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Japans Agrarimporte - DIJ

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Hanns Günther Hilpert<br />

panische Konzession im bilateralen Konflikt mit den USA um den Marktzugang<br />

für Rindfleisch, Orangen und Orangensaft gegen Ende des gleichen<br />

Jahres. Nach scharfen Auseinandersetzungen gestand die japanische<br />

Seite zu, die Importkontingente für diese Produkte aufzuheben, statt dessen<br />

Zölle einzuführen und für die Folgejahre schrittweise Zollsenkungen<br />

vorzunehmen. Unilateral oder bilateral wurden in den nachfolgenden<br />

Jahren noch weitere Liberalisierungsmaßnahmen beschlossen, so z. B. bei<br />

einigen Obst- und Gemüseprodukten, bei Hülsenfrüchten, Käse und Stärke.<br />

Parallel zur Importliberalisierung erfolgte beginnend 1987 auch eine<br />

Umkehr in der Agrarpreispolitik. Es wurden die Erzeugerpreise für Sojabohnen,<br />

für Rübsamen, für Weizen, für Molkereiprodukte, für Rindfleisch<br />

und sogar für Reis gesenkt (Riethmuller 1992: 77–82). Das 1999 neu gefaßte<br />

landwirtschaftliche Grundgesetz setzt die Förderschwerpunkte stärker<br />

in der Regionalentwicklung und im Landwirtschaftsschutz.<br />

Weitere Fortschritte in der Importliberalisierung <strong>Japans</strong> brachten die<br />

multilateralen GATT-Verhandlungen der Uruguay-Runde (1986–1993),<br />

die mit dem WTO-Abkommen ihren Abschluß fanden. In den Verhandlungen<br />

wurde von den USA und von der durch Australien ins Leben gerufenen<br />

Cairns-Gruppe agrarexportierender Staaten die vollständige Liberalisierung<br />

der Agrarmärkte gefordert, während Japan, Korea und die<br />

europäischen Industrieländer ihr Protektions- und Subventionsniveau<br />

weitgehend aufrechterhalten wollten. An dem Agrarhandelskonflikt wäre<br />

fast die Uruguay-Runde gescheitert. In dem ausgehandelten Kompromiß<br />

wurde schließlich nur eine partielle Liberalisierung vereinbart: Alle nichttarifären<br />

Handelshemmnisse, wie insbesondere die Quotierung von<br />

<strong>Agrarimporte</strong>n, wurden verboten. Sie mußten in Zölle umgewandelt werden<br />

(Tariffizierung). Diese Zollsätze sind (in den Industrieländern) im<br />

Zeitraum 1995–2000 im Gesamtdurchschnitt um 36% und in jeder einzelnen<br />

Produktkategorie um mindestens 15% zu senken. Der Marktzutritt<br />

der (tariffizierten) <strong>Agrarimporte</strong> muß anfänglich mindestens 3%, nach<br />

sechs Jahren mindestens 5% betragen. 9 In einem separaten Abkommen<br />

über technische Handelshemmnisse und Hygienemaßnahmen wurde für<br />

außenhandelsrelevante Maßnahmen der Lebensmittelkontrolle und des<br />

Schutzes vor Tier- und Pflanzenkrankheiten eine grundsätzliche Verpflichtung<br />

zur Transparenz, zur inneren Konsistenz und zur wissenschaftlichen<br />

Nachweisbarkeit vereinbart. 10<br />

Was bedeuteten die WTO-Vereinbarungen für Japan? Japan tariffizierte<br />

vertragsgemäß die Importkontingente für Weizen, Hafer, Molkereipro-<br />

270<br />

9 Zu den Bestimmungen des WTO-Abkommens im Bereich Landwirtschaft siehe:<br />

OECD 1995a: 15–18; OECD 1997: 19–24. Der Vertragstext im Wortlaut findet<br />

sich unter: http://www.wto.org/wto/legal/finalact.htm.

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