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Editorial<br />
Foto: Jiri Benesch<br />
Gleich lange Spiesse<br />
für alle!<br />
Liebe Leserinnen, liebe Leser<br />
In seiner Wachstumsstrategie für den Tourismusstandort Schweiz vom 18. Juni 2010 definiert der Bundesrat<br />
vier Ziele der Schweizer Tourismuspolitik, darunter die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Tourismusunternehmen<br />
und die Steigerung der Attraktivität des touristischen Angebots. Die Vorgaben des<br />
Bundes im Bereich der Tourismusförderung werden von Schweiz Tourismus umgesetzt. Schweiz Tourismus<br />
ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und nimmt unter anderem staatliche Aufgaben wahr. Damit<br />
hat Schweiz Tourismus verfassungsmässige Vorgaben, namentlich die Grundrechte, inklusive das Rechtsgleichheitsgebot<br />
der Bundesverfassung, zu respektieren und zwar auch im Bereich der Standortförderung.<br />
Schweiz Tourismus unterhält verschiedene Partnerschaften mit Wirtschaftspartnern, um das Image und<br />
den Bekanntheitsgrad ihrer strategischen und offiziellen Partner im In- und Ausland zu fördern. Unter anderem<br />
ist Schweiz Tourismus mit der Swiss International Air Lines und dem Flughafen Zürich je eine solche<br />
Partnerschaft eingegangen. Diese beinhalten Vereinbarungen mit Exklusivcharakter, welche andere Anbieter<br />
betroffener Dienstleistungen, etwa der Basisinfrastruktur im Bereich des Flugverkehrs, ausschliessen.<br />
Konkret bedeutet dies, dass Schweiz Tourismus im Bereich des Flugverkehrs ausschliesslich mit dem<br />
Flughafen Zürich und der Swiss International Air Lines zusammenarbeitet. Andere Schweizer Flughäfen<br />
und Fluggesellschaften können von dieser Image- und Bekanntheitsförderung nicht profitieren. Auch europäische<br />
Reiseveranstalter beklagen sich seit Jahren, dass es schwerfällt, Gäste mit anderen Airlines<br />
ausser der Swiss International Airlines in die Schweiz zu fliegen.<br />
Gerade im Bereich der Basisinfrastruktur, wie etwa im Flugverkehr, sind solche Privilegierungen einzelner<br />
Anbieter von touristischen Dienstleistungen durch eine öffentlich rechtliche Institution, welche massgebend<br />
mit Steuergeldern finanziert wird, vor dem Hintergrund des Rechtsgleichheitsgebots nicht zulässig.<br />
Deshalb ersuche ich den Bundesrat mit der Motion «Wirtschaftspartnerschaften Schweiz Tourismus<br />
ohne Exklusivcharakter», das Nötige vorzukehren, das<br />
Schweiz Tourismus im genannten Bereich künftig keine<br />
Wirtschaftspartnerschaften mit Exklusivitätsrechten<br />
mehr eingeht, damit alle Schweizer Fluggesellschaften<br />
und Flughäfen mit gleich langen Spiessen wirtschaften<br />
können.<br />
Nationalrat Christian Wasserfallen,<br />
Präsident IGBL<br />
<strong>Bern</strong> Airport 3/<strong>2013</strong> 3