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Satzung vom 3.3.93 - Hemsbach

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Partnerschaftsverein e.V. <strong>Hemsbach</strong><br />

<strong>Satzung</strong><br />

Seite 1<br />

§1. Name und Sitz des Vereins<br />

1. Der Verein führt den Namen "Partnerschaftsverein e. V.".<br />

2. Sitz des Vereins ist 69502 <strong>Hemsbach</strong>.<br />

3. Er soll anstelle des "Verein zur Pflege internationaler Beziehungen e. V." in das<br />

Vereinsregister eingetragen werden.<br />

§2. Zweck des Vereins<br />

Zweck des Vereins ist die Förderung und Pflege internationaler Beziehungen. Der Verein<br />

setzt sich zum Ziel, über die Grenzen der Bundesrepublik hinaus persönliche Kontakte mit<br />

den Bürgern anderer Staaten zu pflegen und die Gedanken eines vereinigten Europa zu<br />

unterstützen.<br />

Die freundschaftlichen Beziehungen zu den Partnerstädten sind weiterzuführen und zu<br />

festigen.<br />

Der Vereinszweck wird insbesondere verwirklicht durch<br />

• Fördern und Durchführen von Begegnungen zwischen<br />

• Bürgern der Stadt <strong>Hemsbach</strong> und Bürgern anderer Staaten<br />

• Fördern des Schüleraustauschs mit Schülern anderer Staaten<br />

• Fördern der Begegnung zwischen Vereinen der Stadt <strong>Hemsbach</strong> und Vereinen anderer<br />

Staaten<br />

• Politisch und konfessionell ist der Verein neutral.<br />

§3. Gemeinnützigkeit<br />

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des<br />

Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig;<br />

er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<br />

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die<br />

Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch<br />

Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe<br />

Vergütungen begünstigt werden.<br />

Der Verein finanziert sich durch Beiträge, Spenden und Zuschüsse der Stadt <strong>Hemsbach</strong>.<br />

§4. Geschäftsjahr<br />

Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.<br />

Der jeweils ersten auf einen 31. Dezember folgenden Mitgliederversammlung ist ein Kassenbericht<br />

zu geben. Die Kassenprüfung erfolgt durch zwei von der Mitgliederversammlung für<br />

die Dauer von 2 Jahren gewählte Kassenprüfer, die nicht Mitglied des Vorstandes sein dürfen.<br />

Wiederwahl ist zulässig.<br />

§5. Mitgliedschaft


Partnerschaftsverein e.V. <strong>Hemsbach</strong> Seite 2<br />

<strong>Satzung</strong><br />

1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person und jede juristische Person des privaten<br />

oder öffentlichen Rechts werden, die in <strong>Hemsbach</strong> wohnt oder ihren Sitz hat.<br />

2. Für die Annahme des schriftlichen Aufnahmeantrages ist die Entscheidung von zwei vertretungsberechtigten<br />

Vorstandsmitgliedern ausreichend. Für eine Ablehnung der Aufnahme<br />

ist die einfache Mehrheit einer ordnungsgemäß einberufenen Vorstandssitzung erforderlich.<br />

3. Außerhalb der Stadt <strong>Hemsbach</strong> ansässigen natürlichen oder juristischen Personen soll der<br />

Beitritt gestattet werden. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet die Stimmenmehrheit<br />

einer ordnungsgemäß einberufenen Vorstandssitzung.<br />

4. Wird ein Aufnahmeantrag abgelehnt, so steht dem Betroffenen die Anrufung der Mitgliederversammlung<br />

offen. Diese entscheidet endgültig mit einfacher Mehrheit.<br />

5. Die Mitgliederversammlung kann aufgrund besonderer Verdienste für den Verein oder<br />

den Vereinszweck die Ehrenmitgliedschaft aussprechen. Die Entscheidung erfolgt mit<br />

einfacher Mehrheit. Ehrenmitglieder besitzen alle Rechte und Pflichten eines ordentlichen<br />

