sichtbarer Link-Text - in Hamminkeln
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bauungsplan s<strong>in</strong>d zu diesem Zweck <strong>in</strong> recht großzügigem Ausmaß entsprechende<br />
Verkehrsflächen festgesetzt. Dem Bebauungsplan zugrunde liegt e<strong>in</strong> konkreter Bauentwurf<br />
für die Straßenplanung des se<strong>in</strong>erzeit zuständigen Landesstraßenbauamtes<br />
Kleve.<br />
Die vorgelegten Planfeststellungsunterlagen nehmen die Straßenunterführung für<br />
PKW und LKW auf. Allerd<strong>in</strong>gs wurde wohl offensichtlich die Trassierung gegenüber<br />
dem damaligen Entwurf des Landesstraßenbauamtes verändert. Gemäß Grunderwerbsplan<br />
wird über die im Bebauungsplan festgesetzten Verkehrsflächen h<strong>in</strong>aus<br />
zusätzlicher Grunderwerb erforderlich. Mit teilweise massiven Folgen für die Bebaubarkeit<br />
der betroffenen Grundstücke. Es wird aus den Unterlagen nicht ersichtlich,<br />
warum von der damaligen Straßenplanung abgewichen worden ist. Seitens der Stadt<br />
Hamm<strong>in</strong>keln wird gefordert, die nach Bebauungsplan vorgesehenen Flächen für die<br />
Unterführungstrasse e<strong>in</strong>zuhalten.<br />
Für den Rad- und Fußgängerverkehr sehen die Planfeststellungsunterlagen e<strong>in</strong>e Ersatzmaßnahme<br />
<strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>es Personentunnels mit e<strong>in</strong>er lichten Weite von 3 m und<br />
e<strong>in</strong>er lichten Höhe von m<strong>in</strong>destens 2,50 m mit den entsprechenden Treppen und<br />
Rampenanlagen wird ihrer Funktion und Bedeutung nicht ansatzweise gerecht.<br />
Grundsätzlich wird seitens der Stadt Hamm<strong>in</strong>keln die Komb<strong>in</strong>ation der Rad- und<br />
Fußwegunterführung mit der Sicherstellung der Zugänglichkeit zum Mittelbahnsteig<br />
begrüßt. Gefordert wird jedoch e<strong>in</strong>e grundlegende Änderung der Lage dieser Unterführung<br />
<strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit e<strong>in</strong>er fahrradgerechten Änderung der Rampenführung.<br />
Die vorgelegte Planung erweckt den E<strong>in</strong>druck, dass hier lediglich e<strong>in</strong>e klassische<br />
Personenunterführung zur Erschließung der Bahnsteige vorgesehen ist, die ke<strong>in</strong>erlei<br />
Rücksicht auf die besonderen Belange der Funktion als Radwegverb<strong>in</strong>dung nimmt.<br />
Die vorliegende Planung sieht die Personenunterführung mit e<strong>in</strong>er Treppe und e<strong>in</strong>er<br />
Rampe vor. Die Rampe ist am Rampenfuß um 90 % abgew<strong>in</strong>kelt und weist im weiteren<br />
Verlauf e<strong>in</strong>e 180 Grad-Kehre auf, die von Radfahrern nicht ungeh<strong>in</strong>dert befahren<br />
werden kann. Die lichte Weite von 3 m ersche<strong>in</strong>t viel zu ger<strong>in</strong>g, um neben dem Fußgängerverkehr<br />
auch zusätzlichen Radverkehr aufzunehmen. Zusätzlich ersche<strong>in</strong>t im<br />
Verhältnis zur Länge der Unterführung (25 m) die lichte Weite ebenfalls als zu ger<strong>in</strong>g.<br />
Hier wird befürchtet, dass die Unterführung vornehmlich als beengter Angstraum<br />
wahrgenommen wird.<br />
Die Durchmischung der Benutzergruppen Fußgänger und Radfahrer provoziert aufgrund<br />
der Enge des Bauwerkes geradezu Konflikte und Unfälle. Das geplante Bauwerk<br />
stellt aus Sicht der Stadt Hamm<strong>in</strong>keln daher ke<strong>in</strong>e geeignete Lösung dar. Des<br />
Stellungnahme Stadt Hamm<strong>in</strong>keln Planfeststellungsverfahren ASB 46/2 Stand: 09.04.2013