Ausgabe 16/2013 - Geiselwind
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6 Aktuelle Informationen und Veranstaltungen der Stadt Schlüsselfeld <strong>16</strong>/<strong>2013</strong><br />
7. Mit dem Wahlschein erhält die wahlberechtigte Person zugleich<br />
– einen amtlichen Stimmzettel,<br />
– einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,<br />
– einen amtlichen roten Wahlbriefumschlag mit der Anschrift, an die der<br />
Wahlbrief zu übersenden ist, und<br />
– ein Merkblatt für die Briefwahl.<br />
Wahlschein und Briefwahlunterlagen werden übersandt oder amtlich<br />
überbracht. Sie können auch durch die Wahlberechtigten persönlich abgeholt<br />
werden. An andere Personen können diese Unterlagen nur ausgehändigt<br />
werden, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch<br />
Vorlage einer schriftlichen Vollmacht und einen amtlichen Ausweis<br />
nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier<br />
Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeinde vor Empfangnahme<br />
der Unterlagen schriftlich zu versichern.<br />
Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert eine wahlberechtigte<br />
Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegangen<br />
ist, kann ihr bis zum Tag vor der Wahl (Samstag, 21. September <strong>2013</strong>),<br />
12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.<br />
Bei der Briefwahl muss der Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem<br />
Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle abgesendet werden,<br />
dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht.<br />
Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere<br />
Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG<br />
unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen<br />
Stelle abgegeben werden.<br />
Schlüsselfeld, den 12.08.<strong>2013</strong><br />
Zipfel, 1. Bürgermeister<br />
Verordnung zur Änderung des Regionalplans<br />
Oberfranken-West;<br />
Ergänzendes Anhörungsverfahren zur Fortschreibung des<br />
Ziels B V 2.5.2 „Windenergie“<br />
Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Oberfranken-<br />
West hat in seiner Sitzung am 13. Mai <strong>2013</strong> beschlossen, ein ergänzendes<br />
Anhörungsverfahren für die Fortschreibung des Regionalplans, Ziel B V 2.5.2<br />
„Windenergie“ einzuleiten.<br />
Die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen<br />
sind über die Änderungen zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme<br />
zum Änderungsentwurf und seiner Begründung zu geben.<br />
Gemäß Art. <strong>16</strong> Abs. 5 BayLPlG können Stellungnahmen nur zu den Änderungen<br />
gegenüber dem ersten Fortschreibungsentwurf vom 27. März 2012<br />
abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollten sich konkret auf einzelne<br />
Vorranggebiete, Ziele und/oder Begründungen beziehen, da allgemein gehaltene<br />
Ausführungen nur schwer zuzuordnen bzw. abzuwägen sind.<br />
Der Plan liegt in der Zeit vom 19. August bis 30. September <strong>2013</strong> während der<br />
Dienststunden zur Einsichtnahme bei der Stadt Schlüsselfeld, Zimmer 14, aus.<br />
Es wird darauf hingewiesen dass gegenüber dem Regionalen Planungsverband<br />
Oberfranken-West, Geschäftsstelle Landratsamt Bamberg, Ludwigstraße<br />
23, 96052 Bamberg Stellungnahmen bis 11. Oktober <strong>2013</strong> abgegeben werden<br />
können.<br />
Der Entwurf des Ziels B V 2.5.2 „Windenergie“ ist auch im Internet auf der<br />
Homepage des Regionalen Planungsverbandes Oberfranken-West unter<br />
www.oberfranken-west.de unter „Aktuelles und Infos“ einzusehen.<br />
Von Seiten der Stadt Schlüsselfeld wird darauf hingewiesen, dass die Bedenken<br />
des Stadtrates gegen die geplanten Vorranggebiete <strong>16</strong>2, 170 und 172 ebenso<br />
wie die alternativ eingebrachten Vorranggebiete nicht berücksichtigt wurden.<br />
Für das Gebiet der Stadt Schlüsselfeld haben sich gegenüber dem ersten Fortschreibungsentwurf<br />
vom 27. März 2012 keine Änderungen ergeben.<br />
Schlüsselfeld, 12. August <strong>2013</strong><br />
Stadt Schlüsselfeld<br />
Georg Zipfel, Erster Bürgermeister<br />
BEKANNTMACHUNG<br />
AUFSTELLUNG DES BEBAUUNGS- UND GRÜNORDNUNGS-<br />
PLANES „GEWERBEGEBIET WÜSTENBUCH“,<br />
STADT SCHLÜSSELFELD, LANDKREIS BAMBERG<br />
hier: Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit<br />
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB<br />
Der Stadtrat Schlüsselfeld hat am 25.07.<strong>2013</strong> den Entwurf des Bebauungs- und<br />
Grünordnungsplanes „Gewerbegebiet Wüstenbuch“ vom Büro für Städtebau<br />
und Bauleitplanung, Wittmann, Valier und Partner GbR in der Fassung vom<br />
