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N i e d e r s c h r i f t - der Gemeinde Hagelstadt

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N i e d e r s c h r i f t<br />

über die<br />

ö f f e n t l i c h e S i t z u n g<br />

des<br />

G e m e i n d e r a t e s<br />

H a g e l s t a d t<br />

Sitzungsnummer: 11 Jahrgang 2012 Sitzungstag: 13.9.2012<br />

Sitzungsort:<br />

Vorsitzen<strong>der</strong>:<br />

Schriftführer:<br />

Sitzungssaal <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />

1. Bürgermeister Haimerl<br />

Harald Neußinger<br />

Anwesend sind:<br />

Dr. Bernhard Bausenwein, Dr. Albert Schmidbauer,<br />

Josef Meier, Heinz Beck (ab 19:36 Uhr),<br />

Georg Lichtenegger, Peter Turicik, Johannes Rosenbeck,<br />

Theresa Flotzinger, Hermann Hurzlmeier,<br />

Xaver Ofenbeck, Heidi Schiller, Volker Grönhagen,<br />

Thomas Scheuerer, Markus Bernhuber<br />

Entschuldigt sind:<br />

Alle Mitglie<strong>der</strong> wurden ordnungsgemäß geladen. Mehr als die Hälfte sind anwesend.<br />

Die Beschlussfähigkeit ist damit hergestellt.<br />

___________________________________________________________________<br />

Zur Sitzung sind außerdem erschienen:<br />

___________________________________________________________________<br />

Vorsitzen<strong>der</strong>:<br />

Schriftführer:<br />

Haimerl<br />

Der Bürgermeister<br />

Neußinger<br />

Geschäftsleiten<strong>der</strong> Beamter<br />

1


Öffentliche Gemein<strong>der</strong>atssitzung vom 13.9.2012<br />

1. Nie<strong>der</strong>schrift <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>atssitzung vom 9.8..2012<br />

Gegen die Nie<strong>der</strong>schrift werden keine Einwendungen erhoben.<br />

2. Bauantrag auf Errichtung eines Vordaches / Mönchsweg 06<br />

Der Tagesordnungspunkt entfällt, da sich nach Prüfung <strong>der</strong> Unterlagen ergab,<br />

dass es sich um eine Genehmigungsfreistellung handelt.<br />

3. Anhörungsverfahren zur Planfeststellung Bundesstraße 15; Erneuerung<br />

<strong>der</strong> Bahnbrücke bei <strong>Hagelstadt</strong> – zum zweiten Mal auf <strong>der</strong> Tagesordnung /<br />

660-000 V797<br />

Es liegen neue Erkenntnisse vor, die im Sinne <strong>der</strong> bisher geführten Diskussion<br />

im Gemein<strong>der</strong>at von <strong>der</strong> Verwaltung eingewandt wurden. Auf Verlangen <strong>der</strong> Regierung<br />

<strong>der</strong> Oberpfalz ist dies <strong>der</strong> Ordnung halber vom Gemein<strong>der</strong>at zu bestätigen.<br />

Auf das Schreiben des Bürgermeisters vom 20.8.2012 an die Regierung mit<br />

folgendem Text wird verwiesen:<br />

„Die <strong>Gemeinde</strong> hatte von Anfang an aus verschiedenen Gründen gefor<strong>der</strong>t, statt<br />

<strong>der</strong> geplanten Straßenüberführung eine Unterführung zu bauen. Seitens des<br />

Staatlichen Bauamtes wurde dagegen eingewandt, dass wegen <strong>der</strong> ungünstigen<br />

Grundwasserverhältnisse, dann <strong>der</strong> Bau einer Weißen Wanne erfor<strong>der</strong>lich wäre,<br />

die extrem höhere Kosten verursachen würde. Dies hatte <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at und<br />

auch die Bürgerversammlung akzeptiert. Nun habe ich lei<strong>der</strong> erst nach <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>atssitzung<br />

durch eine Recherche im Internet erfahren, dass dieses Argument<br />

nicht zutrifft, wenn man statt einer Weißen Wanne eine Grundwasser-<br />

Wanne aus Kunststoffdichtbahnen unter weitestgehendem o<strong>der</strong> völligem Verzicht<br />

auf Massivbauweise baut. Diese Technik wird anscheinend auch von <strong>der</strong><br />

Obersten bayerischen Baubehörde im Brücken-, Deponie- und Tunnelbau probagiert.<br />

In Fischbachau, in Weilheim und bei <strong>der</strong> St2069 bei Hoflach im Regierungsbezirk<br />

von Oberbayern wurde beispielsweise diese Technik angewandt.<br />

Fachleute sagen, dass bei Anwendung dieser neuen Technik die Kosten für eine<br />

