten sind, wäre eine <strong>öffentlich</strong>rechtliche<br />

Bereitstellung möglich.<br />

Ein zweites Argument für die Bereitstellung von Sendungen, das Dewenter &<br />

Haucap (2009a) anführen, bezieht sich wie bei Kruse (2004) zwar auch auf die<br />

Vielfaltssicherung, abweichend dazu wird jedoch nicht darauf abgestellt, dass eine<br />

Zunahme <strong>der</strong> publizistischen Vielfalt vorliegen sollte. Es wird eher darauf abgestellt,<br />

ob eine Verzerrung (im Sinne eines Media-Bias) bei denen durch die<br />

Privaten bereitgestellten Sendungen zu erwarten ist. Ist tatsächlich eine Verzerrung<br />

wahrscheinlich und nicht als solches einfach zu erkennen und ist die Sendung<br />

gesellschaftlich hinreichend relevant, so sollte ein <strong>öffentlich</strong>-rechtliches<br />

Angebot quasi als Korrektiv errichtet werden. 3<br />

Die praktische Anwendung des Ansatzes lässt sich anhand <strong>der</strong> Abbildung 2<br />

gut erkennen. Zum einen wird auf die gesellschaftspolitische Relevanz (abgebildet<br />

an <strong>der</strong> Ordinate) abgestellt. Lediglich gesellschaftspolitisch relevante Themen<br />

erfor<strong>der</strong>n überhaupt eine mögliche Korrektur bezüglich etwaiger Verzerrungen.<br />

Wenig gesellschaftspolitisch relevante Themen lassen auch bei durchaus<br />

verzerrten Informationen keine wesentlichen negativen Auswirkungen erwarten.<br />

Eine Festlegung dessen, was als relevant angesehen wird, kann jedoch nicht allein<br />

aus ökonomischer Sicht erfolgen und muss daher zunächst eingehend analysiert<br />

werden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass bestimmte Informationen wie<br />

etwa Sportergebnisse und weitere Informationen, die allein <strong>der</strong> Unterhaltung<br />

dienen, keine beson<strong>der</strong>e Relevanz aufweisen.<br />

Abbildung 2: Vielfaltsicherung durch <strong>öffentlich</strong>-rechtliche Angebote<br />

Quelle: Dewenter & Haucap (2009a).<br />

3 Vgl. Dewenter & Haucap (2009a) für eine genauere Anwendung des Prüfrasters.<br />

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