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Hanfjournal 03/04

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Seed west<br />

Cannabis – grenzenlos strafbar?<br />

Wie bekifft darf man hinterm Steuer sitzen? Eine Frage, die<br />

Gemüter hochkochen lassen kann, auch bei den Grünen. Am<br />

Freitag, dem 06.02.20<strong>04</strong>, fand daher eine Podiumsdiskussion<br />

zur Grenzwertfestlegung von Cannabis im Straßenverkehr im<br />

Mainzer „schick & schön“ statt. Die Grünen und die Grüne<br />

Jugend von Rheinland-Pfalz hatten hochkarätige Fachleute<br />

eingeladen: Theo Pütz vom Bundesnetzwerk Drogenpolitik<br />

(BND), Prof. Dr. Günter Berghaus vom Institut für<br />

Rechtsmedizin an der Universität Köln und Michael Hettenbach,<br />

ein Rechtsanwalt, diskutierten vor circa 65 Zuschauern und<br />

beantworteten anschließend viele persönliche Fragen zu<br />

Cannabis und Führerschein.<br />

Wie wir aufmerksamen Hanf Journal-Leser wissen, gibt es im<br />

Gegensatz zur 0.5 Promille-Grenze beim Alkohol- Konsum bei<br />

Cannabis nur eine Grenze, und das ist die Genauigkeit des<br />

Nachweisverfahrens. THC wird auf eine andere Weise als<br />

beispielsweise Alkohol abgebaut. Alkohol wird linear abgebaut.<br />

Cannabis baut sich zunächst auch linear ab, doch dann setzt<br />

die zweite Phase ein. Der Abbau ist einer radioaktiven<br />

Halbwertszeit nicht unähnlich, das heißt aktives THC kann im<br />

Blut nachgewiesen werden, obwohl die psychoaktive Wirkung<br />

längst nicht mehr vorhanden ist. Wir Kiffer sind also die<br />

Gelackmeierten, egal ob wir den letzten Joint vor vier, acht<br />

oder zwölf Stunden geraucht haben. Und das, obwohl wir in<br />

den Statistiken meist besser abschneiden, wenn es um die<br />

Unfallverursachung geht.<br />

Prof. Dr. Berghaus scherzhaft: „Man kann sagen, dass wer unter<br />

Cannabis-Einfluss fährt, sicherer fährt . . . Es gab schon Fälle,<br />

wo einer bei grüner Ampel vorsichtshalber stehen geblieben<br />

ist.“ Als problematisch bezeichnete er, dass die Verkehrsgesetzgebung<br />

als Repressionsinstrument der Prohibition<br />

missbraucht werde. Es habe fast den Anschein, dass der<br />

Grenzwert nach dem Steuerertrag ermittelt werde, daher bei<br />

Cannabis Null und bei zugelassenen Medikamenten gar kein<br />

Grenzwert. Er bedauerte, dass Forschung zu Cannabis aufgrund<br />

des Betäubungsmittelgesetzes nicht möglich ist und<br />

Forschungsergebnisse wie die Kleiber-Studie ignoriert werden.<br />

Rechtsanwalt Hettenbach kritisierte: „Der Führerscheinentzug<br />

hat gravierende finanzielle Folgen, bei einem Durchschnittsfall<br />

entstehen rund 6.000 Euro an Kosten, und bei dieser Berechnung<br />

wurde die Zerstörung des Lebenslaufs, einhergehend mit dem<br />

Verlust der Arbeitsstelle, nicht mit einbezogen.“ Und „Ich habe<br />

jegliche Hoffnung auf Veränderung durch die Politik<br />

aufgegeben.“ Abgesehen von seiner normalen Anwaltstätigkeit<br />

betreibt er die Seite www.jurathek.de. In dem Forum der Seite<br />

gibt es kostenlose und kompetente Tipps zu rechtlichen Fragen.<br />

Theo Pütz vom Bundesnetzwerk Drogenpolitik der Grünen<br />

bezeichnete die Praxis der umgekehrten Beweislast als<br />

skandalös. Ein verdächtigter, potenzieller Kiffer müsse im Zweifelsfall seine Unschuld<br />

mit teuren Untersuchungen wie Urintests, Blutproben und Reaktionstests bis hin zur<br />

MPU beweisen und alles selber bezahlen. Bereits an dieser finanziellen Hürde<br />

scheiterten einige unschuldige Cannabis-Konsumenten, die nie bekifft Auto gefahren<br />

sind. Theo Pütz: „Urin und Schweißtests sind freiwillig. Eine Blutprobe darf erst nach<br />

Konkretisierung eines Anfangsverdachts angeordnet werden. Die Polizisten immer<br />

nach der rechtlichen Grundlage fragen!“ Konsumenten wüssten meist nicht, dass<br />

durch die Blutprobe nur der aktuelle Rauschzustand nachgewiesen werden könne.<br />

