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Vorgeschlagene Reihenfolge - FIS

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den Kommissionen und Sachverständiger angemessene Bedingungen in<br />

Bezug auf jede neue Entwicklung fest.<br />

209 Filmrechte<br />

Alle Verträge über Filmproduktionen in Verbindung mit <strong>FIS</strong> Wettkämpfen<br />

werden zwischen dem Filmproduzenten und dem Nationalen Skiverband<br />

oder der Gesellschaft, der/die die entsprechenden Rechte verwaltet, abgeschlossen.<br />

Sämtliche vertraglichen Vereinbarungen über die Nutzung<br />

anderer Medienrechte werden eingehalten.<br />

210 Organisation der Wettkämpfe<br />

211 Die Organisation<br />

211.1 Der Organisator<br />

211.1.1 Organisator eines <strong>FIS</strong> Wettkampfes ist diejenige Person oder Personengemeinschaft,<br />

die den Wettbewerb am Ort selbst unmittelbar vorbereitet<br />

und durchführt.<br />

211.1.2 Sofern nicht der Nationale Skiverband selbst als Organisator auftritt, ist er<br />

berechtigt, einen ihm angeschlossenen Verein zum Organisator zu<br />

ernennen.<br />

211.1.3 Der Organisator muss gewährleisten, dass akkreditierte Personen die<br />

Vorschriften betreffend die Wettkampfregeln und Jurybeschlüsse<br />

anerkennen und verpflichtet sich in <strong>FIS</strong> Weltcup Rennen, dies von all<br />

jenen Personen, die keine gültige <strong>FIS</strong> Saisonakkreditierung haben, mit<br />

deren Unterschrift belegen zu lassen.<br />

211.2 Das Organisationskomitee<br />

Das Organisationskomitee besteht aus Mitgliedern (physischen oder<br />

juristischen Personen), die vom Organisator und vom Internationalen<br />

Skiverband entsendet werden. Es ist Träger der Rechte, Aufgaben und<br />

Pflichten des Organisators.<br />

211.3 Organisatoren, welche Wettkämpfe für nicht gemäss Art. 203 - 204<br />

qualifizierte Teilnehmer organisieren, ist als Verletzung der Internationalen<br />

Skiwettkampfregeln zu beurteilen. Der <strong>FIS</strong> Vorstand hat gegen einen<br />

solchen Organisator entsprechende Massnahmen zu verhängen.<br />

212 Versicherung<br />

212.1 Der Organisator muss für alle Mitglieder des Organisationskomitees eine<br />

Haftpflichtversicherung abschliessen. Die <strong>FIS</strong> ihrerseits deckt ihre Angestellten<br />

und entsandten Funktionäre, die nicht dem Organisationskomitee<br />

angehören (z.B. Ausrüstungskontrolleur, Medical Supervisor, etc.), während<br />

deren Einsätzen für die <strong>FIS</strong> mit einer Haftpflichtversicherung.<br />

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