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Kirchgeldbrief - Evangelischen Kirchengemeinde Großhabersdorf

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Evangelisch in Franken<br />

Die<br />

Evangelisch-Lutherischen<br />

<strong>Kirchengemeinde</strong>n<br />

<strong>Großhabersdorf</strong> mit Oberreichenbach,<br />

Unterschlauersbach und Vincenzenbronn<br />

Evang. Pfarramt <strong>Großhabersdorf</strong>, Am Kirchberg 1, 90613 <strong>Großhabersdorf</strong><br />

<strong>Großhabersdorf</strong>, im Juli 2012<br />

Liebe Gemeindeglieder,<br />

wie jedes Jahr bittet Sie Ihre <strong>Kirchengemeinde</strong> um die „Kirchensteuer für die<br />

Ortsgemeinde“, das Kirchgeld.<br />

Im vergangenen Jahr haben Sie insgesamt 8.744,00 Euro in die <strong>Kirchengemeinde</strong>kasse<br />

eingezahlt, um die Außenrenovierung des Gebäudes in der Hadewartstraße<br />

( Kindertagesstätte Tulipan und CVJM-Heim) zu unterstützen.<br />

Vielen herzlichen Dank dafür!<br />

Auch in diesem Jahr wird ihr Kirchgeld ausschließlich der Sanierung dieses<br />

Gebäudes zu Gute kommen.<br />

Die allgemeinen Informationen zum Kirchgeld drucken wir im<br />

Folgenden zur Erinnerung ab:<br />

Zahlen die <strong>Evangelischen</strong> (bis auf Württemberg) im ganzen Rest der Bundesrepublik<br />

neun Prozent ihrer Lohn- und Einkommensteuer an die Kirche, so sind es in Bayern<br />

ein Prozent weniger, also nur acht Prozent.<br />

Dafür gibt es in Bayern das Kirchgeld, eine Art Kirchensteuer für die örtliche<br />

<strong>Kirchengemeinde</strong> – also keine freiwillige Spende, sondern eine verpflichtende<br />

Steuer. 70 Jahre lang betrug das Kirchgeld zwischen 1,50 und 15.-- €,<br />

je nach zu versteuerndem Jahreseinkommen konnten sich die Gemeindeglieder<br />

selbst einschätzen. Nach fast einem drei Viertel Jahrhundert hat<br />

die Landeskirche die Kirchgeldsätze 2004 modernisiert und den heutigen<br />

Verdienstmöglichkeiten und gesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst.<br />

So wurde das Existenzminimum völlig frei gestellt von der Kirchgeldverpflichtung.<br />

Neu eingeführt wurden in der „Selbsteinschätzungs-Tabelle“ Gehaltsgruppen,<br />

von denen vor 70 Jahren noch niemand zu träumen wagte.<br />

Zu versteuernde Jahreseinkommen von 70.000.-- € und darüber wurden<br />

beispielsweise neu erfasst.<br />

bitte wenden<br />

Bankverbindung:<br />

Raiffeisenbank, Konto Nr. 25 10677, BLZ 760 695 98<br />

Sparkasse Fürth, Konto Nr. 292 409, BLZ 762 500 00<br />

Evangelisch – Lutherisches Pfarramt<br />

Am Kirchberg 1, 90613 <strong>Großhabersdorf</strong><br />

Telefon: 09105 / 242, FAX: 09105 / 9355


Ihre <strong>Kirchengemeinde</strong> ist auf Ihre Mithilfe dringend angewiesen.<br />

Bitte stufen Sie sich nach der unten stehenden Tabelle je nach zu versteuerndem<br />

Einkommen selbst ein und unterstützen Sie Ihre <strong>Kirchengemeinde</strong> mit Ihrem<br />

Kirchgeld.<br />

Beim Finanzamt wird es als abzugsfähig anerkannt.<br />

Für Beträge über 50.-- €, oder auf Wunsch, erhalten Sie selbstverständlich eine<br />

Zuwendungsbescheinigung. Ansonsten genügt der Überweisungsbeleg als<br />

Nachweis.<br />

Ihre Überweisung erbitten wir auf eines unserer Konten:<br />

Raiffeisenbank <strong>Großhabersdorf</strong>, Konto Nr. 25 10677, BLZ 760 695 98<br />

Sparkasse Fürth, Konto Nr. 292 409, BLZ 762 500 00.<br />

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.<br />

Otto Schrepfer, Pfarrer<br />

Hans Ulsenheimer<br />

( Telefon 242) Vertrauensmann des KV<br />

(Telefon 442 )<br />

Jährliche Einkünfte oder Bezüge gemäß<br />

§ 7 Absatz 3 KirchStErhebG<br />

Jährliches<br />

Kirchgeld<br />

€ 8.004.— bis € 9.999.— € 5.—<br />

€ 10.000.— bis € 24.999.— € 10.—<br />

€ 25.000.— bis € 39.999.— € 25.—<br />

€ 40.000.— bis € 54.999.— € 45.—<br />

€ 55.000.— bis € 69.999.— € 70.—<br />

€ 70.000.—und mehr € 100.—<br />

Bankverbindung:<br />

Raiffeisenbank, Konto Nr. 25 10677, BLZ 760 695 98<br />

Sparkasse Fürth, Konto Nr. 292 409, BLZ 762 500 00<br />

Evangelisch – Lutherisches Pfarramt<br />

Am Kirchberg 1, 90613 <strong>Großhabersdorf</strong><br />

Telefon: 09105 / 242, FAX: 09105 / 9355

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