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Einkaufsbedingungen (Stand 11.07.2012) - hecht-international GmbH

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Seite 1<br />

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich<br />

Allgemeine <strong>Einkaufsbedingungen</strong> der <strong>hecht</strong> <strong>international</strong> <strong>GmbH</strong><br />

<strong>Stand</strong> <strong>11.07.2012</strong><br />

1. Für alle Bestellungen der Firma <strong>hecht</strong> <strong>international</strong> gelten ausschließlich die folgenden Bedingungen und zwar auch dann, wenn der Lieferant in<br />

seinem Angebot, bei Bestätigung der Bestellung durch die <strong>hecht</strong> <strong>international</strong>, bei Lieferung oder Rechnungsstellung auf anders lautende<br />

formularmäßige oder sonstige Bedingungen Bezug nimmt. Der Lieferant erkennt diese <strong>Einkaufsbedingungen</strong> mit Aufnahme der Geschäftsbeziehung<br />

an. Die Anerkennung erfolgt durch schriftliche Bestätigung in dem entsprechenden Feld auf der Bestellung und Rücksendung per Telefax an<br />

+49(0)9805/9333-101. Jeglicher Widerspruch gegen diese <strong>Einkaufsbedingungen</strong> muss innerhalb von 3 Tagen nach Auftragserteilung folgen,<br />

ansonsten wird davon ausgegangen, dass diese in vollem Umfang gelten.<br />

2. Die <strong>Einkaufsbedingungen</strong> sind Bestandteil des jeweiligen Vertrages.<br />

3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Lieferanten werden, selbst bei Kenntnis, nicht<br />

Vertragsbestandteil und auch nicht anerkannt, auch nicht in Teilen, es sei denn ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.<br />

4. Unsere <strong>Einkaufsbedingungen</strong> gelten nur gegenüber Unternehmern gemäß § 310 Abs. 1 BGB.<br />

5. Unsere <strong>Einkaufsbedingungen</strong> gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Lieferanten.<br />

§ 2 Bestellungen, Auftragsbestätigungen<br />

1. Nur schriftlich oder per E-Mail erteilte Aufträge sind für die <strong>hecht</strong> <strong>international</strong> verbindlich. Mündlich oder telefonisch erteilte Aufträge werden erst mit<br />

Eingang des Bestätigungsschreibens durch die <strong>hecht</strong> <strong>international</strong> wirksam. Rechtsverbindliche Aufträge in diesem Sinne müssen auf <strong>hecht</strong><br />

<strong>international</strong>-Formularen erteilt sein, ansonsten sind diese ungültig.<br />

2. Als Auftragsbestätigung akzeptiert die <strong>hecht</strong> <strong>international</strong> nur eine von <strong>hecht</strong> <strong>international</strong> unterschriebene Bestellung; sollte diese nicht innerhalb von 3<br />

Tagen nach Auftragserteilung erfolgen, geht die <strong>hecht</strong> <strong>international</strong> davon aus, dass die von <strong>hecht</strong> <strong>international</strong> genannten Termine, Qualitäten und<br />

<strong>Einkaufsbedingungen</strong> in vollem Umfang akzeptiert wurden.<br />

§ 3 Preise – Zahlungsbedingungen<br />

1. Sofern im Auftrag nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, sind die Preise des Auftrags der <strong>hecht</strong> <strong>international</strong> Festpreise, d.h. sie bleiben<br />

während der Vertragsdauer unverändert.<br />

2. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht im Preis enthalten.<br />

3. Zahlungen:<br />

3.1 Zahlung bei LKW-Fracht( Lieferungen aus Deutschland und dem europäischen Ausland): Die Zahlung erfolgt zum 25. des gleichen Monats, wenn der<br />

Rechnungseingang vom 01.- 15. des Monats erfolgt. Rechnungen, die zwischen dem 16.- 31. des Monats eingehen, werden bis 10. des Folgemonats<br />

beglichen. Die Zahlungen erfolgen abzüglich 3 % Skonto.<br />

3.2 Zahlung bei Seefracht: Die Zahlung erfolgt nach Erhalt der entsprechenden Dokumente.<br />

4. Bei Auslandszahlungen gehen die Bankgebühren (Scheck, SWIFT, u.a.) zu Lasten des Lieferanten.<br />

5. Zahlungen bedeuten keine Anerkennung der Lieferung oder Leistung als vertragsgemäß. Bei fehlerhafter oder unvollständiger Lieferung oder Leistung<br />

sind wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte berechtigt, Zahlungen auf Forderungen aus der Geschäftsbeziehung in angemessenem Umfang bis<br />

zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhalten.<br />

6. Der Auftragnehmer darf gegenüber der <strong>hecht</strong> <strong>international</strong> bestehende Forderungen weder abtreten noch verpfänden, sofern sie nicht rechtskräftig<br />

festgestellt oder anerkannt sind. Sie berechtigt <strong>hecht</strong> <strong>international</strong> ebenso wie eine Pfändung, Zahlungseinstellung oder Eröffnung des<br />

