06.01.2014 Aufrufe

als pdf - Hanfjournal

als pdf - Hanfjournal

als pdf - Hanfjournal

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

#109 5<br />

clubmed<br />

Wenn Cannabinoide giftige Ablagerungen<br />

aus Gehirnzellen entfernen<br />

Diesem Artikel möchte ich eine Vorbemerkung voraus<br />

schicken, da es in diesem Beitrag um Ergebnisse aus der<br />

Grundlagenforschung, d. h. Forschung mit Zellen und Geweben<br />

geht. Ich berichte im Allgemeinen nicht über Zellexperimente.<br />

Denn häufig lassen sich Ergebnisse aus der Grundlagenforschung<br />

nicht auf die Situation am Menschen übertragen,<br />

und ich möchte vermeiden, dass Leser voreilige Schüsse ziehen.<br />

Auch wenn einige nach der Lektüre voreilig annehmen<br />

könnten, dass Cannabis der Alzheimer-Krankheit vorbeugt<br />

oder sie heilt, möchte ich diese Ergebnisse vorstellen. Interessant<br />

sind sie allemal, und vielleicht entwickelt sich ja tatsächlich<br />

in den kommenden Jahren daraus eine Therapie für die<br />

Alzheimer-Demenz.<br />

Die wichtigsten Charakteristika der Alzheimer-Demenz stellen<br />

Ablagerungen eines bestimmten Eiweißstoffes dar, der eine<br />

Entzündung hervor ruft und die Nervenzellen schädigt und<br />

so zu den gravierenden Einbußen der geistigen Leistungsfähigkeit<br />

bei den betroffenen Personen führt. Dieser Eiweißstoff<br />

wird Amyoloid-Beta genannt. Die Alzheimer-Krankheit tritt<br />

gehäuft bei älteren Menschen auf, jedoch können auch schon<br />

50-Jährige betroffen sein. Sie macht sich zunächst durch eine<br />

zunehmende Vergesslichkeit und reduzierte Konzentrationsfähigkeit<br />

bemerkbar und schreitet langsam bis zu einem vollständigen<br />

Verlust der Persönlichkeit mit dem Verlust der eigenen<br />

Geschichte und der Orientierung in Zeit und Raum fort.<br />

Kürzlich wurden in einer Fachzeitschrift die Ergebnisse einer<br />

Forschergruppe von der Universität Madrid in Spanien veröffentlicht,<br />

die in Zellexperimenten Möglichkeiten untersucht<br />

hatten, die Konzentration von Amyoloid-Beta im Hirngewebe<br />

zu reduzieren. Das Hirngewebe stammte von vier Verstorbenen,<br />

die an einem Morbus Alzheimer gelitten hatten. Die<br />

Proben waren bei Leichenschauen gewonnen und die charakteristischen<br />

Amyoloid-Beta-Ablagerungen waren darin nachgewiesen<br />

worden.<br />

Das Hirngewebe enthält - wie andere Gewebe auch - Zellen<br />

des Immunsystems, des Abwehrsystems des Organismus. Es ist<br />

bekannt, dass Zellen des Immunsystems meistens Cannabinoidrezeptoren<br />

enthalten, und dass Cannabinoide an diese Rezeptoren<br />

binden und die Funktion des Immunsystems beeinflussen<br />

können. Die spanischen Forscher untersuchten, ob bestimmte<br />

Immunzellen, so genannte Makrophagen (Fresszellen), in der<br />

Lage sind, Amyoloid-Beta aus sehr dünnen Schichten des Hirngewebes<br />

(0,01 Millimeter Dicke) zu entfernen. Die Fresszellen<br />

enthielten auf ihrer Zelloberfläche den Cannabinoidrezeptor<br />

vom Typ 2 (CB2-Rezeptor). Als diese dünnen Gehirnsschichten<br />

Zellkulturen von Makrophagen ausgesetzt wurden, so geschah<br />

zunächst nichts Auffälliges. Die Amyoloid-Beta-Konzentration<br />

im Hirngewebe wurde nicht beeinflusst, sodass die Forscher<br />

daraus schlossen, dass diese Fresszellen allein keine Fähigkeit<br />

aufwiesen, diese krankhaften Amyoloid-Beta-Ablagerungen<br />

zu entfernen. Wurden dem Kulturmedium allerdings geringe<br />

Konzentrationen eines bestimmten synthetischen Cannabinoids<br />

hinzugefügt, so begannen die Makrophagen Amyloid-Beta<br />

aus dem Hirngewebe zu entfernen. Bei der optimalen Konzentration<br />

des Cannabinoids, das vor allem an den CB2-Rezeptor<br />

bindet, wurde eine Reduzierung der Ablagerungen um etwa<br />

zwei Drittel erzielt.<br />

Diese Untersuchungen fanden vor dem Hintergrund statt,<br />

dass es bisher keine wirksame Therapie der Alzheimer-Erkrankung<br />

gibt, die ihren Verlauf relevant beeinflussen könnte. Die<br />

