N i e d e r s c h r i f t - der Gemeinde Hagelstadt
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N i e d e r s c h r i f t<br />
über die<br />
ö f f e n t l i c h e S i t z u n g<br />
des<br />
G e m e i n d e r a t e s<br />
H a g e l s t a d t<br />
Sitzungsnummer: 11 Jahrgang 2012 Sitzungstag: 13.9.2012<br />
Sitzungsort:<br />
Vorsitzen<strong>der</strong>:<br />
Schriftführer:<br />
Sitzungssaal <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />
1. Bürgermeister Haimerl<br />
Harald Neußinger<br />
Anwesend sind:<br />
Dr. Bernhard Bausenwein, Dr. Albert Schmidbauer,<br />
Josef Meier, Heinz Beck (ab 19:36 Uhr),<br />
Georg Lichtenegger, Peter Turicik, Johannes Rosenbeck,<br />
Theresa Flotzinger, Hermann Hurzlmeier,<br />
Xaver Ofenbeck, Heidi Schiller, Volker Grönhagen,<br />
Thomas Scheuerer, Markus Bernhuber<br />
Entschuldigt sind:<br />
Alle Mitglie<strong>der</strong> wurden ordnungsgemäß geladen. Mehr als die Hälfte sind anwesend.<br />
Die Beschlussfähigkeit ist damit hergestellt.<br />
___________________________________________________________________<br />
Zur Sitzung sind außerdem erschienen:<br />
___________________________________________________________________<br />
Vorsitzen<strong>der</strong>:<br />
Schriftführer:<br />
Haimerl<br />
Der Bürgermeister<br />
Neußinger<br />
Geschäftsleiten<strong>der</strong> Beamter<br />
1
Öffentliche Gemein<strong>der</strong>atssitzung vom 13.9.2012<br />
1. Nie<strong>der</strong>schrift <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>atssitzung vom 9.8..2012<br />
Gegen die Nie<strong>der</strong>schrift werden keine Einwendungen erhoben.<br />
2. Bauantrag auf Errichtung eines Vordaches / Mönchsweg 06<br />
Der Tagesordnungspunkt entfällt, da sich nach Prüfung <strong>der</strong> Unterlagen ergab,<br />
dass es sich um eine Genehmigungsfreistellung handelt.<br />
3. Anhörungsverfahren zur Planfeststellung Bundesstraße 15; Erneuerung<br />
<strong>der</strong> Bahnbrücke bei <strong>Hagelstadt</strong> – zum zweiten Mal auf <strong>der</strong> Tagesordnung /<br />
660-000 V797<br />
Es liegen neue Erkenntnisse vor, die im Sinne <strong>der</strong> bisher geführten Diskussion<br />
im Gemein<strong>der</strong>at von <strong>der</strong> Verwaltung eingewandt wurden. Auf Verlangen <strong>der</strong> Regierung<br />
<strong>der</strong> Oberpfalz ist dies <strong>der</strong> Ordnung halber vom Gemein<strong>der</strong>at zu bestätigen.<br />
Auf das Schreiben des Bürgermeisters vom 20.8.2012 an die Regierung mit<br />
folgendem Text wird verwiesen:<br />
„Die <strong>Gemeinde</strong> hatte von Anfang an aus verschiedenen Gründen gefor<strong>der</strong>t, statt<br />
<strong>der</strong> geplanten Straßenüberführung eine Unterführung zu bauen. Seitens des<br />
Staatlichen Bauamtes wurde dagegen eingewandt, dass wegen <strong>der</strong> ungünstigen<br />
Grundwasserverhältnisse, dann <strong>der</strong> Bau einer Weißen Wanne erfor<strong>der</strong>lich wäre,<br />
die extrem höhere Kosten verursachen würde. Dies hatte <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at und<br />
auch die Bürgerversammlung akzeptiert. Nun habe ich lei<strong>der</strong> erst nach <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>atssitzung<br />
durch eine Recherche im Internet erfahren, dass dieses Argument<br />
nicht zutrifft, wenn man statt einer Weißen Wanne eine Grundwasser-<br />
Wanne aus Kunststoffdichtbahnen unter weitestgehendem o<strong>der</strong> völligem Verzicht<br />
auf Massivbauweise baut. Diese Technik wird anscheinend auch von <strong>der</strong><br />
Obersten bayerischen Baubehörde im Brücken-, Deponie- und Tunnelbau probagiert.<br />
In Fischbachau, in Weilheim und bei <strong>der</strong> St2069 bei Hoflach im Regierungsbezirk<br />
von Oberbayern wurde beispielsweise diese Technik angewandt.<br />