Konkursverfahrens über das Vermögen des Lieferanten zum sofortigen Abbruch der Geschäftsbeziehung.<br />

7. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen uns in gesetzlichem Umfang zu.<br />

§ 4 Verpackungen, Produkte, Qualität<br />

1. Die Auszeichnung, Verpackung und Versand der Ware haben gemäß den Angaben auf der Bestellung zu erfolgen.<br />

2. Die Produkte des Lieferanten haben alle Vorgaben der jeweils einschlägigen Gesetze, Richtlinien und Verordnungen<br />

(z.B. VerpackV, BattG, REACh VO, ElektroG, UrhG,) zu erfüllen.<br />

3. Der Lieferant hat die mit der Bestellung angeforderten Muster fristgerecht zu liefern.<br />

4. Die bestellten Artikel müssen mustergetreu geliefert werden, d.h. sie müssen der Warenbeschreibung, dem vorgelegten und genehmigten Muster in<br />

gleicher Materialzusammensetzung sowie in technischer Ausstattung, Form, Verarbeitung und Aufmachung entsprechen und die<br />

Beschaffenheitsgarantien aufweisen. Als Beschaffenheitsgarantien gelten alle technischen Merkmale und Beschaffenheiten eines freigegebenen<br />

Musters. Abweichungen beim Gewicht dürfen maximal +/- 5 % betragen. Für Allgemeintoleranzen gilt die DIN ISO 2768-mk.<br />

5. Der Lieferant ist zur Endkontrolle verpflichtet. Abweichungen vom genehmigten Muster müssen vor einer Lieferung schriftlich genehmigt werden.<br />

6. Der Lieferant ist für in der Werbung oder auf dem Etikett gemachte öffentlichen Erklärungen oder Äußerungen, auch für deren Vollständigkeit,<br />

verantwortlich. Der Lieferant versichert, dass seine Lieferungen frei von Rechten Dritter sind und hält die Gruppe von diesen Ansprüchen frei.<br />

7. Der Lieferant gewährleistet, dass seine Produkte den jeweils aktuellen Regeln der Technik und Wissenschaft entsprechen, so dass Gefahren für die<br />

Gesundheit und Sicherheit von Personen oder für Sachen Dritter von den Produkten nicht ausgehen. Er sichert zu, dass seine Produkte den jeweils<br />

geltenden Gesetzen, Verordnungen, den EG-Richtlinien, den einschlägigen industriellen Normen sowie den erforderlichen Entwicklungs- und<br />

Herstellungsstandards in Material und Technik entsprechen. Er sichert ebenfalls zu, dass die Ware je nach Einsatzzweck auch den<br />

Lebensmittelgesetzen und –erfordernissen entspricht (z.B. Lebensmittelechtheit).<br />

8. Der Lieferant sichert zu, dass die Produkte den vorgenannten Anforderungen entsprechend gekennzeichnet sind. Außerdem steht er dafür ein, dass<br />

seine Produkte die geringstmögliche Umweltbelastung verursachen. Insbesondere Kunststoffe (Verpackungen oder Fertigprodukte) sind mit<br />

dementsprechenden Recyclingsymbol und der entsprechenden Materialkennung zu versehen.<br />

§ 5 Liefertermine<br />

1. Liefertermine sind verbindlich, da sie auf den Verwendungszweck <strong>hecht</strong> <strong>international</strong> abgestimmt sind. Verspätet eingehende Ware kann durch<br />

ausdrückliche schriftliche Erklärung akzeptiert werden. Die Geltendmachung eines Verzögerungsschadens bleibt daneben vorbehalten.<br />

1.1 Für Lieferungen per LKW: Der angegebene Liefertermin bei „frei Haus“ bzw. „DDP Wareneingangsbereich abgeladen“ gilt eintreffen bei Lieferanschrift.<br />

1.2 Für Lieferungen per Seefracht: Der angegebene Liefertermin ist der späteste Abfahrtstag des Schiffes.<br />

2. Im Falle des Lieferverzuges ist die <strong>hecht</strong> <strong>international</strong> berechtigt, pauschalierten Verzugsschaden in Höhe von 1 % des Lieferwertes pro vollendeter<br />

