Strategie Nachhaltiges Zürich 2015 - Grüne Kanton Zürich
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4.3 Politische Strukturen<br />
Ausgangslage<br />
Die Verfassung vom 27. Februar 2005 bildet die Grundlage für die politischen Strukturen Abläufe<br />
im <strong>Kanton</strong> <strong>Zürich</strong>. Das Gesetz über die politischen Rechte vom 1. September 2003 regelt die politischen<br />
Rechte und Pflichten auf kantonaler bzw. Bezirks- und Gemeindeebene. Das Gemeindegesetz<br />
vom 6. Juni 1926 regelt die kommunalen Strukturen sowie deren Pflichten und Kompetenzen.<br />
Der <strong>Kanton</strong> ist eingeteilt in 12 Bezirke und 171 politische Gemeinden. Die 10 kleinsten Gemeinden<br />
haben unter 600 Einwohner, über 73 Gemeinden haben weniger als 3000 Einwohner. Die Steuerfüsse<br />
der 171 Gemeinden varieren zwischen 72 und 123 %, d.h. 70 %, was enorm viel ist. 55 davon<br />
haben einem Steuerfuss von 119 % und mehr die Bezugsberechtigung für Steuerfussausgleich.<br />
Die gesellschaftlichen Veränderungen im Zuge globaler Märkte stellen zunehmend höhere Ansprüche<br />
an die alle Behörden, insbesondere auch Gemeindeebene. Gerade kleine Gemeinden haben<br />
Mühe, alle öffentlichen Aufgaben kompetent genug wahrzunehmen. Dazu fehlen oft auch genügende<br />
Fallzahlen.<br />
Die heutigen Bezirksstrukturen entstanden im Zuge der Helvetik und sind heute als politische Organisations-<br />
und Aufsichtseinheiten des <strong>Kanton</strong>s ungeeignet, laufen doch politische Prozesse vernetzter<br />
und grossräumiger ab. Auch zur Bestellung des kantonalen Parlamentes sind sie ungeeignete<br />
Räume. Die Rechtsungleichheiten bei den <strong>Kanton</strong>sratswahlen sind enorm (vgl. Anzahl der zu<br />
wählenden <strong>Kanton</strong>sräte je Bezirk). Dahinsiechende Bezirksparteien sind das Abbild dieser ungeeigneten<br />
Einheiten.<br />
Trotz oder gerade wegen ungenügender Strukturen laufen immer mehr Aufgaben gemeindeübergreifend<br />
oder gar auf regionaler Ebene (Regionalplanung, Wirtschaftsförderung, reg. Arbeitsvermittlung,<br />
Jugendhilfe, etc.). Den Bezirken wurden im Gegenzug wesentliche Zuständigkeiten in den<br />
letzten Jahren entzogen oder geschmälert (Bezirksschulpflege, Bezirksführungsstab, Bezirksgerichtsbarkeit,<br />
etc.). Zusätzlich werden Aufgaben durch Bund und <strong>Kanton</strong> per Dekret zusammengelegt<br />
(Zivilstands-, Betreibungsämter u.a.), womit auf „kaltem Wege“ die Basisdemokratie ausgeschaltet<br />
wird. Die Agglomerationspolitik des Bundes hat der regionalen Zusammenarbeit zusätzlichen<br />
Schub verliehen und u.a. Interkommunalkonferenzen aus neue Form regionaler Zusammenarbeit<br />
ausgelöst.<br />
Die Zunahme der Komplexität der Geschäfte, aber auch der hohe Vernetzungsanspruch innerhalb<br />
des <strong>Kanton</strong>s bedingen eine Stärkung der Führung. Der aktuell aus 7 Mitgliedern bestehende Regierungsrat<br />
mit jährlich rotierendem Präsidium vermag dem Anspruch nach Kontinuität und Führungskompetenz<br />
nicht zu genügen. Nicht zuletzt fehlt eine klare Zuständigkeit im Falle der Wahrnahme<br />
der sogenannten Auffangkompetenz.<br />
Ziele<br />
Die politische Arbeit ist mehr denn je ein komplexer Vorgang des Aushandelns eines Rahmens für<br />
gesellschaftliches Verhalten. Dies bedingt immer eine interdisziplinäre Zusammenarbeit über mehrer<br />
Handlungsfelder unter klarer und kontinuierlicher Führung.<br />
Ziel muss sein:<br />
Schaffung einer kantonalen Führungsstruktur, welche für Kontinuität und Konsistenz der<br />
Entwicklung sorgt.<br />
Schaffung einer regionalen Organisationsstruktur, welche die Bedürfnisse der Zusammenarbeit<br />
abbildet.<br />
Förderung einer kommunalen Organisationsstruktur, welche einen kompetenten und bedürfnisgerechten<br />
Service Public sicherstellt.<br />
5.3.2007 mg \ Wahlplattform07