sichtbarer Link-Text - in Hamminkeln
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menplanung (<strong>in</strong>sbesondere Zusammenwachsen der Siedlungsbereiche westlich und<br />
östlich der Bahnl<strong>in</strong>ie) entgegen, da die räumliche Zäsur der Bahnl<strong>in</strong>ie verstärkt wird.<br />
Vorgeschlagen wurde se<strong>in</strong>erzeit e<strong>in</strong>e Absenkung der Bahnl<strong>in</strong>ie <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Tieflage (M<strong>in</strong>us-E<strong>in</strong>s-Ebene)<br />
und damit verbunden die funktionale Aufrechterhaltung der Bahnhofstraße<br />
<strong>in</strong> der jetzigen Straßenachse im Zuge e<strong>in</strong>er Überführung <strong>in</strong> der jetzigen<br />
Höhenlage. Der Rat der Stadt Hamm<strong>in</strong>keln hat diesen Vorschlag <strong>in</strong>haltlich durch<br />
Ratsbeschluss vom 23.03.1993 im Rahmen e<strong>in</strong>er Resolution e<strong>in</strong>gefordert. Der Rahmenplan<br />
sah se<strong>in</strong>erzeit darüber h<strong>in</strong>aus e<strong>in</strong>e Aufwertung des Bahnhofsumfeldes sowie<br />
gestalterischer als auch <strong>in</strong> baulicher H<strong>in</strong>sicht vor. Zentraler Ansatz war die Schaffung<br />
e<strong>in</strong>er P + R-Anlage beidseitig der Bahnl<strong>in</strong>ie zwecks Ordnung des ruhenden Verkehrs,<br />
gestalterische Maßnahmen durch bauliche Umgestaltung der sonstigen Freiflächen<br />
und e<strong>in</strong>e Bebauung der noch freien Baugrundstücke, <strong>in</strong>sbesondere auf der<br />
Ostseite der Bahnl<strong>in</strong>ie.<br />
Die Stadt Hamm<strong>in</strong>keln hatte <strong>in</strong> den Jahre 1995/1996 e<strong>in</strong>e Änderung des im Bereich<br />
der Bahnl<strong>in</strong>ie / des Bahnhofes gültigen Bebauungsplan Nr. 3 „Gewerbegebiet<br />
Mehrhoog“ e<strong>in</strong>geleitet mit der Zielsetzung, die Inhalte des Rahmenplanes umzusetzen.<br />
Die Änderung konnte se<strong>in</strong>erzeit jedoch nicht durchgeführt werden, da die Belange<br />
des Straßenbaulastträgers der L 602 / Bahnhofstraße der Deutschen Bahn und auch<br />
der Landesplanung nicht <strong>in</strong> erforderlichem Maße berücksichtigt waren.<br />
2.2 Forderung der Troglage aufgrund der Verletzung des Selbstgestaltungsrechtes<br />
der Stadt Hamm<strong>in</strong>keln<br />
Die Planungen der Vorhabenträger<strong>in</strong> sehen vor, die Bahntrasse <strong>in</strong>nerhalb der Ortslage<br />
durch jeweils 4 m hohen Lärmschutzwände e<strong>in</strong>zufassen. Damit wird auf Dauer<br />
die Ortslage durch diese Lärmschutzwände vollständig getrennt. Der E<strong>in</strong>griff <strong>in</strong> das<br />
örtliche Bild ist daher radikal und führt zu e<strong>in</strong>er massiven und nachhaltigen Änderung<br />
des Ortsbildes. Erschwerend kommt h<strong>in</strong>zu, dass die Vorhabenträger<strong>in</strong> ansche<strong>in</strong>end<br />
nicht bereit ist, e<strong>in</strong>e der zentralen Lage im Ort angemessene Gestaltung der Wände<br />
vorzunehmen.<br />
Die Ortslage Mehrhoog erhält hiermit e<strong>in</strong> im Vergleich zum heutigen Zustand wesentlich<br />
negativ verändertes Ortsbild und erfährt e<strong>in</strong>e gravierende Bee<strong>in</strong>trächtigung ihres<br />
städtebaulichen Gepräges. Die Stadt Hamm<strong>in</strong>keln macht <strong>in</strong>folgedessen e<strong>in</strong>e Verletzung<br />
ihres Selbstgestaltungsrechtes geltend und fordert daher mit Nachdruck, im<br />
Stellungnahme Stadt Hamm<strong>in</strong>keln Planfeststellungsverfahren ASB 46/2 Stand: 09.04.2013