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Vorgeschlagene Reihenfolge - FIS

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223.4 Eine Jury kann die in 223.3.1 und 223.3.2 aufgeführten Strafen verhängen,<br />

darf aber keine Geldstrafen, die höher als CHF 5'000.-- sind, aussprechen<br />

oder einen Wettkämpfer von einer anderen <strong>FIS</strong> Veranstaltung<br />

sperren, als an jener, wo das Vergehen begangen wurde.<br />

223.5 Die folgenden Strafentscheide können mündlich ausgesprochen werden:<br />

- Verweise.<br />

- Entzug der Akkreditierung für die betreffende Veranstaltung gegenüber<br />

Personen, die nicht über einen Nationalen Skiverband beim Organisator<br />

zur Akkreditierung angemeldet wurden.<br />

- Entzug der Akkreditierung für die betreffende Veranstaltung gegenüber<br />

Personen, die eine <strong>FIS</strong> Akkreditierung besitzen.<br />

- die Nichtzulassung zur Akkreditierung für die betreffende Veranstaltung<br />

gegenüber Personen, die sich ohne Akkreditierung innerhalb des Wettkampfgeländes<br />

oder in einem mit dem Wettkampf verbundenen örtlichen<br />

Wirkungsbereich befinden.<br />

223.6 Die folgenden Strafentscheide müssen schriftlich verkündet werden:<br />

- die Verhängung von Geldstrafen<br />

- Disqualifikationen<br />

- Verschlechterung der Startposition<br />

- Wettkampfsperren<br />

- Entzug der Akkreditierung von Personen, die durch ihren Nationalen<br />

Skiverband zur Akkreditierung gemeldet wurden<br />

- Entzug der Akkreditierung von Personen, die eine <strong>FIS</strong> Akkreditierung<br />

besitzen.<br />

223.7 Schriftliche Strafentscheide müssen dem Betroffenen (wenn es nicht ein<br />

Athlet ist), dessen Nationalem Skiverband und der <strong>FIS</strong> Generalsekretär<br />

zugestellt werden.<br />

223.8 Disqualifikationen müssen im Schiedsrichterprotokoll und/oder Bericht des<br />

Technischen Delegierten festgehalten werden.<br />

223.9 Alle Strafen müssen im Bericht des Technischen Delegierten aufgeführt<br />

werden.<br />

224 Verfahrensbestimmungen<br />

224.1 Zuständigkeit der Jury<br />

Die Jury der Veranstaltung hat das Recht, durch Stimmenmehrheit Sanktionen<br />

nach obigen Regeln zu verhängen. Bei Stimmengleichheit entscheidet<br />

die Stimme des Vorsitzenden.<br />

224.2 Während des Trainings und der Wettkampfperiode ist jedes stimmberechtigte<br />

Mitglied der Jury berechtigt, gegen Personen die sich Innerhalb<br />

des örtlichen Wirkungskreises aufhalten, mündliche Verweise und den<br />

Entzug der Akkreditierung mit Gültigkeit für die betreffende Veranstaltung<br />

auszusprechen.<br />

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