10.01.2014 Aufrufe

Ausgabe 16/2013 - Geiselwind

Ausgabe 16/2013 - Geiselwind

Ausgabe 16/2013 - Geiselwind

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

6 Aktuelle Informationen und Veranstaltungen der Stadt Schlüsselfeld <strong>16</strong>/<strong>2013</strong><br />

7. Mit dem Wahlschein erhält die wahlberechtigte Person zugleich<br />

– einen amtlichen Stimmzettel,<br />

– einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,<br />

– einen amtlichen roten Wahlbriefumschlag mit der Anschrift, an die der<br />

Wahlbrief zu übersenden ist, und<br />

– ein Merkblatt für die Briefwahl.<br />

Wahlschein und Briefwahlunterlagen werden übersandt oder amtlich<br />

überbracht. Sie können auch durch die Wahlberechtigten persönlich abgeholt<br />

werden. An andere Personen können diese Unterlagen nur ausgehändigt<br />

werden, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch<br />

Vorlage einer schriftlichen Vollmacht und einen amtlichen Ausweis<br />

nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier<br />

Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeinde vor Empfangnahme<br />

der Unterlagen schriftlich zu versichern.<br />

Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert eine wahlberechtigte<br />

Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegangen<br />

ist, kann ihr bis zum Tag vor der Wahl (Samstag, 21. September <strong>2013</strong>),<br />

12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.<br />

Bei der Briefwahl muss der Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem<br />

Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle abgesendet werden,<br />

dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht.<br />

Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere<br />

Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG<br />

unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen<br />

Stelle abgegeben werden.<br />

Schlüsselfeld, den 12.08.<strong>2013</strong><br />

Zipfel, 1. Bürgermeister<br />

Verordnung zur Änderung des Regionalplans<br />

Oberfranken-West;<br />

Ergänzendes Anhörungsverfahren zur Fortschreibung des<br />

Ziels B V 2.5.2 „Windenergie“<br />

Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Oberfranken-<br />

West hat in seiner Sitzung am 13. Mai <strong>2013</strong> beschlossen, ein ergänzendes<br />

Anhörungsverfahren für die Fortschreibung des Regionalplans, Ziel B V 2.5.2<br />

„Windenergie“ einzuleiten.<br />

Die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen<br />

sind über die Änderungen zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme<br />

zum Änderungsentwurf und seiner Begründung zu geben.<br />

Gemäß Art. <strong>16</strong> Abs. 5 BayLPlG können Stellungnahmen nur zu den Änderungen<br />

gegenüber dem ersten Fortschreibungsentwurf vom 27. März 2012<br />

abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollten sich konkret auf einzelne<br />

Vorranggebiete, Ziele und/oder Begründungen beziehen, da allgemein gehaltene<br />

Ausführungen nur schwer zuzuordnen bzw. abzuwägen sind.<br />

Der Plan liegt in der Zeit vom 19. August bis 30. September <strong>2013</strong> während der<br />

Dienststunden zur Einsichtnahme bei der Stadt Schlüsselfeld, Zimmer 14, aus.<br />

Es wird darauf hingewiesen dass gegenüber dem Regionalen Planungsverband<br />

Oberfranken-West, Geschäftsstelle Landratsamt Bamberg, Ludwigstraße<br />

23, 96052 Bamberg Stellungnahmen bis 11. Oktober <strong>2013</strong> abgegeben werden<br />

können.<br />

Der Entwurf des Ziels B V 2.5.2 „Windenergie“ ist auch im Internet auf der<br />

Homepage des Regionalen Planungsverbandes Oberfranken-West unter<br />

www.oberfranken-west.de unter „Aktuelles und Infos“ einzusehen.<br />

Von Seiten der Stadt Schlüsselfeld wird darauf hingewiesen, dass die Bedenken<br />

des Stadtrates gegen die geplanten Vorranggebiete <strong>16</strong>2, 170 und 172 ebenso<br />

wie die alternativ eingebrachten Vorranggebiete nicht berücksichtigt wurden.<br />

Für das Gebiet der Stadt Schlüsselfeld haben sich gegenüber dem ersten Fortschreibungsentwurf<br />

vom 27. März 2012 keine Änderungen ergeben.<br />

Schlüsselfeld, 12. August <strong>2013</strong><br />

Stadt Schlüsselfeld<br />

Georg Zipfel, Erster Bürgermeister<br />

BEKANNTMACHUNG<br />

AUFSTELLUNG DES BEBAUUNGS- UND GRÜNORDNUNGS-<br />

PLANES „GEWERBEGEBIET WÜSTENBUCH“,<br />

STADT SCHLÜSSELFELD, LANDKREIS BAMBERG<br />

hier: Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit<br />

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB<br />

Der Stadtrat Schlüsselfeld hat am 25.07.<strong>2013</strong> den Entwurf des Bebauungs- und<br />

Grünordnungsplanes „Gewerbegebiet Wüstenbuch“ vom Büro für Städtebau<br />

und Bauleitplanung, Wittmann, Valier und Partner GbR in der Fassung vom<br />

25.07.<strong>2013</strong> gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.<br />