Unterführung nicht o<strong>der</strong> nur unwesentlich höher lägen als für eine Überführung.<br />

Deshalb wendet sich die <strong>Gemeinde</strong> gegen eine Überführung und for<strong>der</strong>t wie ursprünglich<br />

eine Unterführung.“<br />

Die Quellen für diese These, www.patent-de.com und Beispiele von BD Dipl.Ing.<br />

Albert Lippert, Regierung von Oberbayern, werden dem Gemein<strong>der</strong>at zur Kenntnis<br />

gebracht.<br />

Weiter geht aus einem Einwand eines Bürgers hervor, dass im Prognosenullfall<br />

(Ist-Stand) wie auch im Planfall bei <strong>der</strong> Lärmberechnung außerorts darauf abstellt<br />

wird, dass im Brückenbereich 100 km/h Pkw / 80 km/h Lkw gefahren wird.<br />

Dies trifft nicht zu, da <strong>der</strong>zeit eine Geschwindigkeitsbegrenzung angeordnet ist<br />

und deshalb die errechnete Differenz beim Lärm nicht stimmen kann. Der Lärm<br />

nimmt somit in <strong>der</strong> Realität mehr zu als in <strong>der</strong> Planfeststellung angegeben ist.<br />

Eine Messung dieses Bürgers im Bereich <strong>der</strong> Eichenstraße am 30.8.2012 hat<br />

ergeben, dass nicht wie errechnet am Tag 44 dB son<strong>der</strong>n zwischen 55 und 65<br />

dB ohne Bahnverkehr hörbar sind. Diese Differenz ist riesig.<br />

Zudem verursacht die Bahn trotz <strong>der</strong> ausgewiesenen Langsamfahrstrecke zumindest<br />

im Güterverkehr <strong>der</strong>zeit gut 80 dB Lärm. Im Planfall wird sicher die Geschwindigkeitsbegrenzung<br />

<strong>der</strong> Bahn aufgehoben bzw. korrigiert, so dass <strong>der</strong><br />

2


Öffentliche Gemein<strong>der</strong>atssitzung vom 13.9.2012<br />

Straßenausbau ursächlich dafür ist und Eingang in den Vergleich zwischen<br />

Prognosenullfall und Neubau finden muss. Bahnlärm und <strong>der</strong> Lärm des Straßenverkehrs<br />

sind deshalb zu addieren und gemeinsam im Sinne <strong>der</strong> 16. BImSchV<br />

zu betrachten. Der Straßenausbau in Verbindung mit <strong>der</strong> „Erneuerung <strong>der</strong> Bahnbrücke“<br />

und die Auswirkungen davon sind nicht voneinan<strong>der</strong> zu trennen, mit <strong>der</strong><br />

Folge, dass aktive Lärmschutzmaßnahmen angezeigt sind.<br />

Eingewandt wird noch, dass die Bebauung östlich von Bundesstraße 15 und<br />

Bahnlinie tatsächlich einer Wohnbebauung entspricht und somit nicht auf ein<br />

Mischgebiet abgestellt werden darf.<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at stimmt dem Schreiben <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> vom 20.8.2012 an die<br />

Regierung zu und weist die Verwaltung an, die in <strong>der</strong> Beratung erörterten Argumente<br />

zur Lärmproblematik im Anhörungsverfahren einzuwenden. 14:0<br />

Gemein<strong>der</strong>atsmitglied Georg Lichtenegger ist als persönlich Betroffener von <strong>der</strong> Beratung<br />

und Abstimmung ausgeschlossen. 13:0<br />

4. Informelle Bauvoranfrage / Ringstraße 29 und 31<br />

Auf den Bauplätzen ist jeweils eine Doppelhaushälfte vorgesehen. Es wird angefragt,<br />

ob die Option besteht, statt eines Doppelhauses zwei freistehende Häuser<br />

zu errichten.<br />

Ab 19:36 Uhr ist Gemein<strong>der</strong>atsmitglied Heinz Beck anwesend.<br />

Gemein<strong>der</strong>atsmitglied Volker Grönhagen spricht sich im Hinblick auf die Nachbarinteressen<br />

gegen Einzelhäuser aus. Er behauptet, die <strong>Gemeinde</strong> habe einen<br />

gleichgelagerten Fall im Bebauungsplangebiet in <strong>der</strong> Vergangenheit schon einmal<br />

abgelehnt. Bürgermeister Anton Haimerl bestreitet dies. Im Gegenteil, <strong>der</strong><br />

Gemein<strong>der</strong>at habe in großer Anzahl schon Befreiungen von den Festsetzungen<br />

im Bebauungsplan ausgesprochen. Er unterstellt Gemein<strong>der</strong>atsmitglied Volker<br />

