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Statut zur Organisation der Landesarbeitsgemeinschaften

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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Baden-Württemberg<br />

Forststr. 93 – 70176 Stuttgart<br />

Fon: +49 (0711) 993590 – Fax: +49 (0711) 9935999<br />

Mail: landesverband@gruene-bw.de<br />

STATUT<br />

ZUR ORGANISATION DER LANDESARBEITSGEMEINSCHAFTEN<br />

§ 1 AUFGABEN UND FUNKTION<br />

Die <strong>Landesarbeitsgemeinschaften</strong> (LAG) haben folgende Funktionen und Aufgaben:<br />

♦ Vernetzungsfunktion zwischen den Bundesarbeitsgemeinschaften, den Organen <strong>der</strong> Landespartei,<br />

den Kreisverbänden, <strong>der</strong> Landtagsfraktion und inhaltlich interessierten Mitglie<strong>der</strong>n<br />

♦ Beratung und Zuarbeit für den Landesvorstand<br />

♦ Vorbereitung von inhaltlichen mitglie<strong>der</strong>öffentlichen Ratschlägen für den Landesverband<br />

♦ Wahl <strong>der</strong> Delegierten <strong>zur</strong> jeweiligen Bundesarbeitsgemeinschaft<br />

♦ Die <strong>Landesarbeitsgemeinschaften</strong> tragen <strong>zur</strong> Weiterentwicklung <strong>der</strong> Programmatik <strong>der</strong> Grünen<br />

bei und wirken an <strong>der</strong> Erstellung von Wahlprogrammen mit<br />

§ 2 GRÜNDUNG UND AUFLÖSUNG<br />

Die Neugründung und Auflösung von <strong>Landesarbeitsgemeinschaften</strong> geschieht auf Beschluss des<br />

Landesvorstandes.<br />

LAGen können auf Antrag von mindestens 10 Personen aus 5 Kreisverbänden gegründet werden.<br />

Der Anerkennung einer LAG geht eine mindestens einjährige Projektphase voraus. Die<br />

Ergebnisse <strong>der</strong> in dieser Zeit bearbeiteten Projekte werden dem Landesvorstand vorgelegt. Sie<br />

sind eine Grundlage seiner Entscheidung über die Anerkennung einer Gruppe als LAG.<br />

Anlässe für eine Auflösung:<br />

♦ es kommt keine Koordinationsgruppe zustande,<br />

♦ es findet keine kontinuierliche Arbeit mehr stattfindet o<strong>der</strong><br />

♦ bei zwei aufeinan<strong>der</strong> folgenden Vollversammlungen sind weniger als 10 Personen aus<br />

mindestens 5 Kreisverbänden anwesend.<br />

Kommt eine Neugründung wegen eines ablehnenden Beschlusses des Landesvorstands nicht<br />

zustande o<strong>der</strong> soll eine Landesarbeitsgemeinschaft gegen ihren Willen aufgelöst werden, kann<br />

die nächste Landesdelegiertenkonferenz (LDK) mit <strong>der</strong> Angelegenheit befasst werden. Die Landesdelegiertenkonferenz<br />

beschließt über einen entsprechenden Antrag mit einfacher Mehrheit.<br />

Die Gründung o<strong>der</strong> Auflösung ist ab Beschluss dieser LDK wirksam.<br />

§ 3 MITGLIEDSCHAFT<br />

Die <strong>Landesarbeitsgemeinschaften</strong> stehen grundsätzlich allen Mitglie<strong>der</strong>n von BÜNDNIS 90/DIE<br />

GRÜNEN Baden-Württemberg offen. Nichtmitglie<strong>der</strong> können beratend mitwirken.<br />

§ 4 PFLICHTEN UND ZUSTÄNDIGKEITEN<br />

Die <strong>Landesarbeitsgemeinschaften</strong> sind gegenüber dem Landesvorstand rechenschaftspflichtig.<br />

Dazu legen die <strong>Landesarbeitsgemeinschaften</strong> dem Landesvorstand nach dem Jahreswechsel,<br />

spätestens bis 1.2. des Jahres, einen schriftlichen Rechenschaftsbericht für das vergangene Jahr<br />

und einen Arbeitsplan für das laufende Jahr vor.<br />

Diese Unterlagen werden über den Rundbrief des Landesverbandes den Kreisverbänden zugänglich<br />

gemacht und können auf Wunsch auch den Delegiertenunterlagen <strong>der</strong> jeweils nächsten<br />

Landesdelegiertenkonferenz beigelegt werden. Der Landesvorstand berichtet z.B. im Zuge<br />

seines Rechenschaftsberichtes über die Arbeit <strong>der</strong> <strong>Landesarbeitsgemeinschaften</strong>. AnsprechpartnerInnen,<br />