Fachleute sagen, dass bei Anwendung dieser neuen Technik die Kosten für eine<br />
Unterführung nicht o<strong>der</strong> nur unwesentlich höher lägen als für eine Überführung.<br />
Deshalb wendet sich die <strong>Gemeinde</strong> gegen eine Überführung und for<strong>der</strong>t wie ursprünglich<br />
eine Unterführung.“<br />
Die Quellen für diese These, www.patent-de.com und Beispiele von BD Dipl.Ing.<br />
Albert Lippert, Regierung von Oberbayern, werden dem Gemein<strong>der</strong>at zur Kenntnis<br />
gebracht.<br />
Weiter geht aus einem Einwand eines Bürgers hervor, dass im Prognosenullfall<br />
(Ist-Stand) wie auch im Planfall bei <strong>der</strong> Lärmberechnung außerorts darauf abstellt<br />
wird, dass im Brückenbereich 100 km/h Pkw / 80 km/h Lkw gefahren wird.<br />
Dies trifft nicht zu, da <strong>der</strong>zeit eine Geschwindigkeitsbegrenzung angeordnet ist<br />
und deshalb die errechnete Differenz beim Lärm nicht stimmen kann. Der Lärm<br />
nimmt somit in <strong>der</strong> Realität mehr zu als in <strong>der</strong> Planfeststellung angegeben ist.<br />
Eine Messung dieses Bürgers im Bereich <strong>der</strong> Eichenstraße am 30.8.2012 hat<br />
ergeben, dass nicht wie errechnet am Tag 44 dB son<strong>der</strong>n zwischen 55 und 65<br />
dB ohne Bahnverkehr hörbar sind. Diese Differenz ist riesig.<br />
Zudem verursacht die Bahn trotz <strong>der</strong> ausgewiesenen Langsamfahrstrecke zumindest<br />
im Güterverkehr <strong>der</strong>zeit gut 80 dB Lärm. Im Planfall wird sicher die Geschwindigkeitsbegrenzung<br />
<strong>der</strong> Bahn aufgehoben bzw. korrigiert, so dass <strong>der</strong><br />
2
Öffentliche Gemein<strong>der</strong>atssitzung vom 13.9.2012<br />
Straßenausbau ursächlich dafür ist und Eingang in den Vergleich zwischen<br />
Prognosenullfall und Neubau finden muss. Bahnlärm und <strong>der</strong> Lärm des Straßenverkehrs<br />
sind deshalb zu addieren und gemeinsam im Sinne <strong>der</strong> 16. BImSchV<br />
zu betrachten. Der Straßenausbau in Verbindung mit <strong>der</strong> „Erneuerung <strong>der</strong> Bahnbrücke“<br />
und die Auswirkungen davon sind nicht voneinan<strong>der</strong> zu trennen, mit <strong>der</strong><br />
Folge, dass aktive Lärmschutzmaßnahmen angezeigt sind.<br />
Eingewandt wird noch, dass die Bebauung östlich von Bundesstraße 15 und<br />
Bahnlinie tatsächlich einer Wohnbebauung entspricht und somit nicht auf ein<br />
Mischgebiet abgestellt werden darf.<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at stimmt dem Schreiben <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> vom 20.8.2012 an die<br />
Regierung zu und weist die Verwaltung an, die in <strong>der</strong> Beratung erörterten Argumente<br />
zur Lärmproblematik im Anhörungsverfahren einzuwenden. 14:0<br />
Gemein<strong>der</strong>atsmitglied Georg Lichtenegger ist als persönlich Betroffener von <strong>der</strong> Beratung<br />
und Abstimmung ausgeschlossen. 13:0<br />
4. Informelle Bauvoranfrage / Ringstraße 29 und 31<br />
Auf den Bauplätzen ist jeweils eine Doppelhaushälfte vorgesehen. Es wird angefragt,<br />
ob die Option besteht, statt eines Doppelhauses zwei freistehende Häuser<br />
zu errichten.<br />
Ab 19:36 Uhr ist Gemein<strong>der</strong>atsmitglied Heinz Beck anwesend.<br />
Gemein<strong>der</strong>atsmitglied Volker Grönhagen spricht sich im Hinblick auf die Nachbarinteressen<br />
gegen Einzelhäuser aus. Er behauptet, die <strong>Gemeinde</strong> habe einen<br />
gleichgelagerten Fall im Bebauungsplangebiet in <strong>der</strong> Vergangenheit schon einmal<br />
abgelehnt. Bürgermeister Anton Haimerl bestreitet dies. Im Gegenteil, <strong>der</strong><br />
Gemein<strong>der</strong>at habe in großer Anzahl schon Befreiungen von den Festsetzungen<br />
im Bebauungsplan ausgesprochen. Er unterstellt Gemein<strong>der</strong>atsmitglied Volker<br />
Grönhagen eine persönliche Aversion gegen den Betroffenen. Geschäftsleiter<br />
