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Ausgabe 3/2013 - Bern-Belp

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Editorial<br />

Foto: Jiri Benesch<br />

Gleich lange Spiesse<br />

für alle!<br />

Liebe Leserinnen, liebe Leser<br />

In seiner Wachstumsstrategie für den Tourismusstandort Schweiz vom 18. Juni 2010 definiert der Bundesrat<br />

vier Ziele der Schweizer Tourismuspolitik, darunter die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Tourismusunternehmen<br />

und die Steigerung der Attraktivität des touristischen Angebots. Die Vorgaben des<br />

Bundes im Bereich der Tourismusförderung werden von Schweiz Tourismus umgesetzt. Schweiz Tourismus<br />

ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und nimmt unter anderem staatliche Aufgaben wahr. Damit<br />

hat Schweiz Tourismus verfassungsmässige Vorgaben, namentlich die Grundrechte, inklusive das Rechtsgleichheitsgebot<br />

der Bundesverfassung, zu respektieren und zwar auch im Bereich der Standortförderung.<br />

Schweiz Tourismus unterhält verschiedene Partnerschaften mit Wirtschaftspartnern, um das Image und<br />

den Bekanntheitsgrad ihrer strategischen und offiziellen Partner im In- und Ausland zu fördern. Unter anderem<br />

ist Schweiz Tourismus mit der Swiss International Air Lines und dem Flughafen Zürich je eine solche<br />

Partnerschaft eingegangen. Diese beinhalten Vereinbarungen mit Exklusivcharakter, welche andere Anbieter<br />

betroffener Dienstleistungen, etwa der Basisinfrastruktur im Bereich des Flugverkehrs, ausschliessen.<br />

Konkret bedeutet dies, dass Schweiz Tourismus im Bereich des Flugverkehrs ausschliesslich mit dem<br />

Flughafen Zürich und der Swiss International Air Lines zusammenarbeitet. Andere Schweizer Flughäfen<br />

und Fluggesellschaften können von dieser Image- und Bekanntheitsförderung nicht profitieren. Auch europäische<br />

Reiseveranstalter beklagen sich seit Jahren, dass es schwerfällt, Gäste mit anderen Airlines<br />

ausser der Swiss International Airlines in die Schweiz zu fliegen.<br />

Gerade im Bereich der Basisinfrastruktur, wie etwa im Flugverkehr, sind solche Privilegierungen einzelner<br />

Anbieter von touristischen Dienstleistungen durch eine öffentlich rechtliche Institution, welche massgebend<br />

mit Steuergeldern finanziert wird, vor dem Hintergrund des Rechtsgleichheitsgebots nicht zulässig.<br />

Deshalb ersuche ich den Bundesrat mit der Motion «Wirtschaftspartnerschaften Schweiz Tourismus<br />

ohne Exklusivcharakter», das Nötige vorzukehren, das<br />

Schweiz Tourismus im genannten Bereich künftig keine<br />

Wirtschaftspartnerschaften mit Exklusivitätsrechten<br />

mehr eingeht, damit alle Schweizer Fluggesellschaften<br />

und Flughäfen mit gleich langen Spiessen wirtschaften<br />

können.<br />

Nationalrat Christian Wasserfallen,<br />

Präsident IGBL<br />

<strong>Bern</strong> Airport 3/<strong>2013</strong> 3

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