25.07.<strong>2013</strong> gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.<br />
Zum Bebauungsplan wurde ein Umweltbericht erstellt.<br />
Der so bezeichnete Planentwurf und die Begründung sowie der Umweltbericht<br />
liegen in der Fassung vom 25.07.<strong>2013</strong> in der Zeit vom 23.08.<strong>2013</strong> bis<br />
einschließlich 20.09.<strong>2013</strong> im Rathaus der Stadt Schlüsselfeld, Marktplatz<br />
5, 96132 Schlüsselfeld während der Dienststunden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB<br />
öffentlich aus. Während der Auslegungszeit kann jedermann Bedenken oder<br />
Anregungen zu dem Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen.<br />
Die Auslegung wird weiterhin mit dem Hinweis versehen, dass nicht fristgerecht<br />
abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben und dass ein<br />
Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm<br />
Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen<br />
der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend<br />
gemacht werden können.<br />
Schlüsselfeld, den 08.08.<strong>2013</strong><br />
Zipfel, 1. Bürgermeister<br />
BEKANNTMACHUNG<br />
5. ÄNDERUNG FLÄCHENNUTZUNGS- UND LANDSCHAFTS-<br />
PLAN SCHLÜSSELFELD<br />
STADT SCHLÜSSELFELD, LANDKREIS BAMBERG<br />
hier: Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit<br />
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB<br />
Der Stadtrat Schlüsselfeld hat am 25.07.<strong>2013</strong> den Entwurf der 5. Änderung des<br />
Flächennutzungs- und Landschaftsplanes Schlüsselfeld vom Büro für Städtebau<br />
und Bauleitplanung, Wittmann, Valier und Partner GbR in der Fassung<br />
vom 25.07.<strong>2013</strong> gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.<br />
Zum Flächennutzungs- und Landschaftsplan wurde ein Umweltbericht erstellt.<br />
Der so bezeichnete Planentwurf und die Begründung sowie der Umweltbericht<br />
liegen in der Fassung vom 25.07.<strong>2013</strong> in der Zeit vom 23.08.<strong>2013</strong> bis<br />
einschließlich 20.09.<strong>2013</strong> im Rathaus der Stadt Schlüsselfeld, Marktplatz<br />
5, 96132 Schlüsselfeld während der Dienststunden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB<br />
öffentlich aus. Während der Auslegungszeit kann jedermann Bedenken oder<br />
Anregungen zu dem Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen.<br />
Die Auslegung wird weiterhin mit dem Hinweis versehen, dass nicht fristgerecht<br />
abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben und dass ein<br />
Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm<br />
Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen<br />
der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend<br />
gemacht werden können.<br />
Schlüsselfeld, den 08.08.<strong>2013</strong><br />
Zipfel, 1. Bürgermeister<br />
Vollzug der Wassergesetze;<br />
Gehobene Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser aus<br />
den Tiefbrunnen I (Fl.Nr. 695), Tiefbrunnen II (Fl.Nr. 725/1)<br />
und Tiefbrunnen III (Fl.Nr. 856/1) der Gemarkung Heuchelheim<br />
zur öffentlichen Wasserversorgung der Stadt<br />
Schlüsselfeld<br />
Das Zutagefördern und Ableiten von Grundwasser für die öffentliche Trinkwasserversorgung<br />
stellt eine Benutzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 des Wasserhaushaltsgesetzes<br />
(WHG) dar, die nach § 8 Abs. 1 WHG einer wasserrechtlichen<br />
Gestattung bedarf.<br />
Die Stadt Schlüsselfeld hat beim Landratsamt Bamberg die Neuerteilung einer<br />
gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 15 des Wasserhaushaltsgesetzes<br />
(WHG) beantragt, da die mit Bescheid des Landratsamtes Bamberg vom<br />
7. Dezember 2000 erteilte gehobene Erlaubnis bis 31. Dezember 2010 befristet<br />
war und somit ihre Gültigkeit verlor.<br />
Die beim Landratsamt Bamberg eingereichten Planunterlagen liegen in der<br />
Zeit vom 19. August <strong>2013</strong> bis 18. September <strong>2013</strong> während der Dienststunden<br />
zur Einsichtnahme bei der Stadt Schlüsselfeld aus.<br />
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen<br />
nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift beim<br />
Landratsamt Bamberg, Ludwigstraße 23, Zimmer 324, oder der Stadt Schlüsselfeld<br />
Einwendungen gegen den Plan erheben. Mit Ablauf der Einwendungsfrist<br />
sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen<br />
Titeln beruhen (Art. 69 Sätze 1 und 2 BayWG i.V.m. Art. 73 Abs. 4<br />
Sätze 3 und 4 BayVwVfG).<br />
Über rechtzeitig erhobene Bedenken und Anregungen findet ein Erörterungstermin<br />
statt.<br />
Bei Ausbleiben eines Beteiligten an dem Erörterungstermin kann auch ohne<br />
ihn verhandelt werden. Wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustel-