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Amtsblatt Nr. 225 August 2013 - Gemeinde Machern

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aches neu errichtet. Im Bereich der Sichtachse des Schlossparkes Püchau wird der Deich mit einer luftseitigen<br />

Neigung von 1:4 hergestellt. Auf der gesamten Länge der geplanten Deichbaumaßnahme wird ein landseitiger<br />

Deichverteidigungsweg mit einer Gesamtbreite von 4,00 m angeordnet, um die Zugänglichkeit für Unterhaltung<br />

und Deichverteidigung zu gewährleisten. Der geplante Deich Püchau-Grubnitz quert mehrere Verkehrsflächen<br />

bzw. Wirtschaftswege für Ackerflächen. Sämtliche durch den Neubau des Deiches verursachten Eingriffe in das<br />

Wegenetz werden durch den Bau der Deichüberfahrten bzw. der Wegeanpassung wieder hergestellt. Die den<br />

Deich kreuzenden Leitungsbestände werden nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik angepasst und<br />

nach Vereinbarungen mit den betroffenen Unternehmen verlegt bzw. installiert.<br />

Der bestehende Altdeich Groitzsch-Bennewitz wird nach Errichtung des Hochwasserschutzdeiches Püchau-<br />

Grubnitz zwischen Deich km 0+698 bis 0+988 im Bereich von Groitzsch vollständig bis auf Geländehöhe<br />

zurückgebaut. Die Siele Groitzsch I und II fallen dadurch weg. Laut Genehmigungsplanung dient dieser<br />

abschnittsweise Abtrag des Deiches der schnellen Entwässerung der binnenseitig überfluteten Flächen nach<br />

abgelaufenen Hochwasserereignissen und der Absenkung des Wasserspiegels durch rückwärtigen Einstau der<br />

Retentionsfläche bei Hochwasserereignissen. Nach Ansicht der LTV verliert der Deichabschnitt km 0+000 bis<br />

0+698 des Deiches Groitzsch-Bennewitz durch den vorgenannten Abtrag des Deiches im Bereich von Deichkm<br />

0+698 bis 0+988 seine Funktion als Hochwasserschutzanlage. Eine Entwidmung dieses 698 m langen<br />

Abschnittes wurde beantragt.<br />

Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Kompensationsmaßnahmen werden Grundstücke<br />

in den Gemarkungen Grubnitz, Nepperwitz, Dögnitz, Lübschütz, Püchau, Groitzsch beansprucht.<br />

III<br />

Für das Vorhaben besteht gemäß §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

im Freistaat Sachsen (SächsUVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Juli 2007 (SächsGVBl.<br />

S. 349), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 6. Juni <strong>2013</strong> (SächsGVBl. S. 451, 467) i. V. m. §§<br />

3a, 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom<br />

24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 8. April <strong>2013</strong> (BGBl. I S.<br />

734, 745), eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.<br />

Die Planunterlagen (Zeichnungen und Erläuterungen einschließlich der für das Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren<br />

notwendigen Unterlagen) liegen in der Zeit vom<br />

Mittwoch, dem 21. <strong>August</strong> <strong>2013</strong>, bis einschließlich Freitag, dem 20. September <strong>2013</strong>,<br />

a (für die <strong>Gemeinde</strong> Jesewitz) in den Räumen des Verwaltungsverbandes Eilenburg-West, Maxim-Gorki-<br />

Platz 1, 04838 Eilenburg, Telefon: 03423 662343<br />

während der Dienststunden: Montag: 09:00 – 12:00 Uhr<br />

Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:30 Uhr<br />

Mittwoch: (nur nach telefonischer Voranmeldung)<br />

Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr<br />

Freitag: (nur nach telefonischer Voranmeldung)<br />

b in der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung Bennewitz, Bahnhofstraße 24, 04828 Bennewitz, Telefon: 03425 89320<br />

während der Dienststunden: Montag: (nur nach telefonischer Voranmeldung)<br />

Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr<br />

Mittwoch: (nur nach telefonischer Voranmeldung)<br />

Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr<br />

Freitag: 09:00 – 12:00 Uhr<br />

c in der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Machern</strong>, Schloßplatz 9, 04827 <strong>Machern</strong>, Telefon: 034292 8500<br />

während der Dienststunden: Montag: (nur nach telefonischer Voranmeldung)<br />

Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr<br />

Mittwoch: (nur nach telefonischer Voranmeldung)<br />

Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr<br />

Freitag: (nur nach telefonischer Voranmeldung)<br />

zur allgemeinen Einsichtnahme aus.<br />

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