Therapie konzentriert sich in fortgeschrittenen Stadien auf die<br />

Kontrolle einiger Symptome, wie Unruhe, Erregbarkeit und<br />

Appetitlosigkeit. Kürzlich wurde vorgeschlagen, dass man versuchen<br />

könnte, eine Therapie zu entwickeln, die die Belastung<br />

des Gehirns der Kranken mit Amyloid-Beta reduziert.<br />

Dr. med. Franjo Grotenhermen<br />

Mitarbeiter des nova Institutes in Hürth bei Köln und Vorsitzender<br />

der Arbeitsgemeinschaft Cannabis <strong>als</strong> Medizin<br />

(ACM).<br />

Bis vor wenigen Jahren wurde angenommen, dass CB2-Rezeptoren<br />

nicht im Gehirn vorkommen, sondern dass dort nur<br />

CB1-Rezeptoren, die beispielsweise für den Rausch durch Cannabiskonsum<br />

verantwortlich sind, anzutreffen sind. Mehrere<br />

Forschergruppen fanden jedoch heraus, dass die Konzentration<br />

des CB2-Rezeptors im Gehirn durch Entzündungszustände<br />

verändert wird. So werden bei chronischen Entzündungen, wie<br />

beispielsweise multiple Sklerose oder Entzündungen des Gehirns<br />

durch Viren, deutlich messbare Konzentrationen dieses<br />

Cannabinoidrezeptor-Typs gefunden. Auch bei der Alzheimer-<br />

Erkrankung finden sich im Gehirn Entzündungszeichen und<br />

eine Zunahme des CB2-Rezeptors. Bei solchen Entzündungen<br />

werden auch vermehrt körpereigene Cannabinoide, so genannte<br />

Endocannabinoide gebildet, und dieser Vorgang wird heute<br />

<strong>als</strong> natürlicher körpereigener Schutzmechanismus vor einer<br />

Schädigung von Nerven durch Entzündungen betrachtet.<br />

Sollten eines Tages Cannabinoide zum<br />

Einsatz kommen, um den Verlauf<br />

der Alzheimer-Krankheit zu beeinflussen,<br />

so werden dies sicherlich<br />

nicht Substanzen wie<br />

THC oder Cannabis sein, die<br />

sowohl den CB1- <strong>als</strong> auch<br />

den CB2-Rezeptor aktivieren,<br />

sondern es werden<br />

vermutlich Substanzen<br />

sein, die spezifisch den CB2-<br />

Rezeptor stimulieren, um<br />

die mit der Aktivierung des<br />

CB1-Rezeptors verbundenen<br />

psychischen Wirkungen zu<br />

vermeiden.<br />

Illu: Archiv<br />

Doktor-Hanfs Patienten Ecke 5<br />

Ein- und Ausfuhrverbot für<br />

Medizinische Cannabisblüten<br />

Heute möchte ich mich mal wieder mit meinen derzeitigen<br />

Problemen <strong>als</strong> Erlaubnisinhaber nach §3BtMG Abs.2 an<br />

euch wenden. Wie Ihr wisst, existieren derzeit circa knapp 10<br />

Erlaubnisinhaber, deren Berechtigung darin besteht, mittels<br />

einer Erlaubnis hier in Deutschland Cannabis aus einer deutschen<br />

Apotheke zu beziehen. Die Gramm Preise der zu beziehenden<br />

Cannabisblüten variieren zurzeit zwischen 15-25 Euro.<br />

Ohnehin schon ein beachtlicher Preis für ein Medikament, das<br />

leider nicht von der Krankenkasse übernommen wird.<br />

Dennoch bleibt zu sagen, dass man sich <strong>als</strong> Patient auf eine<br />

absolut keimfrei-schimmelfreie und nicht Pestizid belastete<br />

Ware verlassen kann. Was man leider nicht berücksichtigt hat,<br />

ist die Tatsache, dass einige der Patienten, die die Erlaubnis<br />

zum Bezug dieser Blütenteile haben, auch gerne mal in den Urlaub<br />

fahren würden oder so wie in meinem Fall auf Geschäftsreisen<br />

und Auslandsaufenthalten, die auf Grund meines Projekts<br />

„Doktor Hanf“ erforderlich sind, ihr Medikament nicht<br />

mitnehmen dürfen.<br />

Das bedeutet für uns, dass wir entweder auf unser Medikament<br />

verzichten müssen, oder gar um die erfolgreiche Therapie<br />

mit unserem Medikament weiterführen zu dürfen, hier<br />

in Deutschland bleiben müssen. Ab der deutschen Grenze ist<br />

nämlich Schluss mit der erfolgreichen Therapie. Durch den<br />

Umstand, dass Cannabis, wohlbemerkt Cannabisblütenteile<br />

zur rein medizinischen Behandlung der Erlaubnisinhaber,<br />

nicht in ein anderes Land mit eingeführt werden darf. Auch<br />

der Nachweis der Erlaubnis reicht hierzu nicht aus.<br />

Cannabis ist in jeglicher Form, <strong>als</strong>o auch zur medizinischen<br />

