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Strategie Nachhaltiges Zürich 2015 - Grüne Kanton Zürich

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4.3 Politische Strukturen<br />

Ausgangslage<br />

Die Verfassung vom 27. Februar 2005 bildet die Grundlage für die politischen Strukturen Abläufe<br />

im <strong>Kanton</strong> <strong>Zürich</strong>. Das Gesetz über die politischen Rechte vom 1. September 2003 regelt die politischen<br />

Rechte und Pflichten auf kantonaler bzw. Bezirks- und Gemeindeebene. Das Gemeindegesetz<br />

vom 6. Juni 1926 regelt die kommunalen Strukturen sowie deren Pflichten und Kompetenzen.<br />

Der <strong>Kanton</strong> ist eingeteilt in 12 Bezirke und 171 politische Gemeinden. Die 10 kleinsten Gemeinden<br />

haben unter 600 Einwohner, über 73 Gemeinden haben weniger als 3000 Einwohner. Die Steuerfüsse<br />

der 171 Gemeinden varieren zwischen 72 und 123 %, d.h. 70 %, was enorm viel ist. 55 davon<br />

haben einem Steuerfuss von 119 % und mehr die Bezugsberechtigung für Steuerfussausgleich.<br />

Die gesellschaftlichen Veränderungen im Zuge globaler Märkte stellen zunehmend höhere Ansprüche<br />

an die alle Behörden, insbesondere auch Gemeindeebene. Gerade kleine Gemeinden haben<br />

Mühe, alle öffentlichen Aufgaben kompetent genug wahrzunehmen. Dazu fehlen oft auch genügende<br />

Fallzahlen.<br />

Die heutigen Bezirksstrukturen entstanden im Zuge der Helvetik und sind heute als politische Organisations-<br />

und Aufsichtseinheiten des <strong>Kanton</strong>s ungeeignet, laufen doch politische Prozesse vernetzter<br />

und grossräumiger ab. Auch zur Bestellung des kantonalen Parlamentes sind sie ungeeignete<br />

Räume. Die Rechtsungleichheiten bei den <strong>Kanton</strong>sratswahlen sind enorm (vgl. Anzahl der zu<br />

wählenden <strong>Kanton</strong>sräte je Bezirk). Dahinsiechende Bezirksparteien sind das Abbild dieser ungeeigneten<br />

Einheiten.<br />

Trotz oder gerade wegen ungenügender Strukturen laufen immer mehr Aufgaben gemeindeübergreifend<br />

oder gar auf regionaler Ebene (Regionalplanung, Wirtschaftsförderung, reg. Arbeitsvermittlung,<br />

Jugendhilfe, etc.). Den Bezirken wurden im Gegenzug wesentliche Zuständigkeiten in den<br />

letzten Jahren entzogen oder geschmälert (Bezirksschulpflege, Bezirksführungsstab, Bezirksgerichtsbarkeit,<br />

etc.). Zusätzlich werden Aufgaben durch Bund und <strong>Kanton</strong> per Dekret zusammengelegt<br />

(Zivilstands-, Betreibungsämter u.a.), womit auf „kaltem Wege“ die Basisdemokratie ausgeschaltet<br />

wird. Die Agglomerationspolitik des Bundes hat der regionalen Zusammenarbeit zusätzlichen<br />

Schub verliehen und u.a. Interkommunalkonferenzen aus neue Form regionaler Zusammenarbeit<br />

ausgelöst.<br />

Die Zunahme der Komplexität der Geschäfte, aber auch der hohe Vernetzungsanspruch innerhalb<br />

des <strong>Kanton</strong>s bedingen eine Stärkung der Führung. Der aktuell aus 7 Mitgliedern bestehende Regierungsrat<br />

mit jährlich rotierendem Präsidium vermag dem Anspruch nach Kontinuität und Führungskompetenz<br />

nicht zu genügen. Nicht zuletzt fehlt eine klare Zuständigkeit im Falle der Wahrnahme<br />

der sogenannten Auffangkompetenz.<br />

Ziele<br />

Die politische Arbeit ist mehr denn je ein komplexer Vorgang des Aushandelns eines Rahmens für<br />

gesellschaftliches Verhalten. Dies bedingt immer eine interdisziplinäre Zusammenarbeit über mehrer<br />

Handlungsfelder unter klarer und kontinuierlicher Führung.<br />

Ziel muss sein:<br />

Schaffung einer kantonalen Führungsstruktur, welche für Kontinuität und Konsistenz der<br />

Entwicklung sorgt.<br />

Schaffung einer regionalen Organisationsstruktur, welche die Bedürfnisse der Zusammenarbeit<br />

abbildet.<br />

Förderung einer kommunalen Organisationsstruktur, welche einen kompetenten und bedürfnisgerechten<br />

Service Public sicherstellt.<br />

5.3.2007 mg \ Wahlplattform07

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