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Vorgeschlagene Reihenfolge - FIS

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503.1.3 Prüfungen und Lizenz<br />

Nach vollständiger Erfüllung aller Ausbildungsanforderungen und der Teilnahme<br />

am Seminar wird der Aspirant zum Abschluss des ersten Weiterbildungs-Seminars<br />

zur Prüfung zugelassen.<br />

Nach bestandener Prüfung erhält der Aspirant die Lizenz in Form eines TD-<br />

Ausweises. Nach der Teilnahme des zweiten Seminars und der bestandenen<br />

Prüfung wird der TD-Ausweis gültig gemacht und der TD erhält sein TD-<br />

Abzeichen. Zwischen der ersten und der zweiten Prüfung hat der TD-<br />

Aspirant auf nationaler Ebene praktische Übungen zu erfüllen.<br />

503.1.4 Fortbildung und Erlöschen der Lizenz<br />

Jeder lizenzierte TD hat alle zwei Jahre an einem im Auftrag der <strong>FIS</strong> organisierten<br />

Fortbildungskurs teilzunehmen.<br />

Ein TD, der an zwei aufeinanderfolgenden <strong>FIS</strong> TD-Seminaren oder in zwei<br />

aufeinanderfolgenden Jahren ohne einen hinreichenden Grund den ihm<br />

übertragenen TD-Einsatz nicht ausübt, verliert seine TD-Lizenz. Ein Wiedereinsatz<br />

ist nur möglich, wenn nach erfolgreicher Teilnahme an einem <strong>FIS</strong> TD-<br />

Kurs der Wiedereinsatz vom Obmann des Nationalen Skiverbandes und vom<br />

Leiter des Kurses schriftlich befürwortet wird. Der Wiedereinsatz muss vom<br />

Sub-Komitee Nordische Kombination für Offizielle, Regeln und Kontrolle bestätigt<br />

werden.<br />

Nach dem Erreichen des 65. Lebensjahres scheidet ein TD automatisch als<br />

<strong>FIS</strong>-TD aus.<br />

503.1.5 Die Aufgaben des Technischen Delegierten<br />

503.1.5.1 Vor dem Wettkampf<br />

Der TD soll sich frühzeitig mit dem Organisationskomitee des Veranstalters<br />

in Verbindung setzen und sich durch den Veranstalter über den Stand der<br />

Vorbereitungsarbeiten unterrichten lassen. Er hat sich rechtzeitig vor dem<br />

Wettkampf, mindestens einen Tag vor Beginn des offiziellen Trainings<br />

(Sprung), am Veranstaltungsort einzufinden, damit er die präparierte Schanzenanlage<br />

sowie Laufstrecke und deren Organisation ausreichend überprüfen<br />

kann.<br />

Der TD hat Einsicht in die Homologierungsunterlagen (Skisprung/Langlauf)<br />

zu nehmen. Die Zertifikate für Schanze und Laufstrecke sind dem TD unaufgefordert<br />

vorzulegen.<br />

Die Überprüfung durch den TD soll sich beziehen auf<br />

- die Organisation der Veranstaltung (Aufenthalts- und Transportbedingungen<br />

für die Mannschaften, Arbeitsmöglichkeiten für die Medienvertreter,<br />

Vorbereitung der Mannschaftsführersitzungen),<br />

- die Schanzenanlagen (Übereinstimmung der realen Schanzenprofile mit<br />

den Zertifikaten, Präparierung der Schanzen, Sicherheit für die Springer,<br />

Messeinrichtungen)<br />

- die geplante technisch-organisatorische Durchführung der Skisprungwettkämpfe<br />

(Bedingungen für Sprungrichter, Weitenmesser und Rechenbüro,<br />

Telefon- und Funkverbindungen, Trainerstandplatz, Ergebnisbekanntgabe,<br />

Startzeitkontrolle, Sanitätswesen, Absperrmassnahmen) und<br />

- die Laufstrecke, einschliesslich Stadion (Überprüfung Streckenprofil, Stadionaufbau,<br />

Start- und Zielbereich, Absperrung der Bereiche und Zonen)<br />

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