Woche zu verlangen, jedoch nicht mehr als 10 %; weitergehende gesetzliche Ansprüche (aus Rücktritt und Schadensersatz statt der Leistung) bleiben<br />

vorbehalten, Dem Lieferant steht das Recht zu, nachzuweisen, dass infolge des Verzugs gar kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden<br />

ist.“<br />

<strong>hecht</strong> <strong>international</strong> <strong>GmbH</strong> fon +49 (0) 98 05 / 9333 – 100 Geschäftsführer Handelsregister: Ansbach HRB 3970 Ein Unternehmen der<br />

Im Herrmannshof 10 fax +49 (0) 98 05 / 9333 – 101 Benjamin Kaspar Steuernummer: 203/128/20693<br />

D-91595 Burgoberbach Bbn: 4043903<br />

Deutschland / Germany www.<strong>hecht</strong>-<strong>international</strong>.com Ust ID: DE814361957


Seite 2<br />

3. Verzugsfolgen gehen ebenso zu Lasten des Lieferanten, wie Zusatzkosten für Lieferung zur Unzeit.<br />

4. Für den Auftragnehmer erkennbare Lieferverzögerungen sind der <strong>hecht</strong> <strong>international</strong> unverzüglich mitzuteilen. Die Rechte der <strong>hecht</strong> <strong>international</strong> aus<br />

den vorhergehenden Abschnitten bleiben unberührt.<br />

5. Sofern die <strong>hecht</strong> <strong>international</strong> in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät, beschränkt sich der dem Lieferanten zustehende Aufwendungsersatzanspruch<br />

auf 0,2% des Lieferwertes pro vollendeter Kalenderwoche, soweit der Verzug nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Körperschäden auf<br />

mindestens einfacher Fahrlässigkeit, beruht.<br />

6. Für Aktionsware/Projekte gilt Folgendes: Auf eine Nachfristsetzung wird aufgrund des Fixcharakters des Geschäfts vom Lieferanten gänzlich<br />

verzichtet.<br />

§ 6 Versand – Dokumente und Gefahrenübergang<br />

1. Für Lieferungen per LKW:<br />

1.1 Die Lieferung hat, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, frei Haus zu erfolgen bzw. es gilt DPP Wareneingangsbereich abgeladen“.<br />

1.2 Jede Sendung muss spätestens 3 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin der Abteilung Wareneingang der <strong>hecht</strong> <strong>international</strong> per Fax avisiert werden<br />

(Faxnummer +49-9822-82 36 209). Es ist eine Lieferscheinkopie zu senden.<br />

2. Für Lieferungen per Seefracht<br />

2.1 Die Lieferung hat, sofern nicht anderes schriftlich vereinbart ist, FOB Abgangshafen (INCOTERMS 2000) zu erfolgen. Der genaue Abgangshafen wird<br />

mit der Bestellbestätigung des Lieferanten fixiert.<br />

2.2 Falls nicht anders vereinbart wird, ist folgendes Logistikunternehmen für die Verschiffung und den Transport der Sendungen zu beauftragen:<br />

PANALPINA (Kontakt: armin.engelhardt@panalpina.com)<br />

2.3 Der Lieferant muss uns die Buchungsbestätigung mit folgenden Angaben zusenden:<br />

- Name des Schiffes - erwarteter Abfahrtstag (ETD)<br />

- erwarteter Ankunftstag (ETA)<br />

2.4 Nach Verladung am Hafen muss der Lieferant per Mail folgende Dokumente senden:<br />

- Lieferrechnung - Packliste<br />

- Ursprungszeugnis Formularblatt A - Bill of Loading<br />

Diese Dokumente müssen nach Erhalt der Zahlung im Original an uns gesendet werden<br />

3. Auf allen Papieren (insbesondere Packlisten, Lieferscheinen und Rechnungen) des Lieferanten sind in Maschinenschrift anzugeben:<br />

- Lieferantenname - Artikelbezeichnung<br />

- Bestell-Nr./ Projekt-Nr. - Auftragsdatum<br />

Bei Anlieferung an mehrere Läger müssen Frachtpapiere in mehrfacher Ausfertigung vorliegen.<br />

Je Auftrag und Lieferung ist eine Rechnung zu erstellen. Rechnungen, die den Anforderungen nicht entsprechen, gehen an den Aussteller zurück.<br />

Sammelrechnungen werden nicht anerkannt. Rechnungen sind generell ohne Durchschläge zu verschicken. Jeder Sendung muss der dazugehörige<br />

Lieferschein beigefügt sein. Es muss angegeben sein, aus wie vielen Versandeinheiten die gesamte Sendung besteht.<br />

4. Teilmengen-Lieferungen werden nur nach Absprache akzeptiert.<br />

5.1 Für Lieferungen per LKW: Die Gefahr geht zum Zeitpunkt der Übergabe gegen Empfangsbestätigung bzw. mit der vorbehaltlosen Annahme auf die<br />