Mitgliedes und sind wählbar.<br />

6. Die Mitgliedschaft endet<br />

a) mit dem Tod des Mitgliedes,<br />

b) durch schriftliche Austrittserklärung, gerichtet an einen der Vorstandsvorsitzenden,<br />

Geschäftsführer oder Kassenverwalter, zulässig jeweils zum Schluß eines Kalenderjahres<br />

unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten,<br />

c) durch den Ausschluß aus dem Verein, über den die Mitgliederversammlung auf Antrag<br />

des Vorstandes mit einfacher Mehrheit beschließt.<br />

d) Kommt ein Mitglied trotz 2 maliger schriftlicher Mahnung seiner Beitragspflicht<br />

nicht nach, so entscheidet der Vorstand über seinen Ausschluß. Das Mitglied ist<br />

hierüber schriftlich zu informieren. Dem betroffenen Mitglied steht die Anrufung der<br />

Mitgliedsversammlung offen. Diese entscheidet endgültig mit einfacher Mehrheit.<br />

§6. Organe<br />

Die Organe des Vereins sind<br />

a) die Mitgliederversammlung,<br />

b) der Vorstand,<br />

c) der Geschäftsführer.<br />

§7. Mitgliederversammlung<br />

1. Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal jährlich, möglichst zu Beginn des<br />

Kalenderjahres, <strong>vom</strong> 1. Vorsitzenden unter Einhaltung einer Einladungsfrist von 2<br />

Wochen einzuberufen. Dabei ist die <strong>vom</strong> Vorstand festgesetzte Tagesordnung<br />

bekanntzugeben.<br />

2. In der Mitgliederversammlung wird Bericht über das abgelaufene Jahr erstattet. Die<br />

geplanten Aufgaben und Aktivitäten im laufenden Jahr werden vorgetragen.<br />

3. Die Mitgliederversammlung hat in zweijährigem Rhythmus über die Entlastung des<br />

Vorstandes zu entscheiden und die Neuwahl vorzunehmen. Sie befindet über Beitragshöhe,<br />

<strong>Satzung</strong>sänderungen und Auflösung des Vereins.<br />

4. Der Vorstand hat unverzüglich eine Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn das<br />

Vereinsinteresse es erfordert oder wenn mindestens ein Drittel der Vereinsmitglieder<br />

die Einberufung schriftlich und unter Angabe des Zwecks und der Gründe fordern.


Partnerschaftsverein e.V. <strong>Hemsbach</strong> Seite 3<br />

<strong>Satzung</strong><br />

5. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der Erschienenen gefaßt, <strong>Satzung</strong>sänderungen<br />

erfordern eine Zweidrittelmehrheit. Für die Beschlußfassung über die<br />

Auflösung des Vereins gilt §11 der <strong>Satzung</strong>.<br />

6. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das<br />

<strong>vom</strong> Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist.<br />

§8. Vorstand<br />

1. Der Vorstand des Vereins besteht aus dem ersten und zweiten Vorsitzenden, dem<br />

Geschäftsführer, dem Kassenverwalter, dem Schriftführer und dem Beirat.<br />

2. Der Verein wird nach außen gem. §26 BGB vertreten <strong>vom</strong> 1. Vorsitzenden, dem 2.<br />

Vorsitzenden, dem Geschäftsführer und dem Kassenverwalter. Jeweils zwei Mitglieder<br />

dieses engeren Vorstandes sind gemeinsam vertretungsberechtigt.<br />

3. Der erste Vorsitzende ist der jeweilige Bürgermeister der Stadt <strong>Hemsbach</strong>. Die von der<br />

Gemeindevertretung delegierten Beiratsmitglieder sind nach jeder Gemeinderatswahl<br />

neu zu bestellen. Die übrigen Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung<br />

auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. Sie bleiben solange im Amt,<br />

bis eine Neuwahl erfolgt.<br />

4. Scheidet eins der gewählten Mitglieder des Vorstandes während der Amtsperiode aus,<br />

wählt der Vorstand ein Ersatzmitglied für den Rest der Amtsdauer des ausgeschiedenen<br />