Grönhagen eine persönliche Aversion gegen den Betroffenen. Geschäftsleiter<br />

Harald Neußinger konnte durch eine Einsicht in die elektronisch geführte Akte<br />

feststellen, dass die Behauptung von Gemein<strong>der</strong>atsmitglied Volker Grönhagen,<br />

<strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at habe in einem gleichgelagerten Fall die Zustimmung schon<br />

einmal versagt, nicht zutrifft. Auf Nachfrage, über was überhaupt abgestimmt<br />

werden soll, macht <strong>der</strong> Bürgermeister folgenden Vorschlag: „Der Gemein<strong>der</strong>at<br />

stellt vorbehaltlich <strong>der</strong> Zustimmung durch die Nachbarn eine Befreiung von den<br />

Festsetzungen im Bebauungsplan in Aussicht, statt eines Doppelhauses zwei<br />

freistehende Häuser errichten zu dürfen.“ Nach Zustimmung durch den Gemein<strong>der</strong>at<br />

meldet sich <strong>der</strong> Zuhörer Manuel Schmidbauer zu Wort und gibt sich als<br />

Nachbar mit <strong>der</strong> Aussage zu erkennen, dass er dem Ansinnen des Bauplatzbesitzers<br />

nicht zustimmen werde.<br />

Der Bürgermeister stellt seinen bereits vorgetragenen Vorschlag zur Abstimmung.<br />

6:8<br />

Der Vorschlag ist damit abgelehnt.<br />

3


Öffentliche Gemein<strong>der</strong>atssitzung vom 13.9.2012<br />

Gegenstimmen:<br />

Markus Bernhuber, Thomas Scheuerer, Volker Grönhagen, Heidi Schiller, Ofenbeck<br />

Xaver, Hermann Hurzlmeier, Theresa Flotzinger, Johannes Rosenbeck<br />

Gemein<strong>der</strong>atsmitglied Thomas Scheuerer ist als persönlich Betroffener von <strong>der</strong> Beratung<br />

und Abstimmung ausgeschlossen. 14:0<br />

5. Langenerlinger Bach; Einleiten von Nie<strong>der</strong>schlagswasser / FH-305, Alter<br />

Schulweg 13, Kirchgasse 8 + 10, Langenerlinger Straße 19<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> wird vom Landratsamt aufgefor<strong>der</strong>t, zum wasserrechtlichen Verfahren<br />

auf dezentrale Entsorgung von Nie<strong>der</strong>schlagswasser eine Stellungnahme<br />

abzugeben. Im Hinblick auf den Langenerlinger Bach wird im Gutachten des<br />

Wasserwirtschaftsamtes zum Ausdruck gebracht, dass private Vorhabensträger<br />

selbst Rückhalteräume schaffen müssen.<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at erhebt keine Einwendungen gegen die Aufweitung des Langenerlinger<br />

Baches an zwei Stellen zum Zwecke <strong>der</strong> Hochwasserrückhaltung auf<br />

Kosten des Antragsstellers und auf dessen Grundstück. 14:0<br />

Gemein<strong>der</strong>atsmitglied Theresa Flotzinger ist als Betroffene von <strong>der</strong> Beratung und Abstimmung<br />

ausgeschlossen. 14:0<br />

6. Bauantrag; Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage /<br />

Erlenbachstraße 39B V1214<br />

Das Vorhaben liegt im Bereich eines Gebietes das weitgehend einem Dorfgebiet<br />

entspricht. Als Wohnbebauung ist es hier allgemein zulässig. Es liegt außerhalb<br />

des Überflutungsbereichs des Langenerlinger Baches (HQ 100 Überflutungsplan-IST).<br />

Für den Kanalanschluss ist <strong>der</strong> Abschluss einer Vereinbarung nach<br />

§ 8 EWS erfor<strong>der</strong>lich. Die Nie<strong>der</strong>schlagswasserbeseitigung erfolgt über einen Sickerschacht.<br />

Der Wasserzweckverband for<strong>der</strong>t im Falle einer Teilung des<br />

Grundstückes und für die Herstellung eines Grundstücksanschlusses den Abschluss<br />

von Son<strong>der</strong>vereinbarungen. Der Entwässerungsplan ist unvollständig,<br />

<strong>der</strong> Katasterauszug und die Erklärung Tragwerksplaner fehlen. Die Nachbarunterschriften<br />

sind unvollständig (Ehegatte fehlt). Die eventuell erfor<strong>der</strong>liche zusätzliche<br />

Gehwegabsenkung hat <strong>der</strong> Bauherr geson<strong>der</strong>t zu beantragen und die<br />

Kosten hierfür zu tragen. Die Abstandsfläche im Norden ist nicht eingehalten.<br />