Bei den freiwilligen, aber sehr ungenauen Schnelltest (Fehlerquote bis zu zehn Prozent)<br />

könnte jedoch der am letzten Wochenende gerauchte Joint zum Führerscheinverhängnis<br />

werden. Er forderte: „Die Betroffenen sollen sich organisieren. Ihr seid gefordert!“<br />

Infos: www.jurathek.de, www.bndrogenpolitik.de<br />

Sokratis Zacharopoulos<br />

Götz Widmann: „Die Amis in ihrem Prohibitionswahn . . .“<br />

Am 17.01.20<strong>04</strong> rockte Götz Widmann während seiner „Extrem<br />

Liedermaching“-Tour den Darmstädter Studentinnenkeller im<br />

Schloss. Leider mussten etwa 50 Leute wegen Überfüllung der<br />

Location heimgeschickt werden. Kleiner Trost: ihm machte der<br />

Auftritt Spaß, ergo er kommt wieder . . .<br />

Zuerst wärmte Mike Godyla alias der „Bassmann“ mit<br />

intelligent-witzigen Liedtexten, zu reiner Bassbegleitung,<br />

das Publikum auf (Anm. d. Red. Hört euch<br />

doch mal seine mp3 auf der Homepage an). Dann gab<br />

Götz Widmann alte und neue Lieder zum besten.<br />

Nicht, dass er alle selber gesungen hätte . . . Nein!<br />

Zum Beispiel beim „Landkommunenhippiesong“<br />

oder dem „Esel“ waren seine Fans<br />

so textfest, dass er nur noch begleitend<br />

auf der Gitarre spielen musste. Da<br />

hat’s sich dann halt einer mal leicht<br />

gemacht.<br />

In der Konzertpause forderte Götz<br />

Widmann das Publikum auf, sich<br />

an der Selbstbezichtigungsaktion<br />

„Zeig-Dich“ zu beteiligen und<br />

ließ, mit Unterstützung der<br />

Hanf-Initiative, Vordrucke<br />

austeilen.<br />

Deutschlands bekannteste<br />

Aktion will mit 100.000<br />

Selbstbezichtigungen die<br />

Gerichte lahm legen und<br />

sie so zum Handeln<br />

zwingen.<br />

Obwohl sich bereits 14.500 Kiffer beteiligt haben, ist „Zeig-<br />

Dich“ unter Hanfaktivisten umstritten. Knackpunkt der<br />

Diskussion ist, dass auf den Zetteln „regelmäßiger“ Cannabis-<br />

Konsum angekreuzt werden kann und damit die Gefahr besteht<br />

nach aktueller Rechtslage den Führerschein zu<br />

verlieren.<br />

Götz Widmann ebenso wie Mike<br />

Godyla, der übrigens im Alkohol-Entzug<br />

arbeitet, haben<br />

jedenfalls schon beide mitgemacht.<br />

An eine baldige Legalisierung<br />

von Hanf glauben<br />

sie nicht.<br />

Götz Widmann, wie er uns Backstage erklärte: „Die Amis in<br />

ihrem Prohibitionswahn, dass kann noch lange dauern . . .“<br />

Gegen Ende, sang er eines seiner Lieder zur Gitarrenbegleitung<br />

von Tobiman, einem Darmstädter, der ihn in einer E-Mail um<br />

die Erfüllung dieses Fan-Wunsches gebeten hatte. Vor dem<br />

Konzert übten beide etwa fünf Minuten lang. Und es funktionierte<br />

unglaublicherweise auf Anhieb.<br />

Schließlich gab der Barde aus Bonn noch so lange Zugaben,<br />

bis er schweißgebadet und mittlerweile etwas heiser die Gitarre<br />

strecken musste. Die Stimmung war einfach zu gut um<br />

aufzuhören.<br />

Infos: www.GoetzWidmann.de, www.mikegodyla.de,<br />

www.zeig-dich.de<br />

Mangas<br />

Wanted<br />

Gesucht:<br />

Ziel:<br />

Methode:<br />

Wo:<br />

Belohnung:<br />

Plattenläden ohne Hanf Journale<br />

zukünftige Auslage des Hanf Journals<br />

Anzeigen (beim Hanf Journal, auf keinen<br />

Fall bei der Polizei)<br />

zentrale@hanfjournal.de<br />

kleine Geschenke (z.B.: Drehmaschiene,<br />

Grinder, CDs, ...)<br />

Das Hanf Journal sucht Head- und Growshops die noch keine Hanf Journale auslegen. Kennt ihr einen Shop der<br />

das noch nicht tut, dann gibt uns die Adresse und wir kümmern uns darum das ihr auch in diesem Shop Hanf<br />

Journale bekommt. Für fachdienliche Hinweise warten kifferfreundliche Belohnungen.

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