<strong>hecht</strong> <strong>international</strong> über, sofern nichts anderes bestimmt ist.<br />

5.2 Für Lieferungen per Seefracht: Die Gefahr geht zum Zeitpunkt des Zahlungseinganges beim Lieferanten auf die <strong>hecht</strong> <strong>international</strong> ein.<br />

§ 7 Anlieferung<br />

1. Die bestellten Waren sind wie in der Bestellung angegeben anzuliefern, dabei sind Kartons zu verwenden. Die Kartons müssen mit dem von <strong>hecht</strong><br />

<strong>international</strong> vorgegebenen Aufkleber versehen werden:<br />

Formular Kartonaufkleber (Word-Datei)<br />

Formular Kartonaufkleber (pdf-Datei)<br />

Kartonaufkleber Beispiel mit Beschreibung<br />

Wenn auf dem <strong>hecht</strong> <strong>international</strong> Original-Auftrag abweichende Vorgaben angegeben sind, sind diese bindend.<br />

2. Bei Anlieferung mit LKW:<br />

2.1 Die Anlieferung der Ware darf nur auf Europaletten bis zu einer Maximalhöhe von 1,8 m erfolgen (inkl. Palette). Lieferungen auf Einwegpaletten sowie<br />

unpalettierte Lieferungen sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung zulässig. Das Europalettenmaß darf nicht überschritten werden.<br />

Europaletten dürfen nicht übereinander gestapelt werden. Jede Sendung ist transportgesichert anzuliefern, damit ein reibungsloser Entladevorgang<br />

gewährleistet ist. Zur Warenanlieferung sind nur solche Fahrzeuge einzusetzen, die eine rampenseitige Entladung im Zentrallager der <strong>hecht</strong><br />

<strong>international</strong> ermöglichen (Rampenhöhe ca. 1,2 m). Von einem Einsatz von Kleintransportern ist abzusehen. Alle Paletten sind mit einem<br />

Palettenschein zu kennzeichnen. Inhalt des Palettenscheins:<br />

- <strong>hecht</strong> Artikelnummer - <strong>hecht</strong> Bestellnummer<br />

- Bezeichnung des Artikels - Anzahl Artikel pro Palette<br />

2.2 Es gelten folgende Warenannahmezeiten: Montag - Donnerstag: 7:00 h – 16:00 h, Freitag: 7:00 h – 11:30 h<br />

2.3 Das für den Lieferanten betreffende Lager wird mit der Bestellung mitgeteilt. <strong>hecht</strong> <strong>international</strong> behält sich jedoch vor, den Anlieferort mit Übersendung<br />

des Avis noch zu ändern.<br />

3. Lieferrückstände dürfen vorbehaltlich einer ausdrücklichen Weisung von <strong>hecht</strong> <strong>international</strong> vom Lieferanten nicht ausgeliefert werden. Rechnungen,<br />

auf denen andere Mengen als vom Lager quittiert angegeben sind, werden vor Regulierung berichtigt.<br />

4. Wird vom Lieferanten früher als vereinbart angeliefert, so kann ein Lagergeld in Höhe von 0,50 € pro Karton und Tag bei der Regulierung der<br />

Rechnung in Abzug gebracht werden.<br />

5. Alle Bestellmengen sind Mindestmengen. Überlieferungen werden grundsätzlich nicht akzeptiert. Kommt es dennoch zu Überlieferungen, ist <strong>hecht</strong><br />

<strong>international</strong> berechtigt, diese einzubehalten, ohne hierfür eine Vergütung an den Lieferanten zu leisten oder nach der Wahl von <strong>hecht</strong> <strong>international</strong> die<br />

Mehrmengen an den Lieferanten zurückzusenden, wobei <strong>hecht</strong> <strong>international</strong> die Kosten der Rücksendung und die hierbei anfallenden Handlingkosten<br />

in Höhe von 3 % des Einkaufspreises in Rechnung stellen bzw. von der Rechnung in Abzug bringen kann.<br />

6. Im Hinblick auf Druckerzeugnisse/Kartonagen gilt zusätzlich Folgendes:<br />

Überlieferungen von mehr als 3 % werden grundsätzlich nicht akzeptiert.<br />

Druckfreigabe erfolgt erst nach schriftlicher Freigabe des Layouts/der Stanzkontur durch die <strong>hecht</strong> <strong>international</strong> <strong>GmbH</strong>. Aufgedruckte Barcodes auf<br />

Labels und Kartons müssen vorher auf Lesbarkeit geprüft werden.<br />

Die Druckqualität von linearem Strichcode muss der Norm ISO/IEC 15416 entsprechen.<br />

