Kirchgeldbrief - Evangelischen Kirchengemeinde Großhabersdorf
Kirchgeldbrief - Evangelischen Kirchengemeinde Großhabersdorf
Kirchgeldbrief - Evangelischen Kirchengemeinde Großhabersdorf
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Evangelisch in Franken<br />
Die<br />
Evangelisch-Lutherischen<br />
<strong>Kirchengemeinde</strong>n<br />
<strong>Großhabersdorf</strong> mit Oberreichenbach,<br />
Unterschlauersbach und Vincenzenbronn<br />
Evang. Pfarramt <strong>Großhabersdorf</strong>, Am Kirchberg 1, 90613 <strong>Großhabersdorf</strong><br />
<strong>Großhabersdorf</strong>, im Juli 2012<br />
Liebe Gemeindeglieder,<br />
wie jedes Jahr bittet Sie Ihre <strong>Kirchengemeinde</strong> um die „Kirchensteuer für die<br />
Ortsgemeinde“, das Kirchgeld.<br />
Im vergangenen Jahr haben Sie insgesamt 8.744,00 Euro in die <strong>Kirchengemeinde</strong>kasse<br />
eingezahlt, um die Außenrenovierung des Gebäudes in der Hadewartstraße<br />
( Kindertagesstätte Tulipan und CVJM-Heim) zu unterstützen.<br />
Vielen herzlichen Dank dafür!<br />
Auch in diesem Jahr wird ihr Kirchgeld ausschließlich der Sanierung dieses<br />
Gebäudes zu Gute kommen.<br />
Die allgemeinen Informationen zum Kirchgeld drucken wir im<br />
Folgenden zur Erinnerung ab:<br />
Zahlen die <strong>Evangelischen</strong> (bis auf Württemberg) im ganzen Rest der Bundesrepublik<br />
neun Prozent ihrer Lohn- und Einkommensteuer an die Kirche, so sind es in Bayern<br />
ein Prozent weniger, also nur acht Prozent.<br />
Dafür gibt es in Bayern das Kirchgeld, eine Art Kirchensteuer für die örtliche<br />
<strong>Kirchengemeinde</strong> – also keine freiwillige Spende, sondern eine verpflichtende<br />
Steuer. 70 Jahre lang betrug das Kirchgeld zwischen 1,50 und 15.-- €,<br />
je nach zu versteuerndem Jahreseinkommen konnten sich die Gemeindeglieder<br />
selbst einschätzen. Nach fast einem drei Viertel Jahrhundert hat<br />
die Landeskirche die Kirchgeldsätze 2004 modernisiert und den heutigen<br />
Verdienstmöglichkeiten und gesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst.<br />
So wurde das Existenzminimum völlig frei gestellt von der Kirchgeldverpflichtung.<br />
Neu eingeführt wurden in der „Selbsteinschätzungs-Tabelle“ Gehaltsgruppen,<br />
von denen vor 70 Jahren noch niemand zu träumen wagte.<br />
Zu versteuernde Jahreseinkommen von 70.000.-- € und darüber wurden<br />
beispielsweise neu erfasst.<br />
bitte wenden<br />
Bankverbindung:<br />
Raiffeisenbank, Konto Nr. 25 10677, BLZ 760 695 98<br />
Sparkasse Fürth, Konto Nr. 292 409, BLZ 762 500 00<br />
Evangelisch – Lutherisches Pfarramt<br />
Am Kirchberg 1, 90613 <strong>Großhabersdorf</strong><br />
Telefon: 09105 / 242, FAX: 09105 / 9355
Ihre <strong>Kirchengemeinde</strong> ist auf Ihre Mithilfe dringend angewiesen.<br />
Bitte stufen Sie sich nach der unten stehenden Tabelle je nach zu versteuerndem<br />
Einkommen selbst ein und unterstützen Sie Ihre <strong>Kirchengemeinde</strong> mit Ihrem<br />
Kirchgeld.<br />
Beim Finanzamt wird es als abzugsfähig anerkannt.<br />
Für Beträge über 50.-- €, oder auf Wunsch, erhalten Sie selbstverständlich eine<br />
Zuwendungsbescheinigung. Ansonsten genügt der Überweisungsbeleg als<br />
Nachweis.<br />
Ihre Überweisung erbitten wir auf eines unserer Konten:<br />
Raiffeisenbank <strong>Großhabersdorf</strong>, Konto Nr. 25 10677, BLZ 760 695 98<br />
Sparkasse Fürth, Konto Nr. 292 409, BLZ 762 500 00.<br />
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.<br />
Otto Schrepfer, Pfarrer<br />
Hans Ulsenheimer<br />
( Telefon 242) Vertrauensmann des KV<br />
(Telefon 442 )<br />
Jährliche Einkünfte oder Bezüge gemäß<br />
§ 7 Absatz 3 KirchStErhebG<br />
Jährliches<br />
Kirchgeld<br />
€ 8.004.— bis € 9.999.— € 5.—<br />
€ 10.000.— bis € 24.999.— € 10.—<br />
€ 25.000.— bis € 39.999.— € 25.—<br />
€ 40.000.— bis € 54.999.— € 45.—<br />
€ 55.000.— bis € 69.999.— € 70.—<br />
€ 70.000.—und mehr € 100.—<br />
Bankverbindung:<br />
Raiffeisenbank, Konto Nr. 25 10677, BLZ 760 695 98<br />
Sparkasse Fürth, Konto Nr. 292 409, BLZ 762 500 00<br />
Evangelisch – Lutherisches Pfarramt<br />
Am Kirchberg 1, 90613 <strong>Großhabersdorf</strong><br />
Telefon: 09105 / 242, FAX: 09105 / 9355