Zum Bebauungsplan wurde ein Umweltbericht erstellt.<br />

Der so bezeichnete Planentwurf und die Begründung sowie der Umweltbericht<br />

liegen in der Fassung vom 25.07.<strong>2013</strong> in der Zeit vom 23.08.<strong>2013</strong> bis<br />

einschließlich 20.09.<strong>2013</strong> im Rathaus der Stadt Schlüsselfeld, Marktplatz<br />

5, 96132 Schlüsselfeld während der Dienststunden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB<br />

öffentlich aus. Während der Auslegungszeit kann jedermann Bedenken oder<br />

Anregungen zu dem Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen.<br />

Die Auslegung wird weiterhin mit dem Hinweis versehen, dass nicht fristgerecht<br />

abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben und dass ein<br />

Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm<br />

Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen<br />

der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend<br />

gemacht werden können.<br />

Schlüsselfeld, den 08.08.<strong>2013</strong><br />

Zipfel, 1. Bürgermeister<br />

BEKANNTMACHUNG<br />

5. ÄNDERUNG FLÄCHENNUTZUNGS- UND LANDSCHAFTS-<br />

PLAN SCHLÜSSELFELD<br />

STADT SCHLÜSSELFELD, LANDKREIS BAMBERG<br />

hier: Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit<br />

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB<br />

Der Stadtrat Schlüsselfeld hat am 25.07.<strong>2013</strong> den Entwurf der 5. Änderung des<br />

Flächennutzungs- und Landschaftsplanes Schlüsselfeld vom Büro für Städtebau<br />

und Bauleitplanung, Wittmann, Valier und Partner GbR in der Fassung<br />

vom 25.07.<strong>2013</strong> gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.<br />

Zum Flächennutzungs- und Landschaftsplan wurde ein Umweltbericht erstellt.<br />

Der so bezeichnete Planentwurf und die Begründung sowie der Umweltbericht<br />

liegen in der Fassung vom 25.07.<strong>2013</strong> in der Zeit vom 23.08.<strong>2013</strong> bis<br />

einschließlich 20.09.<strong>2013</strong> im Rathaus der Stadt Schlüsselfeld, Marktplatz<br />

5, 96132 Schlüsselfeld während der Dienststunden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB<br />

öffentlich aus. Während der Auslegungszeit kann jedermann Bedenken oder<br />

Anregungen zu dem Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen.<br />

Die Auslegung wird weiterhin mit dem Hinweis versehen, dass nicht fristgerecht<br />

abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben und dass ein<br />

Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm<br />

Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen<br />

der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend<br />

gemacht werden können.<br />

Schlüsselfeld, den 08.08.<strong>2013</strong><br />

Zipfel, 1. Bürgermeister<br />

Vollzug der Wassergesetze;<br />

Gehobene Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser aus<br />

den Tiefbrunnen I (Fl.Nr. 695), Tiefbrunnen II (Fl.Nr. 725/1)<br />

und Tiefbrunnen III (Fl.Nr. 856/1) der Gemarkung Heuchelheim<br />

zur öffentlichen Wasserversorgung der Stadt<br />

Schlüsselfeld<br />

Das Zutagefördern und Ableiten von Grundwasser für die öffentliche Trinkwasserversorgung<br />

stellt eine Benutzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 des Wasserhaushaltsgesetzes<br />

(WHG) dar, die nach § 8 Abs. 1 WHG einer wasserrechtlichen<br />

Gestattung bedarf.<br />

Die Stadt Schlüsselfeld hat beim Landratsamt Bamberg die Neuerteilung einer<br />

gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 15 des Wasserhaushaltsgesetzes<br />

(WHG) beantragt, da die mit Bescheid des Landratsamtes Bamberg vom<br />

7. Dezember 2000 erteilte gehobene Erlaubnis bis 31. Dezember 2010 befristet<br />

war und somit ihre Gültigkeit verlor.<br />

Die beim Landratsamt Bamberg eingereichten Planunterlagen liegen in der<br />

Zeit vom 19. August <strong>2013</strong> bis 18. September <strong>2013</strong> während der Dienststunden<br />

zur Einsichtnahme bei der Stadt Schlüsselfeld aus.<br />

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen<br />

nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift beim<br />

Landratsamt Bamberg, Ludwigstraße 23, Zimmer 324, oder der Stadt Schlüsselfeld<br />

Einwendungen gegen den Plan erheben. Mit Ablauf der Einwendungsfrist<br />

sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen<br />

Titeln beruhen (Art. 69 Sätze 1 und 2 BayWG i.V.m. Art. 73 Abs. 4<br />

Sätze 3 und 4 BayVwVfG).<br />

Über rechtzeitig erhobene Bedenken und Anregungen findet ein Erörterungstermin<br />

statt.<br />

Bei Ausbleiben eines Beteiligten an dem Erörterungstermin kann auch ohne<br />

ihn verhandelt werden. Wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustel-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!