§ 8 Chemievorgaben<br />

1. Der Lieferant hat die Mindestanforderungen gemäß nachfolgender Aufstellung einzuhalten:<br />

<strong>hecht</strong> <strong>international</strong> <strong>GmbH</strong> fon +49 (0) 98 05 / 9333 – 100 Geschäftsführer Handelsregister: Ansbach HRB 3970 Ein Unternehmen der<br />

Im Herrmannshof 10 fax +49 (0) 98 05 / 9333 – 101 Benjamin Kaspar Steuernummer: 203/128/20693<br />

D-91595 Burgoberbach Bbn: 4043903<br />

Deutschland / Germany www.<strong>hecht</strong>-<strong>international</strong>.com Ust ID: DE814361957


Naturfasern<br />

Chemiefasern und<br />

Fasermischungen<br />

Leder<br />

Plastisol-Drucke<br />

Finishing und<br />

Folienbeschichtungen<br />

Kunststoffkomponenten<br />

und<br />

–beschichtungen<br />

Schaummaterialien<br />

Holzwerkstoffe<br />

Lacke und Farben<br />

Metallkomponenten<br />

Strengster<br />

europäischer<br />

Grenzwert<br />

Land der gesetzlichen<br />

Anforderung<br />

Seite 3<br />

Schadstoffe<br />

1.1<br />

Azofarbstoffe / abspaltbare Aylamine<br />

Hautkontakt > 15 min.<br />

X X X X 30 mg/kg EU<br />

1.2<br />

Dispersionsfarbstoffe, allergisierend<br />

Hautkontakt > 15 min.<br />

X 5 mg/l DE<br />

1.3 Schwermetalle, Gesamtgehalt<br />

1.3.1 Cadmium X X 100 mg/kg EU<br />

1.4 Chromium VI / Hautkontakt > 15 min. X 3 mg/kg EU<br />

1.5. Nickelabgabe / Hautkontakt > 15 min. X 0,5 mg /(cm² * Woche) EU<br />

1.6 Chlorphenole<br />

1.6.1 Pentachlorphenol X X X X X 5 mg/kg AT, DE,CH,NL, PL<br />

1.6.2 Tetrachlorphenole, Summe X X X X X 5 mg/kg CH<br />

1.7 Dimethylfumarat X X X X X X X X X X 0,1 mg/kg EU<br />

1.8 Formaldehyd / nur bei Gebrauch in Innenräumen X 0,1 ml/m³ DE<br />

1.9 Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe PAK / im Falle des spezifischen Geruchs<br />

1.9.1<br />

Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe<br />

Summe PAK,Hautkontakt > 30 s<br />

X X X X X X X X 10 mg/kg<br />

1.9.2 Benzo(a)pyren, Hautkontakt > 30 s X X X X X X X X 1 mg/kg<br />

1.9.3<br />

Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe<br />

Summe PAK,Hautkontakt < 30 s<br />

X X X X X X X X 200 mg/kg<br />

1.9.4 Benzo(a)pyren, Hautkontakt < 30 s X X X X X X X X 20 mg/kg<br />

1.10 Schadstoffe in Verpackungen<br />

1.10.1 Summe ( Blei, Cadmium, Quecksilber, Chrom VI ) 100 mg/kg EU<br />

1.10.2 Dimethylfumarat in Silika Gel 0 mk/kg EU<br />

1.10.3 Cobaltdichlorid in Silika Gel 0 mk/kg<br />

1.11 REACH<br />

1.11.1 Alle gelieferten Artikel müssen REACH-konform sein.<br />

2. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir uns bei erhöhten Werten vorbehalten, alle hierdurch entstandenen Kosten an den Lieferanten<br />

weiterzugeben.<br />

§ 9 Mängeluntersuchung – Mängelhaftung<br />

1. Wir sind verpflichtet, die Ware innerhalb angemessener Frist auf etwaige Qualitäts- und Quantitätsabweichungen zu prüfen; die Rüge ist rechtzeitig,<br />

sofern sie innerhalb einer Frist von 5 Arbeitstagen, gerechnet ab Wareneingang oder bei versteckten Mängeln ab Entdeckung, beim Lieferanten<br />

eingeht.<br />

2. Die gesetzlichen Mängelansprüche stehen uns ungekürzt zu; in jedem Fall sind wir berechtigt, vom Lieferanten nach unserer Wahl Mangelbeseitigung oder<br />

Lieferung einer neuen Sache zu verlangen. Das Recht auf Schadensersatz, insbesondere das auf Schadensersatz statt der Leistung bleibt ausdrücklich<br />

vorbehalten.<br />

3. Wir sind berechtigt, auf Kosten des Lieferanten die Mängelbeseitigung selbst vorzunehmen, wenn der Lieferant in Verzug ist.<br />

