Download - Hamburger Segel-Club
Download - Hamburger Segel-Club
Download - Hamburger Segel-Club
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Hamburger</strong> <strong>Segel</strong>-<strong>Club</strong> / Nutzungsordnung für vereinseigene <strong>Segel</strong>boote<br />
Der <strong>Hamburger</strong> <strong>Segel</strong>-<strong>Club</strong> verfügt über vereinseigene Boote. Diese stehen Vereinsmitgliedern im Rahmen<br />
dieser Nutzungsverordnung zur Verfügung.<br />
Die Boote und das dazugehörige Material werden vom jeweiligen Bootswart verwaltet (siehe Anhang 1).<br />
Die <strong>Club</strong>bote stehen zum allgemeinen Gebrauch, nach Anmeldung und Terminabsprache, zur Verfügung.<br />
Bei der Terminabsprache haben die Ausbildung und die festen Trainingstermine des HSC Vorrang. Für den<br />
Einsatz der Boote bei Regatten und auswärtige Touren ist die Erlaubnis des zuständigen Vorstandes<br />
erforderlich.<br />
Bestimmungen:<br />
1. Bootsführer kann nur ein eingewiesenes Vereinsmitglied mit einem dem Revier entsprechenden<br />
Befähigungsnachweis sein, z.B. Sposs, A- Schein, Sportbootführerschein-Binnen unter <strong>Segel</strong>n. Die<br />
Einweisung und Bestätigung erfolgt durch die Befugten gemäß Anlage 1. Der Bootsführer ist verantwortlich<br />
für das Boot und die Einhaltung der Regeln der guten Seemannschaft.<br />
2. Die Boote sind pfleglich zu behandeln. Kleine Schäden oder Mängel sind sofort zu beheben (z.B.<br />
verlorene Schäkel, gebrochene <strong>Segel</strong>latten usw.). Größere Schäden sind beim zuständigen Bootswart zu<br />
melden. Die Reparatur erfolgt in Absprache mit dem Bootswart. Die Selbstbeteiligung der betroffenen Segler<br />
beträgt pro Schadensfall 250,00€ (KZV/Finn) bzw. 400,00€ (J22). Über den Einzelfall entscheidet der<br />
zuständige Vorstand. Der Verein schließt für die Boote eine Versicherung ab.<br />
3. Veränderungen oder Ergänzungen an den Boote oder dem Zubehör sind nur mit Zustimmung des<br />
zuständigen Vorstandes zulässig.<br />
4. Die Boote sind nach dem Gebrauch innen und außen gesäubert zu verlassen. Der Benutzer muss alle<br />
Gegenstände, die zu den Booten gehören (<strong>Segel</strong>, Paddel, Schwimmwesten usw.) sauber, luftig und trocken<br />
im Boot verstauen bzw. in die zugehörigen Backskisten zurückbringen und das Boot mit der Persenning<br />
abdecken. Die Boote sind seemännisch ordentlich festzumachen und am Steg mit einem Schloss zu sichern.<br />
5. Für die Boote ist ein Bordbuch zu führen (Muster siehe Anlage 2). Der Bootsführer und alle Mitsegler sind<br />
in dem an Bord (bzw. in der Backskiste) befindlichen Bordbuch gut lesbar zu dokumentieren.<br />
6. Ab 6 Beaufort oder 22 kn oder 11 m/s Windgeschwindigkeit ist die Nutzung der Boote nicht erlaubt.<br />
7. Die Nutzer der Boote sollen mindestens einmal im Jahr an einem Termin nach Absprache mit dem<br />
Bootswarten, bei der Instandhaltung , Pflege und Wartung, sowie dem Ein- und Auswintern der Boote helfen,<br />
Mitgliedern, die nicht bereit sind sich an den o.a Arbeiten zu beteiligen, kann die Benutzung vom Vorstand<br />
verweigert werden.<br />
8. Für die Nutzung der Boote wird ein Entgelt erhoben. Das Nutzungentgelt wird sofort fällig.<br />
a) Jahres-Nutzungspauschale für Mitglieder pro Person und Saison<br />
KZV + Finn + J22 250,00 €<br />
KZV + Finn 70,00 €<br />
oder<br />
b) Tages-Einzelpauschale für Mitglieder pro Person und ca. 2 Stunden<br />
KZV + Finn + J22 20,00 €<br />
9. An der Vereinsmitgliedschaft Interessierte können dreimal als Gastsegler kostenlos mitgenommen<br />
werden. Dies gilt auch für Familienangehörige, die nicht Mitglied sind.<br />
10. Die Termine für die Nutzung der Boote müssen rechtzeitig angemeldet werden. Die Reservierung durch<br />
den Bootsführer erfolgt über den jeweiligen Bootswart (Anlage 1). Für die Nutzung der Boote muss man sich<br />
außerdem über die Zahlenkombination der Schlösser in Kenntnis setzen. Die Bootsführer sind für die<br />
rechtzeitige und ordnungsgemäße Übernahme der Boote verantwortlich.<br />
11. Verstöße gegen diese Nutzungsordnung können befristete oder dauerhafte Nutzungsverbote zur Folge<br />
haben. Hierüber entscheidet der Vorstand.<br />
Zum Schluss möchten wir jeden bitten, die Boote so pfleglich wie sein eigenes Boot zu behandeln, damit wir<br />
alle recht lange Freude an ihnen haben.<br />
Hamburg, April 2013
Anlage 1 - Bootswarte und Einweisungsbefugte<br />
Boot Nr Bootswart Einweisungsbefugte<br />
KZV Jürgen Borowczak<br />
(im HSC hauptsächlich an Wochenenden)<br />
0176-92246587, hj.borowczak@freenet.de<br />
siehe Bootswarte<br />
Michael Kastl (im HSC fast jeden Mittwoch)<br />
0170-4582611, michael.kastl@web.de<br />
Finn<br />
J22<br />
J22<br />
GER<br />
1541<br />
GER<br />
1458<br />
Michael Hoffstadt: 0170-2030179,<br />
hoffstadt@captainfoerster.de<br />
Torge Mahnken<br />
0173-2029335, tmahnken@aol.com<br />
Lisa Steppat<br />
0176-26806134, tante_schmidt@hotmail.de<br />
Thomas Lau<br />
0171-3001012, TL@tlplan-werk.de<br />
siehe Bootswarte<br />
Andreas Jungclaus<br />
0174-9015903<br />
ajungclaus@IT-FOR-LOGISTICS.de<br />
Bruno Laudage<br />
0175-5368663<br />
bruno.laudage@bgv.hamburg.de<br />
bruno_laudage@gmx.de<br />
Andreas Jungclaus<br />
0174-9015903<br />
ajungclaus@IT-FOR-LOGISTICS.de<br />
Bruno Laudage<br />
0175-5368663<br />
bruno.laudage@bgv.hamburg.de<br />
bruno_laudage@gmx.de<br />
Anlage 2 - Bordbuch Muster<br />
Datum<br />
Uhrzeit von-bis<br />
Name Bootsführer<br />
Namen Crew 1, 2, 3, ...<br />
Anmerkungen (Schäden, besondere Vorkommnisse)