Arbeitspläne und -berichte <strong>der</strong> <strong>Landesarbeitsgemeinschaften</strong> sollen auf den Internet-


BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Baden-Württemberg<br />

LAG-STATUT<br />

Seiten des Landesverbands präsentiert und damit <strong>der</strong> Parteibasis und <strong>der</strong> interessierten Öffentlichkeit<br />

zugänglich gemacht werden.<br />

Mindestens ein- bis zweimal im Jahr wird in <strong>der</strong> Partei breit zu einer Vollversammlung <strong>der</strong> <strong>Landesarbeitsgemeinschaften</strong><br />

(in Kombination mit einem inhaltlichen Ratschlag) eingeladen. Die<br />

Vollversammlung <strong>der</strong> einzelnen <strong>Landesarbeitsgemeinschaften</strong> wählt eineN o<strong>der</strong> bis zu drei SprecherInnen<br />

o<strong>der</strong> eine maximal vierköpfige Koordinationsgruppe, die die Funktion (laufende LAG-<br />

Arbeit, inhaltliche und organisatorische Vorbereitung <strong>der</strong> Sitzungen) gewährleistet.<br />

In Absprache mit dem Landesvorstand kann auf die Koordinierungsgruppe verzichtet werden,<br />

sofern die Funktion (laufende LAG-Arbeit, inhaltliche und organisatorische Vorbereitung <strong>der</strong><br />

Sitzungen) unter Einbindung eines Landesvorstandmitglieds und eines Mitglieds <strong>der</strong> Landtagsfraktion<br />

gewährleistet ist.<br />

Die Koordinationsgruppe ist für die laufende Arbeit sowie für die inhaltliche und organisatorische<br />

Vorbereitung <strong>der</strong> Vollversammlungen <strong>der</strong> <strong>Landesarbeitsgemeinschaften</strong> zuständig.<br />

Öffentliche Veranstaltungen müssen vom Landesvorstand inhaltlich und finanziell genehmigt<br />

werden.<br />

§ 5 FINANZEN<br />

Die <strong>Landesarbeitsgemeinschaften</strong> erhalten ein jährliches Budget, dessen Höhe im Rahmen <strong>der</strong><br />

Haushaltsberatungen auf einer LDK beschlossen wird. Die Koordinationsgruppe <strong>der</strong> <strong>Landesarbeitsgemeinschaften</strong><br />

benennt jeweils eineN FinanzverantwortlicheN aus ihrer Mitte, die/<strong>der</strong> die<br />

Auszahlung von Mitteln durch die Landespartei beantragt und die Verantwortung für eine ordnungs-<br />

und bestimmungsgemäße Verwendung trägt.<br />

Es können folgende Kosten erstattet werden:<br />

♦ Telefon-, Fax- und Portikosten<br />

♦ Fahrtkosten und Tagesspesen, maximal bis zu den Sätzen <strong>der</strong> Erstattungsordnung <strong>der</strong> Landespartei.<br />

♦ Kosten für Veranstaltungen<br />

♦ Kosten für ReferentInnen<br />

♦ Büromaterial<br />

Auf die Möglichkeit des Auslagenverzichts wird insbeson<strong>der</strong>e hingewiesen. Für erstattungsfähige<br />

Auslagen, auf <strong>der</strong>en Auszahlung verzichtet wird, stellt <strong>der</strong> Landesverband eine Steuer min<strong>der</strong>nde<br />

Zuwendungsbescheinigung aus.<br />

Grundsätzlich erhalten alle <strong>Landesarbeitsgemeinschaften</strong> einen jeweils gleichen finanziellen Anteil<br />

in Höhe von 50 Prozent <strong>der</strong> Gesamtmittel. Die an<strong>der</strong>en 50 Prozent werden entsprechend<br />

des Bedarfs und <strong>der</strong> politischen Schwerpunktsetzungen vom Landesvorstand unter den <strong>Landesarbeitsgemeinschaften</strong><br />

aufgeteilt.<br />

Vorliegende Rechenschaftsberichte und Arbeitspläne <strong>der</strong> <strong>Landesarbeitsgemeinschaften</strong> sind<br />

Voraussetzung für die Finanzierung durch den Landesverband und dienen als eine Grundlage<br />

für die Finanzverteilung.<br />

<strong>Landesarbeitsgemeinschaften</strong> können darüber hinaus auch Projektmittel beim Landesvorstand<br />

beantragen. Die Auszahlung <strong>der</strong> LAG-Mittel geschieht auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> nachgewiesenen<br />

entstandenen Kosten.<br />

§ 6 ÜBERGANGSBESTIMMUNG<br />

Dieses <strong>Statut</strong> tritt nach Beschlussfassung durch die LDK in Heilbronn am 13.10.2007 in Kraft.

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