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Download - Hamburger Segel-Club

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<strong>Hamburger</strong> <strong>Segel</strong>-<strong>Club</strong> / Nutzungsordnung für vereinseigene <strong>Segel</strong>boote<br />

Der <strong>Hamburger</strong> <strong>Segel</strong>-<strong>Club</strong> verfügt über vereinseigene Boote. Diese stehen Vereinsmitgliedern im Rahmen<br />

dieser Nutzungsverordnung zur Verfügung.<br />

Die Boote und das dazugehörige Material werden vom jeweiligen Bootswart verwaltet (siehe Anhang 1).<br />

Die <strong>Club</strong>bote stehen zum allgemeinen Gebrauch, nach Anmeldung und Terminabsprache, zur Verfügung.<br />

Bei der Terminabsprache haben die Ausbildung und die festen Trainingstermine des HSC Vorrang. Für den<br />

Einsatz der Boote bei Regatten und auswärtige Touren ist die Erlaubnis des zuständigen Vorstandes<br />

erforderlich.<br />

Bestimmungen:<br />

1. Bootsführer kann nur ein eingewiesenes Vereinsmitglied mit einem dem Revier entsprechenden<br />

Befähigungsnachweis sein, z.B. Sposs, A- Schein, Sportbootführerschein-Binnen unter <strong>Segel</strong>n. Die<br />

Einweisung und Bestätigung erfolgt durch die Befugten gemäß Anlage 1. Der Bootsführer ist verantwortlich<br />

für das Boot und die Einhaltung der Regeln der guten Seemannschaft.<br />

2. Die Boote sind pfleglich zu behandeln. Kleine Schäden oder Mängel sind sofort zu beheben (z.B.<br />

verlorene Schäkel, gebrochene <strong>Segel</strong>latten usw.). Größere Schäden sind beim zuständigen Bootswart zu<br />

melden. Die Reparatur erfolgt in Absprache mit dem Bootswart. Die Selbstbeteiligung der betroffenen Segler<br />

beträgt pro Schadensfall 250,00€ (KZV/Finn) bzw. 400,00€ (J22). Über den Einzelfall entscheidet der<br />

zuständige Vorstand. Der Verein schließt für die Boote eine Versicherung ab.<br />

3. Veränderungen oder Ergänzungen an den Boote oder dem Zubehör sind nur mit Zustimmung des<br />

zuständigen Vorstandes zulässig.<br />

4. Die Boote sind nach dem Gebrauch innen und außen gesäubert zu verlassen. Der Benutzer muss alle<br />

Gegenstände, die zu den Booten gehören (<strong>Segel</strong>, Paddel, Schwimmwesten usw.) sauber, luftig und trocken<br />

im Boot verstauen bzw. in die zugehörigen Backskisten zurückbringen und das Boot mit der Persenning<br />

abdecken. Die Boote sind seemännisch ordentlich festzumachen und am Steg mit einem Schloss zu sichern.<br />

5. Für die Boote ist ein Bordbuch zu führen (Muster siehe Anlage 2). Der Bootsführer und alle Mitsegler sind<br />

in dem an Bord (bzw. in der Backskiste) befindlichen Bordbuch gut lesbar zu dokumentieren.<br />

6. Ab 6 Beaufort oder 22 kn oder 11 m/s Windgeschwindigkeit ist die Nutzung der Boote nicht erlaubt.<br />

7. Die Nutzer der Boote sollen mindestens einmal im Jahr an einem Termin nach Absprache mit dem<br />

Bootswarten, bei der Instandhaltung , Pflege und Wartung, sowie dem Ein- und Auswintern der Boote helfen,<br />

Mitgliedern, die nicht bereit sind sich an den o.a Arbeiten zu beteiligen, kann die Benutzung vom Vorstand<br />

verweigert werden.<br />

8. Für die Nutzung der Boote wird ein Entgelt erhoben. Das Nutzungentgelt wird sofort fällig.<br />

a) Jahres-Nutzungspauschale für Mitglieder pro Person und Saison<br />

KZV + Finn + J22 250,00 €<br />

KZV + Finn 70,00 €<br />

oder<br />

b) Tages-Einzelpauschale für Mitglieder pro Person und ca. 2 Stunden<br />

KZV + Finn + J22 20,00 €<br />

9. An der Vereinsmitgliedschaft Interessierte können dreimal als Gastsegler kostenlos mitgenommen<br />

werden. Dies gilt auch für Familienangehörige, die nicht Mitglied sind.<br />

10. Die Termine für die Nutzung der Boote müssen rechtzeitig angemeldet werden. Die Reservierung durch<br />

den Bootsführer erfolgt über den jeweiligen Bootswart (Anlage 1). Für die Nutzung der Boote muss man sich<br />

außerdem über die Zahlenkombination der Schlösser in Kenntnis setzen. Die Bootsführer sind für die<br />

rechtzeitige und ordnungsgemäße Übernahme der Boote verantwortlich.<br />

11. Verstöße gegen diese Nutzungsordnung können befristete oder dauerhafte Nutzungsverbote zur Folge<br />

haben. Hierüber entscheidet der Vorstand.<br />

Zum Schluss möchten wir jeden bitten, die Boote so pfleglich wie sein eigenes Boot zu behandeln, damit wir<br />

alle recht lange Freude an ihnen haben.<br />

Hamburg, April 2013


Anlage 1 - Bootswarte und Einweisungsbefugte<br />

Boot Nr Bootswart Einweisungsbefugte<br />

KZV Jürgen Borowczak<br />

(im HSC hauptsächlich an Wochenenden)<br />

0176-92246587, hj.borowczak@freenet.de<br />

siehe Bootswarte<br />

Michael Kastl (im HSC fast jeden Mittwoch)<br />

0170-4582611, michael.kastl@web.de<br />

Finn<br />

J22<br />

J22<br />

GER<br />

1541<br />

GER<br />

1458<br />

Michael Hoffstadt: 0170-2030179,<br />

hoffstadt@captainfoerster.de<br />

Torge Mahnken<br />

0173-2029335, tmahnken@aol.com<br />

Lisa Steppat<br />

0176-26806134, tante_schmidt@hotmail.de<br />

Thomas Lau<br />

0171-3001012, TL@tlplan-werk.de<br />

siehe Bootswarte<br />

Andreas Jungclaus<br />

0174-9015903<br />

ajungclaus@IT-FOR-LOGISTICS.de<br />

Bruno Laudage<br />

0175-5368663<br />

bruno.laudage@bgv.hamburg.de<br />

bruno_laudage@gmx.de<br />

Andreas Jungclaus<br />

0174-9015903<br />

ajungclaus@IT-FOR-LOGISTICS.de<br />

Bruno Laudage<br />

0175-5368663<br />

bruno.laudage@bgv.hamburg.de<br />

bruno_laudage@gmx.de<br />

Anlage 2 - Bordbuch Muster<br />

Datum<br />

Uhrzeit von-bis<br />

Name Bootsführer<br />

Namen Crew 1, 2, 3, ...<br />

Anmerkungen (Schäden, besondere Vorkommnisse)

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