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt, sofern die erfor<strong>der</strong>lichen Vereinbarungen<br />

abgeschlossen werden. Das Landratsamt wird auf die notwendigen Abstandsflächen<br />

hingewiesen. 14:0<br />

Erweiterung <strong>der</strong> Tagesordnung:<br />

Die Tagesordnung wird um folgenden Punkt erweitert:<br />

7. Bauantrag; Anbau und Umbau einer Einliegerwohnung / Regensburger11<br />

V1215<br />

Der Erweiterung <strong>der</strong> Tagesordnung wird zugestimmt. 15:0<br />

4


Öffentliche Gemein<strong>der</strong>atssitzung vom 13.9.2012<br />

8. Bauantrag; Anbau und Umbau einer Einliegerwohnung / Regensburger11<br />

V1215<br />

Das Vorhaben liegt in einem Gebiet, das am ehesten einem Mischgebiet entspricht.<br />

Als Wohnbebauung ist es hier allgemein zulässig. Der Katasterauszug,<br />

<strong>der</strong> Auszug aus dem Liegenschaftskataster, <strong>der</strong> Entwässerungsplan / -antrag<br />

und die Statistik fehlen. Die Vollständigkeit <strong>der</strong> Nachbarunterschriften ist aufgrund<br />

<strong>der</strong> fehlenden Unterlagen nicht prüfbar.<br />

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt. 15:0<br />

Verschiedenes:<br />

a) Bürgerentscheid: "Sind Sie dafür, dass die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung im<br />

Gebäudekomplex <strong>der</strong> Grundschule verbleibt" / 052-164 V1185<br />

Seitens <strong>der</strong> Vertreter des Begehrens wurde ein Antrag auf einstweilige Anordnung<br />

gegen die <strong>Gemeinde</strong> gestellt. Der Antrag wurde vom Gericht abgewiesen.<br />

Die Verhandlung in <strong>der</strong> Hauptsache findet voraussichtlich am 17.10.2012 statt.<br />

b) Statistik / 051<br />

Das Statistische Landesamt stellt gemeindebezogene Daten zur Verfügung. Die<br />

Daten wurden auf <strong>der</strong> Homepage <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> eingestellt.<br />

c) Dorferneuerung Gailsbach / 780-110<br />

Beim Amt für ländliche Entwicklung wurde wegen <strong>der</strong> noch ausstehenden<br />

Schmutzabstreifer an den Ortsstraßen nachgefragt. Eine Antwort gibt es noch<br />

nicht. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Realisierung im Jahr 2012<br />

nicht erfolgen wird.<br />

d) Friedhof, Hunde / 000-28<br />

Es ging erneut eine schriftliche Beschwerde über Hunde auf dem Friedhof ein.<br />

Es wird auch auf ein Gemein<strong>der</strong>atsmitglied hingewiesen, das sich ebenfalls nicht<br />

an die Friedhofssatzung hält. Der Beschwerdeführer regt an, das Verbot aus <strong>der</strong><br />

Satzung zu streichen, da es ohnehin nicht beachtet wird.<br />

e) Nicht gewidmete Hafnerstraße, Gerichtsurteile / 603-10 V794, 631-37 V998<br />

und V1038<br />

In allen drei Verfahren wurde ein Antrag auf Zulassung zur Berufung gestellt.<br />

Eine abschließende allgemeine Regelung für die Brücken in Langenerling muss<br />

deshalb bis zur Rechtskraft <strong>der</strong> Urteile zurückgestellt werden.<br />

5


Öffentliche Gemein<strong>der</strong>atssitzung vom 13.9.2012<br />

f) Energieleitplan / 610-501<br />

Die REWAG bietet gemeinsam mit <strong>der</strong> Energieagentur die Erstellung eines E-<br />

nergieleitplanes für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hagelstadt</strong> an. Nachdem <strong>der</strong> Landkreis bereits<br />

einen landkreisweiten Energienutzungsplan erstellen lässt und sich auch <strong>der</strong><br />

Regionale Planungsverband mit <strong>der</strong> Sache beschäftigt, wird kein Bedarf gesehen.<br />

g) Rechnungsprüfung / 001-44<br />

Gemein<strong>der</strong>atsmitglied Johannes Rosenbeck lädt zum Rechnungsprüfungstermin<br />

am Mittwoch, dem 26.09.2012 um 19 Uhr.<br />

h) Straßenunterhalt / 631-510, 631-02, 631-12<br />

Bei <strong>der</strong> Einmündung Am Tegelberg / Gailsbacher Straße ist ein Pflasterstein defekt.<br />

Ende <strong>der</strong> Sitzung:<br />

20:16 Uhr<br />

6

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