4. Die Verjährungsfrist beträgt 36 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang, soweit nicht die zwingenden Bestimmungen der §§ 478, 479 BGB eingreifen.<br />

5. Über reklamierte Ware (auch Fehlmengen laut Fehlmengenhochrechnung) wird eine Belastungsanzeige erstellt und dem Lieferanten zugeschickt. Sie<br />

gilt von ihm als anerkannt, wenn er nicht innerhalb von 20 Tagen seit dem Datum der Belastungsanzeige schriftlich widerspricht. Soweit die betreffende<br />

Ware nicht aufbewahrungsfähig ist, kann sie dem Lieferanten (auch befristet) zur Abholung zur Verfügung gestellt oder diesem unfrei auf dessen<br />

Risiko zurückgeschickt werden. Das Konto des Lieferanten wird mit dem Warenwert der reklamierten Ware belastet, zuzüglich einer<br />

Bearbeitungsgebühr in Höhe von 3 % vom Warenwert, allerdings wird dem Lieferanten die Möglichkeit gegeben, den Nachweis zu führen, dass die<br />

Bearbeitungs-aufwendungen geringer sind. Gutschriftanzeigen für reklamierte Ware oder sonstige Warenrückgaben sind vom Lieferanten nicht zu<br />

erstellen, da sonst Doppelkürzungen nicht auszuschließen sind. Ersatzlieferungen für Warenrückgaben sind nur auf Aufforderung zu leisten.<br />

§ 10 Produkthaftung – Freistellung Haftpflichtversicherungsschutz<br />

1. Soweit der Lieferant für einen Produktschaden verantwortlich ist, ist er verpflichtet, uns insoweit von Schadensersatzansprüchen Dritter auf erstes<br />

Anfordern freizustellen, als die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt ist und er im Außenverhältnis selbst haftet.<br />

2. Im Rahmen seiner Haftung für Schadensfälle im Sinn von Abs. (1) ist der Lieferant auch verpflichtet, etwaige Aufwendungen gemäß §§ 683, 670 BGB<br />

oder gemäß §§ 830, 840, 426 BGB zu erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer von uns durchgeführten Rückrufaktion ergeben. Über<br />

Inhalt und Umfang der durchzuführenden Rückrufmaßnahmen werden wir den Lieferanten – soweit möglich und zumutbar – unterrichten und ihm<br />

Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Unberührt bleiben sonstige gesetzliche Ansprüche.<br />

3. Der Lieferant verpflichtet sich, eine Produkthaftpflicht-Versicherung mit einer Deckungssumme von € 1 Mio. pro Personenschaden/Sachschaden –<br />

pauschal – zu unterhalten; stehen uns weitergehende Schadensersatzansprüche zu, so bleiben diese unberührt.<br />

§ 11 Schutzrechte<br />

1. Der Lieferant gewährleistet, dass im Zusammenhang mit seiner Lieferung keine Rechte Dritter, insbesondere von Patenten, Gebrauchsmustern,<br />

Geschmacksmustern, Warenzeigen und Urheberrechten, verletzt werden.<br />

2. Werden wir von einem Dritten dieserhalb in Anspruch genommen, so ist der Lieferant verpflichtet, uns auf erstes schriftliches Anfordern von diesen<br />

Ansprüchen freizustellen; wir sind nicht berechtigt, mit dem Dritten – ohne Zustimmung des Lieferanten – irgendwelche Vereinbarungen zu treffen,<br />

insbesondere einen Vergleich abzuschließen.<br />

3. Die Verjährungsfrist beträgt 36 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.<br />

<strong>hecht</strong> <strong>international</strong> <strong>GmbH</strong> fon +49 (0) 98 05 / 9333 – 100 Geschäftsführer Handelsregister: Ansbach HRB 3970 Ein Unternehmen der<br />

Im Herrmannshof 10 fax +49 (0) 98 05 / 9333 – 101 Benjamin Kaspar Steuernummer: 203/128/20693<br />

D-91595 Burgoberbach Bbn: 4043903<br />

Deutschland / Germany www.<strong>hecht</strong>-<strong>international</strong>.com Ust ID: DE814361957


Seite 4<br />

4. Die Freistellungspflicht des Lieferanten bezieht sich auf alle Aufwendungen, die uns aus oder im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch einen<br />

Dritten notwendigerweise erwachsen.<br />

5. Der Lieferant ist in diesem Fall verpflichtet, die Ware zum Einkaufspreis zurückzunehmen<br />

§ 12 Eigentumsvorbehalt – Beistellung – Werkzeuge – Geheimhaltung<br />

1. Sofern wir Teile beim Lieferanten beistellen, behalten wir uns hieran das Eigentum vor. Verarbeitung oder Umbildung durch den Lieferanten werden für<br />

uns vorgenommen. Wird unsere Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der<br />

neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer Sache (Einkaufspreis zuzüglich MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der<br />

