Ergebnisprotokoll über die 44. öffentliche Sitzung des ... - Großbeeren
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Reihe von Bahnhofsempfangsgebäuden zum Verkauf anstehen. Am 14.01.08 hat Herr Ritter<br />
für <strong>die</strong> Gemeinde <strong>Großbeeren</strong> an einer Fachtagung zu <strong>die</strong>ser Thematik teilgenommen. Dort<br />
hieß es, dass das Bahnhofsgebäude in <strong>Großbeeren</strong> noch nicht in der mit höherer Priorität<br />
geführten Liste der abzugebenden Gebäude enthalten ist. Es gibt keine Nutzungsabsichten<br />
der Bahn für <strong>die</strong>ses Gebäude und auch noch keine von der Gemeinde <strong>Großbeeren</strong>. Die<br />
Gemeinde sollte aber durchaus adäquate Nutzungsmöglichkeiten für <strong>die</strong>ses Gebäude<br />
erschließen können. Herr Ahlgrimm empfiehlt, das Gebäude in den Bestand der Kommune<br />
zu nehmen. Über eine Preisregelung wurde noch nicht gesprochen. Geäußert wurde in der<br />
vorgenannten Fachtagung vom Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung, dass <strong>die</strong>se<br />
Gebäude, <strong>die</strong> keinen Nutzen mehr für <strong>die</strong> Bahn darstellen zu einem symbolischen Preis<br />
verkauft werden sollen. Mit <strong>die</strong>ser vorliegenden Beschlussvorlage verpflichtet sich <strong>die</strong><br />
Gemeinde nicht zu einem Kaufgeschäft sondern sie bekundet ihr Interesse und schiebt das<br />
Verfahren an, dass das Bahnhofsgebäude, dass sich bislang in einem planfestgestellten<br />
Bereich für Bahnzwecke befindet, aus <strong>die</strong>ser Planfeststellung herausgelöst wird. Frau<br />
Grams äußert Bedenken, hinsichtlich der Behandlung der Beschlussvorlage im <strong>öffentliche</strong>n<br />
Teil der <strong>Sitzung</strong>, da es sich um den Kauf eines Grundstückes handelt. Von Herrn Ahlgrimm<br />
werden <strong>die</strong>se Bedenken zerstreut, da es sich hier um eine Interessensbekundung und nicht<br />
um einen Kauf handelt. Herr Müller spricht sich für <strong>die</strong> Interessensbekundung aus und<br />
bemerkt, dass man sich Gedanken <strong>über</strong> <strong>die</strong> mögliche Nutzung machen sollte. Er sieht das<br />
Potential nicht, dass <strong>die</strong> Gemeinde touristisch so attraktiv ist, dass dort ein<br />
Empfangsgebäude mit Tourismusbüro eingerichtet wird, da es bereits ein Tourismusbüro in<br />
der Gemeinde <strong>Großbeeren</strong> gibt. Eine kombinierte Nutzung mit der IPG sollte in Erwägung<br />
gezogen werden. Chance sollte aber nicht vergeben werden, dass Gebäude zu erwerben.<br />
Auch eine Teilung mit einem späteren Investor ist denkbar. Ein Kauf auf „Vorrat“ wird von<br />
Herrn Müller nicht empfohlen. Abschließend bekräftigt Herr Müller, dass man sich <strong>über</strong> <strong>die</strong><br />
Nutzung <strong>die</strong>ses Gebäu<strong>des</strong> noch einmal detailliert unterhalten sollte. Herr Regeler pflichtet<br />
Herrn Müller bei und sieht den Bedarf für ein Tourismusbüro dort als nicht gegeben an. Sollte<br />
sich <strong>die</strong> Gemeinde <strong>Großbeeren</strong> entscheiden, <strong>die</strong>se Liegenschaft anzukaufen, muss eine<br />
Nutzungskonzeption vorliegen. Herr Regeler stimmt der Interessensbekundung zu. Auch<br />
Frau Janke schließt sich den Vorrednern an und bekräftigt, dass mit einem<br />
Nutzungskonzept dann <strong>die</strong> Vermarktung leichter wird. Sollte es zu einem Erwerb <strong>des</strong><br />
Grundstückes kommen, wird vorher in einer nicht<strong>öffentliche</strong>n <strong>Sitzung</strong> <strong>über</strong> den Kaufpreis und<br />
der zukünftigen Nutzung beraten lt. Herrn Ahlgrimm. Herr Ahlgrimm informiert <strong>über</strong> den<br />
Stand der Vermarktung der GVZ-Grundstücke und macht folgenden Vorschlag: Ist <strong>die</strong><br />
Vermarktung voraussichtlich im Jahr 2009 abgeschlossen, trennt sich <strong>die</strong> Gemeinde von der<br />
Treuhandgesellschaft/IPG und dann könnte eine Gesellschaft oder ein Eigenbetrieb der<br />
Gemeinde dass GVZ mit den dazu gehörigen 250 ha Gewerbeflächen betreuen und im<br />
Bahnhofsgebäude untergebracht werden. Über <strong>die</strong> eventuelle Gesellschaftsform der<br />
Betreibergesellschaft kann noch keine Auskunft gegeben werden. Dar<strong>über</strong> kann erst<br />
entschieden werden, wenn dann tatsächlich das Gebäude gekauft wird.<br />
Abstimmung: 6/ 0 / 0<br />
Eine Beschlussvorlage ist vorzubereiten.<br />
Beschluss-Nr. HA 250-<strong>44.</strong>/2008 (Drucksache 284/2008)<br />
Beschlusstext:<br />
Der Hauptausschuss der Gemeinde <strong>Großbeeren</strong> empfiehlt der Gemeindevertretung<br />
<strong>Großbeeren</strong> folgende Beschlussfassung:<br />
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