Japans Agrarimporte - DIJ
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Hanns Günther Hilpert<br />
panische Konzession im bilateralen Konflikt mit den USA um den Marktzugang<br />
für Rindfleisch, Orangen und Orangensaft gegen Ende des gleichen<br />
Jahres. Nach scharfen Auseinandersetzungen gestand die japanische<br />
Seite zu, die Importkontingente für diese Produkte aufzuheben, statt dessen<br />
Zölle einzuführen und für die Folgejahre schrittweise Zollsenkungen<br />
vorzunehmen. Unilateral oder bilateral wurden in den nachfolgenden<br />
Jahren noch weitere Liberalisierungsmaßnahmen beschlossen, so z. B. bei<br />
einigen Obst- und Gemüseprodukten, bei Hülsenfrüchten, Käse und Stärke.<br />
Parallel zur Importliberalisierung erfolgte beginnend 1987 auch eine<br />
Umkehr in der Agrarpreispolitik. Es wurden die Erzeugerpreise für Sojabohnen,<br />
für Rübsamen, für Weizen, für Molkereiprodukte, für Rindfleisch<br />
und sogar für Reis gesenkt (Riethmuller 1992: 77–82). Das 1999 neu gefaßte<br />
landwirtschaftliche Grundgesetz setzt die Förderschwerpunkte stärker<br />
in der Regionalentwicklung und im Landwirtschaftsschutz.<br />
Weitere Fortschritte in der Importliberalisierung <strong>Japans</strong> brachten die<br />
multilateralen GATT-Verhandlungen der Uruguay-Runde (1986–1993),<br />
die mit dem WTO-Abkommen ihren Abschluß fanden. In den Verhandlungen<br />
wurde von den USA und von der durch Australien ins Leben gerufenen<br />
Cairns-Gruppe agrarexportierender Staaten die vollständige Liberalisierung<br />
der Agrarmärkte gefordert, während Japan, Korea und die<br />
europäischen Industrieländer ihr Protektions- und Subventionsniveau<br />
weitgehend aufrechterhalten wollten. An dem Agrarhandelskonflikt wäre<br />
fast die Uruguay-Runde gescheitert. In dem ausgehandelten Kompromiß<br />
wurde schließlich nur eine partielle Liberalisierung vereinbart: Alle nichttarifären<br />
Handelshemmnisse, wie insbesondere die Quotierung von<br />
<strong>Agrarimporte</strong>n, wurden verboten. Sie mußten in Zölle umgewandelt werden<br />
(Tariffizierung). Diese Zollsätze sind (in den Industrieländern) im<br />
Zeitraum 1995–2000 im Gesamtdurchschnitt um 36% und in jeder einzelnen<br />
Produktkategorie um mindestens 15% zu senken. Der Marktzutritt<br />
der (tariffizierten) <strong>Agrarimporte</strong> muß anfänglich mindestens 3%, nach<br />
sechs Jahren mindestens 5% betragen. 9 In einem separaten Abkommen<br />
über technische Handelshemmnisse und Hygienemaßnahmen wurde für<br />
außenhandelsrelevante Maßnahmen der Lebensmittelkontrolle und des<br />
Schutzes vor Tier- und Pflanzenkrankheiten eine grundsätzliche Verpflichtung<br />
zur Transparenz, zur inneren Konsistenz und zur wissenschaftlichen<br />
Nachweisbarkeit vereinbart. 10<br />
Was bedeuteten die WTO-Vereinbarungen für Japan? Japan tariffizierte<br />
vertragsgemäß die Importkontingente für Weizen, Hafer, Molkereipro-<br />
270<br />
9 Zu den Bestimmungen des WTO-Abkommens im Bereich Landwirtschaft siehe:<br />
OECD 1995a: 15–18; OECD 1997: 19–24. Der Vertragstext im Wortlaut findet<br />
sich unter: http://www.wto.org/wto/legal/finalact.htm.