Verarbeitung.<br />

2. Wird die von uns beigestellte Sache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der<br />

neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltssache (Einkaufspreis zuzüglich MwSt.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt<br />

der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Lieferanten als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der<br />

Lieferant uns anteilmäßig Miteigentum überträgt; der Lieferant verwahrt das Alleineigentum oder das Miteigentum für uns.<br />

3. An Werkzeugen behalten wir uns das Eigentum vor. Der Lieferant ist verpflichtet, die uns gehörenden Werkzeuge zum Neuwert auf eigene Kosten gegen<br />

Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden zu versichern. Gleichzeitig tritt der Lieferant uns schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser<br />

Versicherung ab; wir nehmen die Abtretung hiermit an. Der Lieferant ist verpflichtet, an unseren Werkzeugen etwa erforderliche Wartungs- und<br />

Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen. Etwaige Störfälle hat er uns<br />

sofort anzuzeigen; unterlässt er dies schuldhaft, so bleiben Schadensersatzansprüche unberührt.<br />

4. Soweit die uns gemäß Abs. (1) und/oder Abs. (2) zustehenden Sicherungsrechte den Einkaufspreis aller unserer noch nicht bezahlten<br />

Vorbehaltswaren um mehr als 10% übersteigt, sind wir auf Verlangen der Lieferanten zur Freigabe der Sicherungsrechte nach unserer Wahl<br />

verpflichtet.<br />

5. An Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten ohne<br />

unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden. Sie sind ausschließlich für die Fertigung auf Grund unserer Bestellung<br />

zu verwenden; nach Abwicklung der Bestellung sind sie uns unaufgefordert zurückzugeben. Dritten gegenüber sind sie geheim zu halten. § 13 dieser<br />

Bestimmungen bleibt unberührt.<br />

§ 13 Datenschutz, Vertraulichkeit<br />

1. Die personenbezogenen Daten des Lieferanten werden bei der <strong>hecht</strong> <strong>international</strong> im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses<br />

gemäß den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet.<br />

2. Der Vertragspartner verpflichtet sich, alle während der Geschäftsbeziehung und eventueller Tätigkeit für oder mit der <strong>hecht</strong> <strong>international</strong> bekannt<br />

werdenden Informationen, Daten, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse (Betriebsinterna) geheim zu halten und vor Zugriff Dritter zu schützen.<br />

3. Der Vertragspartner verpflichtet sich, hinsichtlich der zur Verfügung gestellten oder während der Geschäftstätigkeit für oder mit der <strong>hecht</strong> <strong>international</strong><br />

zur Kenntnis gelangenden Informationen zur Einhaltung der Bestimmungen des BDSG und des UWG. Sollten weitere gesetzliche Regelungen<br />

Gültigkeit erlangen, die den Schutz personenbezogener Daten sowie Firmeninhalte und Betriebsinterna betreffen, so sind auch diese automatisch<br />

Gegenstand dieser Vereinbarung.<br />

4. Der Vertragspartner verpflichtet sich, das mit der Datenverarbeitung betraute und an der Geschäftstätigkeit für oder mit der <strong>hecht</strong> <strong>international</strong><br />

beteiligte Personal über alle relevanten rechtlichen Aspekte des Datenschutzes zu informieren und auf die Einhaltung des Datengeheimnisses<br />

schriftlich zu verpflichten.<br />

5. Bei eventuellen berechtigten Beanstandungen der zuständigen Datenschutzkontrollbehörden und des Datenschutzbeauftragten der <strong>hecht</strong> <strong>international</strong><br />

ist unverzüglich Abhilfe zu schaffen.<br />

6. Für jeden Fall einer Zuwiderhandlung gegen eine der vorgenannten Bestimmungen behält sich die <strong>hecht</strong> <strong>international</strong> das Recht vor, eine<br />

Vertragsstrafe in Höhe von EURO 10.000 geltend zu machen. Sollten Ansprüche Dritter aus einer solchen Zuwiderhandlung des Vertragspartners oder<br />

einem Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen erwachsen, stellt der Vertragspartner die <strong>hecht</strong> <strong>international</strong> von allen Ansprüchen frei.<br />

§ 14 Technische Unterlagen, Werkzeuge, Fertigungsmittel, speziell für <strong>hecht</strong> <strong>international</strong> hergestellte Produkte<br />

1. Von uns zur Verfügung gestellte technische Unterlagen, Werkzeuge, Werknormblätter, Fertigungsmittel usw. bleiben unser Eigentum; alle Marken-,<br />

