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Vorgeschlagene Reihenfolge - FIS

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202.1.2 Die Anmeldung aller übrigen Wettkämpfe für den Internationalen Skikalender<br />

erfolgt durch die Nationalen Skiverbände an die <strong>FIS</strong> gemäss<br />

Bestimmungen für die <strong>FIS</strong> Kalenderkonferenz, die durch die <strong>FIS</strong> veröffentlicht<br />

werden.<br />

202.1.2.1 Die Anträge des Nationalen Ski Verbandes (NSA) sind elektronisch über<br />

das von der <strong>FIS</strong> zur Verfügung gestellte Kalender Programm<br />

(ftp://ftp.fisski.ch/Software/Programs/ bis am 31. August (31. Mai für die<br />

Südliche Hemisphäre) an die <strong>FIS</strong> einzureichen.<br />

202.1.2.2 Zuteilung der Wettkämpfe<br />

Die Zuteilung der Wettkämpfe an die nationalen Verbände erfolgt durch<br />

die elektronische Kommunikation zwischen <strong>FIS</strong> und den Nationalen Ski<br />

Verbänden. Im Falle der <strong>FIS</strong> Weltcup Bewerbe, unterliegen die Kalender<br />

auf Antrag des jeweiligen technischen Komitees der Genehmigung des<br />

Vorstandes.<br />

202.1.2.3 Homologationen<br />

Wettkämpfe, die im <strong>FIS</strong>-Kalendererscheinen, dürfen nur auf Wettkampfstrecken<br />

oder Sprungschanzen ausgetragen werden, die von der <strong>FIS</strong><br />

homologiert worden sind.<br />

Mit dem Ansuchen um Aufnahme in den <strong>FIS</strong>-Kalender muss die Homologationsdekretnummer<br />

angegeben werden.<br />

202.1.2.4 Veröffentlichung des <strong>FIS</strong>-Kalenders<br />

Der <strong>FIS</strong> Kalender ist auf der <strong>FIS</strong> Website www.fis-ski.com veröffentlicht.<br />

Absagen, Verschiebungen und andere Änderungen werden laufend von<br />

der <strong>FIS</strong> aktualisiert.<br />

202.1.2.5 Verschiebungen<br />

Im Falle einer Verschiebung eines im <strong>FIS</strong> Kalender aufgeführten Wettkampfes<br />

hat sofort eine entsprechende Meldung an die <strong>FIS</strong> zu erfolgen,<br />

und eine neue Ausschreibung/Einladung muss an die Nationalen Skiverbände<br />

verschickt werden, ansonsten der entsprechende Wettkampf nicht<br />

für die <strong>FIS</strong> Punktebewertung herangezogen wird.<br />

202.1.2.6 Kalendergebühren<br />

Zusätzlich zum Jahresbeitrag ist eine vom <strong>FIS</strong> Kongress festgelegte<br />

Kalendergebühr für jedes Jahr und jeden Bewerb, welche im <strong>FIS</strong> Kalender<br />

publiziert ist zu entrichten. Für zusätzliche Veranstaltungen, die von der<br />

<strong>FIS</strong> später als 30 Tage vor dem Datum des Bewerbes genehmigt werden,<br />

ist die Kalendergebühr mit einem Zuschlag von 50% zu bezahlen.<br />

Die Kalendergebühr einer zu verschiebenden Veranstaltung wird in vollem<br />

Umfang vom ursprünglich organisierenden Nationalen Skiverband getragen.<br />

Zu Beginn der Saison erhält jeder Nationale Verband eine Pauschalrechnung<br />

von 70% der Totalrechnung aus der vorangegangenen Saison.<br />

Am Ende der Saison erhält jeder Verband eine detaillierte Rechung für<br />

alle während der Saison eingeschriebenen Bewerbe. Der Saldo wird anschliessend<br />

direkt dem jeweiligen Kontokorrent der betreffenden Nation<br />

verrechnet.<br />

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