Vorstandsmitglieds. Diese Wahl ist von der nächsten Mitgliederversammlung zu<br />

bestätigen.<br />

5. Der Beirat besteht aus 15 Mitgliedern, von denen 7 Mitglieder von der Gemeindevertretung<br />

und 1 Mitglied von der Lehrerschaft der <strong>Hemsbach</strong>er Schulen delegiert<br />

werden. Die übrigen 7 Mitglieder werden von der Mitgliederversammlung auf die<br />

Dauer von 2 Jahren gewählt.<br />

6. Den Vorsitzenden obliegt die Überwachung der Tätigkeit des Geschäftsführers.<br />

7. Zu den Sitzungen des Vorstandes ist dieser schriftlich mit einer Einladungsfrist von 2<br />

Wochen einzuladen, die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefaßt. Bei<br />

Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Über die Beschlüsse ist<br />

ein Protokoll aufzunehmen, das <strong>vom</strong> Sitzungsleiter und dem Protokollführer zu<br />

unterzeichnen ist.<br />

8. Die Sitzungen des Vorstandes sind öffentlich. Auf Antrag kann die Sitzung teilweise<br />

unter Ausschluß der Öffentlichkeit stattfinden.<br />

§9. Geschäftsführer<br />

Der Geschäftsführer wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Er nimmt die laufenden<br />

Geschäfte des Vereins wahr. Daneben können im Einzelfall durch den Vorstand besondere<br />

Aufgaben übertragen werden. Er wird durch den ersten Vorsitzenden auf sein Amt schriftlich<br />

verpflichtet, wobei gleichzeitig seine Rechte und Pflichten festgelegt werden. Die Amtszeit<br />

beträgt zwei Jahre, Wiederwahl ist zulässig. Das Amt des Geschäftsführers ist ein Ehrenamt.<br />

§10. Mitgliedsbeiträge<br />

Die Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge und jeweils am 1. Januar eines Jahres im voraus<br />

fällig. Über die Höhe des Jahresbeitrages entscheidet die Mitgliederversammlung. Ehrenmitglieder<br />

sind von der Beitragszahlung befreit.


Partnerschaftsverein e.V. <strong>Hemsbach</strong> Seite 4<br />

<strong>Satzung</strong><br />

§11. Auflösung<br />

Die Auflösung des Vereins kann nur in einer besonderen, ausdrücklich zur Beschlußfassung<br />

über die Auflösung einberufenen Mitgliederversammlung erfolgen. Der Antrag auf Auflösung<br />

muß mit mehr als der Hälfte der Stimmen der Mitgliederversammlung gestellt werden. Der<br />

Beschluß über die die Auflösung bedarf einer Zweidrittelmehrheit.<br />

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen<br />

des Vereins an die Stadt <strong>Hemsbach</strong>, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige<br />

Zwecke zu verwenden hat.<br />

§12. Inkrafttreten<br />

Diese <strong>Satzung</strong> ist von der Mitgliederversammlung am 16.05.1988 angenommen worden. Sie<br />

tritt mit Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.<br />

Der Geschäftsführer ist ermächtigt, eventuellen Auflagen des Registergerichts im Zusammenhang<br />

mit der Eintragung der <strong>Satzung</strong> in das Vereinsregister zuzustimmen, sofern sie nicht<br />

wesentliche Änderungen beinhalten.<br />

<strong>Hemsbach</strong>, den 03.03.1993<br />

Volker Pauli, Bürgermeister Walter Toewe Heidrun Perino<br />

(Erster Vorsitzender) (Zweiter Vorsitzender) Geschäftsführerin)

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