Urheber- und sonstigen Schutzrechte bleiben bei uns. Sie dürfen nur für Aufträge von <strong>hecht</strong> <strong>international</strong> verwendet werden. Sie sind uns<br />

einschließlich aller angefertigter Duplikate sofort nach Ausführung der Bestellung unaufgefordert zurück zu geben; insoweit sind Sie zur<br />

Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nicht befugt. Sie dürfen die genannten Gegenstände nur zur Ausführung der Bestellung verwenden<br />

und sie unbefugten Dritten nicht überlassen oder sonst zugänglich machen. Das Duplizieren der genannten Gegenstände ist nur insoweit zulässig, als<br />

es zur Ausführung der Bestellung erforderlich ist.<br />

2. Erstellt der Lieferant für uns die in Ziff. 1 genannten Gegenstände teilweise oder ganz auf unsere Kosten, so gilt Ziff. 1 entsprechend, wobei wir mit der<br />

Erstellung unserem Anteil an den Herstellungskosten entsprechend (Mit-) Eigentümer werden. Der Lieferant verwahrt diese Gegenstände für uns<br />

unentgeltlich; wir können jederzeit die Rechte des Lieferanten in Bezug auf den Gegenstand unter Ersatz noch nicht amortisierter Aufwendungen<br />

erwerben und den Gegenstand heraus verlangen.<br />

3. Der Lieferant ist verpflichtet, vorgenannte Gegenstände unentgeltlich zu pflegen, zu unterhalten und normalen Verschleiß zu beheben. Beauftragt der<br />

Lieferant zur Ausführung unserer Bestellung einen Unterlieferanten mit der Herstellung von Werkzeugen und Mustern, tritt er uns seine Forderungen<br />

gegen den Unterlieferanten auf Übereignung der Werkzeuge und Muster ab.<br />

4. Der Lieferant ist verpflichtet, die Werkzeuge ausschließlich für die Herstellung der von uns bestellten Waren einzusetzen.<br />

5. Speziell für <strong>hecht</strong> <strong>international</strong> gefertigte Produkte bzw. Produkte mit <strong>hecht</strong>-Label oder <strong>hecht</strong>-Verpackung dürfen nicht auf Messen bzw. Ausstellungen<br />

zur Schau gestellt werden. Diese Vereinbarung gilt ebenfalls für in Lizenz gefertigte Produkte<br />

6. Wenn der Lieferant durch die Zusammenarbeit mit <strong>hecht</strong> intern. exklusive Kenntnisse erlangt, die aus einer von <strong>hecht</strong> intern. vorangetriebenen<br />

Entwicklung stammen, sind diese Informationen vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Außerdem ist es dem<br />

Lieferanten untersagt, durch dieses von <strong>hecht</strong> intern. gewonnene Wissen Wettbewerbsprodukte zu entwickeln und auf den Markt zu bringen.<br />

7. Für jeden Fall einer Zuwiderhandlung gegen eine der vorgenannten Bestimmungen, sowie gegen einen Verstoß gegen von <strong>hecht</strong> intern. gehaltenen<br />

Patente, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster und Urheberrechte behält sich die <strong>hecht</strong> intern. das Recht vor, eine Vertragsstrafe in Höhe von EURO<br />

35.000 geltend zu machen, es sei denn, der Lieferant hat eine schriftliche Einverständniserklärung zu oben genannten Verhaltensweisen von <strong>hecht</strong><br />

intern. vorliegen.<br />

§ 15 Gerichtsstand, Erfüllungsort, salvatorische Klausel<br />

1. Erfüllungsort ist die jeweils angegebene Lieferanschrift.<br />

2. Gerichtsstand ist, sofern der Lieferant Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, der Sitz<br />

der <strong>hecht</strong> <strong>international</strong>. Die <strong>hecht</strong> <strong>international</strong> ist jedoch berechtigt, den Lieferanten auch an Ihrem Sitz in Anspruch zu nehmen.<br />

3. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts und der Verweisungsvorschriften des deutschen Internationalen Privatrechts.<br />

4. Sollten einzelne Klauseln dieser Allgemeinen <strong>Einkaufsbedingungen</strong> ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt das die Wirksamkeit der übrigen<br />

Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht.<br />

<strong>hecht</strong> <strong>international</strong> <strong>GmbH</strong> fon +49 (0) 98 05 / 9333 – 100 Geschäftsführer Handelsregister: Ansbach HRB 3970 Ein Unternehmen der<br />

Im Herrmannshof 10 fax +49 (0) 98 05 / 9333 – 101 Benjamin Kaspar Steuernummer: 203/128/20693<br />

D-91595 Burgoberbach Bbn: 4043903<br />

Deutschland / Germany www.<strong>hecht</strong>-<strong>international</strong>.com Ust ID: DE814361957

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