Harald Neußinger konnte durch eine Einsicht in die elektronisch geführte Akte<br />
feststellen, dass die Behauptung von Gemein<strong>der</strong>atsmitglied Volker Grönhagen,<br />
<strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at habe in einem gleichgelagerten Fall die Zustimmung schon<br />
einmal versagt, nicht zutrifft. Auf Nachfrage, über was überhaupt abgestimmt<br />
werden soll, macht <strong>der</strong> Bürgermeister folgenden Vorschlag: „Der Gemein<strong>der</strong>at<br />
stellt vorbehaltlich <strong>der</strong> Zustimmung durch die Nachbarn eine Befreiung von den<br />
Festsetzungen im Bebauungsplan in Aussicht, statt eines Doppelhauses zwei<br />
freistehende Häuser errichten zu dürfen.“ Nach Zustimmung durch den Gemein<strong>der</strong>at<br />
meldet sich <strong>der</strong> Zuhörer Manuel Schmidbauer zu Wort und gibt sich als<br />
Nachbar mit <strong>der</strong> Aussage zu erkennen, dass er dem Ansinnen des Bauplatzbesitzers<br />
nicht zustimmen werde.<br />
Der Bürgermeister stellt seinen bereits vorgetragenen Vorschlag zur Abstimmung.<br />
6:8<br />
Der Vorschlag ist damit abgelehnt.<br />
3
Öffentliche Gemein<strong>der</strong>atssitzung vom 13.9.2012<br />
Gegenstimmen:<br />
Markus Bernhuber, Thomas Scheuerer, Volker Grönhagen, Heidi Schiller, Ofenbeck<br />
Xaver, Hermann Hurzlmeier, Theresa Flotzinger, Johannes Rosenbeck<br />
Gemein<strong>der</strong>atsmitglied Thomas Scheuerer ist als persönlich Betroffener von <strong>der</strong> Beratung<br />
und Abstimmung ausgeschlossen. 14:0<br />
5. Langenerlinger Bach; Einleiten von Nie<strong>der</strong>schlagswasser / FH-305, Alter<br />
Schulweg 13, Kirchgasse 8 + 10, Langenerlinger Straße 19<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> wird vom Landratsamt aufgefor<strong>der</strong>t, zum wasserrechtlichen Verfahren<br />
auf dezentrale Entsorgung von Nie<strong>der</strong>schlagswasser eine Stellungnahme<br />
abzugeben. Im Hinblick auf den Langenerlinger Bach wird im Gutachten des<br />
Wasserwirtschaftsamtes zum Ausdruck gebracht, dass private Vorhabensträger<br />
selbst Rückhalteräume schaffen müssen.<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at erhebt keine Einwendungen gegen die Aufweitung des Langenerlinger<br />
Baches an zwei Stellen zum Zwecke <strong>der</strong> Hochwasserrückhaltung auf<br />
Kosten des Antragsstellers und auf dessen Grundstück. 14:0<br />
Gemein<strong>der</strong>atsmitglied Theresa Flotzinger ist als Betroffene von <strong>der</strong> Beratung und Abstimmung<br />
ausgeschlossen. 14:0<br />
6. Bauantrag; Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage /<br />
Erlenbachstraße 39B V1214<br />
Das Vorhaben liegt im Bereich eines Gebietes das weitgehend einem Dorfgebiet<br />
entspricht. Als Wohnbebauung ist es hier allgemein zulässig. Es liegt außerhalb<br />
des Überflutungsbereichs des Langenerlinger Baches (HQ 100 Überflutungsplan-IST).<br />
Für den Kanalanschluss ist <strong>der</strong> Abschluss einer Vereinbarung nach<br />
§ 8 EWS erfor<strong>der</strong>lich. Die Nie<strong>der</strong>schlagswasserbeseitigung erfolgt über einen Sickerschacht.<br />
Der Wasserzweckverband for<strong>der</strong>t im Falle einer Teilung des<br />
Grundstückes und für die Herstellung eines Grundstücksanschlusses den Abschluss<br />
von Son<strong>der</strong>vereinbarungen. Der Entwässerungsplan ist unvollständig,<br />
<strong>der</strong> Katasterauszug und die Erklärung Tragwerksplaner fehlen. Die Nachbarunterschriften<br />
sind unvollständig (Ehegatte fehlt). Die eventuell erfor<strong>der</strong>liche zusätzliche<br />
Gehwegabsenkung hat <strong>der</strong> Bauherr geson<strong>der</strong>t zu beantragen und die<br />
Kosten hierfür zu tragen. Die Abstandsfläche im Norden ist nicht eingehalten.<br />
