sichtbarer Link-Text - in Hamminkeln
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bauungsplan Nr. 3 „Gewerbegebiet Mehrhoog“ wird die Verb<strong>in</strong>dung der Vennstraße<br />
zur Bahnhofstraße <strong>in</strong> voller Funktion (auch für PKW und LKW) aufrechterhalten. Aus<br />
Sicht der Stadt Hamm<strong>in</strong>keln ist zum<strong>in</strong>dest für die Funktion als Fuß- und Radweg diese<br />
Verb<strong>in</strong>dung aufrechterhalten. Es wird daher gefordert, m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>e Verb<strong>in</strong>dung<br />
über die geplante Unterführung h<strong>in</strong>weg als Fuß- und Radweg vorzusehen.<br />
4.1.2 BÜ Frietenweg<br />
Der Bahnübergang Frietenweg soll geschlossen werden. Als Ersatzmaßnahme ist <strong>in</strong><br />
dem Planfeststellungsunterlagen auf der Südwestseite der Bahntrasse e<strong>in</strong> Bahnseitenweg<br />
vorgesehen, der den Frietenweg über e<strong>in</strong>en Anschluss an die geme<strong>in</strong>dliche<br />
Erschließungsstraße „Zum Schnellenhof“ letztlich an die Bahnhofstraße anb<strong>in</strong>det.<br />
Auf der Nordostseite soll der dort verlaufende Heidkampweg e<strong>in</strong>e Sackgasse werden<br />
und erhält an se<strong>in</strong>em Ende e<strong>in</strong>e Wendemöglichkeit. Auch diese Ersatzmaßnahme ist<br />
Bestandteil des Bebauungsplanes Nr. 3 „Gewerbegebiet Mehrhoog“. Für die Abb<strong>in</strong>dung<br />
des Heidkampweges (Nordostseite) sieht die Stadt Hamm<strong>in</strong>keln ke<strong>in</strong>e Notwendigkeit,<br />
e<strong>in</strong>en Wendehammer anzulegen. Der Heidkampweg erschließt <strong>in</strong> se<strong>in</strong>em<br />
h<strong>in</strong>teren Teilstück lediglich die Liegenschaft Heidkampweg 4. Aus Sicht der Stadt ist<br />
es völlig ausreichend, gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes die öffentliche<br />
Erschließungsstraße ohne weitere Wendemöglichkeit vor dem Gebäude<br />
Heidkampweg 2 enden zu lassen.<br />
Die <strong>in</strong> den Planfeststellungsunterlagen vorgesehene Führung des Frietenweges auf<br />
der Südwestseite der Bahntrasse widerspricht <strong>in</strong> Teilen sowohl dem Bebauungsplan<br />
Nr. 3 „Gewerbegebiet Mehrhoog“ als auch dem Bebaungsplan Nr. 8 „Schnellenhof“.<br />
Der Frietenweg soll hier über den Randbereich des Dorfplatzes an die Straße „Zum<br />
Schnellenhof“ anschließen. Die nach Bebauungsplan vorgesehene Führung über die<br />
Unterführungstrasse h<strong>in</strong>weg direkt zur Bahnhofstraße entfällt, da hier offensichtlich<br />
e<strong>in</strong> Brückenbauwerk e<strong>in</strong>gespart wird. Neben dem Bebauungsplan Nr. 3 „Gewerbegebiet<br />
Mehrhoog“ s<strong>in</strong>d hier <strong>in</strong>sbesondere auch die Inhalte des Bebauungsplanes Nr.<br />
8 „Schnellenhof“ betroffen. Die planerische Konzeption dieses Bebauungsplanes<br />
wurde bereits <strong>in</strong> Kapitel 2.3 erläutert. Hier ist der E<strong>in</strong>griff <strong>in</strong> das geltende Planungsrecht<br />
absolut nicht h<strong>in</strong>nehmbar. Die vorliegende Planung widerspricht dem geltenden<br />
Bebauungsplan <strong>in</strong> den Grundzügen se<strong>in</strong>er Erschließungskonzeption. Mit der Planung<br />
würde die Straße „Zum Schnellenhof“ von e<strong>in</strong>er verkehrsberuhigten Sackgasse zu<br />
e<strong>in</strong>er Durchgangsstraße. Darüber h<strong>in</strong>aus ist die Erschließung des Dorfplatzes auch<br />
nur noch über die Straße „Zum Schnellenhof“ möglich. Hier ist nach Bebauungsplan<br />
lediglich e<strong>in</strong>e untergeordnete fußläufige Erschließung vorgesehen. Die Verkehrsfunktion<br />
der Straße „Zum Schnellenhof“ wird sich dadurch grundlegend ändern. Verbunden<br />
damit ist auch e<strong>in</strong>e wesentliche Steigerung der Verkehrsbelastung, <strong>in</strong>sbesonde-<br />
Stellungnahme Stadt Hamm<strong>in</strong>keln Planfeststellungsverfahren ASB 46/2 Stand: 09.04.2013