Verwendung durch die Tatsache, dass es nicht in Anlage 3 des<br />

BtMG aufgenommen wurde, somit <strong>als</strong> Medikament nicht einund<br />

ausfuhrberechtigt. Man schlägt vor, auf ähnliche THC-haltige<br />

Produkte wie beispielsweise Dronabinol umzuschwenken.<br />

Diese sind jedoch aufgrund ihrer Applikation der Einnahmeform<br />

nur sehr schlecht zu dosieren, somit dem eigentlichen<br />

Medikament nur sehr schlecht anzupassen und außerdem auch<br />

sehr teuer.<br />

Vor noch nicht all zu langer Zeit war ich in den Niederlanden,<br />

um mir die Produktionstätten von Bedrocan anzuschauen.<br />

Ich wurde sehr nett empfangen und nutzte die Gelegenheit,<br />

um nachzufragen, wie es mit den Urlaubsaufenthalten der<br />

niederländischen Patienten aussieht. Wie durch den sowieso<br />

bekannten Fortschritt in der medizinischen Cannabispoltik<br />

Hollands im Vergleich zu Deutschland sollte ich erfahren, dass<br />

dieses wohl möglich ist. Im Rahmen des Schengener Abkommens<br />

oder mit der zuvor genehmigten Erlaubnis des zu bereisenden<br />

Auslands können unsere niederländischen Patienten-<br />

Freunde in den Urlaub fahren und brauchen in dieser Zeit auch<br />

nicht auf ihre Medikamente zu verzichten.<br />

Interessant ist für uns deutsche Erlaubnisinhaber auch die<br />

derzeitige Grammpreis- Information aus den Niederlanden,<br />

die sich wie folgt zusammensetzt: Der Gramm Preis ab der Produktionsstätte<br />

Bedrocan für den uns bekannten hier in Deutschland<br />

durch die Firma Fagron eingeführten 18%igen Cannabis<br />

beläuft sich auf derzeit 3 Euro ab Abgabe Bedrocan. Von dort<br />

aus wird es sodann entweder vakuumverpackt in 50 Gramm<br />

Tüten an das niederländische Cannabis Büro (Ministerie van<br />

Volksgezondheit, Welzijn en Sport, Bureau voor Medicinale<br />

Cannabis) weitergeleitet und unter sterilsten Bedingungen in 5<br />

Gramm Behältnisse gepackt. Diese Form der Qualitätskontrolle<br />

und Verpackung kostet dann nochm<strong>als</strong> 2 Euro pro verpacktes<br />

Gramm medizinischer Cannabisblütenteile. In einer niederländischen<br />

Apotheke ist es sodann von den niederländischen Patienten<br />

für ca. 9,50 Euro gegen Vorlage eines Rezeptes erhältlich.<br />

Der andere Weg, das heißt ab 3 Euro pro Gramm ab Bedrocan<br />

weitergeleitet zur Groniger Hanfapotheke. Die Hanfapotheke<br />

in Groningen ist ebenfalls dazu berechtigt, wie zuvor erwähnt,<br />

diese Verpackung durchzuführen. Die medizinischen Cannabisblütenteile<br />

sind somit aus der Groninger Hanfapotheke, für<br />

die niederländischen Patienten bereits ab 7,50 Euro erhältlich.<br />

Wie ihr seht, gibt es noch einiges zu tun, um die Umsetzung<br />

der Preisgestaltung sowie die Möglichkeiten für uns Patienten<br />

bezüglich der derzeitigen Freiheitseinschränkungen in<br />

Deutschland umzusetzen. Zurzeit ist es lediglich möglich für<br />

Pharmaunternehmen eine Ein- und Ausfuhrgenehmigung für<br />

medizinale Cannabisblütenteile zu beantragen. Nach Rücksprache<br />

mit der Bundesopiumstelle wollen wir jedoch nun<br />

versuchen, mittels eines neuen Antragsverfahrens diese Möglichkeit<br />

auf die Erlaubnisinhaber zu erweitern, um zu gewährleisten,<br />

dass auch wir deutschen Patienten geschäftliche Auslandsaufenthalte<br />

oder einen Urlaub antreten dürfen, ohne auf<br />

unser Medikament zu verzichten.<br />

Auch Ihr könnt uns dabei helfen, indem ihr unserer Doktor<br />

Hanf Interessengemeinschaft Cannabis in Medicine völlig kostenfrei<br />

auf Facebook, Twitter,<br />

You Tube, My Video oder<br />

My Space beitretet und<br />

eure Erfahrungen<br />

kundtut oder an uns<br />

weiterleitet. Nur gemeinsam<br />

kann man<br />

ändern, was einen<br />

bewegt.<br />

… und Wege<br />

entstehen, in dem<br />

man sie geht.<br />

Euer Doktor Hanf

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!