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt, sofern die erfor<strong>der</strong>lichen Vereinbarungen<br />
abgeschlossen werden. Das Landratsamt wird auf die notwendigen Abstandsflächen<br />
hingewiesen. 14:0<br />
Erweiterung <strong>der</strong> Tagesordnung:<br />
Die Tagesordnung wird um folgenden Punkt erweitert:<br />
7. Bauantrag; Anbau und Umbau einer Einliegerwohnung / Regensburger11<br />
V1215<br />
Der Erweiterung <strong>der</strong> Tagesordnung wird zugestimmt. 15:0<br />
4
Öffentliche Gemein<strong>der</strong>atssitzung vom 13.9.2012<br />
8. Bauantrag; Anbau und Umbau einer Einliegerwohnung / Regensburger11<br />
V1215<br />
Das Vorhaben liegt in einem Gebiet, das am ehesten einem Mischgebiet entspricht.<br />
Als Wohnbebauung ist es hier allgemein zulässig. Der Katasterauszug,<br />
<strong>der</strong> Auszug aus dem Liegenschaftskataster, <strong>der</strong> Entwässerungsplan / -antrag<br />
und die Statistik fehlen. Die Vollständigkeit <strong>der</strong> Nachbarunterschriften ist aufgrund<br />
<strong>der</strong> fehlenden Unterlagen nicht prüfbar.<br />
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt. 15:0<br />
Verschiedenes:<br />
a) Bürgerentscheid: "Sind Sie dafür, dass die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung im<br />
Gebäudekomplex <strong>der</strong> Grundschule verbleibt" / 052-164 V1185<br />
Seitens <strong>der</strong> Vertreter des Begehrens wurde ein Antrag auf einstweilige Anordnung<br />
gegen die <strong>Gemeinde</strong> gestellt. Der Antrag wurde vom Gericht abgewiesen.<br />
Die Verhandlung in <strong>der</strong> Hauptsache findet voraussichtlich am 17.10.2012 statt.<br />
b) Statistik / 051<br />
Das Statistische Landesamt stellt gemeindebezogene Daten zur Verfügung. Die<br />
Daten wurden auf <strong>der</strong> Homepage <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> eingestellt.<br />
c) Dorferneuerung Gailsbach / 780-110<br />
Beim Amt für ländliche Entwicklung wurde wegen <strong>der</strong> noch ausstehenden<br />
Schmutzabstreifer an den Ortsstraßen nachgefragt. Eine Antwort gibt es noch<br />
nicht. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Realisierung im Jahr 2012<br />
nicht erfolgen wird.<br />
d) Friedhof, Hunde / 000-28<br />
Es ging erneut eine schriftliche Beschwerde über Hunde auf dem Friedhof ein.<br />
Es wird auch auf ein Gemein<strong>der</strong>atsmitglied hingewiesen, das sich ebenfalls nicht<br />
an die Friedhofssatzung hält. Der Beschwerdeführer regt an, das Verbot aus <strong>der</strong><br />
Satzung zu streichen, da es ohnehin nicht beachtet wird.<br />
e) Nicht gewidmete Hafnerstraße, Gerichtsurteile / 603-10 V794, 631-37 V998<br />
und V1038<br />
In allen drei Verfahren wurde ein Antrag auf Zulassung zur Berufung gestellt.<br />
Eine abschließende allgemeine Regelung für die Brücken in Langenerling muss<br />
deshalb bis zur Rechtskraft <strong>der</strong> Urteile zurückgestellt werden.<br />
5
Öffentliche Gemein<strong>der</strong>atssitzung vom 13.9.2012<br />
f) Energieleitplan / 610-501<br />
Die REWAG bietet gemeinsam mit <strong>der</strong> Energieagentur die Erstellung eines E-<br />
nergieleitplanes für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hagelstadt</strong> an. Nachdem <strong>der</strong> Landkreis bereits<br />
einen landkreisweiten Energienutzungsplan erstellen lässt und sich auch <strong>der</strong><br />
Regionale Planungsverband mit <strong>der</strong> Sache beschäftigt, wird kein Bedarf gesehen.<br />
g) Rechnungsprüfung / 001-44<br />
Gemein<strong>der</strong>atsmitglied Johannes Rosenbeck lädt zum Rechnungsprüfungstermin<br />
am Mittwoch, dem 26.09.2012 um 19 Uhr.<br />
h) Straßenunterhalt / 631-510, 631-02, 631-12<br />
Bei <strong>der</strong> Einmündung Am Tegelberg / Gailsbacher Straße ist ein Pflasterstein defekt.<br />
Ende <strong>der</strong> Sitzung:<br />
20:16 Uhr<br />
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